Stadt Schaffhausen



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07.12.2020

Überarbeiteter Gestaltungsrichtplan für Quartierschutzgebiet Engehalde

Der Stadtrat hat für das Quartierschutzgebiet Engehalde einen überarbeiteten Gestaltungsrichtplan erlassen. Damit werden die quartiertypischen Schutz- und Entwicklungsziele an die heutigen Begebenheiten angepasst. Im Sinne einer moderaten Innenentwicklung werden die Möglichkeiten bezüglich Anbauten sowie Parkierung erweitert und die bestehende Baubeschränkung für Nebengebäude wird aufgehoben.

Die Siedlung Engehalde ist eine sozialgeschichtlich wichtige Genossenschaftssiedlung, welche während des 2. Weltkrieges erbaut wurde. Die einheitlich gut erhaltenen historischen Bauvolumen treten ein- bis zweigeschossig mit markanten Satteldächern in Erscheinung. Die Siedlung zeichnet sich nach wie vor durch eine ruhige Wohnlage und durchgrünte Freiräume aus. Sie ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als Teil des Ortsbildes der Stadt Schaffhausen aufgeführt, das zu erhalten ist. Andererseits soll ein angemessener Gestaltungsspielraum für die individuellen Bedürfnisse der Grundeigentümer geschaffen werden, so dass die Siedlung sich entwickeln kann und eine massvolle Nachverdichtung möglich ist.

In Quartierschutzgebieten gelten gemäss der Bauordnung der Stadt Schaffhausen erhöhte gestalterische Anforderungen, die in Richtplänen und Richtlinien festgehalten werden. Auf Grundlage der bestehenden Gestaltungsrichtlinien, die für das Quartierschutzgebiet Engehalde erstmals 1985 beschlossen und seither mehrmals überarbeitet wurden, wurde der Gestaltungsrichtplan unter der Federführung der Stadtplanung erarbeitet. Dabei wurden die relevanten städtischen Fachbereiche konsultiert und die Grundeigentümerschaften über die Erkenntnisse informiert. Mit den überarbeiteten Richtlinien wird definiert, wie Anbauten an die beiden Haustypen möglich sind und es werden Vorgaben zur Gestaltung von Dachaufbauten und Dachflächenfenstern gemacht. Auf sämtlichen Grundstücken sind neu Bereiche für Parkierungsmöglichkeiten ausgewiesen und Kleinbauten zulässig. Eine seit der Erstellung der Siedlung bestehende Baubeschränkung für Nebengebäude wird aufgehoben. 

Die Stadt Schaffhausen weist insgesamt 22 Quartierschutzgebiete aus, die sich auf das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) stützen. Die Überarbeitung der bestehenden Gestaltungsrichtlinien des Quartierschutzgebietes Engehalde dient der Stadtplanung als Vorbild für die Überarbeitung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele der übrigen 21 Quartierschutzgebiete.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch