Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
28.09.2011

Inkrafttreten des Grossstadtratsbeschlusses zum "Marienstift"

Der Stadtrat hat an seiner gestrigen Sitzung den Grossstadtratsbeschluss vom 23. August 2011 betreffend einen Kredit zur Sanierung der Liegenschaft "Marienstift" in Kraft gesetzt. Der Kredit für die Sanierung kann beansprucht werden, wenn bis im Februar 2012 ein Mieter für die Liegenschaft gefunden wird.

Am 23. August 2011 hat der Grosse Stadtrat der Vorlage "Sanierung oder Verkauf des Marienstifts" zugestimmt. Der nicht gebundene Teil von 472'000 Franken des Sanierungskredits ist dem fakultativen Referendum unterstellt worden. Am 25. September 2011 ist die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen. Der Stadtrat hat den Beschluss daher gestern in Kraft gesetzt.

Wird bis zum 23. Februar 2012 ein Mieter für das Marienstift gefunden, so kann die Liegenschaft mit dem vom Grossen Stadtrat bewilligten Kredit saniert und anschliessend vermietet werden. Für die Vermietung zuständig ist die städtische Immobilienverwaltung. Kann bis dahin kein Mietverhältnis abgeschlossen werden, so wird der Kredit nicht beansprucht und die Liegenschaft würde zum Verkauf ausgeschrieben.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Peter Käppler, Baureferent   (ab 14 Uhr)
Telefon: 0041 79 957 58 89, E-Mail: peter.kaeppler(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher   (bis 15 Uhr)
Telefon: 0041 52 632 53 42, E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch