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Geburt im Kantonsspital SchaffhausenUm die Geburt Ihres Kindes beurkunden zu können, benötigen wir von Ihnen die unten aufgeführten Dokumente. Sie müssen diese beim Eintritt ins Kantonsspital abgeben. Die Dokumente werden zusammen mit der vom Kantonsspital ausgefüllten Geburtsanzeige an das Zivilstandsamt weitergeleitet. Nach erfolgter Beurkundung, erhalten Sie vom Zivilstandsamt Schaffhausen automatisch eine Geburtsurkunde sowie das nachgeführte Familienbüchlein bzw. den aktualisierten Familienausweis. Nötige Dokumente:
Mutter ist Schweizerin und nicht mit dem Kindsvater verheiratet:
Eltern sind ausländische Staatsangehörige und verheiratet:
Mutter ist ausländische Staatsangehörige, nicht mit dem Kindsvater verheiratet:
Geburt zu Hause oder im Geburtshaus SchaffhausenHausgeburten innerhalb des Kantons Schaffhausen sind dem Zivilstandsamt Schaffhausen innert drei Tagen zu melden. Zur Meldung sind verpflichtet:
Welche Dokumente und Unterlagen für die Anmeldung einer Hausgeburt beim Zivilstandsamt erforderlich sind, finden Sie unter dem Titel "Geburt im Kantonsspital". Nach erfolgter Beurkundung, erhalten Sie vom Zivilstandsamt Schaffhausen automatisch eine Geburtsurkunde sowie das nachgeführte Familienbüchlein bzw. den aktualisierten Familienausweis. Familienname des KindesHaben die Eltern ihren Wohnsitz in der Schweiz, untersteht der Familienname des Kindes schweizerischem Recht. Er ist deshalb sowohl für ausländische Staatsangehörige als auch für Schweizerinnen und Schweizer nach den in der Schweiz geltenden Namensregeln zu bilden. Kinder miteinander verheirateter Eltern führen den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Haben die Eltern bei der Eheschliessung keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt, erklären sie bei der Geburt des ersten Kindes, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. Ausländisches NamensrechtAusländische Eltern, in der Schweiz wohnhaft, können die Namensführung ihres Kindes mittels einer Erklärung (Option) dem Heimatrecht unterstellen. Diese Möglichkeit ist dann von Bedeutung, wenn der Familienname nach Regeln gebildet wird, die vom schweizerischen Namensrecht abweichen. Die Eltern müssen diesen Wunsch bei der Geburtsanmeldung anbringen und beim Zivilstandsamt die Optionserklärung unterzeichnen. Die Erklärung muss zur Bewilligung an die kantonalen Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Vorname(n) des KindesSind die Eltern miteinander verheiratet, so bestimmen sie die Vornamen des Kindes gemeinsam. Sind sie nicht miteinander verheiratet, bestimmt die Mutter die Vornamen, sofern die Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam ausüben. Grundsätzlich können die Eltern ihrem Kind einen beliebigen Vornamen geben. Zu beachten ist, dass der Vorname klar als weiblich oder männlich zu erkennen ist. Das Zivilstandsamt hat die Möglichkeit Vornamen zurückzuweisen, die die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen. Bürgerrechte und StaatsangehörigkeitEltern verheiratet und Schweizer Bürger:
Eltern verheiratet und mindestens ein Teil ist Schweizer Bürger:
Eltern nicht verheiratet / Mutter Schweizerin:
Eltern nicht verheiratet / Vater Schweizer:
Doppelstaatsangehörigkeiten:
Eine neben dem Schweizer Bürgerrecht bestehende Staatsangehörigkeit wird im schweizerischen Zivilstandsregister nicht eingetragen. Es wird somit ausschliesslich Schweizer Recht angewendet. SorgerechtDie Kinder stehen bis zur Mündigkeit unter der elterlichen Sorge. Sind die Eltern verheiratet, steht ihnen das Sorgerecht gemeinsam zu. Sind die Eltern nicht verheiratet, steht das Sorgerecht der Mutter zu. Gleichzeitig mit der Anerkennung können die Eltern beim Zivilstandsamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Anfechtung VaterschaftIst der Ehemann der Mutter nicht der biologische Vater des Kindes, muss das Kindsverhältnis zu ihm gerichtlich aufgehoben werden. Zuständig ist das Kantonsgericht Schaffhausen. Erst nach Aufhebung dieses Kindsverhältnisses ist eine Anerkennung durch den biologischen Vater möglich. Durch das Zivilstandsamt erlassene MeldungenNach Beurkundung der Geburt, erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:
LinksKantonsspital Schaffhausen - Mütter- und Väterberatung - Notwendige Unterlagen für die Geburtsregistrierung |