Aufgaben & Zuständigkeiten

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Im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag bieten wir Ihnen folgende Diensleistungen an:

1. Adressauskunft
Einfache Adressauskünfte (Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug sowie Beruf) erhalten Sie unter Tel. 0900 00 8200 (Fr. 10.00/Anfrage ab Schweizer Festnetz), am Schalter oder auf schriftliche Anfrage.
Erweiterte Auskünfte werden am Telefon nicht erteilt - siehe Abschnitt Datenschutz!

2. Adressänderung (Umzug innerhalb der Stadt)
Schweizer Bürger können uns Ihren Umzug innerhalb der Stadt Schaffhausen online mitteilen.
Ausländische/r Staatsangehörige müssen uns Ihren Ausländerausweis (Original) für die Änderung des Eintrages abgeben. Kommen Sie bitte am Schalter vorbei.

3. Zeugnisse, Bescheinigungen, Beglaubigungen

  • Heimatausweis für auswärtigen Aufenthalt oder Geschäftsniederlassung
  • Wohnsitzbescheinigung (Bescheinigung auf Vordrucken erstellen wir am Schalter)</li<li>Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Strafregisterauszug (beim Bundesamt für Justiz in Bern) via diesen Link
  • Lebensbescheinigung (persönliche Vorsprache am Schalter zwingend notwendig)
  • Beglaubigung von Kopien (Original und Kopie müssen am Schalter vorgelegt werden)
  • Beglaubigungen von Unterschriften weitere Informationen 
  • Antrag für Schweizer Identitätskarte

4. Hundekontrolle (ab 1. Januar 2017)

  • Einzug der jährlichen Hundesteuer
    erster Hund: Fr. 160.00 (inkl. Kantonsbeitrag von Fr. 30.00)
    jeder weitere Hund: Fr. 200.00 (jeweils inkl. Kantonsbeitrag von Fr. 30.00)
    Züchter: Pauschale Fr. 790.00 (jeweils inkl. Kantonsbeitrag von Fr. 30.00)
  • Prüfung des Heimtierausweises und damit verbunden der Registratur/Kennzeichnung des Hundes in der Schweizerischen Tierdatenbank AMICUS (Aufnahme durch Schweizerischen Tierarzt)
  • Prüfung der Registratur des Hundehalters in AMICUS
  • Prüfung der Haftpflichtversicherung über Fr. 1 Mio.
  • Abgabe der Hundeversäuberungssäcklein
    Verzeichnis der Standorte der Hundesackspender

      Gesetzliche Grundlagen zur Hundehaltung und deren Versteuerung:

Folgende Dienstleistungen bieten wir auch an:

  • Verkauf von SBB-Tageskarten
  • Verkauf von Kerichtgebührmarken
  • Abgabe von Vereins- und Sportvereinsverzeichnis
  • Verkauf von Stadtwein

Kosten
Die meisten Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle sind kostenpflichtig. Einzelheiten finden Sie im Gebührentarif der Einwohnerkontrolle.

Datenschutz
Viele Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle unterstehen den Bedingungen des Datenschutzgesetzes.
Erweiterte Adressauskünfte, Auszüge und Bescheinigungen aus dem Einwohnerregister erteilen wir:

  • bei persönlicher Vorsprache
  • auf schriftliche Bestellung von Direktbetroffenen
  • an Dritte auf schriftliche Anfrage mit Interessennachweis oder Vollmacht

Weiterführende Links zum Datenschutzgesetz:

Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) -
http://www.edoeb.admin.ch/ 

Kantonales Datenschutzgesetz -
Datenschutzgesetzgebung