|
26.03.2021
Stadtrat unterbreitet Vorlage zur Nutzung der ElektromobilitätElektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag für eine umwelt- und klimaschonende Mobilität. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage, die Grundsätze zur Elektromobilität in der Stadt Schaffhausen und Massnahmen zur Erhöhung des Anteils elektrisch betriebener Fahrzeuge aufzeigt. Für die Finanzierung von öffentlich zugänglichen Ladestationen im Rahmen eines Pilotprojekts beantragt der Stadtrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 300'000 Franken. Neben Bund und Kantonen sind auch Städte und Gemeinden aufgefordert, den Übergang von fossil betriebener hin zur energieeffizienten und klimaschonenden Mobilität mitzugestalten. Der motorisierte Strassenverkehr ist in der Schweiz für 30 bis 40 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Die Stadt Schaffhausen hat die Chancen der Elektromobilität erkannt und will diese zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele nutzen. Bereits in den Legislaturzielen von 2017 bis 2020 hat der Stadtrat festgehalten, dass er die Chancen der Elektromobilität verstärkt nutzen will. Mit der Überweisung des Postulats Urs Tanner «Förderung der Elektromobilität» hat der Grosse Stadtrat dieses Ziel bekräftigt. Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (vbsh) setzen bereits auf Elektrobusse und planen, bis 2027 die komplette Stadtbus-Flotte umzustellen. Als wichtiger Schritt für einen ressourcenschonenden Verkehr wurde die Förderung der E-Mobilität auch in der «Smart City Strategie» verankert. Vorteile der Elektromobilität Der Stadtrat hat in einem ersten Schritt generelle Zielsetzungen und Rahmenbedingungen festgelegt. Wichtig ist dabei, dass die Elektromobilität in die Ziele und Steuerungsinstrumente der Stadt integriert werden soll. Die bestehenden und neuen Massnahmen zur Elektromobilität umfassen die folgenden vier Handlungsfelder: Von zentraler Bedeutung ist die Schaffung einer zukunftstauglichen Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Die Lösungen umfassen verschiedene Typen von Ladeorten und -stationen. Eine besondere Herausforderung besteht in Wohnquartieren, in denen keine privaten Abstellplätze und damit auch keine Lademöglichkeiten vorhanden sind. An diesen Standorten kann kein kostendeckender Betrieb von Ladestationen gewährleistet werden. Mit der Vorlage wird deshalb ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 300´000 Franken zur Finanzierung eines Pilotprojekts zum Bau von Ladestationen beantragt. So sollen Lademöglichkeiten in verschiedenen Quartieren zur Verfügung gestellt und Erkenntnisse zur Nutzung und zum Betrieb der Ladestationen gewonnen werden. Die Stadt will Vorbildrolle einnehmen Ansprechperson: Dr. Katrin Bernath, Baureferentin |