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Ehevorbereitungsverfahren

Vor der Ziviltrauung muss das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Dafür zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort der Braut und/oder des Bräutigams. 

Das Ehevorbereitungsverfahren ist 3 Monate gültig. In dieser Zeit muss die Trauung vollzogen werden. Die Trauung selber muss nicht zwingend am Wohnort erfolgen.

Das Ehevorbereitungsverfahren dient dazu, die Personalien und die Identität des Paares festzustellen, die gesetzlichen Ehevoraussetzungen abzuklären und die Namensführung nach der Heirat festzulegen.

Das Paar muss gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen und diverse Dokumente einreichen. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.

Notwendige Dokumente

Schweizerbürger:

  • je einen original Personenstandsausweis*,
    erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes, nicht älter als 6 Monate
  • original Wohnsitzbestätigung, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes, nicht älter als 6 Monate (nur für Personen, welche ausserhalb des Kantons Schaffhausen wohnen) 
  • Identitätskarte oder Pass

* (Ihre Personendaten sind eventuell aus dem elektronischen Personenstandsregister abrufbar. Bitte informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung, ob dieses Dokument erforderlich ist.)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Bitte informieren Sie sich persönlich beim Zivilstandsamt Schaffhausen.
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Reservation Traulokalität

In Schaffhausen steht Ihnen für Trauungen nebst unseren Trauzimmern auch der historische Zunftsaal des Sorell Hotel Rüden zur Verfügung.
Brautpaare mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen können sich in jeder Gemeinde des Kantonsgebietes trauen lassen.
Die Reservation der Trautermine kann 12 Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum telefonisch entgegengenommen werden. Es kann nur ein Termin reserviert werden Für Paare ohne Wohnsitz im Kanton ist die Trauung in auswärtigen Gemeinden und im Zunftsaal mit Mehrkosten verbunden. Zur definitiven Bestätigung Ihres Trautermins muss das Ehevorbereitungsverfahren spätestens einen Monat vor der Trauung abgeschlossen sein.

Die Trauzeiten von Mittwochnachmittag bis Freitag sind folgende:
Morgens: 09.00 Uhr, 09.45 Uhr, 10.30 Uhr, 11.15 Uhr.
Nachmittags: 14.00 Uhr, 14.45 Uhr, 15.30 Uhr, 16.15 Uhr

Die Samstags-Trautermine finden Sie im Merkblatt auf der Übersichtsseite des Zivilstandsamtes.

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Trauzimmer

In Schaffhausen stehen Ihnen zwei sehr schöne Trauzimmer zur Verfügung. Das Trauzimmer im 1. Stock bietet Platz für bis zu 20 Personen. Das Trauzimmer im 2. Stock für bis zu 12 Personen. Falls Sie sich bei der Termin-Reservation bereits für eines der Zimmer entschieden haben, bitten wir Sie, uns dies anzugeben. Es gilt: "de Schnäller isch de Gschwinder".

Trauzimmer in Schaffhausen - Fotos

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Namensführung nach Heirat

Das ZGB lässt für Ehepaare folgende Namensführungen zu:

  • Jeder Ehegatte behält seinen Namen.
  • Die Brautleute können beim Vorbereitungsverfahren den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen erklären.
  • Behalten die Brautleute ihren Namen, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen.
  • Der Allianzname: Die Eheleute können auch den so genannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen und dem vorehelichen Namen der Frau oder des Mannes zusammen. An erster Stelle steht der Familienname, der voreheliche Name wird mit einem Bindestrich angefügt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird im Zivilstandsregister nicht eingetragen. Wer bei der Heirat den Namen des Ehemannes bzw. der Ehefrau annimmt, kann den Allianznamen jedoch auf Wunsch im Pass und in der Identitätskarte eintragen lassen.
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Bürgerrechtliche Wirkungen

Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.
Das Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt.

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Durch das Zivilstandsamt erlassene Meldungen

Nach Beurkundung der Eheschliessung, erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:

  • die Einwohnerkontrolle am Wohnort des Ehepaares
  • die ausländische Heimatbehörde bei Staatsangehörigkeiten Italien, Deutschland oder Österreich
  • das Bundesamt für Migration, wenn die Ehefrau oder der Ehemann Asylsuchende/r oder anerkannter Flüchtling ist
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Dokumente

Nach der Eheschliessung sind folgende Dokumente auf Wunsch erhältlich:

  • Schweizer Trauungsurkunde
  • Internationaler Eheschein
  • Familienausweis

Im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens beraten wir Sie gerne darüber, welches Dokument / welche Dokumente für Sie nach der Trauung sinnvoll ist / sind.

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