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Amtlicher Meldeweg eines TodesfallsStirbt jemand zu Hause, muss schnellstmöglich der Hausarzt, allenfalls ein Notfallarzt, benachrichtigt werden. Dieser kommt vorbei um den Tod mittels ärztlicher Todesbescheinigung festzuhalten. Die ärztliche Todesbescheinigung dient dem Zivilstandsamt als Grundlage für die Ausstellung des amtlichen Todesscheins und ist bei der Meldung des Todesfalls beim Bestattungsamt zwingend abzugeben. Stirbt jemand im Spital oder in einem Heim, wenden Sie sich direkt an das zuständige Bestattungsamt um Überführung und Bestattung zu organisieren. Die ärztliche Todesbescheinigung wird direkt dem Bestattungsamt zugestellt. Das Bestattungsamt ist zur Meldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt gesetzlich verpflichtet (Frist: zwei Tage). Denken Sie daran... Durch das Zivilstandsamt erlassene MeldungenNach Beurkundung des Todesfalls, erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:
Durch die Angehörigen erlassene MeldungenFür die Meldung eines Todesfalls benötigen Sie den amtlichen Todesschein. Dieser ist beim zuständigen Zivilstandsamt erhältlich. Für die Meldung des Todesfalls reichen in der Regel Kopien des Todesscheins. Sämtliche Amtstellen werden vom zuständigen Zivilstandsamt automatisch informiert (wie oben aufgeführt). Auch die AHV-Zentrale in Genf wird mit einer Mitteilung beliefert. Da bei der AHV-Zentrale die Verarbeitung des Todesfalls eine Weile dauern kann, ist es sehr sinnvoll, die zuständige AHV-Zweigestelle des Verstorbenen direkt und umgehend zu informieren. So können Renten-Rückerstattungen vermieden werden. Hier eine kleine Check-Liste, welche Stellen/Firmen Sie als Angehörige allenfalls informieren sollten:
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