Jugendsportförderung

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Die Stadt Schaffhausen unterstützt die städtischen Vereine für ihre Bemühungen zum Wohle der Jugend mittels zweierlei Leistungen.

Einerseits werden den Vereinen Beiträge pro jugendliches Mitglied ausbezahlt. Es handelt sich dabei um eine Kopfquote die für die Jugendsportförderung einzusetzen ist. (z.B. Leiterentschädigung, Anschaffung von Material, etc.). Gesuche dafür müssen bis spätestens 31. März (Datum Poststempel) dem Sportamt eingereicht werden.

Andererseits werden Beiträge an die Durchführung von Sportanlässen gewährt, für welche keine Eintritte erhoben werden. (z.B. Turniere, etc.). Gesellige Anlässe, wie etwa ein Spaghettiplausch oder Kinoabend, zählen nicht dazu. Diese Gesuche sind bis spätestens 31. Oktober (Datum Poststempel) dem Sportamt einzureichen.
Später eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.