Geschäftskreis des Stadtrates (Stadtverfassung Art. 42-44)
- Führung der Stadtverwaltung
- Vollzug der Gesetze sowie der Beschlüsse von Einwohnergemeinde und Parlament
- Erlass von Reglementen
- Ausgabenbeschlüsse
- bis 100'000 Franken einmalig
- bis 20'000 Franken wiederkehrend