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Bewilligungen öffentlicher Grund
Viele Aktivitäten auf öffentlichen Grund gelten als Sondernutzung ("gesteigerter Gemeingebrauch") und sind demzufolge bewilligungspflichtig.
Als Sondernutzung gelten zum Beispiel:
- Aufstellen eines Verkaufstandes
- Durchführung einer Kundgebung
- Aufstellen eines Informationsstandes zum Sammeln von Unterschriften
- Karitative Aktivitäten
- Platzkonzert
- usw.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Details der Bewilligungsvarianten.
Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Veranstaltungsorte und -kategorien im öffentlichen Raum
Benützung des öffentlichen Grundes - Gesuchsformular
Checkliste für umweltgerechte Veranstaltungen

