Stadt Schaffhausen



News

25.02.2021

Verschiedene städtische Institutionen können wieder öffnen

Nachdem der Bundesrat auf den 1. März einen ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt beschlossen hat, können verschiedene städtische Institutionen und Betriebe wieder der Bevölkerung zugänglich gemacht werden.

Das Museum zu Allerheiligen wird ab dem 2. März wieder zu den üblichen Öffnungszeiten Besucherinnen und Besucher empfangen. Das Museum Stemmler ist erstmals ab Sonntag, 7. März wieder geöffnet. Wieder zugänglich wird auch der Museumsshop im Museum zu Allerheiligen. Hingegen bleibt das Museumscafé entsprechend den Anordnungen des Bundesrats geschlossen. Aufgrund des Versammlungsverbots von mehr als fünf Personen in Innenräumen finden bis auf weiteres keine Führungen oder Veranstaltungen im Museum statt. Die Jahresausstellung der Schaffhauser Kunstschaffenden, die Ernte 2020 wird bis am Ostermontag, 5. April 2021 verlängert, so dass sie doch noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Bis zu diesem Datum wird auch die Sonderausstellung «Hühner - unterschätztes Federvieh» zu sehen sein. Schulklassen mit Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 und jünger sind eingeladen, von den vielfältigen Vermittlungsangeboten des Museums zu profitieren.

Öffnung der Lesesäle in den Bibliotheken und im Stadtarchiv
Ab dem 1. März werden der Lesesaal der Stadtbibliothek, der Zeitungslesesaal der Agnesenschütte sowie die Arbeits- und Lernplätze an beiden Standorten wieder geöffnet. Auch die Internetplätze stehen wieder zur Verfügung. Auch öffnet die Agnesenschütte ab dem 7. März wieder sonntags, so dass wiederum die normalen Öffnungszeiten gelten. Präsenzveranstaltungen finden vorerst noch keine statt. Die Bibliothek bietet aber auch im März Onlinekurse via Zoom an. Wieder für die Öffentlichkeit zugänglich ist ab dem 1. März auch der Lesesaal des Stadtarchivs. Da die Anzahl Personen beschränkt ist, ist für den Besuch des Lesesaals eine vorgängige Anmeldung notwendig.

In allen städtischen Institutionen, welche nun wieder zugänglich sind, gelten die erarbeiteten Schutzkonzepte und müssen die aktuellen Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Lockerungen beim Sport
Ab dem 1. März können Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 2001 und jünger wieder normal Sport treiben. Damit ist Sport für diese Jahrgänge sowohl draussen wie drinnen inklusive Körperkontakt wieder erlaubt und kann wieder Fussball, Handball usw. gespielt werden. Auch können in dieser Altersklasse wieder Wettkämpfe ausgetragen werden, jedoch ohne Publikum. Ebenfalls wieder möglich für die Jahrgänge 2001 und jünger ist das Singen, Proben und Musizieren. Für die älteren Jugendlichen und Erwachsenen ist Sport draussen mit maximal 15 Personen wieder zugelassen. Dabei müssen entweder die Abstandsregeln eingehalten oder Masken getragen werden. Kontaktsportarten und Wettkämpfe bleiben in dieser Altersklasse vorerst verboten.

Schalterdienstleistungen weiterhin nur nach Voranmeldung
Nachdem die Homeoffice-Pflicht vorerst aufrechterhalten bleibt, werden die Schalterdienstleistungen der Stadtverwaltung weiterhin nur nach vorgängiger Anmeldung und Terminvereinbarung vor Ort erbracht. Die Erreichbarkeit bleibt via Telefon und E-Mail während den Schalteröffnungszeiten gewährleistet.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Dr. Katharina Epprecht, Museumsdirektorin
Telefon: +41 52 633 07 67
E-Mail: katharina.epprecht@stsh.ch

Oliver Thiele, Bereichsleiter Bibliotheken
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele@stsh.ch

Dr. Peter Scheck, Stadtarchivar
Telefon: +41 52 632 52 30
E-Mail: peter.scheck@stsh.ch

Roger Köppel, Sportkoordinator
Telefon: +41 52 632 53 45
E-Mail: roger.köppel@stsh.ch

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch