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19.03.2021
Liegenschaft Stettemerstrasse 28 soll im Baurecht abgegeben werdenDer Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Abgabe der Büroliegenschaft an der Stettemerstrasse 28 im Baurecht. Die Büroliegenschaft an der Stettemerstrasse 28 befindet sich im Eigentum der Stadt Schaffhausen. Der dreigeschossige Bürobau verfügt über eine Nutzfläche von 1'662 m2 und 39 Aussenparkplätze. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W4 und W2. Die Stadt Schaffhausen hatte die Liegenschaft 2001 unter Anwendung des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenkäufe gekauft. So konnte eine Firma mit 40 bis 50 Mitarbeitenden angesiedelt werden. 2003 verzichtete die Firma auf die Option die Baulandreserve auf der Parzelle zu nutzen. Daraufhin wurde der südliche Grundstückbereich im Baurecht für Wohnbauten abgegeben. Die Mieterin der Büroliegenschaft hat den Mietvertrag mit der Stadt Schaffhausen auf den 30. September 2021 gekündigt und zieht an einen anderen Standort in der Stadt Schaffhausen um. Baurechtsabgabe Durch die Baurechtsabgabe der Liegenschaft erhält die Stadt einen Geldzufluss in der Höhe des Veräusserungswerts des Gebäudes (Substanzwert im Februar 2021 gemäss AGS: 4.540 Mio. Franken). Der Saldo des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb wird durch die Veräusserung erhöht. So erhält damit einen grösseren Spielraum für künftige Liegenschaftskäufe. Ansprechperson: Daniel Preisig, Finanzreferent |