Stadt Schaffhausen



Grundstückgewinnsteuern

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine weitere Sondersteuer. Sie fällt beispielsweise an, wenn Sie eine Liegenschaft verkaufen. Im Schaffhauser Steuergesetz ist dies unter Art. 110 ff geregelt.
Informationen dazu finden Sie hier:

Grundstückgewinnsteuer - Merkblatt