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28.08.2019

Briefliche Stimmabgabe wird erleichtert

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen müssen ab sofort ihr Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe nicht mehr selbst frankieren. Sie erhalten neu vorfrankierte Zustellkuverts, welche für die briefliche Stimmabgabe genutzt werden können. Das Zustellkuvert muss jedoch rechtzeitig aufgegeben werden, so dass es bis am Samstag vor dem entsprechenden Abstimmungssonntag bei der Stadtverwaltung eintrifft. Neu ist zudem, dass der Briefkasten der Stadtverwaltung im Stadthaus an der Krummgasse 2 auch am Abstimmungssonntag selbst um 11 Uhr nochmals geleert wird. Bisher mussten die Kuverts für die briefliche Stimmabgabe bis spätestens am Samstag um 12 Uhr eingeworfen werden.

Diese Änderungen gelten das erste Mal für die bevorstehenden Abstimmungen vom Sonntag, 22. September 2019. Damit setzt die Stadt Schaffhausen zum einen die Anliegen einer Volksmotion um, welche die Einführung von vorfrankierten Zustellkuverts verlangte, um mehr Demokratie zu ermöglichen. Zum anderen wird die Änderung des kantonalen Wahlgesetzes vollzogen, welche eine Verlängerung der Leerungszeit der Gemeindebriefkästen verlangt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel-Kolb, Stadtschreiberin a.i.
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch