Bewilligungen öffentlicher Grund

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Viele Aktivitäten auf öffentlichen Grund gelten als Sondernutzung ("gesteigerter Gemeingebrauch") und sind demzufolge bewilligungspflichtig.

Als Sondernutzung gelten zum Beispiel:

  • Aufstellen eines Verkaufstandes
  • Durchführung einer Kundgebung
  • Aufstellen eines Informationsstandes zum Sammeln von Unterschriften
  • Karitative Aktivitäten
  • Platzkonzert
  • usw.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Details der Bewilligungsvarianten.

Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Veranstaltungsorte und -kategorien im öffentlichen Raum
Benützung des öffentlichen Grundes - Gesuchsformular
Checkliste für umweltgerechte Veranstaltungen