Einmalsteuern / Kapitalabfindungen

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Mit der so genannten Einmalsteuer werden Kapitalabfindungen besteuert, die nicht mit dem übrigen Einkommen der ordentlichen Besteuerung unterliegen. Sie sind im Schaffhauser Steuergesetz unter Art. 40 geregelt.
Weitere Informationen können Sie hier nachlesen:

Einmalsteuern - Merkblatt