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Ergänzung der Bauordnung um «Sonderzone Ebnat West» tritt in Kraft
In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat hatte der Stadtrat im November 2018 die Anpassung von Bauordnung und Zonenplan um die «Sonderzone Ebnat West» beantragt. Die Anpassung der Nutzungsplanung schafft die Rahmenbedingungen, um das Gebiet Ebnat West gemäss dem städtischen Richtplan Siedlung neu ausrichten zu können. Die Anpassung von Bauordnung und Zonenplan der Stadt Schaffhausen betreffend «Sonderzone Ebnat West» (Art. 44c-d Bauordnung) wurde vom Grossen Stadtrat am 19. Februar 2019 beschlossen und vom Regierungsrat des Kantons Schaffhausen am 8. März 2022 genehmigt. Der Stadtrat kann nun die Änderung auf den 1. Juni 2022 in Kraft setzen.
Ansprechperson:
Marcel Angele, Bereichsleiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch