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19.01.2023

Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2023

Per 1. Januar 2023 sind verschiedene Neuerungen und Änderungen in der Gesetzessammlung der Stadt in Kraft getreten. Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden vom Grossen Stadtrat, dem Stadtrat oder der zuständigen Kommission geändert:

• Richtlinien des Stadtrats über die sprachliche Gleichbehandlung (200.3)
• Gebührenordnung des Museums zu Allerheiligen (250.2)
• Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement) (311.3)
• Reglement über die Entlöhnung des städtischen Personals (Lohnreglement) (311.4)
• Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen (312.1)
• Reglement über die Zulagen bei den Städtischen Werken Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall (7000.2)
• Gastarife SH POWER (7100.3)
• Gastarife SH POWER, Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (7100.4)
• Strom Tarif SH POWER (7300.3)
• Taxordnung Servicewohnungen Haus Steig (835.22)
• Taxordnung Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Haus Steig (Rehgütli) (835.23)

Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die jeweiligen Erlassnummern in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen. Nicht aufgeführt sind geänderte Reglemente, Verordnungen und Richtlinien, welche bereits in einer Medienmitteilung im Verlauf des letzten Jahres kommuniziert wurden.

Alle Aktualisierungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen zu finden. Link Gesetzessammlung

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch