Laufende Referendumsfristen

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Vorlage des Stadtrats vom 22. August 2023: Botschaft des Stadtrats an den Grossen Stadtrat zum Budget 2024 und zum Finanzplan 2024 bis 2027, Vorlage des Stadtrats vom 21. November 2023: Nachträge zum Budget 2024, Novemberbrief und Bericht und Antrag der GPK vom 23. November 2023: Änderungen zum Budget 2024
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Das Budget 2024 der Einwohnergemeinde Schaffhausen inklusive städtische Werke (SH POWER) wird gemäss Art. 25 lit. d der Stadtverfassung genehmigt und nach Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die im Zusammenhang mit der Eröffnung des Kinderhortes Breitepark stehenden neuen wiederkehrenden Ausgaben (Finanzstelle 5202, div. Konten) werden gemäss Art. 25 lit. f in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung separat dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeindesteuerfuss wird für natürliche Personen auf 90 Prozentpunkte und für juristische Personen auf 93 Prozentpunkte festgesetzt und nach Art. 25 lit. c Ziff. 1 bzw. 2 in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der vollständige Beschluss ist im Internet unter www.stadt-schaffhausen.ch in der Rubrik Grosser Stadtrat/Beschlussprotokolle aufgeschaltet und liegt bei der Stadt-kanzlei auf.

Die Referendumsfrist läuft am Mittwoch, 3. Januar 2024 ab.

IN NAMEN DES GROSSEN STADTRATES


Michael Mundt    Sandra Ehrat
Präsident    Ratssekretärin