Stadt Schaffhausen



Freiwillige für Beistandschaften

Wer braucht einen Beistand?
Menschen können in Situationen geraten, in denen sie ohne Hilfe nicht mehr zurecht kommen mit den Aufgaben des täglichen Lebens. Gründe dafür sind verschiedene: Krankheit - psychisch oder physisch -, Suchtprobleme mit legalen oder illegalen Drogen, soziale Probleme wie Arbeitslosigkeit, Scheidung usw. Sie brauchen Unterstützung und Hilfe, damit sie ihren eigenen Weg wieder finden können.

Was ist eine Beistandschaft?
Eine Beistandschaft - wie auch eine Vormundschaft - ist eine gesetzliche Massnahme, die durch die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde beschlossen wird. Sie kann auf eigenes Begehren, auf Antrag des Arztes, des Heimes oder von Dritten und - in seltenen Fällen - auf Antrag der Angehörigen angeordnet werden. Die Vormundschaftsbehörde prüft den Antrag und richtet gegebenenfalls die Beistandschaft oder eine Vormundschaft ein.

Wer kann Beistand sein?
Vom Gesetz her kann jede mündige Person Beistand (oder Vormund) sein. In der Praxis übernehmen häufig auch Freiwillige (Angehörige, Personen aus dem Bekanntenkreis oder andere) diese Aufgabe. In den meisten Fällen übernimmt eine Amtsperson diese Arbeit.

Weshalb Freiwillige als Beistände?
Es gibt in unserer Gesellschaft immer mehr alleinstehende Menschen. In Problemsituationen fehlt ihnen das wichtige soziale Netz. Die Anonymität unserer Städte es bringt mit sich, dass wir die Not unserer nächsten Nachbarn nicht mehr kennen.

Die Amtsvormundschaft muss deshalb immer mehr Menschen betreuen, dies in einer Zeit die einen personellen Ausbau kaum erlaubt. Mit dem Einsatz von Freiwilligen als Beistand von Menschen mit nicht allzu schweren und komplexen Problemen wird die Amtsvormundschaft entlastet und kann mehr Zeit aufwenden für Menschen in ganz schwierigen Situationen.

Freiwillige sind durch den regelmässigen Kontakt in der Lage, eine direkte Beziehung zum betreuten Menschen aufzubauen und können Probleme frühzeitig erkennen und lösen. Der betreute Mensch kennt seinen Beistand oder Vormund persönlich, und es kann ein Vertrauensverhältnis entstehen.

Was bietet das Vormundschaftsamt?
Nach einem vierteiligen Einführungskurs, der eine gute und fundierte Basis für die Tätigkeit als Beistand oder Vormund gibt, setzt das Vormundschaftsamt die Freiwilligen in ihr Amt ein, d.h. konkret zusammen mit dem zuständigen Mitarbeiter des Vormundschaftsamtes wird ein erster Kontakt zur zu betreuenden Person aufgebaut. Es werden alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet und es wird genau abgesprochen, welche Einzelaktionen die Unterstützung beinhaltet. Auch nachher steht das Vormundschaftsamt jederzeit zur Verfügung, wenn Fragen oder Probleme auftauchen. Die Freiwilligen sind durch die Stadt Schaffhausen gegen Verantwortlichkeits- und Haftpflichtansprüche, die sich aus ihrem Einsatz ergeben können, abgesichert.

Weiterbildung
Das Vormundschaftsamt lädt die Freiwilligen ca. zwei- bis dreimal pro Jahr zu Weiterbildungsveranstaltungen ein. Bei diesen Anlässen wird dem Erfahrungsaustausch viel Zeit eingeräumt

Spesenregelung
Für die laufenden Unkosten wie Briefe, Porti, Kopien, Billette usw. richtet das Vormundschaftsamt einen Pauschalbetrag pro Jahr aus. Spezielle Aufwendungen werden nach Absprache entschädigt. Der Einführungskurs sowie die Weiterbildungsveranstaltungen sind kostenlos. Die Infrastruktur wie Kopierer, Sitzungszimmer usw. können nach Absprache im Vormundschaftsamt benutzt werden.

Welchen Nutzen haben die Freiwilligen?
Sie erhalten mit diesem Engagement Einblick in neue Lebenswelten und Lebensrealitäten. Sie lernen, mit Menschen Kontakt zu pflegen, die eine ganz andere Lebensart und -einstellung haben. Sie erfahren neue Werte, aber auch andere Problemsituationen in unserer Gesellschaft - kurz: Sie schulen Ihre soziale Kompetenz! Ihr Engagement bringt aber auch Freude, Dank und das Gebraucht-werden. Und - eine Welt, in der ein Mensch besser wahrgenommen wird, ist eine bessere Welt!

Wie hoch ist der Aufwand?
Der Aufwand beträgt nach einer Einführungszeit durchschnittlich zwei bis drei Stunden pro Woche und beinhaltet neben der fachlichen Unterstützung einen regelmässigen Kontakt zum betreuten Menschen (Besuch ca. zweimal pro Monat).