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18.11.2009

Neue Regelung zur Abfrage von Einwohnerregisterdaten

Das auf Grund des eidgenössischen Registerharmonisierungsgesetzes revidierte Gemeindegesetz ist seit 1. April 2009 rechtskräftig. Die Änderungen betrafen das Einwohnerregister. Seit 1. Oktober 2009 ist auch die dazugehörende neu erstellte kantonale Verordnung gültig. Auf kommunaler Ebene bestimmt der Gemeinderat beziehungsweise in Schaffhausen der Stadtrat in einem allgemeinverbindlichen Erlass, wer Informationen aus den Einwohnerregisterdaten beziehen darf. Der Stadtrat hat das entsprechend Reglement über die Bekanntgabe von Daten aus dem Einwohnerregister an seiner letzten Sitzung genehmigt.  Es legt fest, welche Personendaten und Zusätze im Einwohnerregister zur Erfüllung der städtischen Verwaltungsaufgaben geführt werden. Und es gibt Auskunft darüber, welche kommunalen Stellen welche Daten erhalten, um ihre Aufgaben ordnungsgemäss ausführen zu können. Das Reglement wird in die Erlass-Sammlung der Stadt Schaffhausen aufgenommen und tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.
Reglement
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: 0041 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch
Werner Kausch, Leiter Einwohnerkontrolle
Telefon: 0041 52 632 52 82
E-Mail: werner.kausch(at)stsh.ch