Abgelaufene Referendumsfristen

Diese Seite drucken (in neuem Fenster)

Vorlage des Stadtrats vom 15. August 2023 betreffend Gewässerräume und Gefahrenkarte, Festsetzung

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Gewässerräume und Gefahrenkarte, Festsetzung.

 

Ziffer 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 26. Februar 2024 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Stephan Schlatter                     Sandra Ehrat

Präsident      Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 22. August 2023: Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat zum Budget 2024 und zum Finanzplan 2024 bis 2027, Vorlage des Stadtrats vom 21. November 2023: Nachträge zum Budget 2024, Novemberbrief und Bericht und Antrag der GPK vom 23. November 2023: Änderungen zum Budget 2024

 

Das Budget 2024 der Einwohnergemeinde Schaffhausen inklusive städtische Werke (SH POWER) wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die im Zusammenhang mit der Eröffnung des Kinderhortes Breitepark stehenden neuen wiederkehrenden Ausgaben (Finanzstelle 5202, div. Konten) werden gemäss Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung separat dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeindesteuerfuss wird für natürliche Personen auf 90 Prozentpunkte und für juristische Personen auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 bzw. 2 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Mittwoch, 3. Januar 2024 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Michael Mundt    Sandra Ehrat
Präsident    Ratssekretärin

 

Vorlage des Stadtrats vom 16. Mai 2023 betreffend ÖV-Abovergünstigung für Jugendliche

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend ÖV‑Abover­günstigung für Jugendliche.

Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 4. Dezember 2023 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

Michael Mundt                          Sandra Ehrat

Präsident                                 Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 7. März 2023 betreffend Pilotprojekt Einführung von Schulassistenzen an den städtischen Schulen

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Einführung von Schulassistenzen an den städtischen Schulen.

Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. e in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.


Die Referendumsfrist ist am Montag, 25. September 2023 unbenutzt abgelaufen.


IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Michael Mundt    Sandra Ehrat
Präsident    Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 10. November 2022 betreffend Revision der Parkplatzverordnung

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Revision der Parkplatzverordnung.

Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 12. Juni 2023 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Michael Mundt                          Sandra Ehrat

Präsident      Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 24. Mai 2022 betreffend Klimastrategie der Stadt Schaffhausen: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Klimastrategie der Stadt Schaffhausen: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter
www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am 27.03.2023 unbenutzt abgelaufen.

Vorlage des Stadtrats vom 9. August 2022 betreffend Zusammenführung von SH POWER am Standort Werkhof Schweizersbild

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Zusammenführung von SH POWER am Standort Werkhof Schweizersbild.

Ziffer 2 dieses Beschlusses wird nach Art. 25 lit e der Stadtverfassung dem fakultati-ven Referendum unterstellt.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 16. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Dr. Nathalie Zumstein Sandra Ehrat
Präsidentin Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 21. Juni 2022 betreffend Sanierung Liegenschaft "Freudenfels"

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Sanierung Liegenschaft "Freudenfels".

Ziffer 2 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. e in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Dienstag, 3. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Dr. Nathalie Zumstein Sandra Ehrat
Präsidentin Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 16. August 2022

"Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2023 und zum Finanzplan 2023 bis 2026" und Vorlage des Stadtrats vom 1. November 2022 betreffend "Nachträge zum Budget 2023 (Novemberbrief)" sowie Bericht und Antrag der GPK vom 3. November 2022 "Änderungen zum Budget 2023"

 

Das Budget 2023 der Einwohnergemeinde Schaffhausen inklusive Betriebe (SH POWER und KSD) wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt

 

Die folgenden Ausgaben werden gemäss Art. 25 lit. e (einmalige Ausgaben) und Art. 25 lit. f (wiederkehrende Ausgaben) in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung einzeln dem fakultativen Referendum unterstellt:

 

a)     Beitrag an das Schweizerische Arbeitshilfswerk SAH für die Kindertagesstätte «Kibis»: 200‘000 Franken/Jahr (wiederkehrender Beitrag gemäss Leistungs­vereinbarung, Konto 5200.3636.00)

b)     Kindergarten Bocksriet, energetische und technische Sanierung mit Erweiterung des Mittagstisch- und Hortangebots: 1'335'000 Franken, davon 800'000 Franken gebunden (Investitionskredit INV00366, Konto 5120.5040.00)

 

Der Gemeindesteuerfuss wird für natürliche Personen auf 92 Prozentpunkte und für juristische Personen auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 bzw. 2 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Das Referendum wurde ergriffen.

 

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Dr. Nathalie Zumstein                 Sandra Ehrat

Präsidentin                                    Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 23. November 2021 betreffend Gesamtkonzept Abfallentsorgung Stadt Schaffhausen

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Gesamtkonzept Abfallentsorgung Stadt Schaffhausen.

 

Ziffer 2 und 5 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. b bzw. lit. e in Ver­bindung mit Art. 11 der Stadtverfassung je einzeln dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 26. September 2022 unbenutzt abgelaufen.

Vorlage des Stadtrats vom 7. Dezember 2021 betreffend Erlass einer Mehrwert-abgabeverordnung
___________________________________________________________________

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung.

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadt-verfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 8. August 2022 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Dr. Nathalie Zumstein Sandra Ehrat
Präsidentin Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats zum Budget 2022

BEKANNTMACHUNG EINES BESCHLUSSES
VOM 16. November 2021

Vorlage des Stadtrats vom 17. August 2021 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2022 und zum Finanzplan 2022 bis 2025" und Vorlage des Stadtrats vom 2. November 2021 betreffend "Nachträge zum Budget 2022 (Novemberbrief)" sowie Bericht und Antrag der GPK vom 4. November 2021 "Änderungen zum Budget 2022"
___________________________________________________________________

Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2022 inklusive Betriebe (SH POWER und KSD) wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Verbesserung der Entschädigung der Vorsteherinnen und Vorsteher infolge zusätzlicher Aufgaben und Kompetenzen über 292'100 Franken pro Jahr inklusive Sozialleistungen (Konten 5110.3020.02 sowie 3050.xx) wird als neue, wiederkehrende Ausgabe gemäss Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung separat dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 20. Dezember 2021 unbenutzt abgelaufen.


IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Marco Planas Sandra Ehrat
Präsident Ratssekretärin

2021

Vorlage des Stadtrats vom 30. März 2021: Neues Angebotskonzept der Verkehrs¬betriebe Schaffhausen vbsh für die Linien 5, 6 und 7

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend "Neues Angebotskonzept der Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh für die Linien 5, 6 und 7".

Die Ziffer 2 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 9. August 2021 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATS


Marco Planas Sandra Ehrat
Präsident Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 12. Januar 2021 betreffend Sanierung und Aufwertung "Herrenacker"

Vorlage des Stadtrats vom 12. Januar 2021 betreffend Sanierung und Aufwertung "Herrenacker"
___________________________________________________________________

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Sanierung und Aufwertung "Herrenacker".

Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. e in Verbindung mit Art. 11 der Stadt¬verfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 28. Juni 2021 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Marco Planas Sandra Ehrat
Präsident Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 16. März 2021 betreffend Baurechtsabgabe Büroliegenschaft Stettemerstrasse 28 (GB 21227)

Vorlage des Stadtrats vom 16. März 2021 betreffend Baurechtsabgabe Büroliegenschaft Stettemerstrasse 28 (GB 21227)
___________________________________________________________________

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Baurechtsabgabe Büroliegenschaft Stettemerstrasse 28 (GB 21227).

Die Ziffern 3 und 4 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. g in Verbindung mit Art. 11 der Stadt¬verfassung je einzeln dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 28. Juni 2021 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Marco Planas Sandra Ehrat
Präsident Ratssekretärin

Bericht und Antrag des Büros des Grossen Stadtrats vom 30. März 2021 Nachtrag zur Planungskreditvorlage des Stadtrats betreffend "Duraduct mit Lift"

Der Grosse Stadtrat genehmigt den Bericht und Antrag des Büros des Grossen Stadtrats vom 30. März 2021 - Nachtrag zur Planungskreditvorlage des Stadtrats betreffend "Duraduct mit Lift".

 

Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. e in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

 

Die Referendumsfrist; Montag, 14. Juni 2021. Das Referendum wurde ergriffen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Marco Planas                                Sandra Ehrat

Präsident                                        Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 8. September 2020 betreffend Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts.

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadt­verfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 29. März 2021 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATS

 

 

Marco Planas                            Sandra Ehrat

Präsident                                  Ratssekretärin

2020

Vorlage des Stadtrats vom 18. August 2020 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grosse Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2021 und zum Finanzplan 2021 bis 2024" und vom 27. Oktober 2020 betreffend "Nachträge zum Budget 2021 (Oktoberbrief) und zur Einma

Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2021 inklusive Betriebe (SH POWER und KSD) wird (mit den vorliegenden Aktualisierungen) gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Die folgenden Ausgaben werden gemäss Art. 25 lit. e (einmalig, neue Ausgaben) und Art. 25 lit. f (wiederkehrende Ausgaben) in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung einzeln dem fakultativen Referendum unterstellt:

 

a) Einführung Teamteaching: 1'361'400 Franken (Verpflichtungskredit über zwei Jahre, Konten 5110.3020.01-03 Löhne Kindergarten, Primarschulen, Orien­tierungsschulen inkl. Sozialleistungen)

 

b) Beitrag an das Musikfestival «Stars in Town»: 120‘000 Franken/Jahr (wiederkehrender Beitrag gemäss Leistungsvereinbarung, Konto 1201.3635.00 Beiträge an private Unternehmungen)

 

c) Mittlere Bühne in der Bachturnhalle: Betriebsbeitrag 95'000 Franken/Jahr und Investitionskredit 358'000 Franken (wiederkehrender Betriebsbeitrag gemäss Leistungsvereinbarung, Konto 5501.3636.00 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck; Zusatz-kredit für Lüftung und die Verstärkung des Dachstuhls, INV000305)

 

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Das Referendum wurde ergriffen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATS

Nicole Herren Sandra Ehrat

 

Präsidentin Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 17. Dezember 2019 betreffend Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen (Organisationsverordnung SH POWER)

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen (Organisationsverordnung SH POWER).

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadt­verfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 30. November 2020 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Nicole Herren                            Sandra Ehrat

Präsidentin                                Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 17. Dezember 2019 betreffend Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen (SH POWER) betreffend Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte

Vom 1. September 2020

___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen (SH POWER) betreffend Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte.

 

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadt­verfassung dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist am Montag, 5. Oktober 2020 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Nicole Herren                            Sandra Ehrat

Präsidentin                                Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 26. März 2020 betreffend Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 im Rahmen von HRM2 und Revision der Schuldenbremse

VOM 2. Juni 2020

__________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Bilanz­anpassungsbericht per 1. Januar 2019 im Rahmen von HRM2 und Revision der Schuldenbremse.

 

Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 6. Juli 2020 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Nicole Herren                                Sandra Ehrat

Präsidentin                                    Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 14. November 2019 betreffend Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (RSS 780.1)

VOM 19. MAI 2020
___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (RSS 780.1).

 

Die Verordnung untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 22. Juni 2020 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Nicole Herren                           Sandra Ehrat

Präsidentin                               Ratssekretärin

 

Vorlage des Stadtrats vom 6. August 2019 betreffend Entwicklung Kammgarn­areal

VOM 3. MÄRZ 2020
___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Entwicklung Kammgarnareal.

 

Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. g in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stimmbevölkerung zu den in Ziffer 7 genannten Beschlüssen sowie unter dem Vorbehalt der Zustimmung zur parallelen Vorlage des Regierungsrates vom 6. August 2019 durch die zuständigen kantonalen Organe.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 6. April 2020 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Nicole Herren                                Sandra Ehrat

Präsidentin                                    Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 15. August 2019 betreffend Abgabe der Liegenschaft Rheinschulhaus im Baurecht an die "Stiftung Forum für Weiterbildung"

VOM 21. JANUAR 2020
___________________________________________________________________

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Abgabe der Liegenschaft Rheinschulhaus im Baurecht an die "Stiftung Forum für Weiterbildung".

 

Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. g in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 24. Februar 2020 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Nicole Herren                                  Sandra Ehrat

Präsidentin                                      Ratssekretärin

 

2019

VdSR vom 20. August 2019 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2020 und zum Finanzplan 2020 - 2023" und vom 5. November 2019 betreffend "Nachträge zum Budget 2020 (Novemberbrief)" ..

VOM 26. NOVEMBER 2019

 

Vorlage des Stadtrats vom 20. August 2019 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2020 und zum Finanzplan 2020 - 2023" und vom 5. November 2019 betreffend "Nachträge zum Budget 2020 (Novemberbrief)" sowie den Bericht und Antrag der GPK vom 7. November 2019 "Änderungen zum Budget 2020"

_________________________________________________________

 

Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2020 wird mit den vorliegenden Aktualisierungen gemäss Art. 25 lit.d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

 

Die Referendumsfrist läuft am Montag, 30. Dezember 2019 ab.

 

IM NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Hermann Schlatter                      Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

 

 

 

Vorlage des Stadtrats vom 11. Juni 2019 betreffend Übernahme der Liegenschaft an der Rosengasse 26 zur langfristigen finanziellen Sicherung der Musikschule MKS Schaffhausen

VOM 29. OKTOBER 2019
___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Übernahme der Liegenschaft an der Rosengasse 26 zur langfristigen finanziellen Sicherung der Musikschule MKS Schaffhausen.

 

Ziffer 2, 3 und 4 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. f und g in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 2. Dezember 2019 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Hermann Schlatter                      Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 25. Januar 2019 betreffend "Entwicklung Stadthaus­geviert"

VOM 2. Juli 2019
___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend "Entwicklung Stadthausgeviert"

 

Ziffer 4 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. d in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am 5. August 2019 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

 

Hermann Schlatter                      Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 12. Februar 2019 betreffend "Krankentaggeld­versicherung für zweijährige Lohnfortzahlung (Revision der Ergänzungs­verordnung zum Personalgesetz)"

7. Mai 2020

__________________________________________________________________

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend " Krankentaggeld­versicherung für zweijährige Lohnfortzahlung (Revision der Ergänzungsverordnung zum Personalgesetz)"

 

Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt­kanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Dienstag, 11. Juni 2019 unbenutzt abgelaufen.

 

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Hermann Schlatter                      Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 18. Dezember 2018 betreffend "Einführung eines Berufspiketts bei der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen als Nachfolge­organisation für das Polizei-Löschpikett"

VOM 2. APRIL 2019

 

 

___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend "Einführung eines Berufspiketts bei der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen als Nachfolgeorganisation für das Polizei-Löschpikett"

 

Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist läuft am Montag, 6. Mai 2019 ab.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Hermann Schlatter                      Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 25. März 2019 betreffend "Aktualisiertes Budget 2019 mit Steuerfuss 93 %"

VOM 2. APRIL 2019
___________________________________________________________________

 

Das aktualisierte Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2019 wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der Gemeindesteuerfuss 2019 wird auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist läuft am Montag, 6. Mai 2019 ab.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Hermann Schlatter                      Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 27. November 2018 betreffend "Bauordnungs- und Zonenplanänderung Nr. 17 "Sonderzone Ebnat West"

VOM 19. FEBRUAR 2019
___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Bauordnungs- und Zonenplanänderung Nr. 17 "Sonderzone Ebnat West" vom 27. November 2018.

 

Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 25. März 2019 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Hermann Schlatter                      Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 25. September 2018 betreffend "Verordnung über die briefliche Stimmabgabe"

VOM 11. DEZEMBER 2018

___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 25. September 2018.

 

Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist läuft am Montag, 14. Januar 2019 ab.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Rainer Schmidig                         Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

2018

Vorlage des Stadtrats vom 21. August 2018 betreffend "Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat Schaffhausen zum Budget 2019 und zum Finanzplan 2019 - 2022"..

und vom 6. November 2018 betreffend "Nachträge zum Budget 2019 (Novemberbrief)" sowie den Bericht und Antrag der GPK vom 8. November 2018 "Änderungen zum Budget 2019"

___________________________________________________________________

 

Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2019 wird mit den vorliegenden Aktualisierungen gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 96 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

 

Die Referendumsfrist: Montag, 31. Dezember 2018 ab. Das Referendum wurde ergriffen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Rainer Schmidig                         Sandra Ehrat

Präsident                                   Ratssekretärin

Vorlage des Stadtrats vom 21. August 2018: E-Bus: Umrüstung Trolleybus auf IMC-Technologie

___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats betreffend E-Bus: Umrüstung Trolleybus auf IMC-Technologie vom 21. August 2018.

 

Ziffer 2 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. e der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 17. Dezember 2018 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Rainer Schmidig                         Sandra Ehrat

Präsident                                  Sekretärin

 

****************************************************************************

 

BEKANNTMACHUNG EINES BESCHLUSSES

VOM 21. AUGUST 2018

 

 

Vorlage des Stadtrats vom 10. April 2018: Abgabe von Wohnliegenschaften im Baurecht an die "Neue Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen" zwecks Erhalt der Gemeinnützigkeit

___________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Vorlage des Stadtrats über die Abgabe von Wohnliegenschaft im Baurecht an die "Neue Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen" zwecks Erhalt der Gemeinnützigkeit vom 10. April 2018.

 

Ziffer 3 und 4 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. g und e der Stadtverfassung vom 25. September 2011 gemeinsam dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 24. September 2018 unbenutzt abgelaufen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Rainer Schmidig                         Sandra Ehrat

Präsident                                   Sekretärin

Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen

Mit Datum vom 9. April 2018 wurde das Referendum gegen den nachstehenden Beschluss ergriffen.

 

BESCHLUSS VOM 6. MÄRZ 2018
__________________________________________________________________

 

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen vom 6. März 2018.

 

Diese Verordnung untersteht nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter http://www.stadt-schaffhausen.ch:80/?id=4732#11001 aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist: Montag, 9. April 2018. Das Referendum wurde ergriffen.

 

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Rainer Schmidig                         Gabriele Behring

Präsident                                   Sekretärin

Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen 

Budget 2018 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

 

VOM 28. NOVEMBER 2017

___________________________________________________________________
Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2018 wird mit den vorliegenden Aktualisierungen gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der Gemeindesteuerfuss wird auf 96 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 2 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Für 2018 wird den
Steuerpflichtigen ein einmaliger Steuerrabatt von drei Prozentpunkt gewährt,
der nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung zusammen mit dem Steuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.
Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.
abgelaufen.
Die Referendumsfrist ist am Mittwoch, 3. Januar 2018 unbenutzt abgelaufen.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES

 

Stefan Marti                               Gabriele Behring

Präsident                                   Sekretärin

2017

SH POWER Erhöhung der Beteiligung an der Etawatt AG
Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrates vom 17. Januar 2017 betreffend Erhöhung
der Beteiligung an der Etawatt AG und genehmigt eine Investition im Umfang von 1'800'050 Franken zur
Erhöhung der Beteiligung von SH POWER an der Etawatt AG durch Zeichnung von 1'295 Aktien.

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Finanzierung der Aktienkapitalerhöhung durch SH POWER zu Lasten der Investitionsrechnung von SH POWER:

·       zu Lasten der Investitionsrechnung der Stromversorgung Schaffhausen:
799'250 Franken

·       zu Lasten der Investitionsrechnung der Gasversorgung Schaffhausen:
1'000'800 Franken 

Diese Beschlüsse werden nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. e der Stadtverfassung vom 25.
September 2011 dem fakultativen Referendum unterstellt.

 

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Die Referendumsfrist ist am Montag, 10. Juli 2017 unbenutzt abgelaufen.

 

Vorlage 

Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrates vom 17. Januar 2017 und bewilligt für die anfallenden Betreuungsbeiträge ab 2018 einen wiederkehrenden Kredit von 250'000.-- Franken zulasten Konto 2203.318.002 (finanzieller Beitrag an ausserfamiliäre Kinderbetreuung der Mitarbeitenden).  

Dieser Beschluss wird nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle Nr. 5 aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

 

Referendumsfrist: Montag, 12. Juni 2017: Es wurde das Referendum ergriffen.  

Vorlage   

Volksabstimmung vom 24. September 2017: Die Beiträge wurden abgelehnt. 

Budget 2017 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Beschluss des Grossen Stadtrat vom 29. November 2016

Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2017 wird mit den vorliegenden Aktualisierungen gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die folgenden Ausgaben werden gemäss Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt:

Wiederkehrende Ausgaben der Laufenden Rechnung
5601.365.100 Kulturförderung,
Beitrag an Genossenschaft IG Kammgarn                                284‘900 Franken

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 97 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 2 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Für 2017 wird den Steuerpflichtigen ein einmaliger Steuerrabatt von zwei Prozentpunkt gewährt, der nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung zusammen mit dem Steuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Dienstag, 3. Januar 2017 unbenutzt abgelaufen.

 

2016

Teilrevision der Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates (Präsidialzulage)

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. November 2016:

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrats vom 16. August 2016 und beschliesst die Teilrevision der Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates.

Die Anpassung der Verordnung vom 19. August 2008 (RSS 121.1) untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 19. Dezember 2016 unbenutzt abgelaufen.

 

Zonenplanänderung Nr. 15 - Erneuerung Spitäler Schaffhausen (ESSH, GB Nr. 3843) mit Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe und Anpassung der Bauordnung

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. November 2016:

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrates vom 9. August 2016 und stimmt der Streichung der Lärmempfindlichkeitsstufe I für Spital und Pflegeheim innerhalb von Zonen für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen (ZöBAG) in Art. 29 der städtischen Bauordnung zu.

Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 19. Dezember 2016 unbenutzt abgelaufen.

 

Sanierung und Verpachtung Hotel Tanne

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. November 2016:

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrats betreffend Sanierung und Verpachtung Hotel Tanne vom 2. August 2016 und bewilligt den für die Sanierung des Hotelgebäudes an der Tanne 3 und der Remise benötigten Investitionskredit von 3'600'000 Franken.

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 25 lit. e der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadtkanzlei auf.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 19. Dezember 2016 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. März 2016:

Verordnung über die Subventionierung von Spielgruppen (RSS 681.1)

Der Grosse Stadtrat beschliesst die Anpassung der Verordnung über die Subventionierung von Spielgruppen gemäss Anhang zur Vorlage des Stadtrates vom 13. Oktober 2015.

Diese Verordnung untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am 11. April 2016 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. Dezember 2015:

Tarifordnung für die Siedlungsentwässerung (RSS 710.3)

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Änderung der Tarifordnung für die Siedlungsentwässerung (RSS 710.3) mit Wirkung per 1. Januar 2016.

Die Tarifordnung untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am 18. Januar 2016 unbenutzt abgelaufen. 


Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Dezember 2015:

Budget 2016 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2016 wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 98 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Für 2016 wird den Steuerpflichtigen ein einmaliger Steuerrabatt von einem Prozentpunkt gewährt, der nach Art. 25 lit. c Ziff 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung zusammen mit dem Steuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

Die Referendumsfrist ist am 11. Januar 2016 unbenutzt abgelaufen.

 

2015

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 10. November 2015:

Rahmentarifordnung Wasser 2016 (RTOW 2016)

Der Grosse Stadtrat genehmigt die Rahmentarifordnung Wasser 2016 (RTOW 2016) für die Wasserversorgung der Städtischen Werke Schaffhausen).

Diese Rahmentarifordnung untersteht nach Art. 11 Abs. 1 der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am 14. Dezember 2015 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 27. Oktober 2015:

Bericht des Stadtrates zur Motion Wullschleger "Gesunde und attraktive Finanzen" (mit Verordnung über die Begrenzung der Verschuldung der Stadt Schaffhausen)

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Stadtrates vom 17. Juli 2012 zur Motion Wullschleger "Gesunde und attraktive Finanzen" und vom Bericht und Antrag der GPK vom 20. August 2015.

Der grosse Stadtrat beschliesst eine Verordnung über die Begrenzung der Verschuldung der Stadt Schaffhausen. 

Diese Verordnung untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. f der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum. 

Die Referendumsfrist ist am 30. November 2015 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 1. September 2015:

Richtlinien über die Neuregelung der Städtischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe

Der Grosse Stadtrat heisst die Revision der Richtlinien über die Neuregelung der Städtischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe gemäss Vorlage des Stadtrates vom 10. März 2015 und nach Anpassungen an der Ratssitzung vom 1. September 2015 gut.   

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum. 

Die Referendumsfrist ist am 5. Oktober 2015 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 17. Februar 2015: 

Erlass einer Verordnung über die Finanzkontrolle für die Stadt Schaffhausen 

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrates vom 4. November 2014 und vom Bericht der GPK vom 2. Februar 2015 betreffend den Erlass der Verordnung über die Finanzkontrolle für die Stadt Schaffhausen.

Ziff. 2 dieses Beschlusses wird nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Referendumsfrist ist am 23. März 2015 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 17. Februar 2015: 

Teilrevision der Tarifordnung für die Verrechnung von kostengünstigen Feuerwehreinsätzen sowie der Feuerwehrverordnung der Stadt Schaffhausen

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrates vom 18. November 2014 betreffend der Tarifordnung für die Verrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen (Tarifordnung RSS 450.11) sowie von der Feuerwehrverordnung der Stadt Schaffhausen (Feuerwehrverordnung RSS 450.1).

Ziff. 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September2011 dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am 23. März 2015 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 9. Dezember 2014: 


Voranschlag 2015 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2015 wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 98 Prozent festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtvefassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 12. Januar 2015 unbenutzt abgelaufen.


 

 

2014

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 11. November 2014:

Massnahmen zur frühen Förderung in der Stadt Schaffhausen

Der Grosse Stadtrat heisst die Vorlage des Stadtrats vom 18. März 2014, den Bericht und Antrag der Fachkommission Soziales, Bildung, Betreuung, Kultur und Sport vom 9. September 2014 sowie die angepassten Anträge in der Schlussabstimmung gut.

Die Ziffern 4 und 6 dieses Beschlusses werden nach Art. 25 lit. f der Stadtverfassung vom 25. September 2011 gesamthaft dem fakultativen Referendum unterstellt.

Referendumsfrist ist am 15. Dezember 2014 unbenutzt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 28. Oktober 2014:

Finanzieller Beitrag an das private Projekt NHTLZ (Nationales Handball Trainings- und Leistungszentrum Schweizersbild)

Der Grosse Stadtrat heisst die Vorlage des Stadtrats vom 26. August 2014 und den Bericht und Antrag der GPK vom 15. Oktober 2014 mit den Anträgen in der Schlussabstimmung gut.

Die Ziffern 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. e und f der Stadtverfassung vom 25. September 2011 je einzeln dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist ist am 1. Dezember 2014 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 16. September 2014: 

Abgabe der künftigen städtischen Parzelle GB 22066 "Herblingertal" von 14'200 m2 im Baurecht

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrats vom 17. Juni 2014 und der Vorlage der Geschäftsprüfungskommission vom 1. September 2014 mit den Anträgen sowie den an der Ratssitzung vom 16. September 2014 beschlossenen Anpassungen.

3. Der Grosse Stadtrat bewilligt einen Kredit von zwei Millionen Franken zur Erstellung eines Fussballstadions im Herblingertal als abschliessenden Investitionsbetrag der Stadt Schaffhausen für das Projekt FSC-Park.

4. Der Grosse Stadtrat bewilligt einen jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von CHF 60‘000.-- an die FCS Betriebs AG. Dauer und Einzelheiten werden vom Stadtrat in einer Leistungsvereinbarung geregelt.

Die Ziffern 3 und 4 dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. e und f der Stadtverfassung vom 25. September 2011 je einzeln dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist: 20. Oktober 2014: Es wurde das Referendum ergriffen.

Volksabstimmung vom 8. März 2015: Die Beiträge wurden abgelehnt.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 2. September 2014:

Zonenplanänderung Nr. 10 - Planungsmassnahmen im Rahmen des Projekts "Zukunft Stadtleben"

Der Grosse Stadtrat heisst die Vorlage des Stadtrats vom 11. Dezember 2012, den Bericht und Antrag der Fachkommission Bau, Planung, Verkehr, Umwelt und Sicherheit vom 2. Juli 2014 sowie die gemäss Ratssitzung vom 2. September 2014 angepassten Anträge gut.

Ziff. 4 unterliegt gemäss Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am 6. Oktober 2014 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 19. August 2014:

Zukünftige Energie- und Klimaschutzpolitik

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrats vom 20. November 2012 betreffend zukünftige Energie- und Klimaschutzpolitik, vom Bericht und Antrag der Spezialkommission zukünftige Energie- und Klimaschutzpolitik vom 3. Juni 2014 sowie von den an der Ratssitzung vom 19. August beschlossenen Änderungen.

Ziff. 2 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 10 lit. a der Stadtverfassung dem obligatorischen Referendum.
Ziff. 6 lit. b und c dieses Beschlusses unterstehen nach Art. 25 lit. f der Stadtverfassung je einzeln dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist ist am 22. September 2014 unbenutzt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 3. Juni 2014:

Schaffung von Rechtsgrundlagen für bestehende Spezialfinanzierungen

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrats vom 12. November 2013 sowie vom Bericht und Antrag der Spezialkommission vom 31. März 2014 betreffend Schaffung von Rechtsgrundlagen für bestehende Spezialfinanzierungen.

Die Beschlüsse gemäss Ziffer 2 bis 4 unterstehen nach Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am 7. Juli 2014 unbenutzt abgelaufen.

 

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 20. Mai 2014:

Neuregelung und Ergänzung der Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht und Antrag der GPK vom 17. April 2014 zur Neuregelung und Ergänzung der Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates.

Ziff. 2 dieses Beschlusses wird nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 25 lit. b der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum unterstellt. Sie gilt rückwirkend ab 1. Januar 2013.

Die Referendumsfrist ist am 23. Juni 2014 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 21. Januar 2014:

Rahmentarifordnung Wasser (RTOW 2014)

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrats vom 2. Juli 2013 und vom Bericht und Antrag der Spezialkommission Tarifrevision Wasser 2013 vom 2. Dezember 2013 betreffend Anpassung des Rahmentarifs Wasser 2014 (RTOW 2014).

Ziffer 2 dieses Beschlusses wird nach Art. 11 Abs. 1 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Sie tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Kantons auf den 1. Juli 2014 in Kraft.

Die Referendumsfrist ist am 24. Februar 2014 unbenutzt abgelaufen.


 

2013

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 26. November 2013:

Voranschlag 2014 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2014 wird gemäss Stadtverfassung genehmigt und nach Artikel 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 98 Prozent festgesetzt und nach Artikel 25 lit. c Ziffer 1 in Verbindung mit Artikel 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Referendumsfrist ist am 30. Dezember 2013 unbenutzt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 2. April 2013:

Verkauf von Baurechtsgrundstücken

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stad 2011 betreffend den Verkauf von Baurechtsgrundstücken sowie vom Bericht und Antrag der SPK Verkauf von Baurechtsgrundstücken vom 6. März 2013.

Gegen Ziff. 3 dieses Beschlusses (Erteilung der Kompetenz zum Verkauf der Baurechtsparzellen gemäss Beilage 2) kann nach Artikel 25 lit. g der Stadtverfassung für jede Parzelle einzeln das fakultative Referendum ergriffen werden.

Gegen den Verkauf der Landparzelle GB Nr. 6015 (Artilleriestrasse 12-18) sowie der Landparzelle GB Nr. 861 (Moserstrasse 25 und 27) wurde je das Referendum ergriffen.

Volksabstimmung vom 24. November 2013: Verkauf der Baurechtsparzelle Artilleriestrasse 12-18 angenommen.

Auf eine Abstimmung zum Verkauf der Landparzelle Moserstrasse 25 und 27 wird verzichtet da seitens der Stockwerkeigentümergemeinschaft kein Kaufinteresse besteht.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 11. Dezember 2012:
Voranschlag 2013 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2013 wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeindesteuerfuss wird auf 98 Prozent festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 14. Januar 2013 unbenutzt abgelaufen.

 

2012

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 18. September 2012:

Wohnraumentwicklung Schaffhausen, Entwicklungspaket 1, Abgabe von städtischen Grundstücken

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrates vom 6. Dezember 2011 betreffend Wohnraumentwicklung Schaffhausen, Entwicklungspaket 1, Abgabe von städtischen Grundstücken und vom Bericht und den Anträgen der Spezialkommission Wohnraumentwicklung vom 22. August 2012.
Der Beschluss nach Ziff. 2 untersteht nach Art. 11 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 lit. g der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist am 17. Oktober 2012 abgelaufen. Gegen den Beschluss über den Verkauf der Landparzelle GB Nr. 21'223, Hohberg wurde am 4. Oktober 2012 das Referendum eingereicht.
Volksabstimmung vom 9. Juni 2013: Verkauf Landparzelle wurde abgelehnt.
Die Verordnung über den Fonds für die Wohnraumentwicklung gemäss Ziff. 6 dieses Beschlusses wird nach Art. 10 lit. f der Stadtverfassung dem obligatorischen Referendum unterstellt.
Volksabstimmung vom 3. März 2013: Verordnung wurde angenommen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 6. März 2012:

Masterplan Rheinufer, Teilprojekt 1: Sanierung und Aufwertung Rhybadi Schaffhausen

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrates vom 20. Dezember 2011 betreffend Masterplan Rheinufer, Teilprojekt 1, Sanierung und Aufwertung der Rhybadi Schaffhausen und dem Bericht und Antrag der Fachkommission Bau, Planung, Verkehr, Umwelt und Sicherheit vom 13. Februar 2012.

Der Grosse Stadtrat stimmt den Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen gemäss Variante Midi ohne Meditationsinsel (siehe Anhang 1, neu) zu.

Ziffer 4 dieses Beschlusses untersteht nach Art. 11 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 lit. e der Stadtverfassung vom 25. September 2011 dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am Montag, 9. April 2012 abgelaufen. Gegen diesen Beschluss wurde das fakultative Referendum ergriffen.

Volksabstimmung vom 17. Juni 2012: Sanierung und Aufwertung wurden abgelehnt.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 13. Dezember 2011:

Voranschlag 2012 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2012 wird genehmigt und gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. a der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der Gemeindesteuerfuss wird auf 98 Prozent festgesetzt und gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Diverse Ausgaben werden gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. d der Stadtverfassung einzeln dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist ist am Montag, 16. Januar 2012 unbenutzt abgelaufen.
 

 

2011

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 23. August 2011:

Verkauf oder Sanierung  Marienstift, GB 714, Mühlenstrasse 87, Schaffhausen

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrats vom 22. Februar 2011 betreffend Verkauf oder Sanierung Marienstift, GB 714, Mühlenstrasse 87, vom Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 7. Juli 2011 sowie vom Minderheitsantrag der Geschäftsprüfungskommission vom 7. Juli 2011.
Die nicht gebundenen Ausgaben gemäss Ziffer 2 dieses Beschlusses werden nach Art. 11 Abs. 1 lit d der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist ist am 26. September 2011 unbenutzt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 21. Juni 2011:

Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Der Grosse Stadtrat heisst in der Schlussabstimmung die Vorlage des Stadtrats vom 19. April 2011, Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde Schaffhausen, und den Antrag gut.
Die Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde Schaffhausen wird genehmigt und untersteht gemäss Art. 11 lit c der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist am 25. Juli unbenutzt abgelaufen.


Beschluss des Grossen Stadtrates vom 21. Juni 2011:

Überführung der Pilotphase Finanzhilfe für pflegende Angehörige ( Motion Iren Eichenberger vom 19. März 1996) ins Definitivum

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage des Stadtrats vom 15. Februar 2011 betreffend Überführung der Pilotphase "Finanzhilfe für pflegende Angehörige (Motion Iren Eichenberger vom 19. März 1996) ins Definitivum" und vom Bericht der Fachkommission Soziales, Bildung, Betreuung, Kultur und Sport vom 27. Mai 2011.
Dieser Beschluss wird nach Art. 11 Abs. 1 lit d und i der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist ist am 25. Juli 2011 unbenützt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 25. Januar 2011:

Orientierungsvorlage Wohnraumentwicklung

Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis von der Orientierungsvorlage des Stadtrats vom 6. Juli 2010
betreffend Wohnraumentwicklung, vom Nachtrag I vom 9. November 2010 sowie vom Bericht und Antrag der Spezialkommission vom 22. Dezember 2010.      
Der Grosse Stadtrat bewilligt einen Planungs- und Kommunikationskredit von CHF 210'000.--. Dieser Betrag wird dem Konto 62100.581.007 Wohnraumentwicklung Schaffhausen belastet und untersteht gemäss Art. 11 Abs. 1 lit d der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist am 28. Februar 2011 unbenutzt abgelaufen.

Beschluss Grosser Stadtrat vom 14. Dezember 2010:

Voranschlag 2011 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Der Voranschlag für das Jahr 2011 wird genehmigt und gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. a der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der Gemeindesteuerfuss wird auf 98% festgesetzt und gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Diverse Ausgaben werden gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. d der Stadtverfassung einzeln dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist ist am 17. Januar 2011 unbenutzt abgelaufen. 

2010

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 24. August 2010:

Veräusserung der Liegenschaft Haus zur " Wasserquelle", Vordergasse 26

Die Referendumsfrist ist am 27. September 2010 unbenützt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 24. August 2010

Änderung von Art. 11 Erdgasreglement der Stadt Schaffhuasen über die Gasabgabe und die Betriebsanlagen vom 24. März 1987 sowie die Rahmentarifordnung  Erdgas 2010 (RTOG 2010)

Die Referendumsfrist ist am 27. September 2010 unbenützt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 6. Juli 2010

Verfahrenspostulat Christine Thommen / Vorlage Büro Grosser Stadtrat:

Die Referendumsfrist ist am 23. August 2010 unbenützt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 6. Juli 2010

Verfahrenspostulat Urs Tanner / Vorlage Büro Grosser Stadtrat:

Die Referendumsfrist ist am 23. August 2010 unbenützt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 22. Juni 2010

Jahresrechnung 2009 der Einwohnergemeinde Schaffhausen

Die Referendumsfrist ist am 26. Juli 2010 unbenützt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Juni 2010

Teilsubventionierung der Spielgruppen

Die Referendumsfrist ist am 26. Juli 2010 unbenützt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Juni 2010

Neubau "Nationales Handball Trainings- und Leistungszentrum Schweizersbild" (NHTLZ) und Projekt "Bridge"

Die Referendumsfrist ist am 12. Juli 2010 unbenützt abgelaufen.

 

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 26. Januar 2010

Schulraumplanung 2008-2017

Die Referendumsfrist ist am 1. März 2010 unbenützt abgelaufen.

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Dezember 2009
Teilrevision der Bauordnung: Anpassung der Bestimmungen über Quartierpläne, Ausnützungsübertragungen und Parzellierungen
Die Referendumsfrist ist am 11. Januar 2010 unbenützt abgelaufen

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Dezember 2009
Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde Schaffhausen
Die Referendumsfrist ist am 11. Januar 2010 unbenützt abgelaufen

 

2009

Tariferleichterungen im integralen Tarifverbund
Neuordnung der Finanzierung der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH)

Beschluss des Grossen Stadtrates vom 31. März 2009
Vorlage
Die Referendumsfrist ist am 4. Mai 2009 unbenützt abgelaufen.

Verlängerung der teilautonom geleiteten Schulen (TagS) bis Ende Schuljahr 2009/2010
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 31. März 2009
Die Referendumsfrist ist am 4. Mai 2009 unbenützt abgelaufen.

Areal Diana, Landverkauf GB Nummern 1673, 1695 und 4134
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 30. Juni 2009 
Die Referendumsfrist ist am 3. August 2009 unbenützt abgelaufen.

Änderung von Art. 29 und Art. 53 der Bauordnung (Materialbewirtschaftungszone)
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 30. Juni 2009 
Die Referendumsfrist ist am 3. August 2009 unbenützt abgelaufen

Sanierung der Eissportanlagen der KSS Breite
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 1. September 2009
Die Referendumsfrist ist am 5. Oktober unbenützt abgelaufen

Verordnung über die Siedlungsentwässerung (VOS)
Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (VOGS)
sowie Tarifordnung für die Siedlungsentwässerung
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. September 2009
Die Referendumsfrist ist am 19. Oktober unbenützt abgelaufen

Städtische Werke Schaffhausen (StWS)
Verordnung über die Abgabe von Wasser 2010 (VW 2010)
Rahmentarifordnung Wasser 2010 (RTOW 2010)
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. September 2009
Referendumsfrist ist am 19. Oktober unbenützt abgelaufen

Teilrevision der Bauordnung: Anpassung der Bestimmungen über Quartierpläne, Ausnützungsübertragungen und Parzellierungen
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Dezember 2009
Die Referendumsfrist ist am 11. Januar 2010 unbenützt abgelaufen

Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde Schaffhausen
Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2010
Einmalige Ausgaben der Investitionsrechnung
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Dezember 2009
Die Referendumsfrist ist am 11. Januar 2010 unbenützt abgelaufen







2008

Schaffung eines Fonds für die Attraktivierung und Entwicklung der Stadt Schaffhausen (Stadtentwicklungsfonds)
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 16. Dezember 2008
Verordnung
Die Referendumsfrist ist am 19. Januar 2009 unbenützt abgelaufen.

Voranschlag 2009 der Einwohnergemeinde Schaffhausen
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 25. November 2008
Voranschlag
Die Referendumsfrist ist am 29. Dezember 2008 unbenützt abgelaufen.

Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Stadtrates
vom 19. August 2008
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 19. August 2008
Verordnung
Die Referendumsfrist ist am 22. September 2008 unbenützt abgelaufen.

Preismassnahmen 2009 im Tarifverbund Schaffhausen und bei den Verkehrsbetrieben Schaffhausen
vom 8. April 2008
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 19. August 2008
Vorlage Preismassnahmen
Tarifschema 2007/2009
Die Referendumsfrist ist am 22. September 2008 unbenützt abgelaufen.

Rahmentarife Strom 2009 für die Städtischen Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 1. Juli 2008
- Rahmentarif für Strom (RTOS 09), vgl. S. 10 
- Stromverordnung 2009
Die Referendumsfrist ist am Montag, 4. August 2008 unbenützt abgelaufen.

Jahresrechnung 2007 der Einwohnergemeinde Schaffhausen
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 17. Juni 2008
Die Referendumsfrist ist am 21. Juli 2008 unbenützt abgelaufen.

Totalrevision der städtischen Polizeiverordnung
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 18. März 2008
Die Referendumsfrist ist am 21. April 2008 unbenützt abgelaufen.

Art. 16 der städtischen Polizeiverordnung
Beschluss des Grossen Stadtrates vom 18. März 2008
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 21. April 2008
Das Referendum wurde mit 617 gültigen Unterschriften erfolgreich ergriffen; die Volksabstimmung fand am 28. September 2008 statt.