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24.09.2019

Ersatzwahl des Präsidiums des Stadtschulrats

Die Ersatzwahl für das Präsidium des Stadtschulrats findet als stille Wahl statt. Falls eine Urnenwahl nötig wird, findet diese am 9. Februar 2020 statt. Das hat der Stadtrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Nach dem Rücktritt der amtierenden Präsidentin des Stadtschulrats auf Ende Januar 2020 hat der Stadtrat die Wahlen für das genannte Amt auf den 9. Februar 2020 festgesetzt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Durchführung von Wahlen ohne Wahlgang (stille Wahlen). Die amtliche Publikation erfolgt am 26. September 2019 in den üblichen Publikationsorganen. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge innert drei Wochen bei der Stadtkanzlei eingereicht werden, wobei jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein muss.

Geht innert der dreiwöchigen Frist nur ein Wahlvorschlag für das Präsidium des Stadtschulrats ein, so wird der Name der Kandidatin oder des Kandidaten in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben. Die Kandidatin, bzw. der Kandidat wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen, indem sie mindestens einen weiteren Kandidaten nennen. Falls auf die erste Ausschreibung kein Wahlvorschlag oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder die Nachfrist benützt wird, wird das ordentliche Wahlverfahren am 9. Februar 2020 durchgeführt.

Je nach Ausgang der Präsidiumswahl muss unter Umständen eine weitere Wahl für ein Mitglied des Stadtschulrats durchgeführt werden. Über die Einzelheiten dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Rechtsberater des Stadtrats
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch