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Namensänderung
Namenserklärung nach der Scheidung
Wer bei der Eheschliessung seinen Familiennamen geändert hat, behält diesen auch nach der Scheidung; er kann aber jederzeit gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will.
Bitte vereinbaren Sie für die Namenserklärung telefonisch mit uns einen Termin.
Namenserklärung nach dem Tod des Ehegatten
Stirbt ein Ehegatte, so kann der Witwer oder die Witwe, deren Namen bei der Eheschliessung geändert hat, jederzeit gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will.
Notwendige Dokumente für die Namenserklärung nach der Scheidung
Schweizerbürger:
- original Wohnsitzbestätigung, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes, nicht älter als 6 Monate (nur für Personen, welche ausserhalb des Kantons Schaffhausen wohnen)
- Identitätskarte oder Pass
Ausländische Staatsangehörige:
- original Wohnsitzbestätigung, nicht älter als 6 Monate (nur für Personen, welche ausserhalb des Kantons Schaffhausen wohnen)
- Ausländerausweis
- Pass
Weitere Dokumente bleiben vorbehalten. Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft über die genau benötigten Dokumente zur entsprechenden Nationalität.
Durch das Zivilstandsamt erlassene Meldungen
Nach Beurkundung der Namenserklärung, erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:
- die Einwohnerkontrolle am Wohnort der erklärenden Person
Dokumente
Nach der Namenserklärung ist folgendes Dokument auf Wunsch erhältlich:
- Bestätigung einer Namenserklärung
Namensänderung
Für diese Fälle ist das kantonale Amt für Justiz und Gemeinden zuständig.
Link zur kantonalen Webseiten

