Stadt Schaffhausen



News

30.04.2020

Weitere Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Der Stadtrat erlässt den Wochenmarktteilnehmenden für das erste Halbjahr 2020 die Gebühren. Ebenso verzichtet er auf die Erhebung der Gebühren für die regelmässigen Verlängerungen, Boulevardflächen und Warenauslagen/Werbeständer in den Monaten Mai und Juni 2020.

Die bundesrätliche Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020 hält unter anderem Fest, dass öffentlich zugängliche Märkte bis auf weiteres geschlossen bleiben müssen. Auch Einkaufsläden sowie Bar- und Restaurationsbetriebe sind von der Schliessung weiterhin betroffen. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, den Marktfahrern als Soforthilfe zur Bewältigung der Krise unkompliziert einen Erlass der Standgebühren für das erste Halbjahr zu gewähren. Weiter werden den von einer Schliessung betroffenen Gastronomen und Geschäftsbesitzern die Gebühren für regelmässige Verlängerungen, Boulevardflächen und Warenauslagen/Werbeständer in den Monaten Mai und Juni nicht verrechnet. Bereits früher hatte der Stadtrat den Verzicht auf die Gebühren für den März und April beschlossen.
Der Stadtrat verzichtet damit auf Gebühreneinnahmen von rund 40‘000 Franken.


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch