Pressedienst 2022

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Medienmitteilung vom 21. Dezember 2022

Rahmenbedingungen für Belebung des Rheinufers im Sommer 2023 festgelegt

Die im Sommer 2022 ergriffenen Massnahmen zur Reduktion von Lärm und Müll am Lindli haben sich bewährt und werden im nächsten Jahr weitergeführt. Auch soll es am Rheinufer im kommenden Sommer wieder ein Gastro-Angebot am Salzstadel geben. Unter Berücksichtigung der Verträglichkeit für die Anwohnenden werden Häufigkeit und Lautstärke von Konzertmusik reduziert.

Am Salzstadel und Lindli treffen in den Sommermonaten die Interessen von Anwohnenden auf die Interessen derjenigen, welche das schöne Gebiet am Rhein für ihre Freizeit nutzen und sich dafür im öffentlichen Raum aufhalten möchten. Die einen haben das Bedürfnis nach Ruhe, die anderen nutzen den öffentlichen Raum um zu verweilen, Musik zu hören und mitgebrachte Getränke und Speisen zu konsumieren. Regelmässig kam es dadurch in den vergangenen Jahren zu Lärm in den späten Abendstunden sowie Beeinträchtigungen aufgrund lauter Konzerte und liegengelassenem Müll. 

Um dieser Problematik zu begegnen, hat eine verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bereichsleiters Sicherheit diverse Massnahmen erarbeitet. Um Lärmbelästigungen zu minimieren, wurde von Mai bis September 2022 eine Sicherheitsfirma für Rundgänge am Salzstadel und am Lindli eingesetzt. Um Littering möglichst zu vermeiden, wurden mehr Abfalleimer aufgestellt, die Einsätze zur Abfallentsorgung und Reinigung erhöht, zusätzliche WC-Anlagen zur Verfügung gestellt und die Mitarbeitenden der Sicherheitsfirma beauftragt, bei ihren Patrouillen vor Ort auf die korrekte Entsorgung von Abfall aufmerksam zu machen. Weiter wurden die Anwohnenden mit einem Flyer über die getroffenen Massnahmen informiert und eingeladen, Rückmeldungen zur Wirkung der Massnahmen zu geben.

Rundgänge der Sicherheitsfirma werden weitergeführt
Die Anwohnenden nutzten die ebenfalls angebotenen regelmässigen Treffen mit Vertretenden der Stadtverwaltung im Sommer 2022 rege. Die Rückmeldungen zeigten, dass die getroffenen Massnahmen die gewünschte Wirkung erzielten. Der Einsatz der Mitarbeitenden der Sicherheitsfirma stiess sowohl bei den Anwohnenden als auch bei den Standbetreibenden und Besuchenden auf eine hohe Akzeptanz. Ruhestörungen durch spontanen Lärm wie auch Littering nahmen markant ab.  Aufgrund der durchwegs positiven Rückmeldungen und Erfahrungen hat der Stadtrat beschlossen, den Einsatz der Sicherheitsfirma wie auch die flankierenden Massnahmen gegen das Littering im Sommer 2023 weiterzuführen.

Gastro-Angebot am Salzstadel 2023 mit reduzierter Musik
In den Sommermonaten der beiden vergangenen Jahre wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Anbietenden eine temporäre Aufwertung des Gebiets «Salzstadel» umgesetzt. Von den Gästen wurde das Angebot an schönen Tagen geschätzt und rege genutzt. Aufgrund des hohen Interesses an einem Gastro-Angebot direkt am Rhein und unter Berücksichtigung des berechtigten Schutzes der Anwohnenden vor übermässiger Lärmbelastung hat der Stadtrat beschlossen, den öffentlichen Grund am Salzstadel auch in den Sommermonaten 2023 wiederum für einen Gastro-Betrieb zur Verfügung zu stellen, jedoch ohne Konzerte mit verstärkter Musik oder zu später Stunde. 

Reduzierte Anzahl Veranstaltungen in der Rhybadi
Auch Veranstaltungen mit Musik in der Rhybadi hatten für die Anwohnenden massive Auswirkungen, da der Schall und die Akustik der Bässe bis weit in die Quartiere getragen wurden. Deshalb hat der Stadtrat eine deutliche Reduktion der Anzahl Veranstaltungen mit lauter Musik in der Rhybadi beschlossen.

Mit den beschlossenen Massnahmen wird den Interessen der Anwohnerschaft und der Besuchenden des Rheinufers Rechnung getragen, so dass alle den Sommer am Rhein geniessen können.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2022

Abstimmungstermin Budget 2023 der Stadt Schaffhausen

Am 6. und 13. Dezember 2022 hat das Referendumskomitee bei der Stadt Unterschriften gegen das Budget 2023 eingereicht. Die Einwohnerkontrolle hat insgesamt 2'048 gültige Unterschriften geprüft. Das Referendum gegen das Budget 2023 der Stadt Schaffhausen ist damit gültig zustande gekommen.

Der Abstimmungstermin wird auf den 12. Februar 2023 festgelegt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Dezember 2022

Baumbestand in der Stadt Schaffhausen leicht erhöht

Im Jahr 2022 hat Grün Schaffhausen wiederum viele neue Bäume gepflanzt. Einige Bäume mussten ersetzt werden, da sie angeschlagen oder krank waren. In der Bilanz für Jahr das 2022 stehen 76 Neupflanzungen 43 Fällungen gegenüber.

Im Jahr 2022 konnten viele Bäume gepflanzt werden. Mit den neuen Bäumen auf dem Herrenacker und den Ersatzbäumen am Rheinufer hat Grün Schaffhausen insgesamt 76 neue Bäume gepflanzt. Somit war es möglich, die Gesamtzahl an Bäumen im Stadtgebiet leicht zu erhöhen.

Aufgrund von Bauarbeiten, Unfällen, Erkrankungen oder wegen ihres schlechten Zustandes mussten und müssen auch im Winter 2022/23 auf dem Schaffhauser Stadtgebiet eine ganze Reihe von Bäumen gefällt werden. Der grösste Teil davon findet sich auf dem Herrenacker, wo aufgrund der Aufwertungsmassnahmen elf Bäume ersetzt wurden. Diese Massnahme war unter anderem nötig, weil Baumwurzeln Drainageleitungen verstopften und es dadurch zu Wassereintritten in benachbarte Liegenschaften kam. Bei den neuen Baumtrögen wurde darauf geachtet, dass dies nicht wieder passieren kann.

An der Rheinpromenade wurden vier Platanen durch einen Autounfall zerstört. Im Schauwecker'schen Gut am Rhein müssen drei vom Borkenkäfer befallene Fichten gefällt werden. Auch weitere Bäume sind durch die Trockenheit oder Krankheiten so stark geschädigt, dass sie ersetzt werden müssen. Aufgrund eines Pilzbefalls hat sich der Zustand einer grossen Kastanie in der Munot-Promenade in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Unterdessen sind ganze Kronenpartien abgestorben, so dass der Baum ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Überprüfung durch einen externen Experten ergab, dass der Baum nicht mehr zu retten ist. Angesichts der Gefährlichkeit der Situation wird die Fällung demnächst vorgenommen. Eine Ersatzpflanzung ist im Frühjahr 2023 vorgesehen.

Ansprechperson:

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Dezember 2022

Thomas Weber folgt auf Stefan Marti

Stefan Marti, SP Stadt Schaffhausen, tritt per 31. Dezember 2022 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurück. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Stefan Marti und dankt ihm für seinen langjährigen Einsatz als Grossstadtrat. Auf Liste 2 (SP Stadt Schaffhausen) stehen Jessica Bischof und Tina Ott auf den folgenden Plätzen der Nichtgewählten. Sie verzichten jedoch auf das Amt. Somit rückt Thomas Weber (Platz 8 der Nichtgewählten) nach. Er wird vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Dezember 2022

Revidierte Abfallverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Am 1. Januar 2023 tritt die Verordnung über die Teilrevision der Abfallverordnung in Kraft (RSS 740.1). Damit erfolgt eine Anpassung der Grundgebühr für Privatpersonen. Die Umstellung von Abfallmarken auf Gebührensäcke erfolgt hingegen erst im Frühling.

Der Grosse Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23. August 2022 das Gesamtkonzept Abfallentsorgung der Stadt Schaffhausen verabschiedet. Dieses beinhaltet unter anderem die Teilrevision der Abfallverordnung inklusive integriertem Gebührentarif. Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, setzt der Stadtrat die revidierte Verordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Damit wird auf den 1. Januar 2023 die Grundgebühr für Privatpersonen ab 18 Jahren von bisher 40 Franken auf 50 Franken erhöht. Über die Grundgebühr werden insbesondere der Unterhalt der städtischen Sammelstellen und die Grünsammlung finanziert, welche weiterhin kostenlos sein wird. Die Abfallgebühren sind seit 20 Jahren nicht mehr angepasst worden und müssen erhöht werden, um die Abfallrechnung kostendeckend führen zu können.

Die vom Grossen Stadtrat beschlossenen neuen Sackgebühren werden mit den neuen Gebührensäcken eingeführt, welche voraussichtlich ab April 2023 erhältlich sein werden. 

Die Anpassungen bei den Sackgebühren sind wie folgt (in Franken pro Sack):
Abfallmarke heute: 1.00/17 Liter 1.90/35 Liter > 3.80/60 Liter > 5.00/110 Liter
Gebührensäcke neu: 1.30/17 Liter > 2.35/35 Liter > 4.70/60 Liter > 6.40/110 Liter

Mit den Gebührensäcken statt Abfallmarken fallen für die Haushalte keine zusätzlichen Kosten für die Kehrichtsäcke mehr an. Zudem erleichtert es die Umstellung dem Abfuhrpersonal erheblich, Kehrichtsäcke ohne Gebührenleistung auf den ersten Blick zu erkennen. Die bisherigen Abfallmarken werden noch bis Ende 2023 eingesetzt werden können.

Der Vergleich der neuen Grund- und Sackgebühren mit den bisherigen zeigt für einen Vier-Personen Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren durchschnittliche Mehrkosten von 4.60 Franken pro Monat und Familie. Die Gebühren für Abfälle aus Industrie und Gewerbe bleiben unverändert.

Mit der Inkraftsetzung der revidierten Abfallverordnung tritt auch die vom Grossen Stadtrat verlangte Pflicht in Kraft, für Grossveranstaltungen mit mehr als 500 Personen ein Mehrwegkonzept vorzulegen.

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2022

Neues Sicherheitskonzept für Munot-Veranstaltungen

Die historische Festungsanlage Munot ist als Wahrzeichen der Stadt Schaffhausen für die Bevölkerung wie auch für den Tourismus von massgeblicher Bedeutung. Jährlich finden dort – organisiert durch den Munotverein – zahlreiche kulturelle Veranstaltungen von grosser Strahlkraft statt. Um die Sicherheit aller Besuchenden auch im Ereignisfall sicherstellen zu können, hat die Stadt zusammen mit dem Munotverein und unter Beizug einer Expertengruppe ein umfassendes Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erarbeitet.

Aufgrund seiner baulichen und historischen Besonderheiten und der Tatsache, dass von der Munotzinne mit der sogenannten «Reiterschnecke» lediglich ein steiler, schmaler Abgang nach unten führt, stellte der Munot schon immer ein gewisses Sicherheitsrisiko für Besuchende dar, wenn diese sich in grosser Zahl auf der Zinne befinden. Demgegenüber steht das ebenfalls grosse Interesse der Stadt und des Munotvereins an der Durchführung der traditionellen Anlässe auf dem Munot wie dem Munotkino, den Munotbällen, dem Munot-Sylvester und dem beliebten Kinderfest, welche jeweils bis zu 1000 Personen auf die Munotzinne locken und begeistern. Im Falle eines Ereignisses auf der Zinne und einer unkontrollierten Entfluchtung über die «Reiterschnecke» kann es jedoch ohne flankierende Massnahmen zu einem Sicherheitsrisiko für die Menschen kommen.

Um im Ereignisfall die Sicherheit gewährleisten zu können und im Bewusstsein um ihre Verantwortung, hat sich die Stadt im vergangenen Jahr in enger Zusammenarbeit mit dem Munotverein, einer externen Expertengruppe, Fachpersonen des Hochbauamtes, der Denkmalpflege, der Feuerpolizei und der Stadtpolizei dieser Thematik angenommen. Für die sichere Durchführung von Veranstaltungen mit grosser Personenzahl wurden organisatorische und infrastrukturelle Massnahmen festgelegt, welche der Stadtrat im Rahmen eines umfassenden Sicherheitskonzepts verabschiedet hat. So werden unter anderem für Veranstaltungen ab 500 Personen sogenannte Wellenbrecher aufgestellt, welche verhindern, dass es im Falle einer Panik zu hohen Personendrücken im Eingangsbereich zur «Reiterschnecke» kommt. Zudem werden an Veranstaltungen mit maximal 1400 Personen neben den instruierten Helferinnen und Helfern des Munotvereins professionelles Sicherheitspersonal und Samariterinnen eingesetzt und es muss eine Lage- und Gefahrenbeurteilung durch den Munotverein durchgeführt werden. Zudem hat der Stadtrat die Umsetzung flankierender baulicher Massnahmen beschlossen, welche bei Anlässen, aber auch im Alltag die Sicherheit für die Besuchenden weiter erhöhen (insb. rutschfeste Gestaltung der Reiterschnecke). Um auch die Thematik der Zugänglichkeit der Munotzinne für mobilitätseingeschränkte Personen anzugehen, wird der Stadtrat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch
 
Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Katrin Huber, Präsidentin Munotverein
Telefon: +41 79 771 27 44
E-Mail: info(at)munot.ch

Medienmitteilung vom 12. Dezember 2022

Spende für Aktion «Hunger in Ostafrika»

Die Stadt spendet 5'000 Franken an die Aktion der Glückskette Hunger in Ostafrika. Am 23. November 2022 hat die Glückskette zu einem nationalen Solidaritätstag zur Hungerkrise in Ostafrika aufgerufen. Kenia, Somalia und Äthiopien erleben zurzeit die schlimmste Dürre der letzten 40 Jahre. Über 36 Millionen Menschen sind laut der Glückskette von Nahrungs- und Wasserknappheit betroffen, fast 9 Millionen Nutztiere aufgrund des Wassermangels verendet und die Preise für Nahrungsmittel stark angestiegen. Die Spende der Stadt in der Höhe von 5'000 Franken wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2022

Beitrag an die Weihnachtsaktion von Radio Munot

Die Stadt Schaffhausen unterstützt die diesjährige Weihnachtsaktion von Radio Munot mit einem Betrag von 2'500 Franken. Jeweils im Dezember sammelt Radio Munot im Rahmen einer Weihnachtsaktion Geld für ein spezielles Projekt. In diesem Jahr gehen die gesammelten Gelder an den Förderverein Nasmode mit Sitz in Schaffhausen. Dieser betreibt seit 14 Jahren in Ouagadougou, der Hauptstadt von Burkina Faso eine Berufsschule für Schneiderinnen, Coiffeusen und Kosmetikerinnen und ermöglicht jährlich über 200 jungen Frauen eine professionelle Ausbildung. Der städtische Beitrag von 2'500 Franken wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Dezember 2022

Sanierung und Aufwertung des Herrenackers abgeschlossen

Nach zehnmonatiger Bauzeit ist die Sanierung und Aufwertung des Herrenackers abgeschlossen. Die notwendige Behebung von Mängeln beim Belag und bei der Entwässerung wurde dazu genutzt, die Attraktivität des Herrenackers für vielfältige Nutzungen zu erhöhen.  Der grösste Platz in der Schaffhauser Altstadt ist nun vielseitiger nutzbar, freundlicher und lädt zum Verweilen ein.

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat im Jahr 2005 den Kredit zur Gestaltung des Herrenackers nach langen politischen Diskussionen genehmigt. Bereits zehn Jahre nach dem Bau war der Bodenbelag erheblich beschädigt und die Entwässerung mangelhaft. Deshalb hat der Stadtrat ein Projekt zur Sanierung und Aufwertung des Herrenackers ausarbeiten lassen. Das Projekt und der zur Realisierung notwendige Investitionskredit wurden dem Grossen Stadtrat unterbreitet und im Mai 2021 mit nur einer Gegenstimme gutgeheissen. Nach einer Bauzeit von rund zehn Monaten kann nun der grösste Platz in der Schaffhauser Altstadt von der Schaffhauser Bevölkerung wieder uneingeschränkt genutzt werden.

Neuer Belag und bessere Entwässerung
Der bestehende Bodenbelag hielt der hohen Belastung der zahlreichen täglichen Anlieferungen nicht stand. Eine Reparatur war nur bedingt möglich. Die ganze Fläche des Herrenackers ist durch das darunterliegende Parkhaus mit einem monolithischen Betonbauwerk unterbaut. Daher ist ein natürliches Versickern des Regenwassers nicht möglich. Bei starken Niederschlägen fliesst das Wasser nur über die Oberfläche ab und ist in der Vergangenheit in mehrere Kellergeschosse im südöstlichen Bereich des Herrenackers eingetreten.

Der erste Schwerpunkt der Sanierung des Platzes umfasste deshalb den Bau von Sickerleitungen und weitere Massnahmen für eine bessere Entwässerung. Der zweite Sanierungsschwerpunkt galt dem Bodenbelag. Der nun eingesetzte Ortbeton ist unterhaltsfreundlich, hoch belastbar und kann bei Bedarf repariert werden. Damit hält der Belag auch grossen Belastungen und Scherkräften stand, die beim Befahren und Wenden mit schweren Lastwagen auftreten. Die Platzgestaltung berücksichtigt die Fahrrouten für Anlieferung zu Läden, Restaurants und zum Stadttheater. Der Belag wurde behandelt und eingefärbt. Damit wird das charakteristische, auf die umgebenden Fassaden abgestimmte Oberflächenbild erhalten und die hellen Farbtöne tragen dazu bei, dass der Belag weniger Wärme aufnimmt.

Aufwertung des Platzes für mehr Lebensqualität
Ein Anziehungspunkt wird der neue Brunnen mit Wasserspiel, der in der Nacht beleuchtet werden kann. Der Wasserabfluss erinnert an einen Bachlauf, der sich durch mehrere Verzweigungen in feinen Rinnen über den Platz erstreckt. Die neue Wasserinstallation sorgt für Spielspass und kühlt den Platz in Hitzezeiten.

Da der grösste Teil des Platzes durch das darunterliegende Parkhaus eine geringe Erdüberschüttung aufweist, ist das Wachstum der Bäume eingeschränkt. Zur Förderung eines angenehmen Stadtklimas und zur Schaffung von natürlichen Schattenplätzen wurden die Wachstumsbedingungen für Bäume mittels grosszügigerer Tröge verbessert. Gleichzeitig wurden Sitzbänke in die Tröge integriert, so dass mehr Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen. Die Tröge wurden mit einer Bewässerungsanlage versehen, damit die Bäume auch Hitzeperioden gut überstehen. Im kommenden Frühjahr wird die Unterbepflanzung in den Baumtrögen erstellt. Damit wird der Platz mit mehr Grün und blühenden Pflanzen weiter aufgewertet.

Mit den Sanierungsarbeiten wurde die hindernisfreie Zugänglichkeit verbessert. Knapp zwei Meter breite Streifen mit flachen Steinplatten vom Fronwagplatz her und über das Ackergässchen aus der Neustadt vereinfachen den Zugang mit Rollstühlen oder Kinderwagen. Mit dem Einsatz von Gubersteinen mit einer geflammten Oberfläche und vollflächig verfüllten Fugen werden die Unebenheiten in der Natursteinpflästerung minimiert und damit die Begeh- und Befahrbarkeit verbessert.

Zusätzliche Sitzgelegenheiten machen den Platz für die tägliche Nutzung attraktiver. Stühle können nach Bedarf genutzt und verschoben werden. Im Sommer bieten Sonnenschirme zusätzliche Schattenplätze. Die zur Befestigung der Schirme erstellten Bodenhülsen bieten weitere Möglichkeiten für eine temporäre Bespielung des Platzes. Die in die Betonplatten eingelassene Stahlrohre können auch für das Stellen, Befestigen oder Spannen von Plakatständern, Kunstobjekten oder Ähnlichem genutzt werden.

Zwei Weidlinge im chaussierten Bereich des Platzes laden zum Verweilen und Spielen ein. Der eine Weidling präsentiert sich als Fährschiff aus früheren Zeiten. Der Schaffhauser Künstler und Bildhauer Beat Künzler hat ein Spielgerät für Kinder geschaffen, das man erkunden und erklettern kann – eine Hommage an den Warentransport auf dem Rhein, der zur Gründung der Stadt Schaffhausen führte. Schliesslich wurde die Anzahl der Veloabstellplätze erhöht. Beim Parkhaus-Abgang vor dem Casino gibt es zudem neu Ladestationen für E-Bikes.

Realisierung nach Plan
Eine grosse Herausforderung war das Bauen unter voller Aufrechterhaltung der Anlieferungen und Zugänge zu den Gebäuden. Für das Festival «Stars in Town» wurden die Bauarbeiten unterbrochen und in der ersten Phase so fertiggestellt, dass das Festival ohne Einschränkungen über die Bühne gehen konnte. Das gesamte Bauprojekt konnte unter Einhaltung von Budget und Zeitplan realisiert werden. Einzig die Endbearbeitung des Platzbelages verzögerte sich aufgrund von Lieferengpässen um einen Monat.

Der Stadtrat freut sich, dass der neu gestaltete Herrenacker an die Bevölkerung übergeben und nun durch alle Altersgruppen vielseitig genutzt werden kann. Er begrüsst das Engagement der neu gegründeten IG Herrenacker, welche Anwohnerinnen und Anwohner, Ladengeschäfte und Restaurants vereint und sich für eine aktive Gestaltung und Nutzung des Platzes einsetzt. Mit einem kleinen Anlass für Anwohnerinnen und Anwohner sowie die umliegenden Geschäfte wird der Herrenacker nach Abschluss der Bauarbeiten am Samstag, 10. Dezember 2022 eingeweiht.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Dezember 2022

Bauarbeiten am Schulhaus Kreuzgut werden im Februar wieder aufgenommen

Aufgrund einer Beschwerde gegen eine Auftragsvergabe musste die Stadt Schaffhausen die Bauarbeiten zur Erweiterung und Sanierung des Schulhauses Kreuzgut vorübergehend einstellen. Das Obergericht hat nun entschieden, dass der Auftrag der Beschwerdeführerin erteilt wird. Die Stadt Schaffhausen akzeptiert das Urteil. Damit können die Bauarbeiten in Kürze wieder aufgenommen werden.

Mitte Juli hatte die Stadt Schaffhausen die Umsetzung des Bauprojekts zur Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut gestartet. Aufgrund einer Beschwerde gegen die Vergabe des Auftrags für die Sanitärarbeiten mussten die Bauarbeiten im Spätsommer vorübergehend eingestellt werden. Nun liegt der Entscheid des Obergerichts vor. Das Gericht hat die Stadt Schaffhausen angewiesen, den Auftrag an die ursprünglich unterlegene Beschwerdeführerin zu vergeben. Die Vergabe der Stadt erfolgte anhand einer differenzierten Beurteilung der Angebote und im Rahmen der pflichtgemässen Ermessensausübung. Das Obergericht hat nun selber eine Abwägung nach eigenem Ermessen vorgenommen. Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid und verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht. Damit wird sichergestellt, dass das Bauprojekt nicht weiter verzögert wird und die Bauarbeiten im Februar fortgesetzt werden können. Gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan kann diese Verzögerung nur teilweise wieder aufgeholt werden, so dass die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut nach aktuellem Planungsstand in der ersten Hälfte 2025 abgeschlossen werden kann.

Das Hochbauamt hat das Urteil des Obergerichts im Detail analysiert und geprüft, ob die internen Vergabeprozesse noch verbessert werden können. Als Folge davon wurden die Vorgaben bezüglich Angaben zu Referenzen und Schlüsselpersonen präzisiert, damit die Angebote noch besser vergleichbar sind.

Ansprechperson:

Musa Miftari, Bereichsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 13
E-Mail: musa.miftari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Dezember 2022

200 Jahre Kinder- und Jugendheim Schaffhausen

1822 wurde das erste Waisenhaus der Stadt Schaffhausen an der Rosengasse gegründet. Seither ist viel passiert: Am 3. Dezember, fast genau 200 Jahre nach dem Einzug der ersten Kinder, feiert das Heim das 200-jährige Bestehen mit einem Tag der offenen Tür.

Während sieben Tagen die Woche und rund um die Uhr werden die Mädchen und Jungen im Kinder- und Jugendheim betreut: Die Jüngsten unter ihnen besuchen den Kindergarten, die Ältesten befinden sich bereits in ihrer Ausbildung. Das pädagogisch ausgebildete Fachpersonal sorgt für eine familienähnliche Betreuung, Bildung und Erziehung. Das Heim ist im Bereich Bildung der Stadt Schaffhausen angegliedert.

Betreuung rund um die Uhr
Das Kinder- und Jugendheim mit seinen Einzel- und Zweibettzimmern, einem Wohn- und Esszimmer sowie einem schönen Garten befindet sich auf dem Areal des Alterszentrums am Kirchhofplatz. Die sieben Betreuungsplätze werden von Kindern und Jugendlichen bewohnt, bei denen eine begründete Indikation für eine Heimplatzierung besteht. Sie alle besuchen eine öffentliche Schule in der Stadt Schaffhausen.

Erste Schritte
Ein erster Versuch eines städtischen Waisenhauses hatte Stadtbaumeister Christoph Jezler um 1770 mit dem Bau des heutigen Rheinschulhaus unternommen. Aufgrund verschiedener Widerstände wurde dieses Gebäude aber nie als Waisenhaus genutzt. 1822 folgte dann – auf Initiative und unter finanzieller Mithilfe der Hülfsgesellschaft Schaffhausen – das erste Waisenhaus an der Rosengasse 26. Am 4. Dezember 1822 bezogen 24 Knaben und 12 Mädchen das Haus, welches vom sogenannten Waisenvater und seiner Frau sowie pädagogischen Gehilfen geleitet wurde. Unterstützung boten Hausdamen, eine Magd, ein Knecht, ein Schuster und ein Schneider. Seit 1858 besuchen die Kinder die öffentlichen Schulen der Stadt.

Gang mit der Zeit
1903 bekam das Waisenhaus an der Rosengasse elektrisches Licht, 1914 wurde es mit einer Warmwasserversorgung ausgestattet. 1975 übernahm mit Therese Müller erstmals eine Frau die alleinige Gesamtleitung des Kinder- und Jugenheims. Die 1980er- und 1990er-Jahre waren geprägt von einem stetigen Rückgang an Heimkindern. 2003 zog das Heim an den heutigen Standort. Aufgrund der geringen Anzahl betreuter Kinder wurde 2019 die Familienbegleitung eingeführt: Heute sind auch flexible Betreuungszeiten an einzelnen Tagen möglich – zur Entlastung von Eltern oder für in Schichtarbeit tätige Erziehungsberechtigte.

Ansprechpersonen:

Kathrin Menk, Bereichsleitung Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk(at)stsh.ch

Alexander Klett, Abteilungsleitung Kinder- & Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: alexander.klett(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. November 2022

Parkplatzverordnung den geänderten Rahmenbedingungen anpassen

Die städtische Parkplatzverordnung wurde letztmals 1990 revidiert. Durch die geänderten Rahmenbedingungen und Bedürfnisse sind mittlerweile viele Bestimmungen überholt. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat deshalb in einer Vorlage eine Revision der Parkplatzverordnung (PPVO), um die Anzahl und Anordnung von privaten Abstellplätzen neu zu regeln.

Die derzeit gültige städtische PPVO stammt aus dem Jahr 1971 und wurde das letzte Mal im Jahr 1990 teilrevidiert. Diverse Bestimmungen sind in der Zwischenzeit überholt, da sich die Rahmenbedingungen und Bedürfnisse geändert haben. So ist heute zum Beispiel der haushälterische Umgang mit dem Boden wichtiger geworden, es gibt neue Mobilitätsangebote und das Verkehrsverhalten ändert sich. Zudem wurde der Stadtrat mit der vom Grossen Stadtrat überwiesenen Motion von Grossstadträtin Bea Will beauftragt, die PPVO zu überarbeiten und insbesondere eine rechtliche Grundlage für autofreies Wohnen zu schaffen.

Die Entwicklung der Bevölkerung und der Arbeitsplätze in der Stadt Schaffhausen wirkt sich auch auf die Mobilität und das städtische Verkehrssystem aus, was in der Revision der PPVO berücksichtigt werden soll. Die für die Parkierung benötigten Flächen sollen möglichst stadtverträglich und bedarfsgerecht angeordnet und effizient genutzt werden können. Dies soll durch eine Lockerung der heute bestehenden Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen sowie durch Maximalwerte erreicht werden. Die Anzahl Pflicht-Parkplätze wird reduziert und neu wird geregelt, unter welchen Bedingungen die Minimalwerte unterschritten werden können. Auch für die neuen Maximalwerte sollen Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Zudem sollen die Regelungen zu Abstellplätzen noch besser auf das öV-Angebot abgestimmt werden, und es ist auch genügend Raum für Velo- und Motorradabstellplätze vorzusehen.

Im Rahmen einer externen Vernehmlassung wurde der Entwurf der PPVO Parteien, Verbänden und Vereinen vorgelegt. Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt, dass der Revisionsbedarf grundsätzlich unbestritten ist, die Meinungen bei einzelnen Aspekten aber weit auseinandergehen. Um den geäusserten Anliegen Rechnung zu tragen, wurden nach der Vernehmlassung verschiedene Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden Regelungen ergänzt, welche einerseits den Maximalwert flexibler gestalten und andererseits die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze reduzieren. Mit besonderen Bestimmungen wird auf Bedürfnisse von Unternehmen Rücksicht genommen.

Die Revision der PPVO ist notwendig, um den heutigen Gegebenheiten sowie dem beschränkt zur Verfügung stehenden Platz bei steigenden Bedürfnissen für verschiedene Nutzungen gerecht zu werden. Die revidierte PPVO unterstützt die im Richtplan Siedlung aufgezeigte Entwicklung nach innen. Der Bedarf, unter bestimmten Voraussetzungen eine reduzierte Anzahl Parkplätze zuzulassen, besteht sowohl aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Die mit Augenmass erarbeiteten Regelungen gewährleisten die Beibehaltung der hohen Lebensqualität und guten Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten in der Stadt Schaffhausen. Der Verkehrsfluss soll auch mit zunehmendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum gewährleistet werden, insbesondere für den öV und diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:
 
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Stephanie Keller, Rechtsberaterin
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. November 2022

Taktile Einstiegsfelder an Bushaltestellen auf Stadtgebiet markiert

Im Rahmen der laufenden Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Strassenraum hat die Stadt Schaffhausen beim Grossteil der Bushaltestellen auf Stadtgebiet taktile Einstiegsfelder markiert. Diese Felder ermöglichen es Menschen mit Sehbeeinträchtigung sich an den Haltestellen zu orientieren.

In den vergangenen Wochen hat die Stadt Schaffhausen an den meisten Bushaltestellen auf Stadtgebiet rund 150 taktile Einstiegsfelder markiert. Die Busse fahren künftig so in die Haltestellen ein, dass die vorderste Türe beim markierten Einstiegsfeld liegt. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung bietet die Markierung eine Hilfe beim Einsteigen in den Bus und allgemein eine bessere Orientierung an den Haltestellen. Bei Haltestellen, die von mehreren Linien angefahren werden, kann durch die Markierungen einfacher beim Fahrpersonal erfragt werden, welcher Bus gerade in der Haltestelle steht.

Die genaue Festlegung der jeweiligen Markierung erfolgte in Absprache mit den vbsh. Bei einigen wenigen Haltestellen sind noch vertiefte Abklärungen zur genauen Positionierung der Markierung oder zu baulichen Massnahmen im Gang und die Markierungen werden dort erst später noch ergänzt. Es existieren auch Haltestellen, bei welchen aufgrund der aktuellen Situation eine Markierung keinen Sinn ergibt, respektive eher zu Verwirrungen führen würde.

Ansprechperson:

Martin Baggenstoss, Projektleiter Fachstelle Langsamverkehr Kanton und Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 73 13
E-Mail martin.baggenstoss(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 21. November 2022

Städtepartnerschaft: Auslandhilfe-Projekt von 2021 wird vorzeitig beendet

Das von der Städtepartnerschaft Frauenfeld – Schaffhausen – St. Gallen – Winterthur unterstützte Projekt «My Body, My Right, My Future» der Stiftung Horyzon muss vorzeitig beendet werden. Grund dafür sind Schwierigkeiten zwischen der Stiftung und ihrer Partnerorganisation vor Ort im Süd Sudan. Die Stiftung erstattet die noch nicht eingesetzten Beiträge nun zurück.

Im Jahr 2022 hat die Städtepartnerschaft Frauenfeld–Schaffhausen–St. Gallen–Winterthur erstmals ein Entwicklungsprojekt im Süd Sudan unterstützt. Das Projekt «My Body, My Right, My Future» der Stiftung Horyzon hat zum Ziel, Mädchen und Frauen im Süd Sudan aufzuklären und ihnen einen Ausweg aus dem Teufelskreis aus sexueller Gewalt, grosser Armut und mangelnder Schulbildung aufzuzeigen.
 
Nun hat Horyzon die Städtepartnerschaft darüber informiert, dass das Projekt vorzeitig beendet werden muss. Grund dafür sind Sicherheitsbedenken für die Mitarbeitenden vor Ort und ein Leitungswechsel bei der Partnerorganisation YMCA Süd Sudan und damit verbundene Schwierigkeiten bei der Projektkommunikation und -umsetzung. Eine projektbezogene Verwendung der Gelder kann gemäss Stiftung nicht weiter gewährleistet werden.

Die Stiftung Horyzon wird der Städtepartnerschaft den Anteil der noch nicht eingesetzten Unterstützungsgelder in der Höhe von rund 200'000 Franken umgehend zurückerstatten. Diese werden dann anteilmässig an die Städte zurücküberwiesen.

Auslandhilfeprojekt der Städtepartnerschaft
Die Städtepartnerschaft Frauenfeld–Schaffhausen–St. Gallen–Winterthur unterstützt jährlich ein Auslandhilfeprojekt. Diese finanzielle Unterstützung beträgt insgesamt 275’000 Franken. Der Anteil der Stadt Schaffhausen liegt bei 48'000 Franken. Ein Fachgremium bestehend aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der vier Städte sichtet aufgrund festgelegter Auswahlkriterien die innerhalb der Frist eingegangenen Unterstützungsgesuche und trifft eine Vorauswahl. Aus dieser Vorauswahl wählt anschliessend die Städtepartnerschaft ein Projekt zur Unterstützung aus.

Ansprechperson:

Peter Neukomm
Stadtpräsident Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: Peter.Neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. November 2022

Schulinsel Emmersberg auf Erfolgskurs

Seit Juni 2019 können Kinder und Lehrpersonen im Schulhaus Emmersberg mit einem neuem Angebot Erfahrungen sammeln: mit einer Schulinsel. Die Schulinsel, schon eingeführt in anderen Kantonen, soll Entlastung für herausfordernde Situationen in der Schule bringen. Sie ist ein fester und hilfreiches Instrument für alle in der Schule und unterstützt die Lehrpersonen und Kinder im Schulalltag. Nach zwei Jahren in der Pilotphase wurde sie nun einer ausführlichen Evaluation unterzogen.

Die Schulinsel entstand aus der Situation heraus, dass die Schule im Schulalltag immer wieder mit anspruchsvollen Situationen konfrontiert war, für welche sie kurzfristig keine befriedigende Lösung hatte. Im Juni 2019 startete sie mit Unterstützung sowie Auflagen von Stadt und Kanton Schaffhausen in eine Pilotphase.  Die Schulinsel bietet eine Unterstützungsstruktur für Schülerinnen und Schüler, welche für eine begrenzte Zeit dem Unterricht in der Klasse nicht folgen können und eine Auszeit benötigen. Sie befindet sich in einem Raum der Schule, der sowohl Arbeits- als auch Spiel- und Erholungsbereiche bietet und steht den Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit offen. Geleitet wird die Schulinsel von einer Sozialpädagogin, welche individuell und bedarfsbezogen auf die Probleme eingehen und die Kinder auf die Rückkehr in den Klassenverband vorbereiten kann. Der Aufenthalt in der Schulinsel wird von der Lehrperson, dem betreffenden Kind oder im gemeinsamen Gespräch beschlossen und für unterschiedliche Bedürfnisse eingesetzt. Die Kinder kommen, um in Ruhe zu arbeiten, einen Konflikt zu lösen, Kummer zu verarbeiten, oder um eine Prüfung zu schreiben. Die Nutzung erfolgt situativ. Die Aufenthalte dauern in der Regel zwischen wenigen Minuten bis zu wenigen Stunden.  Eine grosse Mehrheit der Kinder hat schon von diesem Angebot profitiert.

Nach den ersten beiden Jahren mit der Schulinsel wurde im Auftrag des städtischen Schulamts sowie des Kantons (Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I) der Auftrag zur Evaluation an das Zentrum für Schulentwicklung der Pädagogischen Hochschule Zürich vergeben. Die Evaluation der Schulinsel Emmersberg zeigt, dass die Schulinsel als „erweitertes Klassenzimmer“ eine integrative Haltung fördert.  Hier  kann in einem geschützten Rahmen individuell auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden. Sie bietet im Übrigen  Entlastung für die Lehrpersonen wie auch  für die Klassen und lebt nach dem Grundsatz, dass alle Schülerinnen und Schüler Platz haben, egal welches Bedürfnis sie gerade haben. Die Schulinsel wird von den Beteiligten ausgesprochen positiv wahrgenommen. Im Evaluationsbericht werden auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung für die Schule ausgesprochen. So ist es wichtig, dass eine Auseinandersetzung mit dem Thema der Integration kontinuierlich gepflegt werden soll. Zudem gilt es zu beachten, dass für beide Geschlechter attraktive Nutzungsangebote geschaffen werden. Ebenso soll die multiprofessionelle Zusammenarbeit mit der Schulinselleitung und den Lehr- und Fachperson bewusst gelebt werden.

Die Evaluation liefert  schliesslich auch Erkenntnisse, welche für andere Schulen nützlich sein können. So erfordert die  Einrichtung und Etablierung einer Schulinsel einen sorgfältigen Schulentwicklungsprozess. Die Schulinsel muss auf den schuleigenen Bedürfnissen und Gegebenheiten aufbauen.

Der insgesamt positiv lautende Evaluationsbericht zeigt auf, dass dieses niederschwellige, bedarfsbezogene und zeitnah zur Verfügung stehende Unterstützungsangebot ein effektives Instrument darstellt, von dem Schülerinnen und Schüler gleich wie Lehrpersonen profitieren. Das Pilotprojekt soll deshalb in ein Definitivum überführt werden.

Ansprechperson:

Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. November 2022

Zusätzliche Veloabstellplätze in der Altstadt

In der Altstadt werden zusätzliche Veloabstellplätze geschaffen. Heute fehlt es an genügend Möglichkeiten um Velos abzustellen. Bis Mitte 2023 werden an neun Standorten die bestehenden Abstellplätze erweitert oder zusätzliche Parkplätze für Velos und Motorräder realisiert.

Heute mangelt es in der Stadt Schaffhausen an ausreichend gut erreichbaren und vor der Witterung geschützten Veloabstellanlagen in der Altstadt und beim Bahnhof Schaffhausen. Deshalb will der Stadtrat den Ausbau der Veloparkierung, insbesondere in der Altstadt an den Übergängen zur Fussgängerzone, zeitnah umsetzen. Damit setzt er ein im Gesamtverkehrskonzept 2020 festgehaltenes Ziel um, das auch Gegenstand des vom Grossen Stadtrat überwiesenen Postulats «Steigerung der Kapazitäten für den ruhenden Veloverkehr» ist. Komfortable Abstellanlagen in der Nähe von Geschäften sind auch für die Innenstadtentwicklung wichtig, da Kundinnen und Kunden vermehrt das Velo nutzen.

In einem ersten Schritt wurden der Bedarf und mögliche Standorte für zusätzliche Velo-Parkplätze geprüft. Die Herausforderung besteht darin, die Veloabstellanlagen im bereits intensiv genutzten städtischen Raum zu integrieren und dabei die vielfältigen Interessen bezüglich Stadtbild, Anlieferung, Zugänglichkeit zu Geschäften usw. zu berücksichtigen. Die Eignung der Standorte wurde durch Tiefbau Schaffhausen, Fachstelle Langsamverkehr in Zusammenarbeit mit Stadtpolizei, Stadtplanung und Denkmalpflege evaluiert. Als Grundsatz galt dabei, dass Autoparkplätze nur dann umgenutzt werden, wenn keine andere Lösung möglich ist. Berücksichtigt wurde bei der Abklärung der Standorte auch, dass Bedarf für Motorradparkplätze vorhanden ist.

An folgenden Standorten sollen im Laufe des nächsten Jahres schrittweise zusätzliche Veloparkplätze oder die Erweiterung von bestehenden Veloparkplätzen realisiert werden:

- Oberstadt
- Klosterbogen
- Schützengraben
- Kirchhofplatz / St. Johann
- Goldsteinstrasse
- Bogenstrasse
- Frauengasse, beim Herrenacker
- Ecke Rheinstrasse / Neustadt
- Moserstrasse, gegenüber Feuerthaler Brücke

In der Neustadt werden Abstellplätze für Motorräder geschaffen.

Für die Realisation der zusätzlichen Velo- und Motorradparkplätze ist die Umnutzung von sechs Autoparkplätzen nötig. Damit der zusätzliche Bedarf möglichst auf Flächen bereitgestellt werden kann, die bereits heute für die Veloparkierung genutzt werden, wird zusätzlich der Einsatz von doppelstöckigen Veloständern geprüft. Mittelfristig werden weitere gedeckte und ungedeckte Velo-Parkplätze als Bestandteil von umfassenderen Projekten realisiert, wie beim Kammgarnareal, Walther-Bringolf-Platz / Krummgasse und im Bereich Bahnhof Süd (Federführung SBB).

Ansprechpersonen:
 
Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Darko Milosavljevic, Städtebau, Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 98
E-Mail: darko.milosavljevic(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. November 2022

Werkleitungsbau Stadthausgeviert: Start der Arbeiten in der Krummgasse im Februar 2023

Da die archäologischen Grabungen in der Safrangasse weiter andauern, können die Werkleitungsarbeiten in diesem Bereich erst Ende des Jahres 2022 abgeschlossen werden. Die Arbeiten in der Krummgasse starten somit erst anfangs Februar 2023.

Rund um das Stadthausgeviert werden seit diesem Frühling bestehende Werkleitungen erneuert und neue Werkleitungen für einen Wärmeverbund verlegt. Nachdem im September bei den Arbeiten in der Safrangasse diverse Gräber zu Tage getreten waren, führte die Kantonsarchäologie eine Notgrabung durch. Die Bauarbeiten wurden dafür kurzzeitig unterbrochen. Auch die Arbeiten für die Realisation der Hausanschlüsse auf den privaten Parzellen wird weiterhin von der Kantonsarchäologie begleitet – für den Fall, dass Funde zutage treten, welche geborgen werden müssen. Daher können die Arbeiten in der Safrangasse erst Mitte Dezember 2022 abgeschlossen werden.

Damit verschiebt sich der Start der nächsten Bauphase. Im Januar werden witterungsbedingt keine Werkleitungsarbeiten umgesetzt. Von Februar bis Ende März 2023 stehen die Erneuerung der bestehenden Werkleitungen und die Realisation der neuen Wärmeleitungen in der Krummgasse an. Danach folgen die Arbeiten in der oberen Stadthausgasse, der Sporrengasse und der unteren Stadthausgasse.

Mit dem Abschluss der Werkleitungsarbeiten rund um das Stadthausgeviert ist bis Ende des Jahres 2023 zu rechnen. Die Bauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Liegenschaften im Stadthausgeviert sind von den Änderungen bei den Werkleitungsarbeiten nicht betroffen und werden wie geplant weitergeführt.

Ansprechperson:

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: marco.nart(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 10. November 2022

Jugendherberge wird während Winterpause vorübergehend für Flüchtende aus der Ukraine genutzt

Die «Schweizerische Stiftung für Sozialtourismus» mietet von der Stadt Schaffhausen die Jugendherberge an der Randenstrasse 65/67 in Schaffhausen. Die Stiftung beabsichtigt die Jugendherberge während den Wintermonaten 2022/2023 dem Kanton Schaffhausen zur Unterbringung von Flüchtenden aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen, damit die Plätze im Falle eines Anstiegs der Zahl der Schutzsuchenden genutzt werden können. Die Jugendherberge ist während dieser Zeit generell für den normalen Jugendherbergenbetrieb geschlossen.

Der Stadtrat unterstützt das Vorhaben. Es wurde eine entsprechende Vereinbarung mit der Stiftung unterzeichnet.

Ansprechperson:

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. November 2022

Gaetan Surber folgt auf Georg Merz

Georg Merz, Grüne Schaffhausen, tritt per 30. November 2022 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurück. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Georg Merz und dankt ihm für seinen langjährigen Einsatz als Grossstadtrat. Auf Liste 6 (Grüne Schaffhausen) rückt Gaetan Surber (Platz 2 der Nichtgewählten) nach. Maurus Pfalzgraf, der auf Platz 1 der Nichtgewählten steht, verzichtet auf das Amt. Gaetan Surber wird daher vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. November 2022

Rettungsbataillon trainiert in Schaffhausen

Das Rettungsbataillon 4 wird von Montag, 14. November bis Mittwoch, 16. November 2022 im Kanton Schaffhausen trainieren. Dabei kann es zu punktuellen Beeinträchtigungen in der Region kommen. Die Übungssequenzen finden unter anderem in der Stadt Schaffhausen im Bereich Geissberg statt. Dort kann es Tag und Nacht zu höherem Verkehrsaufkommen mit militärischen Fahrzeugen und Baumaschinen kommen, was vorübergehend zu Verkehrsbehinderungen führen kann. Eventuell wird es tagsüber und abends bis spätestens 22 Uhr vereinzelt zum Einsatz von Markiermunition kommen. Die Übung beim Geissberg startet am Montag, 14.11.2022 um 8 Uhr und dauert bis Mittwoch, 16.11.2022, 16 Uhr. Die Armee bittet um Geduld und Verständnis.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Gemeinsame Medienmitteilung der Städtepartnerschaft Schaffhausen - Frauenfeld - St. Gallen - Winterthur vom 8. November 2022

Unterstützung von armen Familien in Malawi

Die Städtepartnerschaft Schaffhausen – Frauenfeld – St. Gallen – Winterthur unterstützt im Jahr 2023 das Projekt «Sichere Lebensgrundlagen für extrem arme Familien in Malawi» der Stiftung Opportunity International Schweiz mit einem Betrag von 275'000 Franken.

Die Städte Schaffhausen, Frauenfeld, Winterthur und St. Gallen arbeiten in der Auslandhilfe eng zusammen. Jährlich alternierend nehmen die Städte Gesuche von Hilfsprojekten entgegen und wählen ein geeignetes Projekt zur Unterstützung aus. Dieses Jahr ist Frauenfeld im Lead. Die Gesuche werden nach den durch die Städte gemeinsam festgelegten Kriterien geprüft. Das Projekt «Sichere Lebensgrundlagen für extrem arme Familien in Malawi» überzeugte dadurch, dass es einen Ansatz wählt, der langfristig wirksam ist. Mit gezielten Massnahmen soll insbesondere Haushalten in der Obhut von Frauen und Jugendlichen ein Entkommen aus der Armutsfalle ermöglicht werden.

Sehr bedürftige Region
Malawi liegt in Ostafrika und zählt zu den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. Jeder zweite Mensch lebt dort unterhalb der Armutsgrenze. Besonders auf dem Land ist die Armut sehr hoch. Zudem ist Malawi immer wieder extremen Wetterereignissen wie Dürren und Überschwemmungen ausgesetzt und durch den Klimawandel gefährdet. Das Projekt der Stiftung Opportunity International Schweiz hat die Sicherung des Lebensunterhalts von rund 200 extrem armen Haushalten im ländlichen Raum zum Ziel. Viele können sich kaum ernähren und die Kinder haben keine Möglichkeit, regelmässig zur Schule zu gehen.

Dank Projektaktivitäten zu stabilem Einkommen
Das Projekt dauert von Anfang 2023 bis Ende 2024 und zeichnet sich dadurch aus, dass viele Armutsfaktoren gleichzeitig angegangen werden. So soll eine dauerhaft stabilere Lebenssituation für die Betroffenen geschaffen werden. Die Familien erhalten eine Grundausstattung für zwei von ihnen gewählte wirtschaftliche Tätigkeiten, um ein Einkommen zu generieren. Während der gesamten Projektlaufzeit werden die Familien begleitet und geschult. Als zusätzliche Massnahme werden lokale Spar- und Kreditgruppen gegründet, damit die Familien besser mit schwankenden Einnahmen und Ausgaben umgehen können. Die Projektteilnehmenden erhalten so ein solides Fundament für ihre Zukunft: Ein nachhaltig verbessertes Einkommen, soziale Unterstützung und Wiedereingliederung sowie verbesserte Gesundheit und Bildung.

Langfristig wirksamer Ansatz
Opportunity International Schweiz steht in einem regen Austausch mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort. Auf diese Weise ist das Projekt lokal auch gut eingebunden. Dieser breite Ansatz wurde bereits in anderen Ländern erfolgreich angewendet. Das Projekt in Malawi stellt somit eine grosse Chance für die betroffenen Familien dar, in Zukunft auf eigenen Beinen zu stehen. Dies ermöglicht auch den regelmässigen Schulbesuch der Kinder. Vom Unterstützungsbeitrag von 275’000 Franken entfallen auf Winterthur 108'000 Franken, auf St.Gallen 84'000 Franken, auf Schaffhausen 48'000 Franken und auf Frauenfeld 35'000 Franken.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Sandra Bernhard, Projekt Management Office
Telefon: +41 52 632 53 54
E-Mail: sandra.bernhard(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. November 2022

Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Alpenstrasse

Mit einer Ausweitung der Tempo-30-Zone auf der Alpenstrasse sollen die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Kinder auf dem Schulweg, sowie die Wohnqualität verbessert und die Lärmemissionen reduziert werden. Der Stadtrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Die bestehende Tempo-30-Zone «Emmersberg-Zündelgut» umfasst alle Strassen auf dem Emmersberg. An der Alpenstrasse endet die Zone heute bei der Einmündung der Albulastrasse. Neu soll die Tempo-30-Zone entsprechend der Anliegen aus dem Quartier und seitens der Schule «Zündelgut» um rund 350 Meter erweitert werden.

Mit dieser Massnahme kann die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg zum Schulhaus «Zündelgut» erhöht und insbesondere die Querung zwischen Migros und Denner sicherer gemacht. Ebenso wird die Verkehrssicherheit der Fuss-
gängerquerungen auf dem westlichen Abschnitt der Alpenstrasse durch die Anpassung der Sichtverhältnisse verbessert. Der Lärm im betroffenen Bereich wird wahrnehmbar reduziert, so dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können und die Wohnqualität verbessert wird.

Zur Beurteilung der Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit wurde ein Gutachten erstellt, das die aktuellen Daten zur Unfallstatistik, zu gefahrenen Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen sowie die potenziellen Gefahrenstellen berücksichtigt. Das Gutachten hat ergeben, dass mit einer Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeiten von 50 km/h auf 30 km/h grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann und die Bestimmungen der Tempo-30-Zonen-Verordnung des Bundes eingehalten werden. Für die - nur in eine Richtung verkehrenden - Busse der Linie 4 ergibt sich auf dem rund 130 m langen Abschnitt bis zur Abzweigung in die Kesselstrasse keine relevante Verlängerung der Fahrzeit. Auf Basis dieser Grundlagen empfiehlt das Gutachten die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone auf der Alpenstrasse zur Umsetzung.

Bei der Umsetzung der erweiterten Tempo-30-Zone ist vorgesehen, dass auf der Höhe des Einkaufsbereichs und vor der Schule die Oberfläche farbig gestaltet wird, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Zusätzlich wird im Bereich der Hauptschulwegquerung die Bodenmarkierung «Vorsicht Kinder» aufgebracht. In der Regel sind Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt. Das Projekt sieht jedoch vor, den Fussgängerstreifen beim Grimselweg zu erhalten, da dieser in unmittelbarer Nähe der Schule liegt. Zusätzlich werden dort mit einer Trottoirnase die Sichtverhältnisse verbessert und die Distanz verkürzt, um die Strasse sicher zu überqueren. 

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Christian Ordon, Ressortleiter Verkehr Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 73 57
E-Mail: christian.ordon(at)sh.ch

Medienmitteilung vom 1. November 2022

Novemberbrief zum Budget 2023

Der Stadtrat hat das Budget 2023 und den Finanzplan für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Mit dem Novemberbrief unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zur Budgetvorlage vom 16. August 2022.

Mit den Änderungen aus dem Novemberbrief weist die aktualisierte Erfolgsrechnung ein höheres Defizit von -3.0 Mio. Franken aus (bisher -2.2 Mio. Franken).

Die wesentlichen Änderungen sind:
– Hauptgrund für die Verschlechterung sind die aufgrund der ausserordentlichen Erhöhung der Krankenkassenprämien höheren Beiträge an die Krankenkassenprämienverbilligungen (-1.3 Mio. Fr.).
– Die Steuererträge der natürlichen Personen werden neu insgesamt um +1.0 Mio. Franken besser eingesetzt, was hauptsächlich auf das höhere Bevölkerungswachstum zurückzuführen ist. Bei den Unternehmenssteuern wird basierend auf den Einschätzungen der kantonalen Steuerverwaltung keine Anpassung vorgenommen.
– Die markant zunehmende Zahl an Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen macht eine Pensenerhöhung bei der Berufsbeistandschaft nötig (-0.3 Mio. Fr.).
In der Investitionsrechnung wird die Aktualisierung von drei Investitionskrediten an den aktuellen Planungs- und Preisstand beantragt (zusammen +1.1 Mio. Fr.). Zudem soll ein neuer Investitionskredit für die Erneuerung der Beschallungsanlage in der Kirche St. Johann (0.3 Mio. Fr.) in das Budget 2023 aufgenommen werden.

Der Finanzierungssaldo im Budget 2023 bleibt angesichts des hohen Investitionsvolumens und Darlehensvergaben mit -40.1 Mio. Franken stark negativ.

Für das laufende Rechnungsjahr zeichnet sich in der aktualisierten Prognose 2022 infolge der leicht besseren Steuerprognose (+2.4 Mio. Fr.) ein guter Abschluss mit einem Ertragsüberschuss in der Grössenordnung von 10 bis 15 Mio. Franken ab.

Die nach wie vor hohen Steuererträge helfen mit, die geplanten Investitionen mitzufinanzieren und einen positiven Finanzierungssaldo zu erreichen, was bedeutet, dass sich die Stadt 2022 trotz Investitionsstrategie voraussichtlich nicht neuverschulden wird.

Die Verwerfungen auf dem Energiemarkt haben die Verwaltungskommission und den Stadtrat veranlasst, das Budget von SH POWER grundlegend zu aktualisieren. Der Energie- und Materialaufwand steigt primär wegen der höheren Energiebeschaffungskosten um 38.8 Mio. Franken auf 143.7 Mio. Franken. Im Gegenzug werden durch die Tarifanpassungen um 37.3 Mio. Franken höhere Erträge aus dem Energieverkauf budgetiert.

Das Budget 2023 wird im Grossen Stadtrat am 15. November 2022 behandelt.

Links:
– Novemberbrief zum Budget 2023
– Aktualisiertes Budget 2023 von SH POWER
– Vorlage des Stadtrates vom August
– Detailbudget 2023

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. Oktober 2022

Öffentliche Auflage zur Festlegung der Gewässerräume auf dem Stadtgebiet

Nach den Vorgaben der nationalen Gesetzgebung müssen die Gewässerräume auch auf dem Stadtgebiet definitiv festgelegt werden. Die Stadt Schaffhausen legt die Pläne der Gewässerräume, die Gefahrenkarte sowie die Anpassungen in der Bauordnung zur Stellungnahme auf. Zusätzlich zur Auflage in den Räumlichkeiten der Stadtplanung lädt die Stadt erstmals zur elektronischen Stellungnahme ein.

Gewässer benötigen ausreichend Raum, um ihre natürlichen, gesellschaftlichen und schutzspezifischen Funktionen erfüllen zu können. Die Festlegung der Gewässerräume stellt sicher, dass heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht, damit die Naturwerte, die Nutzung der Gewässer und der Uferbereiche, z. B. als attraktives Naherholungsgebiet oder zur Energiegewinnung, sowie der Schutz vor Hochwasser erhalten bleiben. Seit Inkrafttreten des revidierten Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) 2011 gelten Gewässerräume nach den Übergangsbestimmungen und die Ausscheidung von definitiven Gewässerräumen ist obligatorisch. Im Kanton Schaffhausen liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Ziel der neuen gesetzlichen Bestimmungen ist, dass die Schweizer Gewässer generell wieder naturnaher werden.

Die Gewässerräume werden auf dem Stadtgebiet auf die Siedlungsentwicklung abgestimmt. Die Festsetzung der Gewässerräume findet im Zonenplan statt und sie sind somit Bestandteil der Nutzungsplanung.

Am Montag, 31. Oktober 2022, 17:00 Uhr im Altersheim Wiesli und am Montag, 14. November 2022, 17:00 Uhr im Feuerwehrzentrum finden öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema statt. 

Erstmals elektronische Mitwirkung möglich
Die Stadt Schaffhausen hat die Pläne der Gewässerräume, die Gefahrenkarte und die anzupassenden Artikel der Bauordnung zur Stellungnahme aufgelegt. Die Unterlagen sind in den Räumlichkeiten der Stadtplanung am Kirchhofplatz 19 in Schaffhausen einsehbar. Erstmals besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Mitwirkung unter https://mitwirken.stsh.ch/de/gewaesserraeume/.

Einwendungen gegen die Festlegung der Gewässerräume sowie die Änderung der Bauordnungen gemäss Art. 11 Baugesetz müssen innerhalb der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Stadtrat Schaffhausen eingereicht werden. Im Anschluss an das Einwendungsverfahren werden der Stadtrat und anschliessend der Grosse Stadtrat über die Änderungen des Zonenplans und der Bauordnung befinden.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Barbara Weilenmann, Raumplanerin
Telefon: +41 52 632 54 34
E-Mail: barbara.weilenmann(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Oktober 2022

Schulen stärken und entlasten mit Schulleitungen

Der Stadtrat hat die Vorlage Schulführung 2025 − Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat − zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Die Stadt schafft damit die Voraussetzungen, um die Schulqualität in den städtischen Schulen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Nach der Ablehnung der Einführung von geleiteten Schulen 2009 auf kantonaler Ebene und 2010 auch auf städtischer Ebene, wurde in der Stadt Schaffhausen 2012 das Modell Vorsteher+ eingeführt, mit welchem die Kompetenzen der Vorsteherinnen und Vorsteher wie auch der Klassenlehrpersonen gestärkt und der Stadtschulrat in einzelnen Punkten entlastet werden konnte. Eine 2018 durchgeführte interne Evaluation zeigte auf, dass mit dieser Strukturreform die Erwartungen von Stadtschulrat und Vorsteherschaft nicht erfüllt wurden, weshalb eine externe Organisationsanalyse in Auftrag gegeben wurde. Diese zeigte auf, dass das System Schule Stadt Schaffhausen überlastet und nicht zeitgemäss organisiert ist. Deswegen besteht das Risiko, dass die Qualität des Schulsystems mittel- und langfristig sinkt. Als erste Sofortmassnahme hat der Stadtrat daraufhin eine Reorganisation des Schulamtes beschlossen, welche 2020 erfolgreich umgesetzt werden konnte. Nun steht die Optimierung der operativen Organisation im Hinblick auf zeitgemässe Führungsstrukturen und auf eine dringend notwendige Entlastung der Lehrpersonen an.

Mit dieser Vorlage wird der Grundstein dafür gelegt:
- Der Stadtschulrat wird eine politische-strategische Milizbehörde.
- Die Schulleitungen mit Kompetenzen (SLmK) übernehmen die operative Führung ihrer Schuleinheit gemäss dem kantonalen Schulgesetz und dem Schuldekret.
Die Schulleitungen sind somit zuständig für die administrative, personelle und finanzielle Führung. Das entspricht dem Modell, so wie es zurzeit im Schulrecht vorgesehen ist.

Mit der Vorlage erfüllt der Stadtrat die Postulate «Lehrer sollen wieder Schule geben dürfen» (17/2018) von Alt-Grossstadtrat Diego Faccani sowie «Neugestaltung und Attraktivierung des
Stadtschulrates» (20/2018) von Grossstadtrat Urs Tanner und setzt die Ergebnisse der externen Organisationsanalyse um. Das vorliegende Führungsmodell entspricht weitgehend demjenigen in zahlreichen Gemeinden und Städten. Es setzt auf bereits Bewährtes und ist vom kantonalen Erziehungsdepartement in positivem Sinne beurteilt worden.

Die Einführung von Schulleitungen wird mit wiederkehrenden Mehrkosten von rund 1,1 Mio. Franken pro Jahr verbunden sein. Es kann indessen davon ausgegangen werden, dass in den kommenden Jahren auf kantonaler Ebene eine Rechtsgrundlage im Schulgesetz zur Mitfinanzierung der Schulleitungskosten der Gemeinden geschaffen wird. Dem bevorstehenden Veränderungsprozess soll gebührend Rechnung getragen werden. Für die gesamte Prozessbegleitung über vier Jahre wird ein Verpflichtungskredit von 650'000 Franken beantragt.

Der Stadtschulrat hat sich in den vergangenen Jahren im komplexen Schulumfeld mit diversen herausfordernden Themen befasst und mit bescheidenen Ressourcen sowie viel persönlichem Engagement einen grossen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs geleistet. Dennoch sind Schulleitungen mit Kompetenzen sowie engagierte Lehrpersonen die Basis für den Bildungserfolg der Schülerinnen- und Schüler. Gut geführte Schulen machen eine attraktive Stadt aus für Familien und Lehrpersonen. Damit wird auch dem Legislaturschwerpunkt 3 «Lebendige und familienfreundliche Stadt» des Stadtrates Rechnung getragen.

Der Stadtrat ist überzeugt, mit dieser Vorlage die städtischen Schulen in eine erfolgreiche Zukunft zu führen und dabei insbesondere Lehrpersonen und das Schulsystem zu entlasten.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Katrin Huber, Stabsleiterin Bildungsreferat
Telefon: +41 52 632 56 09
E-Mail: katrin.huber(at)stsh.ch

Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Oktober 2022

Forschungsprojekt für zukunftsfähige Baumarten im Stadtwald

Grün Schaffhausen und das Kantonsforstamt beteiligen sich an der Umsetzung eines Forschungsprojekts der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Auf einer 1.3 Hektaren grossen Fläche werden neue und potentiell klimaverträglichere Baumarten gepflanzt und während 30 bis 50 Jahren auf ihre Eigenschaften und Eignung hin untersucht.

Die Auswirkungen der Klimaveränderung sind im Wald bereits deutlich sichtbar. Sie haben einen direkten Einfluss auf die Baumartenzusammensetzung und die Waldleistungen, wie zum Beispiel die Erholung im Wald, die Holzproduktion und die Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Die langen Trockenperioden in den vergangenen Jahren in Kombination mit den hohen Temperaturen haben dazu geführt, dass einzelne Bäume oder auch ganze Bestände deutlich angeschlagen und zum Teil abgestorben sind. Auch die Wälder der Stadt Schaffhausen blieben von den veränderten Klimabedingungen und den Folgeerscheinungen nicht verschont. Insbesondere in den Wäldern östlich der Stadt Schaffhausen sind die Auswirkungen deutlich zu sehen.

Die Eidgenössische Forschungsanstalt WSL hat 2017 das Forschungsprojekt «Testpflanzungen» gestartet, bei welchem in der ganzen Schweiz auf 59 Versuchsflächen rund 55'000 Bäume gepflanzt werden. Dabei werden verschiedene Baumarten mit unterschiedlicher Herkunft verwendet. Das Ziel der Versuchsflächen ist es, die Frage zu beantworten, welche Baumarten gegen Ende des 21. Jahrhunderts auf einem Standort als geeignet gelten und bereits heute dort gedeihen können. Das Projekt ist für die zukünftige Waldentwicklung von grosser Bedeutung und soll wissenschaftlich fundierte, langjährig abgestützte Daten und damit verbundene Baumartenempfehlungen liefern.

Die Stadt Schaffhausen beteiligt sich an diesem Forschungsprojekt und bepflanzt eine Waldfläche von 1.3 ha im Waldgebiet «Rändli» mit Testpflanzen. Durch die Teilnahme an diesem Forschungsprojekt erlangen die Stadt und der Kanton Schaffhausen in Zukunft direkt Erkenntnisse darüber, wie sich die verschiedenen Baumarten unter den lokalen Bedingungen entwickeln. Die Erkenntnisse können in der waldbaulichen Arbeit im Stadtwald, wie auch im Wald des ganzen Kantonsgebiets eingesetzt werden.

Das Forschungsprojekt wird finanziell unterstützt vom Kantonsforstamt Schaffhausen und vom Bundesamt für Umwelt.

Ansprechpersonen:

Nico Schwager, Abteilungsleiter Wald Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 56
E-Mail: nico.schwager(at)stsh.ch

Urban Brütsch, Kantonsforstmeister Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 73 53
E-Mail: urban.bruetsch(at)sh.ch

Medienmitteilung vom 21. Oktober 2022

Forschungsprojekt «Solarstadt Schaffhausen» ermuntert erfolgreich zum Einsatz von Solarstromanlagen

Die Stadt Schaffhausen lancierte zusammen mit der Universität Lausanne und der ETH Zürich im Sommer 2022 ein Forschungsprojekt zur Förderung von Solarstromanlagen auf privaten Häusern. Ziel war es, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer über wissenschaftlich gestützte und massgeschneiderte Ansprachen dazu zu motivieren, Schritte zur Installation einer Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu unternehmen und so einen Beitrag zu mehr erneuerbarer Energie zu leisten. Die Resultate sind vielversprechend für Praxis und Forschung.

Zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele braucht es auf allen staatlichen Ebenen zusätzliche und wirkungsvolle Massnahmen zur Verminderung des CO2-Ausstosses. Die Stadt Schaffhausen hat sich das Ziel «Netto Null» bis zum Jahr 2050 gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, analysiert die Stadt nicht nur ihre eigenen Dächer, sondern packt das Thema gemeinsam mit der Bevölkerung an. Eine wirkungsvolle Massnahme ist die Förderung von erneuerbaren Energien, u.a. der Solarenergie. Diesbezüglich liegt in der Schweiz und in der Stadt Schaffhausen noch viel Potenzial brach – insbesondere im Vergleich mit Nachbargemeinden in Deutschland. Dieses Potenzial gilt es mit geeigneten Instrumenten auszuschöpfen. Ein solches Instrument wurde nun mit dem genannten Forschungsprojekt in der Stadt Schaffhausen getestet.

Lancierung im Rahmen der Smart-City- und Klimastrategie der Stadt Schaffhausen
Das Projekt der «Solarstadt Schaffhausen» wurde im Rahmen der Leitsätze «Nachhaltige Stadtentwicklung» der Smart-City-Strategie und «Energie und Ressourcen» der Klimastrategie lanciert. Im Projekt wurden Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer in einem Schreiben mit direktem Bezug zum jeweiligen Gebäude auf die konkreten Potenziale zur Produktion von Solarstrom auf ihrem Haus auf unterschiedliche Arten aufmerksam gemacht – eine niederschwellige Vorgehensweise ohne Verbote oder zusätzliche Subventionierung. Dieser Ansatz soll es Personen erleichtern, die bisher aufgrund der Komplexität der damit verbundenen Fragestellungen keine Solarpanels auf dem Dach haben, sich für eine Solarstromanlage zu entscheiden. Ermöglicht wurde dies durch das Auswerten und Zusammenführen bereits vorhandener und ausschliesslich öffentlicher Informationen. Erfahrungen aus dem Ausland haben gezeigt, dass dadurch zahlreiche Personen erst von diesen Einsparpotenzialen erfahren und sich in der Folge für die Installation einer Solarstromanlage entscheiden. Die angeschriebenen Personen in der Stadt Schaffhausen erhielten zudem eine kostenlose Impulsberatung und waren frei in der Entscheidung, ob und gegebenenfalls mit welchem (lokalen) Partnerunternehmen sie eine Solarstromanlage installieren möchten.

Interesse an Installation steigt um mehr als das Doppelte
Im Rahmen des Forschungsprojekts der Universität Lausanne und der ETH Zürich wurden insgesamt 450 Schreiben mit individuellen und adressgenauen Analysen an Privatpersonen verschickt. Dabei erhielten je 150 Empfängerinnen und Empfänger eine von drei Arten des Schreibens: 1) allgemeine Informationen ohne adressgenaue Potenzialanalyse,
2) adressgenaue Potenzialanalyse im Vergleich mit Nachbaradressen oder 3) adressgenaue Potenzialanalyse mit Geldbeträgen versehen, die den Personen entgehen, so lange sie die Solarstrompotenziale ihres Daches ungenutzt lassen.

Variante 3, mit den entgangenen Geldbeträgen, löste das grösste Interesse aus: Eine von sieben Personen meldete sich für eine Impulsberatung: mehr als doppelt so viele wie bei Variante 1 mit der allgemeinen Formulierung. Die Ergebnisse, wie viele Solarstromanlagen aufgrund der Schreiben installiert werden, stehen noch aus. Diese Erkenntnisse, die zudem statistische Signifikanz aufweisen, leisten für die Praxis wie auch für die Forschung gleichermassen einen wichtigen Beitrag und werden im Rahmen verschiedener Veranstaltungen vorgestellt.

Prüfen Sie hier, ob sich auch Ihr Dach für eine PV-Anlage eignet: www.sonnendach.ch

Weitere Informationen zum Projekt finden sich auf der Website: www.smartcity.stsh.ch

Förderung von Solarstromanlagen: https://pronovo.ch/de/foerderung/ 

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Ramon Göldi, Programmleiter Smart City
Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 69 35
E-Mail: ramon.goeldi(at)stsh.ch

Oliver Neumann, Prof. Dr.
Université de Lausanne
Telefon: +41 76 749 72 60
E-Mail: oliver.neumann(at)unil.ch

Medienmitteilung vom 20. Oktober 2022

Zivilschutzanlage in der Dreifachhalle Breite wird wieder in Betrieb genommen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) nimmt die Zivilschutzanlage in der Dreifachhalle Breite in der Stadt Schaffhausen im November 2022 erneut in Betrieb. Ab Montag, 7. November 2022 wird die Zivilschutzanlage dem Bund bis auf weiteres wieder als Anlaufstelle und kurzfristige Unterbringung für Schutzsuchende dienen.

Im vergangenen Frühling hatte das SEM die Schutzanlage in der Dreifachhalle Breite in Schaffhausen bereits für rund zwei Monate in Betrieb genommen. Während dieser Zeit wurden auf der Breite durch den Bund Schutzsuchende aus der Ukraine untergebracht. Seit Juni ist die Anlage im Bereitschaftsmodus. Die Lage hat sich im Verlauf der letzten Wochen wieder verschärft. Nebst dem anhaltenden Zustrom von Schutzsuchenden aus der Ukraine steigt die Zahl von Personen aus anderen Ländern, die ein Asylgesuch in der Schweiz stellen. Die aktuell zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze in den bestehenden Bundesasylzentren reichen mittelfristig nicht aus, um alle Asylsuchenden unterzubringen, deren Asylgesuch im beschleunigten Verfahren behandelt wird. Das SEM nimmt deshalb schweizweit stillgelegte Notfallunterkünfte wieder in Betrieb und stellt weitere Unterkünfte bereit.

Die Betreuung der schutzsuchenden Personen wird wiederum durch das SEM und seine Partner sichergestellt. Als Tagesinfrastruktur wird auch die Registrierstelle im Güterbahnhof wieder in Betrieb genommen.

Die vom Bund untergebrachten Schutzsuchenden sind noch keinem Kanton zugewiesen. Personen, die nach der Registrierung dem Kanton Schaffhausen zugewiesen werden, werden in den Unterkünften des kantonalen Sozialamtes untergebracht und von diesem unterstützt und begleitet.

Kontakt für Medienschaffende:

Staatssekretariat für Migration
Tel: +41 58 465 78 44
E-Mail: medien(at)sem.admin.ch

Ansprechperson bei der Stadt:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Oktober 2022

Stadtarchiv mit neuen Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Stadtarchivs werden mit der Wiedereröffnung des Lesesaals ab dem 10. Oktober 2022 angepasst. In den letzten Jahren haben die Auskünfte und Beratungen per E-Mail und die digitale Übermittlung der Archivbestände zugenommen. In der Folge davon gingen die Besuche im Lesesaal für eigene Recherchen tendenziell zurück.

Das Stadtarchiv Schaffhausen hat als öffentliches Archiv unter anderem die Aufgabe, seine Bestände der Öffentlichkeit wie auch der Verwaltung zugänglich zu machen. Diese Aufgabe wurde bisher stets prioritär behandelt. Immer mehr Benutzerinnen und Benutzer des Stadtarchivs wünschen sich Auskünfte und Beratungen per E-Mail beziehungsweise bevorzugen eine digitale Übermittlung von Archivbeständen. Dies bedeutet, dass als direkte Folge die Zahl derjenigen, die eine eigene Recherche im Lesesaal unternehmen, tendenziell sinkt. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat die Öffnungszeiten des Stadtarchivs angepasst. Das Stadtarchiv ist ab dem 10. Oktober 2022 neu zu folgenden Zeiten offen:

Montag: für Publikum geschlossen
Dienstag:8.30 - 12.00 Uhr  und 13.30 - 17.00 Uhr geöffnet
Mittwoch: 8.30 - 12.00 Uhr  und 13.30 - 17.00 Uhr geöffnet
Donnerstag:8.30 - 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
Freitag:8.30 - 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
 
Die eingeschränkten Öffnungszeiten betreffen lediglich die öffentliche Zugänglichkeit zu Stadtarchiv und Lesesaal. Das Stadtarchiv ist nach wie vor an allen Arbeitstagen personell besetzt und an allen Werktagen für Auskünfte über Telefon oder auch per E-Mail verfügbar.

Ansprechperson:

Mirjam Böhm, stellvertretende Leiterin Stadtarchiv
Telefon: +41 52 632 52 32
E-Mail: mirjam.boehm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. September 2022

Grundstein für den Neubau im Stadthausgeviert gelegt

Stadtrat und städtische Mitarbeitende haben heute zusammen die Grundsteinlegung für den Neubau im Stadthausgeviert gefeiert. Im Rahmen der Veranstaltung wurden unter anderem drei Zeitkapseln in das Fundament eingebaut.

Heute hat der Stadtrat zusammen mit den städtischen Mitarbeitenden, die künftig im Stadthausgeviert arbeiten werden, die Grundsteinlegung des Neubaus zwischen dem Stadthaus und dem Haus zum Eckstein gefeiert. Die Bauarbeiten im Stadthausgeviert schreiten plangemäss voran. In den vergangenen Tagen wurde die Bodenplatte fertiggestellt.

Die Sanierung des historischen Stadthausgevierts und die Konzentration der Verwaltung mit einem zentralen Anlaufpunkt für die Bevölkerung wird die Altstadt spürbar aufwerten und stellt eine grosse Chance für die Erbringung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen und für die Entwicklung der Innenstadt dar. Auch werden die modernen Arbeitsplätze im Stadthausgeviert die Stadt als attraktive Arbeitgeberin einen weiteren Schritt voranbringen.

Als Höhepunkt der Veranstaltung wurden - begleitet von Kanonenschüssen auf dem Munot - drei Zeitkapseln mit verschiedenen Unterlagen und für unsere Zeit typischen Gegenständen in das Fundament eingebaut. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung von Chören der Schülerinnen und Schülern der Primarschulen Zündelgut und Hohberg.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Thomas Hess, Abteilungsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. September 2022

Atelieraufenthalte in Kairo für Nadja Kirschgarten und Phil Battiekh

Die Stadt Schaffhausen kann in den Jahren 2023-24 zwei Kulturschaffenden ein Stipendium für einen Aufenthalt im Künstleratelier der Städtekonferenz Kultur in Kairo verleihen. Das Stipendium für den Atelieraufenthalt vom 1.2.2023 bis 31.07.2023 geht an die Künstlerin Nadja Kirschgarten, das Stipendium für den Zeitraum vom 1.8.2023 bis 31.01.2024 an den Musikproduzenten und Kulturvermittler Phil Battiekh.

Die Künstlerin Nadja Kirschgarten, geboren 1979 in Zürich und aufgewachsen in Stein am Rhein, studierte von 2002 bis 2007 Kunst und Gestaltung an der Hochschule der Künste Bern. Arbeitsaufenthalte führten sie unter anderem nach England und Irland. 2016 wurde sie mit dem Best Young Artist of the Year Award der Gamma Competition, Yonsei University Seoul, Korea, ausgezeichnet. 2018 erhielt sie den IBK-Förderpreis der Internationalen Bodenseekonferenz, 2019 einen Förderbeitrag von Stadt und Kanton Schaffhausen. Zuletzt waren ihre Arbeiten unter anderem in der Ausstellung «Doppio III» am Museum zu Allerheiligen Schaffhausen zu sehen. Nadja Kirschgarten möchte den Aufenthalt in Kairo nutzen, um sich mit Traditionen und Praktiken der ungegenständlichen Malerei in Ägypten auseinanderzusetzen.

Der Musikproduzent und Kulturvermittler Phil Battiekh, geboren 1989, studierte nach der Matura an der Kantonsschule Schaffhausen Islamwissenschaften an der Universität Basel. Seit rund 10 Jahren widmet er sich der Vermittlung aktueller ägyptischer Musik - insbesondere dem Stil «Mahraganat», dies auch als Veranstalter in Schaffhausen (Intersity-Festival, TapTab). Zuletzt realisierte er 2019 die Compilation «Cairo Concepts». Kommende Mahagranat-Veranstaltungen finden am 30. September und am 28. Oktober 2022 im Taptab statt. Phil Battiekh möchte den Aufenthalt in Kairo nutzen, um die von ihm initiierten Musikprojekte gemeinsam mit der dortigen Szene weiterzuentwickeln.

Das Stipendium für den Aufenthalt in Kairo beträgt total je 9‘000 Franken und ist zusammengesetzt aus einem Lebenskostenbeitrag der SKK in Höhe von 3‘000 Franken und einem Projektbeitrag der Stadt Schaffhausen in Höhe von 6‘000 Franken. Die Vergabe von zwei Atelierstipendien anstelle des urspünglich ausgeschriebenen einen Aufenthalts wurde durch das kurzfristige Freiwerden eines für eine andere SKK-Mitgliedststadt vorgesehenen Atelierplatzes möglich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Jens Lampater, Kulturbeauftragter
Telefon: 052 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

www.stadt-schaffhausen.ch
www.kulturraum.sh

Medienmitteilung vom 28. September 2022

Stadtrat beschliesst weitere Energiesparmassnahmen

In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat weitere Massnahmen zum Stromsparen in der Verwaltung beschlossen. Unter anderem werden sämtliche Räumlichkeiten der städtischen Verwaltung ab nächster Woche weniger geheizt. Auf die Beleuchtung des Munots und anderer Objekte wird verzichtet und die Strassenbeleuchtung nachts früher ausgeschaltet. Auch die Weihnachtsbeleuchtung wird reduziert.

Am 13. September 2022 hat der Stadtrat beschlossen, in der Stadtverwaltung drei Sofortmassnahmen in den Bereichen Stromsparen, Lichtsparen und Beleuchtung in den Verwaltungsliegenschaften umzusetzen. Aufgrund der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren hat der Stadtrat an seiner letzten Sitzung weitere Massnahmen verabschiedet:

  1. Raumtemperatur: Um den Gas- und Stromverbrauch in der städtischen Verwaltung (inkl. Alterszentren und Schulen) zu senken, werden alle benutzten Räumlichkeiten auf 19°C, bzw. Alterszentren auf 23°C als Richttemperatur geheizt. Ausnahmen sind möglich für Einrichtungen für Kleinkinder wie Kindertagesstätten und Kindergärten. Räumlichkeiten, die nicht regelmässig verwendet werden (z.B. Sitzungszimmer), Turnhallen sowie Werkstätten sind auf maximal 17°C und nicht genutzte Räume auf maximal 13°C zu heizen. Das Aufstellen und Betreiben von Heizgeräten ist untersagt.
  2. Warmwasser: Das Wasser wird auf höchstens 58°C (Ausnahme Alterszentren 60°C) erwärmt.
  3. Aufzüge: Die Aufzüge sollen nur noch von Personen mit körperlichen Einschränkungen benutzt werden. Wann immer möglich sind die Treppen zu benutzen.
  4. Öffentliche Beleuchtung: Die sogenannte Objektbeleuchtung von Fassaden, beispielsweise des Munots oder des Fronwagturms wird ganz ausgeschaltet. Der Betrieb der Beleuchtung von Unterführungen wird auf die Nacht reduziert (anstatt 24-Stunden-Betrieb). Aus sicherheitstechnischen Überlegungen bleibt die Beleuchtung bei einigen Unterführungen ganztägig eingeschaltet.
  5. Strassenbeleuchtung Die Betriebszeiten der Strassenbeleuchtung werden generell reduziert. Die Bereiche rund um Fussgängerstreifen bleiben hingegen die ganze Nacht beleuchtet.
  6. Weihnachtsbeleuchtung: Die Weihnachtsbeleuchtung wurde bereits auf den Winter 2012/2013 hin auf LED umgestellt, womit der Stromverbrauch um über 80% reduziert wurde. Jetzt hat der Stadtrat weitere Massnahmen beschlossen: Die Weihnachtsbeleuchtung wird nur bis 31. Dezember 2022 betrieben (Verzicht auf den Betrieb vom 1. bis 6. Januar) und wird jeweils abends früher ausgeschaltet. Für den 24. und 31. Dezember 2022 wird ein längerer Betrieb bewilligt. Auf den Morgenbetrieb, den Betrieb während den Sonntagsverkäufen tagsüber und die Beleuchtung von Türmen und am Munot wird ganz verzichtet. Pro City Schaffhausen unterstützt diese Massnahme und lädt ihrerseits ihre Mitglieder ein, die nächtliche Schaufensterbeleuchtung zu reduzieren oder ganz darauf zu verzichten. 

Nicht alle beschlossenen Massnahmen tragen in gleichem Masse zu einer Reduktion des Energieverbrauchs bei, jedoch ist es dem Stadtrat angesichts der aktuellen Lage wichtig, dass auch die Stadt Schaffhausen einen entsprechenden Beitrag leistet. Die vom Stadtrat eingesetzte Task Force evaluiert weiter technische, bauliche und organisatorische Möglichkeiten zur Reduktion des Gas- und Stromverbrauchs und erstattet dem Stadtrat regelmässig Bericht. Wichtige Informationen zu einer möglichen Strom- und Gas-Mangellage im Herbst 2022 und Winter 2022/2023 finden sich weiterhin auf der kantonalen Webseite.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Leiter Task Force
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. September 2022

Markus Eichenberger als neues Mitglied des Stadtschulrats gewählt

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben als Ersatzmitglied für die restliche Amtsperiode 2021-2024 Markus Eichenberger (parteilos) in den Stadtschulrat gewählt.

Als Ersatzmitglied für die restliche Amtsperiode 2021-2024 in den Stadtschulrat ist mit 3'129 Stimmen Markus Eichenberger (parteilos) gewählt worden.

Das Resultat der Wahl eines Ersatzmitglieds in den Stadtschulrat für die restliche Amtsperiode 2021-2024 im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22'721
Eingelegte Stimmzettel: 14'486
Leere Stimmzettel: 7'871
Ungültige Stimmzettel: 760
Gültige Stimmzettel: 5'855
Absolutes Mehr: 2'928

Markus Eichenberger (parteilos): 3'129 Stimmen
Jürg Margreiter (Die Mitte): 774 Stimmen
Regula Sauter (Grüne Partei SH): 1'853 Stimmen
Vereinzelte: 99

Gewählt ist Markus Eichenberger.

Die Stimmbeteiligung lag bei 63.76 %.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. September 2022

Erste Biotrauben für den städtischen Bio-Wein geerntet

In den vergangenen Tagen wurden in den städtischen Reben die ersten Biotrauben geerntet. Die neue Bewirtschaftungsmethode und das warme und trockene Wetter sorgten für eine vielversprechende Ernte.

Seit vergangenem Jahr werden die Reben der Stadt beim Munot und in der Rheinhalde nach biologischen Richtlinien bewirtschaftet. Der Rebbetrieb ist neu ein Bio-Knospe-Betrieb in Umstellung. In den vergangenen Tagen wurden die ersten Biotrauben geerntet. «Das Jahr 2022 ist ein sehr gutes Rebjahr und verspricht qualitativ gute Weine», freut sich der städtische Rebmeister Markus Mahler. Das während vielen Wochen warme und trockene Wetter sorgt bei den Trauben für einen sehr hohen Öchslegrad. Die Pinot-Noir-Trauben aus der Reblage «Munot» beispielsweise zeigen Werte von 97 Öchslegrad. Die neuen Betriebsabläufe für die nachhaltige Bewirtschaftung der Reben sind bereits sehr gut eingespielt. In diesem Jahr musste nur wenig Kupfer gespritzt werden, da es aufgrund der wenigen Niederschläge zu einem geringen Krankheitsdruck kam.

Nebst den umweltschonenden Massnahmen des biologischen Rebbaus wird in den städtischen Reben aber auch auf neue Technologien gesetzt. Die biologischen Pflanzenschutzmittel wurden dieses Jahr erstmals auch mit Drohnen ausgebracht. Diese neuen Möglichkeiten bieten den Vorteil, dass weniger Energie für die Pflege der Weinstöcke benötigt wird. 

Ökologischer Rebbau ist nicht nur eine Frage der Produktionsmethode. Zentral ist weiter, dass der Gesamtlebensraum aufgewertet wird. So konnte dieses Jahr am Fusse des Munots eine 40 Meter lange Trockenmauer neu aufgebaut werden. Mit Unterstützung des Klimagasfonds von SH POWER entstand so ein strukturreicher Lebensraum für Insekten und Reptilien. 

Ansprechpersonen:

Florian Brack, Bereichsleiter Grün SH
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack(at)stsh.ch

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. September 2022

Baurechtsvertrag für das Gelände der KBA Hard wird erneuert

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung eine Vorlage zur Erneuerung des Baurechtsvertrags zwischen dem Kläranlageverband und der Stadt Schaffhausen für das Gelände der KBA Hard zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Der Kläranlagenverband Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Feuerthalen und Flurlingen ist ein Zweckverband der Trägergemeinden. Die Stadt Schaffhausen ist sowohl Eignerin des grössten Anteils (70 %) und gleichzeitig die grösste Kundin des Kläranlageverbandes. Der Kläranlageverband betreibt neben der Abwasserreinigungsanlage ARA Röti in Neuhausen und der Deponie MKD Pflumm in Gächlingen die Kehrichtbehandlungsanlage KBA Hard in Beringen.

Die KBA Hard in Beringen steht auf Baurechtsland der Stadt Schaffhausen.  Der bisherige Baurechtsvertrag läuft im Oktober 2025 aus. Mit den neuen Baurechtsbestimmungen wird die Baurechtsdauer auf weitere 30 Jahre verlängert und gleichzeitig der Referenzzinssatz angepasst. Dies bedeutet für die Stadt Mehrerträge von jährlich 53'000 Franken. Mit der Aktualisierung der Baurechtsbedingungen werden für die Nutzung des Landes aktuelle Marktpreise verrechnet. Der Landwert des Baurechtgrundstücks liegt heute bei über 2 Mio. Franken, weshalb die abschliessende Kompetenz für die Baurechtsverlängerung beim Grossen Stadtrat liegt.

Die Verwaltungskommission des Kläranlagenverbandes hat der Erneuerung des Baurechtsvertrages am 29. Juni 2022 zugestimmt. Der Stadtrat hat die Vorlage zur Erneuerung des Baurechtsvertrags zwischen dem Kläranlageverband und der Stadt Schaffhausen für das Gelände der KBA Hard in seiner letzten Sitzung zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Septmerb 2022

Leitungsbau Safrangasse: Archäologische Funde zu Tage getreten

Bei den Bauarbeiten zur Sanierung der Werkleitungen in der Safrangasse sind zahlreiche Gräber zu Tage getreten. Sie gehören zum Friedhof des ehemaligen Barfüsserklosters. Die Mitarbeitenden der Kantonsarchäologie führen eine Notgrabung durch. Die Bauarbeiten an der Safrangasse werden unterbrochen.

Während der Bauarbeiten zur Sanierung der Werkleitungen in der Safrangasse wurden rund 50 Gräber entdeckt. Sie liegen im Friedhof, der sich im Mittelalter östlich des heutigen Stadthausgeviertes erstreckte und zum damaligen Barfüsserkloster gehörte. Die Skelette sind wertvolle Informationsträger. Sie geben Auskunft über den Lebenswandel der damaligen Schaffhauser Bevölkerung. 

Die Kantonsarchäologie erwartet, dass in Richtung Walther Bringolf Platz ausserdem die älteste Stadtbefestigung - ein Graben aus dem 11. Jahrhundert, zum Vorschein kommt. In Zusammenarbeit mit der Kantonsarchäologie wird der Leitungsgraben bis in den Bereich der Förderbrunnen beim Walther Bringolf Platz geöffnet. Im Rahmen einer Notgrabung werden die Skelette nun fachgerecht sichergestellt. Auf eine detaillierte und zeitlich ausgedehnte Grabung wird verzichtet. Die Bauarbeiten an der Safrangasse sind aufgrund der archäologischen Grabungen voraussichtlich bis zum 23. September 2022 unterbrochen. Ob sich dadurch der Zeitplan für die weiteren Etappen beim Bau der Werkleitungen insgesamt verzögert, steht im Moment noch nicht fest. Falls sich die Bauphasen verschieben, werden die Anstösserinnen und Anstösser sowie die Öffentlichkeit informiert.

Die Bauarbeiten für den Erweiterungsbau des Stadthausgevierts sind von diesen Massnahmen nicht betroffen. Sie werden plangemäss weitergeführt.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Kathrin Schäppi, Ressortleiterin Kantonsarchäologie
Telefon: +41 52 632 74 96
E-Mail: katharina.schaeppi(at)sh.ch

Roger Brütsch, Geschäftsbereichsleiter Gas / Wasser / Siedlungsentwässerung
Telefon: +41 52 635 14 20
E-Mail: roger.bruetsch(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 13. September 2022

Ordnungsbussen künftig mit QR-Code

Die Stadtpolizei Schaffhausen stellt per 1. Oktober 2022 ihr System zur Erfassung von Ordnungsbussen um. Künftig werden Ordnungsbussen mit einem QR-Code anstatt eines Einzahlungsscheins ausgestellt.

Ordnungsbussen zeigen in der Stadt Schaffhausen neu einen QR-Code. Diese Umstellung ist erforderlich, da die PostFinance das Enddatum der roten (ES) und orangen (ESR) Einzahlungsscheine auf den 30. September 2022 festgelegt hat.

Bis anhin enthielten die Übertretungsanzeigen einen Hinweis zum Verstoss. Neu ist allein die Information aufgedruckt, dass eine Übertretung festgestellt wurde. Durch das Scannen des Codes mit einem Smartphone gelangen Gebüsste direkt auf das gesicherte Bussenportal der Stadtpolizei Schaffhausen. Wer auf dem Handy ein Zahlungsmittel hinterlegt hat, kann seine Busse direkt bezahlen. Alternativ kann der Einstieg auch via Internetseite (https://bussen.stadt-schaffhausen.ch) erfolgen. Dort können, wie auch beim Einstieg durch das Scannen des Codes, weitere Informationen über die ausgestellte Ordnungsbusse abgerufen werden, insbesondere Übertretungszeit, Örtlichkeit, Ordnungsbussenziffer und der Bussenbetrag. Es besteht zudem die Möglichkeit einen Einzahlungsschein zu bestellen.

Die digitale Verarbeitung vereinfacht die Zahlungsabwicklung. Falls keine Online-Bezahlung der Ordnungsbusse innert 30 Tagen nach deren Erfassung erfolgt, wird eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein an die Fahrzeughalteradresse versandt. Personen, die den Online-Bussenschalter nicht nutzen können, werden also wie bis anhin einen Einzahlungsschein und den entsprechenden Hinweisen per Post erhalten.


Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. September 2022

Stadt Schaffhausen unterzeichnet Charta Sozialhilfe Schweiz

Die Charta Sozialhilfe Schweiz wurde 2019 von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), dem Schweizerischen Städteverband, der Städteinitiative Sozialpolitik, der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) lanciert. Sie kann von Einzelpersonen, Organisationen oder Gemeinden unterzeichnet werden und setzt ein Zeichen für eine wirksame Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist ein Mittel zur Bekämpfung der Armut in unserer Gesellschaft und stellt damit Solidarität und gesellschaftliche Stabilität sicher. Um eine finanzielle Unabhängigkeit der armutsbetroffenen Personen zu erreichen, unterstützt die Sozialhilfe in der Einzelfallhilfe Massnahmen in der beruflichen und sozialen Integration. Mit der Unterzeichnung der Charta spricht sich eine Kommune explizit für eine solide und faire Ausrichtung der Gelder aus. Bislang sind rund 60 Gemeinden bzw. Städte der Charta beigetreten.

Mit der Unterzeichnung anerkennt die Stadt Schaffhausen die Charta als Orientierung in ihrer Arbeitsweise in der Sozialhilfe.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch


Markus Tanner, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 55 09
E-Mail: markus.tanner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. September 2022

Stadt beschliesst Sofortmassnahmen zum Stromsparen

In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat drei Sofortmassnahmen zum Stromsparen in der Verwaltung beschlossen. Der Stadtrat hat Ende August eine Task Force eingesetzt. Diese klärt ab, welche Folgen eine Mangellage bei der Strom- und Gasversorgung für die städtische Verwaltung und die Erbringung kommunaler Dienstleistungen hat und erarbeitet mögliche Massnahmen.

Der Bundesrat hat am 31. August 2022 zahlreiche Massnahmen beschlossen, damit die Schweiz ihre Energieversorgung für den Winter rasch stärken kann. Die Kampagne mit dem Slogan «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.» ergänzt diese. Sie zeigt, wie Bevölkerung und Wirtschaft mit einfach umsetzbaren Tipps Energie sparen können. Ziel ist, dass sich möglichst viele freiwillig daran beteiligen und so dazu beitragen, dass die Schweiz gar nicht in eine Mangellage gerät. Gemeinsam mit über 40 Partnern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der öffentlichen Hand hat der Bund die Kampagne lanciert. Dieselben Partner haben eine «Energiespar-Alliance» gegründet, die im Hinblick auf den Winter laufend erweitert wird. Wichtige Informationen zu einer möglichen Strom- und Gas-Mangellage im Herbst 2022 und Winter 2022/2023 finden sich auch auf der kantonalen Webseite.

Um mögliche Folgen einer Mangellage bei der Strom- und Gasversorgung auf die städtische Verwaltung und die Erbringung kommunaler Dienstleistungen abzuklären, hat der Stadtrat Ende August eine Task Force eingesetzt. Diese erarbeitet mögliche Massnahmen und legt diese dem Stadtrat zum Entscheid vor. In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, die Sparkampagne des Bundes zu unterstützen und sich der «Energiespar-Alliance» anzuschliessen. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt in Absprache mit SH POWER. Weiter hat der Stadtrat beschlossen, in der Stadtverwaltung drei Sofortmassnahmen umzusetzen:

1. Stromsparen: Sämtliche nicht benötigten elektronischen und elektrischen Geräte und Anlagen werden ausserhalb der Arbeitszeit ganz ausgeschaltet (kein Standby). Möglichkeiten zum Verzicht, bzw. für eine gemeinsame Nutzung von Geräten wie Kaffeemaschinen, Kühlschränke etc. werden geprüft und umgesetzt.
2. Lichtsparen: Licht in Verwaltungsgebäuden und Büros brennt nur, wenn sich Menschen darin aufhalten.
3. Umrüsten: Das Hochbauamt macht eine Bestandesaufnahme und erstellt eine Prioritätenliste, damit die Beleuchtung in den Verwaltungsliegenschaften komplett auf LED umgestellt werden kann.

Die Task Force evaluiert laufend weitere Massnahmen für die Verwaltung und wird diese dem Stadtrat zum Entscheid vorlegen. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen zur Reduktion der Heizenergie, z.B. durch Senkung der Temperatur. Weiter werden die vom Schweizerischen Städteverband für den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Raum (inkl. öffentliche Beleuchtung) und die Schwimmbäder vorgeschlagenen Massnahmen im Auftrag des Stadtrats von den jeweiligen Betrieben geprüft.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Leiter Task Force
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Septermber 2022

Die Stadt Schaffhausen bringt geteilte Mobilität ins Rollen

«Schaffhausen ermöglicht Sharing-Angebote im Stadtverkehr». Diesem Leitsatz aus der Smart-City-Strategie der Stadt wird mit dem Projekt «Sharehausen» Leben eingehaucht. Einerseits wird ein standort- und bedarfsorientiertes Konzept entwickelt, welches Antworten auf wichtige Detailfragen liefert. Andererseits wird mittels Ideenwettbewerb ein passender Pilotversuch gesucht und durchgeführt. So soll Schaffhausen in einem zweistufigen Verfahren mit der geteilten Mobilität Erfahrungen sammeln können.

Fahrzeuge sollen künftig in Schaffhausen unkompliziert miteinander geteilt werden können. Dank digitaler Technologien für Standortsuche, Reservation und Bezahlung gestaltet sich das Teilen heute so einfach wie nie zuvor. Sharing-Angebote gibt es für ganz unterschiedliche Fahrzeuge und Gelegenheiten: Autos, Velos, Lastenvelos, Trottinetts etc. Sharing soll die Mobilität effizienter und ressourcenschonender machen und einen Kultur- und Verhaltenswandel begünstigen. Dank einer Förderung durch das Bundesamt für Energie (BFE) kann das Vorhaben mit externer Expertise in die Tat umgesetzt werden.

Analysen zum Potenzial und Erfahrungen anderer Städte
Ausgehend von einer Potenzialstudie, aktuellen Trends sowie Erfahrungen anderer Städte wird ein Konzept als Handlungsgrundlage für die Stadt Schaffhausen entwickelt. Es soll wichtige Antworten auf Fragen wie mögliche sinnvolle Mobilitätsformen, Einsatzgebiete, Rollen der Stadt oder die Integration ins Gesamtverkehrssystem liefern. Zentral ist ausserdem, dass eine lokale Verankerung und ein organisches Wachstum ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird ein Ideenwettbewerb mit interessierten Kreisen lanciert, damit auch erste Schritte einem echten Bedürfnis entsprechen.

Aufruf zum Ideenwettbewerb
In einem ersten Schritt sollen eines oder mehrere Pilotprojekte durchgeführt werden, um in der Stadt Schaffhausen zu testen, wie gut ein spezifisches Angebot funktioniert. Der Aufruf zum Ideenwettbewerb richtet sich an künftige Nutzerinnen und Nutzer in der Stadt, die Bevölkerung allgemein sowie anbietende Unternehmen von geteilten Mobilitätslösungen. Gewinnerprojekte werden über den Ideenwettbewerb ausgewählt und durch eine Fachjury prämiert. Ziel ist es, ein Angebot zu entwickeln, das auch über die Förderung hinaus Bestand hat. Es soll einen positiven Beitrag in Richtung einer nachhaltigeren Mobilität darstellen.

Weitere Informationen und das Formular zur Eingabe der Idee finden sich auf der Website: www.sharehausen.ch

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Ramon Göldi, Programmleiter Smart City
Telefon: +41 52 632 69 35
E-Mail: ramon.goeldi(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. September 2022

Nachtarbeiten am Deckbelag der Bahnhofstrasse

Am Deckbelag der Bahnhofstrasse müssen Reparaturarbeiten vorgenommen werden. Diese werden in der Nacht vom Montag, 5. September 2022 auf Dienstag, 6. September 2022 durchgeführt. Die Bahnhofstrasse bleibt während den Deckbelagsarbeiten mit Einschränkungen befahrbar. Während den Bauarbeiten ist mit Lärmemissionen zu rechnen.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. August 2022

Sozialhilfe: Reintegrationschancen erhöhen

Die Sozialhilfe ist ein nicht mehr wegzudenkendes Hilfesystem zur Verhinderung von Armut. Diese finanzielle Hilfe soll bedarfsgerecht und zielorientiert eingesetzt werden. Die Stadt Schaffhausen setzt mit dem «Pilotprojekt Sozialhilfe: Reintegrationschancen steigern» bei den aktuellen Herausforderungen der Sozialhilfe an und möchte Erkennt-nisse gewinnen, wie die Reintegrationschancen der Klientinnen und Klienten der Sozial-hilfe erhöht werden können und ob mehr Beratungszeit pro Klientin oder Klient zu einer rascheren Integration in die eigene Existenzsicherung führt.

Das «Pilotprojekt Sozialhilfe: Reintegrationschancen steigern» setzt bei den aktuellen Herausforde-rungen der Sozialhilfe an. Diese liegen insbesondere in der langen Bezugsdauer und der damit einhergehenden tiefen Ablösequote in eine eigene Existenzsicherung. Mit den seit Jahren stei-genden Fallzahlen steht den fallführenden Personen in der Sozialhilfe eine immer geringere Bera-tungszeit zur Verfügung. Die Begleitung der Integration in eine eigene Existenzsicherung wird durch diese Einschränkung erschwert.

Das vorliegende Pilotprojekt soll Erkenntnisse dazu liefern, ob mehr verfügbare Beratungszeit pro Klientin bzw. Klient und damit eine tiefere Falllast in der Arbeit der fallführenden Sozialarbeitenden die Reintegrationschancen der Klientinnen und Klienten erhöht. Gleichzeitig kann die Dauer des Sozialhilfebezugs vermindert werden und entsprechend zu einer höheren Ablösequote und zu geringeren Kosten pro Fall und Jahr führen.

Mit dem Projekt wird angestrebt die Integrationsleistung der Sozialhilfe zu optimieren, wodurch sich die Lebensqualität von Sozialhilfebeziehenden in der Stadt Schaffhausen in Bezug auf Gesundheit, soziales Wohlbefinden und Beteiligung in der Gesellschaft weiter verbessert.

Die Umsetzung des Pilotprojekts erstreckt sich über drei Jahre. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 262'000 Franken, welche der Stadtrat dem Grossen Stadtrat im Rahmen einer Vorlage zur Genehmigung vorlegt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Markus Tanner, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 55 09
E-Mail: markus.tanner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. August 2022

Zum Abschied von Bruno Schwager:
Nach acht Jahren der intensiven Veränderung zieht es ihn weiter

Bruno Schwager, der Geschäftsführer der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (vbsh), verlässt das Unternehmen Ende Monat nach über acht Jahren, um sich beruflich weiterzuentwickeln.

Beim Antritt seiner Stelle im August 2014 waren die Verkehrsbetriebe Schaffhausen ein anderes Unternehmen als heute. Mit seiner Führungserfahrung aus der Privatwirtschaft und seiner Begeisterungsfähigkeit für Innovationen hat Bruno Schwager grosse Veränderungen angestossen und umgesetzt. Zusammen mit den heute rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Verwaltungskommission und der Politik wurde das Unternehmen weiterentwickelt. Dazu zählen nicht nur die Elektrobusse, die längst zum Schaffhauser Stadtbild gehören. Etwas weniger alltäglich sichtbar für die Öffentlichkeit wurden unter anderem das Depot grundlegend erneuert und erweitert, das ÖV-Angebot marktgerecht ausgebaut und die regionalen und städtischen Verkehrsbetriebe zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeführt. Bruno Schwager und sein Team haben sich grosse Verdienste für die Verkehrsbetriebe und den öffentlichen Verkehr erworben.

Bruno Schwager hat das öffentliche Unternehmen stets nach unternehmerischen Grundsätzen geführt und es geprägt. Nach über acht Jahren der Zeit der intensiven Veränderung zieht es Bruno Schwager wieder zurück in die Privatwirtschaft, wo er sich einer neuen Herausforderung stellen wird.

Der Stadtrat und die Verwaltungskommission bedanken sich bei Bruno Schwager für sein grosses Engagement und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Im Namen des Stadtrates und der Verwaltungskommission:
Daniel Preisig

Medienmitteilung vom 25. August 2022

Budget 2023: mehr Investitionen, mehr Lohn, tiefere Steuern

Der Stadt Schaffhausen geht es finanziell ausgezeichnet und sie hat ihre Finanzen im Griff. Der Stadtrat setzt den durch die höheren Unternehmenssteuern gewonnenen Spielraum gezielt ein für höhere Investitionen, eine spürbare Lohnerhöhung und eine Steuersenkung.

Der Stadtrat hat das Budget 2023 und den Finanzplan für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Der Stadt Schaffhausen geht es finanziell ausgezeichnet und sie hat ihre Finanzen im Griff. Dank einer weitgehenden Stabilisierung des laufenden Aufwandes kann der durch die hohen Unternehmens¬steuer¬erträge gewonnene Spielraum gezielt eingesetzt werden. Der Stadtrat setzt dabei im Budget 2023 auf folgende Schwerpunkte:

1. mehr Investitionen: Der Investitionskurs wird beibehalten. Mit Budget werden neue Investi-tionen über brutto 47.6 Mio. Franken beantragt. In den nächsten vier Jahren investiert die Stadt mehr als 200 Mio. Franken.

2. mehr Lohn: Das Personal erhält eine Lohnsummenentwicklung von 4.5% (davon 1.75% strukturell, 2.75% generell/individuell zum Ausgleich der Teuerung und zur finanziellen Wertschätzung von guten und sehr guten Leistungen). Damit stärkt die Stadt ihre Attraktivität als Arbeitgeberin.

3. tiefere Steuern: Die Steuern für natürliche Personen werden auf 92% gesenkt. Die Stadt als urbanes Zentrum mit ausgezeichnetem Service Public wird als Wohnort steuerlich noch attraktiver.

Erfolgsrechnung 2023 mit vertretbarem Defizit von -2.2 Mio. Franken
Das Budget 2023 weist ein Defizit von -2.2 Mio. Franken (0.8% des betrieblichen Aufwandes) aus. Angesichts der guten Vorjahresabschlüsse und der starken Schwankungen der Unternehmenssteuern ist das leicht negative Planergebnis vertretbar.

Im Vorjahresvergleich sind sowohl die Erträge (+19.5 Mio. Fr.) als auch der Aufwand (+16.7 Mio. Fr.) markant höher eingesetzt. Bereits in der Prognose 2022 wird mit höheren Unternehmenssteuern (+11.0 Mio. Fr.) gerechnet. Den grösseren Spielraum möchte der Stadtrat dank einer erfolgreichen Aufwandstabilisierung (der Sachaufwand bleibt nahezu unverändert) gezielt für dringend nötige strukturelle Lohnmassnahmen und Pensenanpassungen nutzen.

Mit Pensenanpassungen von total +13 FTE (Full Time Equivalent, Vollzeitstellenäquivalente) investiert die Stadt bedarfsgerecht in den Bereichen Alter (+4.4 FTE), Kinder- und Jugendbetreuung (+4.1 FTE) sowie Soziales (+1.9 FTE).

Unverändert auf hohem Niveau (7.4 Mio. Fr.) ist der Aufwand für den baulichen und betrieblichen Unterhalt eingesetzt. Die Sanierungsquote erreicht damit im Budgetjahr ausgezeichnete 6.1% (Vorjahr 4.3%), dies auch aufgrund der in dieser Kennzahl berücksichtigten hohen Investitionen.

Hervorzuheben im Budget 2023 ist die einmalige Auszahlung der städtischen Anteile der bisher als gemeinsame Dienststelle geführten KSD (1.8 Mio. Fr.), welche ab 1. Januar 2023 als ITSH vom Kanton alleine weitergeführt werden soll. Weiter steigen die Abgeltungen für die vbsh u.a. aufgrund der markant angestiegenen Energiepreise um 2.7 Mio. Franken. Im Budget 2023 sind zudem einmalig 5 Mio. Franken zum Wiederaufbau der Abgeltungsreserve bei der vbsh nach der Corona-Krise eingestellt. Diese kann vollständig mit einer Entnahme aus der Corona-Reserve gegenfinanziert werden.

