Aufgaben & Zuständigkeiten

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Der Erbschaftsbehörde / dem Erbschaftsamt der Stadt Schaffhausen sind folgende gesetzliche Aufgaben übertragen:

Nachlassregelung:

  • Erbenermittlung
  • Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen sowie Bekanntgabe von Eheverträgen
  • Aufnahme des Sicherungs- und Steuerinventars in jedem Todesfall
  • Durchführung des öffentlichen Inventars und der amtlichen Liquidation
  • Mitwirkung bei der Erbteilung, sofern die Erben nicht schriftlich darauf verzichten
  • Entgegennahme und Protokollierung von Erbausschlagungserklärungen
  • weitere Sicherungsmassnahmen
  • Ausstellung der im Erbfall benötigten Bescheinigungen (Erbenbescheinigung, Willensvollstreckerbescheinigung etc.)
  • Erbschafts-, Schenkungs- und Vermächtnissteuerveranlagung

Das Erbschaftsamt ist eine Verwaltungsbehörde ohne jede richterliche Funktion. Bei Uneinigkeit zwischen den Erben kann die Erbschaftsbehörde daher nur vermittelnd tätig werden und keine verbindlichen Feststellungen (z.B. Betreffend Gültigkeit eines Testamentes) treffen.

Notariatsaufgaben:

Der Schreiber der Erbschaftsbehörde übernimmt als Urkundsbeamter die folgenden Notariatsaufgaben:

  • Beratung in Fragen der Nachlassplanung
  • Errichtung öffentlicher letztwilliger Verfügungen
  • Errichtung von Ehe- und Erbverträgen
  • Beurkundung von öffentlichen letztwilligen Verfügungen, Ehe- und Erbverträgen
  • Aufbewahrung von Testamenten und Ehe- und Erbverträgen in der Schirmlade

Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Erbschaftsbehörde / des Erbschaftsamtes fallen:

  • Deponierung von Wünschen betreffend Bestattung (zuständig: Bestattungsamt)
  • abschliessende Beurteilungen von Rechtspositionen (Erbenstellung, Gültigkeit Testamente, Höhe Erbansprüche etc.)
  • allgemeine Rechtsberatungen
  • Errichtung / Deponierung von Vorsorgeaufträgen
    (Beurkundung: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde;
     Registrierung: Zivilstandsamt)
  • Patientenverfügungen