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19.05.2022

Stadt verabschiedet Vorlage für den Neubau des Hallenbads der KSS

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage für den Neubau des Hallenbades im KSS Freizeitpark Schaffhausen. Die Erneuerung ist sowohl aufgrund des Zustands der technischen Anlagen als auch der veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig. Basierend auf einer Machbarkeitsstudie zeigt der Stadtrat in seiner Vorlage auf, wie der Hallenbad-Neubau umgesetzt werden kann. Das Investitionsvolumen für den geplanten Neubau beträgt 80 Mio. Franken. Nach Abzug aller Fördergelder und Beiträge verbleiben bei der Stadt Investitionen in der Höhe von 31.7 Mio. Franken. Die Volksabstimmung ist für Frühling 2023 geplant.

Der KSS-Freizeitpark Schaffhausen ist heute ein beliebter Sport- und Erholungsort, doch das Hallenbad aus den 60-er Jahren ist in die Jahre gekommen und stark sanierungsbedürftig. Nachdem der Grosse Stadtrat am 16. Juni 2020 einen Planungskredit für eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau bewilligt hat, zeigt der Stadtrat nun in seiner Vorlage auf, wie der Hallenbad-Neubau umgesetzt werden kann. Das Investitionsvolumen liegt bei rund 80 Mio. Franken. Nach Abzug aller Fördergelder und Beiträge verbleiben der Stadt Investitionen in der Höhe von 31.7 Mio. Franken.

Zeitgemässe Attraktivierung des Angebots und verbesserte Energieeffizienz
Das Hallenbad soll massvoll, zeitgemäss und bedarfsgerecht erweitert und attraktiviert werden. Es soll künftig über ein Schwimmbecken mit acht Bahnen à 25 m (heute 6 Bahnen), ein Lehrschwimmbecken, ein Kursbecken mit Hubboden, ein separates Sprungbecken und einen grosszügigen Kinderplanschbereich verfügen. Auch im neuen Hallenbad ist eine Rutschbahn geplant, welche in ein separates Landebecken führt. Das neue Warmwasser-Aussenbecken wird verkleinert aber optimiert und attraktiver gestaltet. Im Obergeschoss ist eine Wellness-Anlage mit gestalteter Dachlandschaft vorgesehen. Der Hallenbad-Neubau umfasst weiter einen zentralen Eingang für alle Angebote der KSS, ein grösseres und von aussen zugängliches Restaurant, eine Tiefgarage, eine neue Technikzentrale sowie Betriebs- und Mietflächen (u.a. Fitness).

Der Neubau wird nach neusten energetischen Standards erstellt. Durch eine kombinierte Technikzentrale für das neue Hallenbad, das Freibad und die Eisbahn wird die Effizienz und die Umweltfreundlichkeit der Anlage verbessert und die durch die Eisproduktion entstehende Abwärme in einem Wärmeverbund optimal genutzt werden können.

Tragbare Investitionskosten für die Stadt von 31.7 Mio. Franken
Der Hallenbadneubau löst ein Investitionsvolumen von brutto 80 Mio. Franken aus. Davon sollen basierend auf dem kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK) 15 % vom Kanton getragen werden. Der Regierungsrat hat diesbezüglich in einem Regierungsratsbeschluss die Absicht erklärt, zu Handen des Kantonsrats eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die Jakob und Emma Windler-Stiftung hat sich bereit erklärt, das Projekt mit 50 % der nach Abzug des Kantonsbeitrages und der Vorsteuer verbleibenden Kosten, bzw. mit maximal 30 Mio. Franken zu unterstützen. Es handelt sich um das bedeutendste Engagement in der Stiftungsgeschichte. Nach Abzug aller Beiträge und Fördergelder verbleibt bei der Stadt damit eine Investitionslast von 31.7 Mio. Franken.

Abstimmung 2023, Eröffnung 2029 geplant
Über den Neubau des Hallenbades wird die städtische Stimmbevölkerung voraussichtlich im Frühling 2023 entscheiden. Erst nach der Kreditbewilligung wird ein Architekturwettbewerb durchgeführt und ein konkretes Bauprojekt ausgearbeitet. Dieses Vorgehen nach dem sogenannten «St. Galler Modell» erlaubt es, dass die demokratische Mitsprache zu einem frühen Zeitpunkt und bevor grosse Summen für die Planung ausgegeben werden, möglich ist. Die Umsetzung ist ab 2025 (Provisorien und Technikzentrale) bzw. 2027 (Hallenbad) geplant, die Neueröffnung 2029.

Umgang mit dem Altbau
Parallel zur Machbarkeitsstudie hat der Stadtrat entsprechend dem Auftrag des Grossen Stadtrats die Klärung in Bezug auf den Altbau des Hallenbades vorangetrieben. In der Interessenabwägung kommt der Stadtrat zum Schluss, dass die Umnutzung des Hallenbades bei einem entsprechenden Bedarf im Kontext schulischer Nutzungen (Kindergarten, Skills-Turnhalle) weiterverfolgt werden soll. Ein definitiver Entscheid kann aber erst zeitnah zur Stilllegung der bisherigen Hallenbadnutzung erfolgen, weil erst dann der Bedarf verbindlich ausgewiesen werden kann. Deshalb sieht der Stadtrat vor, die Arbeiten zur Interessenabwägung rund zwei Jahre vor der Neueröffnung des Hallenbades wieder aufzunehmen und dann abzuschliessen.

Standortattraktivität erhöhen
Das alte Hallenbad aus den 60er-Jahren ist stark sanierungsbedürftig. Der Neubau des Hallenbades ist sinnvoll und eine wertvolle Investition für den Standort Schaffhausen. Es handelt sich um ein Generationenprojekt mit hoher Bedeutung für die Bevölkerung über die Stadt hinaus. Dank der Mitfinanzierung durch die Jakob und Emma Windler-Stiftung und den Kanton Schaffhausen sind die Kosten für ein modernes und zukunftsfähiges Hallenbad für die Stadt und die KSS Genossenschaft tragbar.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 03
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch 

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch 

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch 

Ueli Jäger, Geschäftsführer KSS
Telefon: +41 52 633 02 30
E-Mail: u.jaeger(at)kss.ch