Stadt Schaffhausen



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18.03.2021

Verschiedene Parkplätze werden neu gebührenpflichtig

Verschiedene bisher unentgeltliche Parkplätze werden neu gebührenpflichtig. Damit werden Massnahmen zur Reduktion des Parkierungsdrucks in den Quartieren gemäss der Orientierungsvorlage des Stadtrats umgesetzt.

Nachdem die Stimmbevölkerung die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund in den Quartieren abgelehnt hat, werden nun die Massnahmen umgesetzt, welche der Stadtrat in seiner Orientierungsvorlage an den Grossen Stadtrat vom 24. September 2019 dargelegt hat. Diese Massnahmen umfassen unter anderem die Erhebung von Gebühren auf Parkplätzen, welche bisher gratis genutzt werden konnten. Folgende Parkplätze sind neu gebührenpflichtig:

- KSS-Freizeitanlage
- Dreifachhalle Breite
- ehemaliges Stadion Breite
- Spielweg
- Zeughaus (Kiesplatz)
- Schützenhaus
- Lindli mit den Abschnitten Rhyhalde und Stemmerli

Die Parkgebühren werden ab Montag erhoben. Damit gilt auf diesen Parkplätzen neu eine Gebühr von Fr. 0.50/h. Die Bezahlung der Parkgebühren ist, wie bei den anderen städtischen Parkplätzen, auch bargeldlos möglich. Die maximale Parkzeit ist bei den Parkplätzen am Spielweg, der KSS-Freizeitanlage, der Dreifachhalle und dem ehemaligen Stadion auf zehn Stunden beschränkt. Das Parkieren beim Schützenhaus, dem Zeughaus und entlang dem Lindli ist für die Dauer von drei Tagen möglich. Die Nutzerinnen und Nutzer der Parkplätze werden mit geeigneten Massnahmen wie Plakaten und Flyern auf das neue Parkregime aufmerksam gemacht.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen@stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch