Stadt Schaffhausen



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11.12.2020

Grundlagen für Verwaltungskommission SH POWER verabschiedet

Nachdem am 30. November 2020 die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, tritt die Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen (Organisationsverordnung SH POWER) in Kraft. Der Grosse Stadtrat hat die Verordnung am 27. Oktober 2020 verabschiedet.

Auf der Basis der Organisationsverordnung SH POWER hat der Stadtrat nun das Anforderungsprofil festgelegt, welches bei der Rekrutierung von externen Fachleuten für die Verwaltungskommission von SH POWER zur Anwendung kommt. Mit der vom Grossen Stadtrat am 20. August 2019 verabschiedeten Eignerstrategie der Stadt Schaffhausen für SH POWER wird die Verwaltungskommission als strategische Führungsebene gestärkt. Neu werden in der Verwaltungskommission drei externe Fachleute Einsitz nehmen, welche vom Grossen Stadtrat gewählt werden. Das Anforderungsprofil wird dem Stadtrat als verbindliche Beurteilungsbasis für die Rekrutierung der externen Fachleute dienen, welche dem Grossen Stadtrat zur Wahl in die Verwaltungskommission von SH POWER vorgeschlagen werden. Weiter hat der Stadtrat in Anlehnung an das Entschädigungsreglement der Verwaltungskommission VBSH sowie gestützt auf Branchenregelungen die Entschädigung für die Mitglieder festgelegt.

Ebenfalls unbenutzt abgelaufen ist die Referendumsfrist über die Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke (SH POWER) betreffend die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte. Diese Verordnung wurde vom Grossen Stadtrat am 1. September 2020 genehmigt und tritt damit in Kraft. 

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Hagen Pöhnert, Direktor SH POWER
Telefon: +41 52 635 12 00
E-Mail: hagen.poehnert@shpower.ch