Stadt Schaffhausen



News

31.03.2020

Aufgrabungen von Gemeindestrassen

Der Stadtrat hat ein Reglement verabschiedet, um die Kosten und Zuständigkeiten bei Aufgrabungen im öffentlichen Strassengebiet klarer zu regeln (RSS 780.13). 

Wenn für den Bau von Leitungen öffentlicher Grund aufgegraben werden muss, ist hierfür eine Bewilligung nötig, welche durch die Stabsstelle Tiefbau der Stadt erteilt wird. Da sich der bisherige Verrechnungsprozess als kompliziert erwies, wurde der Bewilligungs- und Verrechnungsprozess überarbeitet und vereinfacht. Für die Gesuchsteller bleibt der Prozess des Antrags gleich. Die Gebühr bleibt ebenfalls in der gleichen Grössenordnung, sie wird aber neu anhand der betroffenen Fläche berechnet. Mit der Gebühr werden der Aufwand der öffentlichen Hand und Minderwerte der Strasseninfrastruktur abgegolten, die durch die Aufgrabungen im öffentlichen Strassengebiet entstehen.

Link zum Reglement
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Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur@stsh.ch