Stadt Schaffhausen



News

19.06.2020

Areal «Alpenblick» und «Hochstrasse» werden im Rahmen der Wohnraumentwicklung im Baurecht abgegeben

Der Stadtrat hat zwei Vorlagen zur Abgabe von Arealen im Baurecht an den Grossen Stadtrat überwiesen. Im Baurecht abgegeben und gemäss den Zielen der Wohnraumentwicklung Schaffhausen entwickelt werden sollen das Areal «Werkhof Hochstrasse» und das Areal «Alpenblick».

Das Areal an der Hochstrasse umfasst eine bebaute Fläche von rund 5'800 m2 in der Wohnzone W4 an der Ecke Hochstrasse/Finsterwaldstrasse, auf welcher der heute noch von der Abteilung Entsorgung genutzte städtische Werkhof untergebracht ist. Mit dem Zusammenschluss der Tiefbauämter von Kanton und Stadt Schaffhausen fiel auch der Entschluss, dass die städtische Abteilung Entsorgung in den Werkhof im Schweizersbild umziehen wird. Dies wird nun im Frühling 2021 umgesetzt. Auf dem Areal soll neu hochwertiger Wohnraum geschaffen werden mit modernen Mietwohnungen. In einem einfach gehaltenen offenen Vergabeverfahren soll jener Ausschreibungsteilnehmer ermittelt werden, welcher die beste Entwicklung der Liegenschaft im Interesse der Stadt gewährleistet.

Das Areal «Alpenblick» hat eine Grösse von 2'615 m2 und befindet sich in der Wohnzone W4 an der Ecke Stimmerstrasse/Rheinhardstrasse/Eichenstrasse. Es soll im Baurecht exklusiv an einen gemeinnützigen Wohnbauträger wie zum Beispiel eine Wohnbaugenossenschaft vergeben werden, um auf dem Areal gemeinnützigen Wohnraum zu erstellen. Die Vergabe des Areals «Alpenblick» ist Teil der stadträtlichen Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

In beiden Fällen wird das neue, zweiphasige Vergabeverfahren angewendet. In der ersten Phase sucht die Stadt den geeigneten Baurechtsnehmer. In der zweiten Phase muss der Baurechtsnehmer einen Architekturwettbewerb durchführen, damit eine qualitätsvolle Entwicklung gewährleistet wird. Der Architekturwettbewerb wird von der Stadt begleitet.

Über die Vergabe von Baurechten mit einem Landwert von über 1 Mio. Franken entscheidet gemäss der verfassungsmässigen Kompetenzregelung abschliessend der Grosse Stadtrat. Mit den jetzt vom Stadtrat an den Grossen Stadtrat verabschiedeten Vorlagen soll die Kompetenz zur Abwicklung des Vergabeverfahrens an den Stadtrat übertragen werden.

Link zu den Vorlagen

Ansprechpersonen:

Für Fragen zu planerischen und baulichen Aspekten:
Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Für Fragen zur Baurechtsvergabe und zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch