Stadt Schaffhausen



2011

Abstimmungen und Wahlen

13. November 2011

2. Wahlgang Ständerat
Resultate 
   
23. Oktober 2011

National- und Ständeratswahlen

Die Resultate der National- und Ständeratswahlen sind zu finden unter:
http://www.sh.ch/Abstimmungen-und-Wahlen.304.0.html
 
25. September 2011

  • Städtische Vorlagen:
    Totalrevision der Stadtverfassung
    Variantenvorschlag zur Totalrevision der Stadtverfassung
    (5x70% für die Stadtratspensen)
    Erneuerung Waldfriedhof Schaffhausen
    (Sanierung Aufbahrung und Ersatzbau Dienstgebäude)
    Resultate 
  • Abstimmungsmagazin Erneuerung Waldfriedhof Schaffhausen  
    Abstimmungsmagazin Totalrevision der Stadtverfassung
  • Kantonale Vorlagen:
    Volksinitiative "Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionär (Abschaffung der Pauschalsteuer) mit Gegenvorschlag (Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern [Anpassung der Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung])
    Beschluss des Kantonsrates vom 6. Juni 2011 über die Bewilligung eines Rahmenkredites von 74,86 Mio. Franken (Bund 15,32 Mio. Franken, Kanton 45,85 Mio. Franken, Gemeinden 13,69 Mio. Franken) für den Bau der S-Bahn Schaffhausen.
    Resultate
    Abstimmungsmagazin Kanton

13. Februar 2011

Eidgenössische Vorlage:
Volksinitiative: Für den Schutz vor Waffengewalt
Ergebnisse auf www.admin.ch
Kantonale Vorlage:
Teilrevision des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes
Resultate

Allgemeine Bestimmungen zum Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.

Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss drei Franken bezahlen.

Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellkuvert muss für die briefliche Abstimmung am Abstimmungssamstag bis spätestens 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei eintreffen. Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen.
In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch portofrei im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden. Auch hier gilt: Stimmausweis unterschreiben und beilegen.

Stimmlokale in der Stadt Schaffhausen

  • Zentrale Urne: Stadthausgasse 10 (ehemalige Stadtpolizei):
    Öffnungszeiten: Freitag 06.00-09.00 und 16.00-19.00 Uhr,
    Samstag 06.00-20.00 Uhr,
    Sonntag 08.00-11.00 Uhr
  • Quartier-Abstimmungslokale:
    Öffnungszeiten: Samstag 11.30-13.30 Uhr Sonntag, 10.00-11.00 Uhr
    Restaurant Schützenhaus (Breite)
    Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
    ehemaliges Gemeindehaus Herblingen
  • Hemmental, Schulhaus:
    Öffnungszeiten: Freitag, 19.30-20.00 Uhr, Samstag, 08.30-09.30 Uhr, Sonntag, 10.30-11.00 Uhr