Im Budget 2023 weiter enthalten sind ein Verpflichtungskredit für die Innenstadtentwicklung (240'000 Fr. für zwei Jahre) und ein wiederkehrender Beitrag (200'000 Fr./Jahr) an die Kindertagesstätte Kibis zur Erweiterung des Betreuungsangebots.

4.5 % Lohnentwicklung: Talente für die Stadt halten und gewinnen
Mit einer spürbaren Lohnentwicklung von 4.5 % (davon 1.75 % strukturell und 2.75 % generell/individuell) sendet die Stadt ein positives Signal an ihr Personal und bleibt im immer anspruchsvoller werdenden Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig. Die Lohnanpassung wird so ausgestaltet, dass der strukturelle Nachholbedarf realisiert, die Teuerung ausgeglichen und die Leistung angemessen belohnt werden kann.

Steuerentlastung: Die Stadt wird noch attraktiver als Wohnort
Im Gleichklang mit der Lohnentwicklung beantragt der Stadtrat eine Steuersenkung für natürliche Personen um einen Prozentpunkt auf neu 92 %. Die Stadt wird damit als urbanes Zentrum mit ausgezeichnetem Service Public steuerlich noch attraktiver.

Investitionskurs wird weitergeführt
Mit Budget 2023 werden Nettoinvestitionen von 42.5 Mio. Franken beantragt. Die höchsten Investitionen erfolgen in die Schulanlagen und beim Tiefbau. Die grössten Einzelvorhaben sind:

• Darlehen an vbsh zur Fortsetzung Stadtbuselektrifizierung
• Sanierung Kindergarten Bocksriet mit Ausbau Mittagstisch
• Sanierung Rhybadi
• Neue Pflästerung um Stadthausgeviert
• Digitalisierung Baupolizeiarchiv
• Ersatz Kehrichtfahrzeug, elektrisch

In den nächsten vier Jahren sind rekordhohe Investitionen von insgesamt über 200 Mio. Franken geplant. Diese werden die Stadt sowohl finanziell als auch personell stark fordern. Zu den grössten und strategischen Projekten gehören:

• Stadthausgeviert (inkl. nachgelagerte Liegenschaften)
• Entwicklung Kammgarnareal
• Elektrifizierung Busverkehr vbsh und Depot-/Einstellhallenerneuerung
• Werkhof SH POWER
• Neubau KSS Hallenbad
• Magazin Grün Schaffhausen im Birch
• Erweiterung Schulhaus Kreuzgut und Schulhaus/Turnhalle Steig
• Kinderzentrum Geissberg
• Museum zu Allerheiligen 25+
• Aufwertung und Umgestaltung Adlerstrasse/Schwabentor

Neuverschuldung im Auge behalten
Die starke Investitionstätigkeit schlägt sich in stark negativen Finanzierungssaldi der Folgejahre nieder. Der Stadtrat verfolgt unverändert die Strategie, wonach eine massvolle, investitionsbedingte Neuverschuldung nach den Jahren mit grossen Ertragsüberschüssen vertretbar ist, solange die Fehlbeträge kleiner bleiben als die Überschüsse seit 2015.

Volatilität der Unternehmenssteuern bleiben im Fokus
Die Unternehmenssteuern haben mittlerweile eine signifikante Bedeutung für den städtischen Haushalt erreicht. Für die Fortführung der aktuellen Finanzpolitik ist die Stadt darauf angewiesen, dass das Steuersubstrat erhalten werden kann. Aufgrund des internationalen Drucks auf das Schweizer Steuersystem (OECD-Forderung nach einer globalen Mindeststeuer) bestehen im Unternehmenssteuerbereich grosse Unsicherheiten. Die jüngste weltpolitische Entwicklung haben die mittelfristige Umsetzungswahrscheinlichkeit der globalen Mindeststeuer zum Vorteil des Standortes Schaffhausen eher reduziert. Gleichzeitig sind die Vorbereitungen für eine allfällig notwendige, möglichst schadlose Umsetzung auf kantonaler Ebene weiter fortgeschritten.

Das Budget 2023 wird im Grossen Stadtrat am 15. November 2022 behandelt.

Link zu den Budgetunterlagen

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Tel. +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. August 2022

Unterbruch der Bauarbeiten am Schulhaus Kreuzgut

Mit dem Beginn der Sommerferien hat Mitte Juli die Umsetzung des Bauprojekts zur Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut begonnen. Aufgrund einer Submissionsbeschwerde müssen die Bauarbeiten vorübergehend eingestellt werden.

Das Schulhaus Kreuzgut wird saniert und erweitert, damit die Anforderungen für den Schulbetrieb auch zukünftig erfüllt werden. Die Stimmbevölkerung hat dem Projekt im September 2019 zugestimmt. In einer ersten Bauphase wird der Anbau im Nordwesten des bestehenden Schulhauses erstellt, um die zusätzlich notwendigen Räumlichkeiten zu schaffen. Die Bauarbeiten starteten während den Sommerferien mit dem Abbruch der Toilettenanlagen sowie des Treppenhauses. So konnten die lärmigen Abbrucharbeiten ausserhalb der Unterrichtszeit ausgeführt werden.
 
In der Zwischenzeit ist gegen die Vergabe eines weiteren Auftrags für das Bauprojekt Kreuzgut von einer Firma Beschwerde erhoben worden. Bis das Obergericht ein Urteil zu dieser Beschwerde gefällt hat, darf die Stadt den betroffenen Auftrag nicht vergeben. Die Stadt prüft nun, wie weit die Arbeiten fortgesetzt werden können, ohne Mehrkosten - zum Beispiel bei der Baustelleninstallation - zu generieren. Die Bauarbeiten am Schulhaus werden aber in den nächsten Wochen eingestellt werden müssen. Dies wird zu Projektverzögerungen führen, deren Dauer vom Gerichtsverfahren abhängig ist.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Thomas Hess, Abteilungsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. August 2022

Referendumsfrist für Mehrwertabgabe unbenutzt abgelaufen

Der Grosse Stadtrat hat am 5. Juli 2022 die Vorlage des Stadtrats vom 7. Dezember 2021 betreffend Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung genehmigt. In der Zwischenzeit ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Zur Umsetzung der Verordnung wird nun ein Reglement über den Mehrwertausgleich der Stadt Schaffhausen erstellt, welches gleichzeitig mit der Verordnung in Kraft treten soll.

Mit der Mehrwertabgabe regeln die Gemeinden den Ausgleich von Vorteilen, welche durch Aufzonungen entstehen. Diese können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Mit der städtischen Mehrwertabgabe wird bei Aufzonungen 20 Prozent des Mehrwerts abgeschöpft. Alternativ ist der Ausgleich mittels städtebaulicher Verträge möglich. Dabei richtet sich die Erhebung der städtischen Mehrwertabgabe grundsätzlich nach dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz.

Ansprechperson:

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. August 2022

«Schaffhuuse rollt» an der Cyclomania

Die Stadt Schaffhausen beteiligt sich an der schweizweiten Aktion «Cyclomania», mit welcher möglichst viele Personen zum Velofahren animiert werden. Vom 1. bis am 30. September sind die Velofahrenden aufgerufen, ihre Fahrten in der Stadt mittels einer App aufzuzeichnen. Dabei gibt es für die Teilnehmenden attraktive Preise zu gewinnen.

Die Förderung des Veloverkehrs ist erklärtes Ziel der Stadt Schaffhausen, welches so im Gesamtverkehrskonzept 2020 festgehalten ist. Damit das städtische Verkehrssystem auch in Zukunft für alle Verkehrsteilnehmenden funktionsfähig bleibt und den vielfältigen Ansprüchen genügen kann, sollen die Bedingungen für flächeneffiziente Verkehrsmittel optimiert und Konflikte zwischen den Anforderungen für unterschiedliche Verkehrsmittel reduziert werden. Dazu zählt die Förderung des Veloverkehrs, da mit dem Velo ein Verkehrsmittel zur Verfügung steht, welches sehr wenig Raum einnimmt, emissionsarm ist und der Gesundheit förderlich ist.

Bereits in den letzten Jahren war die Stadt Schaffhausen für die Förderung des Veloverkehrs aktiv. An verschiedenen Stellen wurden Radstreifen verbreitert und an besonderen Gefahrenstellen rot eingefärbt. Einbahnstrassen und mehrere Wege konnten für den Veloverkehr geöffnet werden. Die Stadt sorgte zudem für Velo-Aufstellbereiche vor Lichtsignalen und die Möglichkeit, vor roten Ampeln rechts abbiegen zu können, wo es sicherheitstechnischen möglich ist. Investiert wurde auch in neue Velozählstellen, so dass heute besser aufgezeigt werden kann, wie sich der Veloverkehr entwickelt. Aus planerischer Sicht wurde eine Schwachstellenanalyse des Velowegnetzes zwecks eines lückenlosen Velonetzes erstellt, um bei allen Neubau- und Sanierungsprojekten die Bedürfnisse für den Veloverkehr stärker zu berücksichtigen. 

Damit das vom Grossen Stadtrat formulierte Ziel zur Verdoppelung des Veloverkehrs bis 2030 erreicht werden kann, sind weitere Massnahmen notwendig. Diese sind in Übereinstimmung mit den nationalen Entwicklungen. Auf der Grundlage der nationalen Veloinitiative, welche in der Stadt Schaffhausen mit 73 % Ja-Stimmen befürwortet wurde, entstand das neue Veloweggesetz. Dieses verpflichtet die Kantone, ein komfortables, sicheres und zusammenhängendes Velonetz zu erstellen. Vor diesem Hintergrund gilt es auch in der Stadt Schaffhausen, den alltäglichen Veloverkehr weiter zu fördern und das Velofahren attraktiver zu gestalten. Hierzu sind folgende Massnahmen vorgesehen:

  • Gezielte Behebung erkannter Schwachstellen im Velonetz
  • Weitere Verbreiterungen von Radstreifen auf 1.50 / 1.80m
  • Erstellung einer sichtbaren Veloinfrastruktur wie z.B. die letzte Etappe von Radstreifen an der Hauentalstrasse
  • Erweiterung der Veloparkierung in der Altstadt, teilweise mit Überdachung, teilweise mit E-Ladestationen und Luftpumpen
  • Überarbeitung des Velorichtplans

Mit der Aktion Cyclomania möchte die Stadt Schaffhausen möglichst viele Personen motivieren, das Velo zu nutzen. Die Aktion läuft unter dem Namen «Schaffhuuse rollt» vom 1. bis am 30. September 2022. Zur Teilnahme wird die kostenlose App Cyclomania heruntergeladen, um damit die Velofahrten auf dem Stadtgebiet aufzuzeichnen. Diese Daten liefern wertvolle Hinweise für die Verkehrsplanung und die Verbesserung der Veloinfrastruktur. Auf die Velofahrerinnen und Velofahrer warten attraktive Preise. Als Hauptpreis wird unter den Teilnehmenden der Schaffhauser Challenge ein E-Citybike von Cilo im Wert von 2'890 Franken verlost.

Die schweizweite Aktion wird von Pro Velo Schweiz organisiert. In diesem Jahr nehmen insgesamt 20 Städte und Gemeinden an der Veloförderaktion teil. Weitere Informationen zu Cyclomania sind unter www.cyclomania.ch zu finden.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. August 2022

Start der Arbeiten zur Aufwertung der Sportanlage Schweizersbild

Am 17. August 2022 findet der Spatenstich zur Aufwertung der Sportanlage Schweizersbild statt. Im Rahmen des Projekts werden der Bau eines neuen Garderobengebäudes mit Mehrzweckraum und der Umbau eines Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz sowie Hochwasserschutzmassnahmen am Dachsenbühlbach umgesetzt. Die Arbeiten sollen bis Sommer 2023 abgeschlossen sein.

Am 9. Februar 2020 hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage des Stadtrats zur Aufwertung der Sportanlage Schweizersbild angenommen. Inzwischen wurde das Bauprojekt ausgearbeitet und die verschiedenen Teilprojekte können nun realisiert werden:

  • Garderobengebäude: Es werden zeitgemässe Umkleidemöglichkeiten geschaffen, damit die Sportplätze besser genutzt werden können. Der neue Mehrzweckraum kann vielfältig genutzt werden und wird künftig Treffpunkt für Sporttreibende und Besuchende. In den neuen Materialräumen werden die notwendigen Sport- und Trainingsmaterialien untergebracht.
  • Kunstrasenplatz: Mit dem Umbau eines Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz kann die Nutzbarkeit der Anlage markant erhöht werden und den Sporttreibenden künftig ein Allwetterplatz geboten werden, der ganzjährig nutzbar ist.
  • Umgebungsarbeiten: Mit einem Spielplatz mit Naturelementen wird das Angebot für die Quartierbevölkerung ergänzt. Zur Anbindung der ökologisch wertvollen Umgebung des «Gräflerschulhauses» an die angrenzende Landschaft werden natürliche Vernetzungselemente erstellt. Durch den Ausbau des Fusswegnetzes und der Veloparkierung wird es für die Sporttreibenden einfacher, mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Velo zur Sportanlage zu fahren. Für Autos steht weiterhin der kostenpflichtige Parkplatz bei der BBC-Arena zur Verfügung. 
  • Bau einer Hochwasserschutzeinrichtung am Dachsenbühlbach: Es wird ein wirksamer Schutz gegen Hochwasser installiert, der die bachabwärts gelegenen Gebäude und Flächen schützt und für ein 300-jähriges Hochwasser ausgelegt ist.

Nach dem Rückbau der Beleuchtungsanlage und der Ballfänge beim Platz II wird das Spielfeld bis auf den bestehenden Kiesuntergrund abtragen. Danach erfolgt der Bau der Hochwasserrückhalteeinrichtung und der Abbruch des Clubhauses. Sobald das Hochwasserschutzprojekt ausgeführt ist, wird der Bau des Kunstrasen-Spielfeldes gestartet. Parallel dazu erfolgen die Fundamentarbeiten für das Garderobengebäude. Dieses wird als Hybridbau erstellt, d.h., das Gebäude wird teilweise als Massivbau und teilweise als Holzbau ausgeführt. Die Gebäudehülle soll bis Frühjahr 2023 erstellt sein, sodass dann der Innenausbau an die Hand genommen werden kann.

Fertigstellung auf Spielzeit 2023/24
Der Baufortschritt beim Fussballfeld hängt stark von der Witterung ab. Ziel ist es, dass die Arbeiten im Frühjahr 2023 soweit abgeschlossen sind, dass im Frühsommer der Kunstrasen ausgerollt werden kann. Parallel dazu werden die Umgebungsarbeiten beim Garderobengebäude und im Bereich der Hohbergstrasse erfolgen. Die Anlage soll mit Beginn der Spielzeit 2023/24 vollumfänglich genutzt werden können.

Mit den bereits erfolgten Aufwertungsmassnahmen am Spielfeld I (Bewässerungsanlage, Beleuchtungsanlage) wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch während der Bauzeit auf zwei Plätzen trainiert und gespielt werden kann.
Die Realisierung des Spielplatzes wird nach der Inbetriebnahme der Sportanlage angegangen, da der dafür vorgesehene Bereich zuvor noch als Bauinstallationsfläche benötigt wird. Die Hohbergstrasse wird während der Bauzeit gesperrt und ist dann nur zu Fuss oder mit dem Velo passierbar.

Ansprechpersonen:
 
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
 
Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. August 2022

Bauverzögerung soll als Chance genutzt werden

Künftig sollen möglichst alle Mitarbeitenden von SH POWER an einem Standort zusammengeführt werden. SH POWER hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt und ist gewachsen. Da sich der Bau des neuen Werkhofs aus unterschiedlichen Gründen verzögert hat, besteht nun die Möglichkeit, das Projekt noch vor dem Baustart an die neuen Anforderungen anzupassen. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage.

Aufgrund der Übernahme neuer Geschäftsfelder (Versorgung mit Wärme und Kälte, Elektromobilität) und wegen geänderter Anforderungen (u.a. Digitalisierung) ist die Anzahl Arbeitsplätze bei SH POWER seit den Planungen des neuen Werkhofs angestiegen. Zudem wurde in einem Organisationsentwicklungsprojekt erhebliches Potenzial zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur und -organisation sowie zur Nutzung von Synergien identifiziert, wenn der Grossteil der Mitarbeitenden von SH POWER «unter einem Dach» vereint wird. Mit der Zusammenführung aller Mitarbeitenden an einem Standort ergeben sich bedeutende betriebliche Optimierungen und die Abteilungen können «zusammenwachsen».

Zusammenführung der Standorte im Schweizersbild
Gegenwärtig wird die Ausschreibung des neuen Werkhofs erarbeitet. Bis Ende 2024 soll das Gebäude fertiggestellt werden. Weil sich der Neubau des Werkhofs aus verschiedenen Gründen um mehrere Jahre verzögert hat, besteht jetzt die Chance, die Zusammenführung weiterer Abteilungen von SH POWER bereits mit einer Erweiterung des Neubaus im Schweizersbild umzusetzen. Die ursprünglich für später vorgesehene Option einer Aufstockung des Gebäudes um ein Stockwerk soll bereits jetzt umgesetzt werden und schafft die benötigte Anzahl Arbeitsplätze. Die flexible Büroarchitektur belässt den Spielraum, die Raumeinteilung an sich ändernde Arbeitsprozesse anzupassen sowie variable Arbeitsplätze nach Bedarf zu integrieren. Im Zuge der Erweiterung des Werkhofs soll ein Open Space Bürokonzept umgesetzt werden. Während der Detailplanungen zeigte sich auch der Bedarf für eine Anpassung beim Aussenlager. Zudem sollen zwecks Erhöhung der betrieblichen Flexibilität des Werkstattgebäudes zusätzliche Tore geschaffen werden.

Kosten und Nutzen
Für die Umsetzung des Vorhabens, das heisst für die Erweiterung des Bürogebäudes gegenüber dem ursprünglichen Projekt, sind Investitionen von 1.5 Mio. Franken nötig. Weiter fallen Anpassungen beim Aussenlager und den Toren in der Höhe von 0.285 Mio. Franken an. Der Investitionskredit von total 1.785 Mio. Franken liegt in der Zuständigkeit des Grossen Stadtrats unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.

