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24.08.2022

Referendumsfrist für Mehrwertabgabe unbenutzt abgelaufen

Der Grosse Stadtrat hat am 5. Juli 2022 die Vorlage des Stadtrats vom 7. Dezember 2021 betreffend Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung genehmigt. In der Zwischenzeit ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Zur Umsetzung der Verordnung wird nun ein Reglement über den Mehrwertausgleich der Stadt Schaffhausen erstellt, welches gleichzeitig mit der Verordnung in Kraft treten soll.

Mit der Mehrwertabgabe regeln die Gemeinden den Ausgleich von Vorteilen, welche durch Aufzonungen entstehen. Diese können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Mit der städtischen Mehrwertabgabe wird bei Aufzonungen 20 Prozent des Mehrwerts abgeschöpft. Alternativ ist der Ausgleich mittels städtebaulicher Verträge möglich. Dabei richtet sich die Erhebung der städtischen Mehrwertabgabe grundsätzlich nach dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz.

Ansprechperson:

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch