Nachtparkgebühren

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Das nächtliche Dauerparkieren für Autos und Anhänger auf öffentlichem Grund ist gemäss Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) vom 18.04.1967 (RSS 400.3) bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Die Gebühren betragen monatlich:

  • Fr. 35.-- für Personen und Lieferwagen bis 3.5t, Anhänger für leichte Motorwagen

Für Betroffene besteht eine Meldepflicht.
Wird ein Automobil Automobilanhänger (Wohnwagen, Lastenanhänger usw.) über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen städtischen Parkplätzen parkiert, fallen Gebühren gemäss Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch), an.

Wird ein regelmässiges Abstellen festgestellt, erhält der Fahrzeughalter nach den Kontrollen ein Orientierungsschreiben, worin auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam gemacht wird. Personen welche neu nach Schaffhausen zuziehen, erhalten von der Einwohnerkontrolle in der Mappe für Neuzuzüger ein Merkblatt mit Anmeldetalon, welches auf die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren aufmerksam macht.

Die Gebühr wird aufgrund der Nachtparkkontrollen erhoben. Die Abrechnung erfolgt über Ihr Kontrollschild. Die erste Nachtparkgebührenrechnung wird ab dem ersten Erfassungsmonat rückwirkend verrechnet.

 Wer einen privaten Parkplatz oder Garagenplatz ausweisen kann, ist verpflichtet, diesen zu benützen. Wer trotzdem regelmässig auf dem öffentlichen Grund parkiert, ist trotzdem gebührenpflichtig.

Anmeldungen / Änderungen sind schriftlich mit untenstehendem Formular an die Stadtpolizei oder per E- Mail an napaz(at)stsh.ch zu richten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Anmeldung für nächtliches Parkieren auf öffentlichem Grund

Verordnung über das nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund vom 18.04.1967 (RSS 400.3)