Volksabstimmung vom 13. Juni 2021
Bund: - Volksinitiative vom 18. Januar 2018 "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und prophylaktischen Antibiotika-Einsatz"
- Volksinitiative vom 25. Mai 2018 "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide"
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Abstimmungsmagazin
Abstimmungsresultate
Kanton: - Kantonale Volksinitiative 'Mehr Raum für die Nacht (Lichtverschmutzungsinitiative)
Abstimmungsmagazin
Abstimmungsresultate
Volksabstimmung vom 7. März 2021
Bund: - Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
- Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen EFTA-Staaten und Indonesien
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Abstimmungsresultate
Übersicht über die Abstimmungstermine 2021 und 2022
Blanko-Abstimmungstermine 2021: - 7. März 2021
- 13. Juni 2021
- 26. September 2021
- 28. November 2021
Blanko-Abstimmungstermine 2022: - 13. Februar 2022
- 15. Mai 2022
- 25. September 2022
- 27. November 2022
Die weiteren Blanko-Abstimmungstermine des Bundes bis ins Jahr 2037 finden Sie hier
Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.
Stimmpflicht Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.
Briefliche Abstimmung Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellcouvert per Post so aufgeben, dass es bis am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Stadtverwaltung eintrifft. Das Zustellcouvert kann auch bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten des Stadthauses (Krummgasse 2) eingeworfen werden.
Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen !
In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch portofrei im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden. Auch hier gilt: Stimmausweis unterschreiben und beilegen.
Stimmlokale in der Stadt Schaffhausen - Zentrale Urne: Vorstadt 43:
Öffnungszeiten: Freitag 06.00-09.00 und 16.00-19.00 Uhr, Samstag 07.30-18.30 Uhr Sonntag 08.30-11.00 Uhr - Quartier-Abstimmungslokale:
Öffnungszeiten: Samstag 11.30-13.30 Uhr Sonntag, 10.00-11.00 Uhr Schulhaus Breite, Aula (Breite) Schulhaus Zündelgut (Buchthalen) Herblingen (Schlossstrasse 19) - Hemmental, Schulhaus:
Öffnungszeiten: Freitag, 19.30-20.00 Uhr, Samstag, 08.30-09.30 Uhr, Sonntag, 10.30-11.00 Uhr
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