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Wer sie liebt, sollte sie nicht füttern!
Felsentauben sind die Vorfahren unserer Stadttauben
Verbreitung der Stadttaube
Stadttauben ziehen das ganze Jahr Nestlinge auf
Übertragung von Krankheitserregern
Schäden an Gebäuden
Aktivitäten der Stadt Schaffhausen
Leider sind die natürlichen Feinde der Stadttauben mit Ausnahme des Hausmarders sehr selten. Ein Wanderfalkenpaar schlägt zum Beispiel pro Jahr bis zu 300 Stadttauben. Das städtische Gebiet wird aber durch ein einziges Wanderfalkenpaar vollumfänglich abgedeckt. Der Uhu ist in unserer Region noch seltener. Gelegentlich schlägt auch ein Sperber-Weibchen eine Taube. Die natürliche Bestandesregulierung funktioniert daher nur ungenügend, so lange die Stadttauben gefüttert werden.
Im Jahr 2001 wurde ein Taubenkonzept erstellt. Die darin vorgeschlagenen Massnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Zum Beispiel hat die Stadt im Obertorturm zwei Taubenschläge eingerichtet, die regelmässig gereinigt und kontrolliert werden. Dort werden auch Massnahmen zur „Geburtenregulation“ getroffen. Die dort brütenden Stadttauben erweisen sich insgesamt als gesund, da die Zahl der Jungvögel klein bleibt. Besser weniger Stadttauben, dafür gesunde!
Problematisch sind aber alle Hinterhöfe, Estriche und Simsen, die der Kontrolle entzogen sind. Insbesondere dann, wenn durch die Anwohnenden zusätzlich Futter gestreut wird. Denn das Futterüberangebot führt bei den Stadttauben zu Überbevölkerung und zu einer Ausbreitung der Taubenkrankheiten.
Ist Taubenfüttern Tierschutz?
Nein, denn es geht den Tauben aufgrund des Dichtestresses gesundheitlich eher schlechter. Tierschutz ist vielmehr, die Tauben nicht zu füttern. Ein deutsches Gericht wies die Argumentation einer Klägerin zurück, welche gegen das Taubenfütterungsverbot klagte. Das Gericht hielt fest, „das Verbot diene der Verhütung von Gefahren für das Eigentum sowie dem Schutz der öffentlichen Reinlichkeit, die insbesondere durch die Verkotung durch Tauben beeinträchtigt werde und durch die es sogar zu einer Gefährdung der Gesundheit kommen könne.“
Die Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen legt in Art. 30 Abs. 3 fest: Das Füttern von Tauben auf öffentlichen Strassen, Plätzen und in Anlagen ist verboten. Solche Vorschriften kennen viele Städte.
Deshalb der Aufruf vieler Städte: Wer die Stadttauben liebt, sollte sie nicht füttern!