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Wegzug ins Ausland / Auslandaufenthalt
Wenn Sie einen endgültigen Wegzug ins Ausland planen, hat dies Auswirkungen auf die Steuerveranlagung. Es sind diverse administrative Arbeiten vorzunehmen und gemäss Art. 177 Abs. 3 StG werden die Steuern fällig. Wir bitten Sie deshalb, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, möglichst einen Monat vor dem Wegzug.
Wenn Sie für eine bestimmte Zeit ins Ausland verreisen, beispielsweise für einen Sprachaufenthalt oder eine Weltreise, brauchen Sie sich nicht definitiv abzumelden.
In beiden Fällen bitten wir Sie, sich bei uns zu melden und uns den Fragebogen für Wegzüge ins Ausland ausgefüllt zukommen zu lassen.
Weitere Informationen zum Wegzug ins Ausland oder für einen Auslandaufenthalt finden Sie hier:
Wegzug ins Ausland - Merkblatt
Den Fragebogen für Wegzüge ins Ausland können Sie hier herunterladen:

