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06.04.2010

E-Voting Versuchsphase für Auslandschweizer

Der Kanton Schaffhausen führt für Auslandschweizer Stimmberechtigte die elektronische Abstimmung ein. Die Stadt Schaffhausen übernimmt dabei die Führung des elektronischen Stimmregisters für Auslandschweizer Stimmberechtigte im ganzen Kanton. Die erste elektronische Abstimmung findet voraussichtlich beim Urnengang vom 28. November 2010 statt.

Schaffhausen führt versuchsweise das E-Voting ein. Dies vorerst für Auslandschweizer Stimmberechtigte. Das Führen des elektronischen Stimmregisters für den ganzen Kanton wird der Stadt Schaffhausen übertragen, wie der Regierungsrat und der Stadtrat heute vereinbarten. Der erste elektronische Urnengang ist für den 28. November 2010 vorgesehen. Die Versuchsphase dauert bis mindestens Ende 2012. Schaffhausen geht gemeinsam mit sechs weiteren Kantonen beim elektronischen Abstimmen eine Zusammenarbeit mit Zürich ein, die unter Vermittlung der Bundeskanzlei zu Stande kam.
Die gesetzliche Grundlage für die Einführung des elektronischen Stimmregisters und für die versuchsweise Führung des E-Votings wurde auf kantonaler Ebene mit der Registerharmonisierung geschaffen. Neu sind auch Auslandschweizer Stimmberechtigte in einem elektronischen Register zu führen. Diese Aufgabe obliegt den Gemeinden, wobei der Regierungsrat die zentrale Führung bei einer Gemeinde vorsehen kann. Die Stadt Schaffhausen hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe gegen Abgeltung der Selbstkosten zu übernehmen. Mit dem E-Voting für Auslandschweizer kann die Stimmabgabe insbesondere für Stimmberechtigte in Ländern mit langsamer Postverbindung deutlich verbessert werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: 0041 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch