|
14.09.2021
KSS behält bewährtes Genossenschaftsmodell beiDer Stadtrat und die Verwaltung der KSS sind einvernehmlich übereingekommen, für die Trägerschaft der KSS an der bewährten Rechtsform der Genossenschaft festzuhalten. Die Governance, das Baurecht und die Finanzierung werden optimiert. Damit werden solide Grundlagen geschaffen im Hinblick auf die Investitionsvorlage zum Hallenbad-Neubau. Der Stadtrat und die Verwaltung der KSS empfehlen, die Rechtsform der KSS bei der Genossenschaft zu belassen, jedoch ein umfassendes Reformpaket umzusetzen. Dieses beinhaltet die Optimierung der Statuten und der Leistungsvereinbarung, die Klärung der Finanzierung und die Erneuerung des Baurechts. In Erledigung eines parlamentarischen Auftrages wurden für die KSS folgende Rechtsformen geprüft und einander gegenübergestellt:
Die Variante 1 «Genossenschaft optimiert» überzeugt vor allem durch
Das Reformpaket zur Optimierung der Genossenschaft sieht neben der Anpassung der Statuten und der Leistungsvereinbarung auch die Erhöhung des Betriebsbeitrages um 165'000 Franken vor, damit die KSS Genossenschaft künftig in der Lage ist, einen grösseren Teil des Unterhalts ihrer Anlagen mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Zudem beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat, das Baurecht zu aktuellen, partnerschaftlichen Konditionen zu verlängern. Im nächsten Schritt werden der Grosse Stadtrat und die Generalversammlung der Genossenschaft über das Reformpaket befinden. Link zur Vorlage
Daniel Preisig Dr. Raphaël Rohner Christian Heydecker Ueli Jäger |