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02.06.2023

«Letter of Intent» zum Zeughausareal wird aufgelöst

Der Stadtrat löst die Absichtserklärung («Letter of Intent LoI») zum Zeughausareal vorzeitig auf. Dem Stadtrat ist es wichtig, die weiteren Schritte ohne Zeitdruck und mit klaren Zuständigkeiten angehen zu können. Die Auflösung des LoI soll zu einer Entspannung der Situation beitragen.

Ausgehend von den übergeordneten Entwicklungszielen gemäss kantonaler und städtischer Richtplanung und den Zielen der Wohnraumentwicklung startete der Stadtrat 2018 eine Testplanung für das Gebiet «Vordere Breite». Da das Zeughausareal und das Areal der Breitenau im Perimeter der Testplanung liegen, war der Kanton als deren Eigentümer im Testplanungsverfahren involviert. Als Basis für die durch die Stadt durchgeführten Planungen wurde im Jahr 2018 eine Absichtserklärung mit dem Kanton unterzeichnet.

Die Resultate der Testplanung wurden von verschiedenen Interessensgruppen unterschiedlich aufgenommen. Zudem wurde in der Stadt für das Nachbargrundstück des Zeughausareals eine Volksmotion eingereicht und eine Volksinitiative lanciert, zu welcher aktuell ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wird. Im Kantonsrat fordert ein noch nicht behandeltes Postulat die Auflösung der Absichtserklärung zum Zeughausareal. In der Diskussion zur Entwicklung der Breite und zum Zeughausareal zeigen sich unterschiedliche Vorstellungen und die Zuständigkeiten sind verflechtet. Entsprechend komplex gestaltet sich die Lösungsfindung. Um die Situation zu entspannen, hat der Stadtrat nach einem Gespräch mit dem Regierungsrat entschieden, den LoI vorzeitig aufzulösen. Die Entscheide zur Zukunft des Zeughausareals und zur Gebietsentwicklung «Vordere Breite» sollen nicht belastet werden durch Diskussionen zu Themen, die nicht direkt mit dem Inhalt des LoI zu tun haben. Der Regierungsrat nimmt vom Entscheid des Stadtrats Kenntnis und akzeptiert diesen. Damit gilt der LoI als aufgelöst.

Die Entscheide zur Entwicklung des Zeughausareals und der «Vorderen Breite» werden schrittweise und basierend auf klaren Grundlagen und Zuständigkeiten erfolgen. Unabhängig von der Auflösung des LoI gelten die übergeordneten raumplanerischen Zielsetzungen von Kanton und Stadt Schaffhausen weiterhin. Das Gebiet auf der «Vorderen Breite» ist für die Bereitstellung von Wohnraum in Verbindung mit den raumplanerischen Zielen von grosser Bedeutung für die mittel- und langfristige Entwicklung der Region Schaffhausen.

Der Stadtrat bekräftigt die Absicht, bei den anstehenden Schritten – weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat – die vielfältigen Interessen bestmöglich zu berücksichtigen und gemeinsam gute Lösungen zu finden, die schliesslich den jeweils zuständigen Gremien von Kanton und Stadt zum Entscheid vorgelegt werden. Dem Stadtrat ist es wichtig, die weiteren Schritte ohne Zeitdruck und mit klaren Zuständigkeiten anzugehen.

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