Stadt Schaffhausen



Aufgaben & Zuständigkeiten

Nichts ist gewisser als der Tod,
nichts ungewisser als seine Stunde."
Zitat: Anselm von Canterbury

Wir besprechen und organisieren mit den Angehörigen alle Vorkehrungen, welche im Zusammenhang mit einem Sterbefall und der Bestattung zu erledigen sind.
Wir beraten Sie über die möglichen Grabarten und weisen Sie darauf hin, welche wichtigen amtlichen Handlungen noch getätigt werden müssen.

Beim Bestattungsamt können Anordnungen für den Todesfall zu Lebzeiten hinterlegt werden, damit diesen Anweisungen zu gegebener Zeit entsprochen werden kann. Gerne senden wir Ihnen eine Vorlage zu. Bitte rufen Sie uns an.

Im Krematorium im Waldfriedhof werden Verstorbene aus der Stadt Schaffhausen und den umliegenden Gemeinden kremiert. Auch Kremationen im Auftrag von privaten Bestattungsunternehmen sind möglich.

Für die Beisetzung im Waldfriedhof und in den Friedhöfen Buchthalen und Herblingen werden verschiedene Grabarten mit unterschiedlichen Flächengrössen und Laufzeiten angeboten.
Wir haben für Sie eine Wegleitung mit verschiedenen Merkblättern erstellt.
Erhältlich sind folgende Dokumente, die Sie hier herunterladen können oder die wir gerne auf Verlangen abgeben:

Gerne steht Ihnen das Personal der Friedhofverwaltung erwin.thoeni@stsh.ch oder des Bestattungsamtes bestattungsamt@stsh.ch für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Wir empfehlen Ihnen für Blumenschmuck den Blumenladen der Stadtgärtnerei/Trauerbinderei. Hier können Sie Blumenschmuck online bestellen:
Blumenschmuck / Trauerbinderei - Online-Bestellformular

Die gesetzlichen Grundlagen für die Handlungen des Bestattungsamtes und der Friedhofverwaltung finden Sie im Friedhof- und Bestattungsreglement der Stadt Schaffhausen vom 9. Mai 2006 und im entsprechenden Gebührentarif vom 9. Mai 2006.

Friedhofs- und Bestattungsreglement 
Gebührentarif
Grabmal - Gesuchsformular