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Viele Aktivitäten auf öffentlichen Grund gelten als Sondernutzung ("gesteigerter Gemeingebrauch") und sind demzufolge bewilligungspflichtig. Als Sondernutzung gelten zum Beispiel:
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Details der Bewilligungsvarianten. Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund |