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Namenserklärung nach der ScheidungWer bei der Eheschliessung seinen Familiennamen geändert hat, behält diesen auch nach der Scheidung; er kann aber jederzeit gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will. Namenserklärung nach dem Tod des EhegattenStirbt ein Ehegatte, so kann der Witwer oder die Witwe, deren Namen bei der Eheschliessung geändert hat, jederzeit gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will. Notwendige Dokumente für die Namenserklärung nach der ScheidungSchweizerbürger:
Ausländische Staatsangehörige:
Weitere Dokumente bleiben vorbehalten. Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft über die genau benötigten Dokumente zur entsprechenden Nationalität. Durch das Zivilstandsamt erlassene MeldungenNach Beurkundung der Namenserklärung, erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:
DokumenteNach der Namenserklärung ist folgendes Dokument auf Wunsch erhältlich:
NamensänderungFür diese Fälle ist das kantonale Amt für Justiz und Gemeinden zuständig. |