Die Zusammenführung von SH POWER am Standort Werkhof Schweizersbild ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Mit der Erweiterung des Bürogebäudes im Schweizersbild kann SH POWER die Anzahl Standorte reduzieren und es können fast alle Bereiche unter einem Dach vereint werden. Das Optimierungspotential der betrieblichen Abläufe und ein positiver Kulturwandel können realisiert werden. Zudem bringt die bauliche Umsetzung erhebliche Mehrwerte für die Mitarbeitenden.

Die Erweiterung des Werkhofs ermöglicht es, die Liegenschaft Mühlenstrasse 19 beim Kraftwerk freizuspielen und dort Mieteinnahmen zu generieren. Die Erweiterung des Bürogebäudes jetzt mit dem Neubau in Angriff zu nehmen macht auch finanziell Sinn, würde eine spätere Aufstockung doch Mehrkosten von rund 700'000 Franken verursachen.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Präsident der Verwaltungskommission SH POWER
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. August 2022

Volksinitiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» zustande gekommen

Am 9. Juli 2022 hat die FDP Stadt Schaffhausen die Volksinitiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» eingereicht. Die Prüfung der Einwohnerkontrolle ergab 1'468 gültige Unterschriften städtischer Bürgerinnen und Bürger. Für das Zustandekommen einer Volksinitiative sind die Unterschriften von 600 Stimmberechtigten erforderlich (Art. 12 Abs. 1 Stadtverfassung). Die Volksinitiative ist daher zustande gekommen.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. August 2022

Das Familienzentrum feiert

Das Familienzentrum der Stadt Schaffhausen feiert sein fünfjähriges Bestehen und lädt dazu am 19. August 2022 die Bevölkerung zu einem fröhlichen Jubiläumsfest ein.

In den letzten fünf Jahren ist das Familienzentrum mit seinen vielseitigen Angeboten zu einem beliebten Ort in der Stadt Schaffhausen geworden, der viel zu einer lebendigen und familienfreundlichen Stadt beiträgt. Die Pilotphase konnte mit positiven Evaluationsergebnissen abgeschlossen werden und das Familienzentrum wurde unter städtischer Trägerschaft in den definitiven Betrieb überführt. Das soll am 19. August 2022 gefeiert werden.

Der Vorplatz der Kirche St. Johann wird kurzfristig zu einem lebendigen Ort für Gross und Klein umgestaltet - mit Liegestühlen, Pools zum Plantschen, einer Vintage-Caravan-Bar und kulinarischen Überraschungen. Für Kinder stehen kostenlose Aktivitäten wie Schiffli bauen, Planschen und Seifenblasen auf dem Programm. Die Bevölkerung ist eingeladen, auf das Jubiläum anzustossen und mit allen Personen, die zur Erfolgsgeschichte beigetragen haben, zu feiern.

Die Veranstaltung dauert von 16 - 20 Uhr; um 17 Uhr hält Stadträtin Christine Thommen eine Ansprache. Anschliessend wird ein Apéro offeriert.

Die Veranstaltung findet nur bei trockenem Wetter statt. Das Verschiebedatum ist der 26. August 2022. Am Nachmittag der Veranstaltung bleibt das Familienzentrum geschlossen.

Ansprechperson:

Barbara Raulf, Stabsstelle Quartierentwicklung, Betriebsleitung Familienzentrum
Telefon: +41 52 632 58 08
E-Mail: barbara.raulf(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. August 2022

Kühles Grün in der Schaffhauser Altstadt

Das Klima hat sich in den letzten Jahrzehnten spür- und messbar verändert. Aufgrund des Hitzeinsel-Effekts kommt es auch im Siedlungsgebiet der Stadt Schaffhausen verglichen mit dem Umland zu einer Überwärmung. Die Stadt hat im Rahmen der Klimastrategie zusätzliche Massnahmen geplant, um diesen Effekt zu mildern. An verschiedenen Orten in der Altstadt werden auch Sofortmassnahmen umgesetzt.

Gerade bei der momentanen grossen sommerlichen Hitze sind auch in der Altstadt schattige Orte beliebt, um sich auszuruhen. An verschiedenen Orten hat die Stadt Sofortmassnahmen umgesetzt. Beispielsweise bietet die Linde beim Klosterbogen ein schattiges Blätterdach inmitten der Stadt. Im Rahmen eines Aufwertungsprojekts wurden dort diesen Sommer verschiedene Sitzmöbel und eine Holzliege aufgestellt. Gerade in der Mittagszeit ist dieser kühle Platz begehrt. Blühende Stauden steigern das Ambiente und die Aufenthaltsqualität.

In der Münsterabsenkung gibt es neue Sitzbänke, welche einen Aufenthalt im Schatten ermöglichen. Auch in der Schwesterngasse wurden entlang der Fassadenfluchten Sitzmöglichkeiten installiert und die Aufenthaltsqualität wurde durch Staudenbepflanzungen erhöht, die auch ein Blütenangebot für Insekten bieten. Im Rahmen der Klimastrategie der Stadt Schafhausen sind weitere Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel geplant. Zum Beispiel soll eine Strategie zur Entsiegelung von Flächen helfen herauszufinden, wo und wie, das Regenwasser besser gespeichert und für Vegetationsflächen genutzt werden kann. Dadurch kann das Wasser besser in die Umgebungsluft verdunsten, die Luft kühlen und gleichzeitig wird die Kanalisation entlastet. Gebäude- und Vertikalbegrünungen sollen gefördert und der Aufbau eines Beratungs- und Förderprogramms zur klimagerechten Freiraumgestaltung für private Haushalte und Unternehmen lanciert werden.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Florian Brack, Bereichsleiter Grün
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Juli 2022

Bereichsleiterin Karin Brand wird pensioniert
Engagement für die bauliche Entwicklung der Stadt

Karin Brand, Bereichsleiterin Hochbau, tritt Ende Juli 2022 in den frühzeitigen Ruhestand. Mit ihrem Engagement und ihrem fundierten Fachwissen hat sie unter anderem eine Immobilienstrategie für die Liegenschaften im Verwaltungsvermögen der Stadt erarbeitet und implementiert. Auch hat sie zahlreiche Bauprojekte geplant und realisiert, die für die Entwicklung der Stadt Schaffhausen von Bedeutung sind, so beispielsweise der Neubau beim Schulhaus Breite und der Doppelkindergarten in Herblingen.

Ab Oktober 2013 leitete Karin Brand den Bereich Hochbau bei der Stadt Schaffhausen. Karin Brand hatte nach dem Abitur an der Fachhochschule in Nürnberg Architektur studiert und leitete anschliessend grössere Bauprojekte im Gesundheits- und Kulturbereich sowie im Wohnungsbau. Im Mai 2012 trat sie bei der Stadt Schaffhausen als Projektleiterin im Bereich Hochbau ein. Im Oktober 2013 wurde sie zur Bereichsleiterin befördert. Karin Brand war in dieser Funktion für die fachliche, personelle, finanzielle und organisatorische Leitung des Bereichs Hochbau verantwortlich, welcher die Abteilungen Hochbauten, Facility Management und Bau- und Feuerpolizei umfasst. Zu Beginn ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin setzte sie die personelle und strukturelle Reorganisation des Hochbauamtes erfolgreich um. Mit der Einführung des Qualitätsmanagement-Systems konnte sie die Professionalität und die Leistungsfähigkeit in allen Abteilungen steigern. In der für das Planen und Bauen zuständigen Abteilung Hochbauten führte sie das Portfoliomanagement, die Objektstrategie und -steuerung ein und legte Prozesse für die Abwicklung der Bauprojekte von der Projektinitialisierung bis zur Realisierung und Übergabe fest. Zur Sicherstellung der Werterhaltung und des Unterhalts des städtischen Immobilienportfolios wurden die Prozesse für das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagement eingeführt. Auch in der Bau- und Feuerpolizei führte die unter Karin Brand umgesetzte Professionalisierung der Abläufe zu spürbaren Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden.

Als wichtige strategische Grundlagen wurde unter der Leitung von Karin Brand eine Immobilienstrategie für die Liegenschaften im Verwaltungsvermögen erarbeitet und implementiert. Das sehr breite Portfolio umfasst Alterszentren, Schulen und Kindergärten, historische Gebäude, Kirchen, Kulturinstitutionen, Sport und Freizeitanlagen, Verwaltungsgebäude und Werkhöfe. Basierend auf der Zustandserfassung liegt nun eine Strategie für rund 130 Liegenschaften vor, die den Zeitpunkt der Instandsetzung und den Instandhaltungsbedarf sowie Kostenfolgen aufzeigt. Damit wurde eine wichtige Grundlage für die jährliche Budgetierung und die Finanzplanung geschaffen. Mit der 2020-2021 erarbeiteten Schulraumplanung liegt auch erstmals ein Gesamtentwicklungskonzept für die baulichen Massnahmen für die Gebäude aller Schulstufen, inkl. Turnhallen, Tagesstrukturen und Umgebung vor.

Unter der Leitung von Karin Brand wurden zahlreiche Bauprojekte geplant und realisiert, die für die Entwicklung der Stadt Schaffhausen von Bedeutung sind. Dazu gehören u.a. der Neubau beim Schulhaus Breite und der Doppelkindergarten in Herblingen. Für zahlreiche weitere Projekte hat Karin Brand die strategischen Konzepte, Planungen und Vorlagen erarbeitet, welche Grundlagen für erfolgreiche Volksabstimmungen waren. Von besonderer Bedeutung waren dabei die Entwicklung des Stadthausgevierts und des Kammgarnareals.

Der Stadtrat bedankt sich bei Karin Brand für ihr grosses, langjähriges Engagement und wünscht ihr für den neuen Lebensabschnitt herzlich alles Gute.

Im Namen des Stadtrats: Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Ansprechperson:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Juli 2022

Stadtrat plant Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung

Der Stadtrat plant, per 2023 eine Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung zu schaffen. Diese soll eine zentrale Rolle in der Koordination der Innenstadtakteure spielen und diese dabei unterstützen, Massnahmen zur Attraktivierung der Altstadt effizienter umzusetzen. Die Koordinationsstelle wird mit dem Budget 2023 beantragt und soll vorerst befristet durch eine externe Person ausgeübt werden.

2015 hat die Stadt Schaffhausen in einem breiten Mitwirkungsprozess ein «Strategiepapier der kooperativen Innenstadtentwicklung» erarbeitet und verabschiedet. Die darin vorgeschlagenen Massnahmen sollten durch diverse Innenstadtakteure, die am Strategieprozess beteiligt waren, umgesetzt werden. Dies ist nur teilweise erfolgt. Umgesetzt wurden bislang primär Massnahmen im Handlungsfeld der Stadt, bspw. die Aufwertung des öffentlichen Raums oder die Verbesserung der Signaletik.

In mehreren Workshops und in Absprache mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftsförderung, Pro City, dem städtischen Gewerbeverband, dem Einwohnerverein Altstadt, der IG Unterstadt sowie Schaffhauserland Tourismus hat sich der Stadtrat der Frage gewidmet, wie die Handlungsfähigkeit und Umsetzungsstärke der Innenstadtakteure verbessert werden kann. Die nach der Verabschiedung des Strategiepapiers 2015 gegründete Koordinationsgruppe «SH Aktiv» ist weitgehend eine Austauschplattform geblieben. Es fehlten designierte Ressourcen und Zuständigkeiten, um die Umsetzung von Massnahmen zu koordinieren und voranzutreiben.

Beantragung mit Budget 2023
Nun schlägt der Stadtrat die Schaffung einer Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung vor. Dieses Modell ist bereits aus mehreren Schweizer Städten sowie aus dem Ausland bekannt. Die Koordinationsstelle schliesst eine Lücke und kann sich um die Koordination und Vernetzung der Innenstadtakteure, die Koordination von konkreten Massnahmen zur Attraktivierung der Altstadt, die Öffentlichkeitsarbeit oder auch um die Vermittlung von Leerständen kümmern. Die Koordinationsstelle soll zudem auch engagierte Akteure, welche nicht in den institutionalisierten Verbänden zusammengeschlossen sind, aktivieren. Der genaue Aufgabenbeschrieb wird bis Ende Jahr ausgearbeitet.

Der Stadtrat beantragt die finanziellen Mittel für die Koordinationsstelle mit dem Budget 2023. Die Koordinationsstelle soll vorerst befristet werden. Mit der Befristung des Mandats bietet sich die Chance, nach einigen Jahren die Erfahrungen und die erzielte Wirkung auszuwerten und darauf basierend über Weiterführung, Anpassungen oder Beendung des Pilotprojekts zu entscheiden. Vom Gewerbe erwartet der Stadtrat eine Mitfinanzierung von Massnahmen, welche diesem zugutekommen.

Keine neue Verwaltungsstelle
Weiter soll die Koordinationsstelle nicht durch eine neue Stelle in der Verwaltung wahrgenommen werden, sondern durch eine noch zu bestimmende externe Person im Mandat. Für die Vergabe findet ein Einladungsverfahren statt.

Nachdem im Stadtrat, mit den involvierten Organisationen und in der Öffentlichkeit zahlreiche Gespräche zum Thema Innenstadtentwicklung stattgefunden haben, bietet die Koordinationsstelle eine Chance, in der Innenstadtentwicklung noch einmal einen neuen Anlauf zu nehmen und die Vernetzung und Umsetzungsstärke zu verbessern. Sowohl Pro City als auch der städtische Gewerbeverband haben das Vorhaben in ihren Vorständen behandelt und unterstützen es ausdrücklich.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Juli 2022

Start der Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut

Am 11. Juli 2022 startet die Umsetzung des Bauprojekts zur Sanierungs- und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut. Die Stimmbevölkerung hatte dem Projekt im Herbst 2019 zugestimmt. Künftig werden im Schulhaus «Kreuzgut» 14 Klassenzimmer und die für den Zusatzunterricht benötigten Fachzimmer zur Verfügung stehen. Zur barrierefreien Erschliessung wird im Neubau ein Lift eingebaut. Die Sanierung und Erweiterung soll im Sommer 2024 abgeschlossen sein.

Im September 2019 hatte die städtische Stimmbevölkerung über die Vorlage des Stadtrats «Schulhaus Kreuzgut, Sanierung und Erweiterung» abgestimmt und diese mit 77.6 % Ja-Stimmen angenommen. Letztmals wurde das im Jahr 1954 erbaute Schulhaus 1984 erweitert. Das heutige Schulhaus ist in mehrfacher Hinsicht veraltet und entspricht nicht mehr dem aktuellen und prognostizierten Raumbedarf. Künftig werden im Schulhaus «Kreuzgut» 14 Klassenzimmer zur Verfügung stehen. Neben den Klassenräumen entstehen die heute zum Standard gehörenden Gruppenräume sowie die für den Zusatzunterricht benötigten Fachzimmer. In einem Anbau im Nordosten des bestehenden Schulhauses werden die zusätzlich notwendigen Räumlichkeiten untergebracht. Zur barrierefreien Erschliessung wird im Neubau ein Lift eingebaut, wodurch das gesamte Schulhaus hindernisfrei zugänglich wird. Der Mehrzweckraum kann zudem von externen Vereinen genutzt werden und bietet so der gesamten Herblinger Bevölkerung einen Mehrwert.

Nach der Abstimmung erfolgte die detaillierte Ausarbeitung des Bauprojekts und die Arbeiten wurden ausgeschrieben. Zum Ferienbeginn am 11. Juli 2022 starten die Bauarbeiten mit dem Abbruch der Toilettenanlagen sowie des Treppenhauses. In der ersten Bauetappe bis Sommer 2023 wird der Erweiterungsbau nordöstlich des bestehenden Schulhauses erstellt. Die bisherigen Gebäude sind während der Bauphase weiterhin nutzbar. Der Kreuzgutweg wird im Bereich der Baustellenzufahrt vorübergehend in eine Sackgasse umgeändert. Diese Sperrung dauert vom 4. Juli 2022 bis zum 19. Februar 2023.

In der zweiten und dritten Bauetappe werden die bestehenden Gebäude saniert. Der Abschluss der gesamten Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten ist bis Sommer 2024 geplant. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten werden die Umgebungsarbeiten realisiert. Diese sollen mit der neuen Bepflanzung im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Thomas Hess, Abteilungsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juli 2022

Stadtrat unterbreitet Rahmenkredit-Vorlage für Smart-City-Projekte

Der Stadtrat hat dem Grossen Stadtrat eine Vorlage für einen Rahmenkredit für Smart-City-Projekte unterbreitet. Mit dem Rahmenkredit sollen innovative Projekte effizienter gefördert werden können. Weiter soll er sicherstellen, dass die Umsetzung von Projekten mit dem Tempo des digitalen Wandels Schritt halten kann.

Am 25. August 2020 hat der Stadtrat die Smart-City-Strategie der Stadt Schaffhausen veröffentlicht. Für deren Umsetzung hat der Grosse Stadtrat am 23. Februar 2021 die finanziellen Mittel für eine Fachstelle genehmigt und den Stadtrat beauftragt, eine Rahmenkreditvorlage für Smart-City-Vorhaben auszuarbeiten.

Nun hat der Stadtrat die entsprechende Vorlage verabschiedet. Er beantragt darin einen Rahmenkredit von 500'000 Franken. Heute fehlt ein zentrales Budget für Smart-City-Vorhaben. Mit dem Rahmenkredit wird diese Lücke geschlossen und die Umsetzung der Strategie beschleunigt und vereinfacht. Es werden zwei Hauptziele verfolgt:

• Der Rahmenkredit ermöglicht eine raschere Umsetzung von Projekten. Bei einer Bewilligung über das Budget liegen zwischen der Formulierung des Projektantrags und dem Projektstart bis zu zwölf Monate. Dies kann bei der Anwendung von digitalen Lösungen und neuen Ansätzen angesichts der rasanten technologischen Fortschritte und Änderungen der Anforderungen eine grosse Herausforderung darstellen.

• Zudem sollen mit dem Rahmenkredit auch Pilotprojekte ermöglicht werden, mit denen neue Lösungen vor einer breiteren Implementierung auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Durch dieses Vorgehen lassen sich Fehlinvestitionen vermeiden und die betroffenen Zielgruppen an neue (technische) Lösungen heranführen.

Darüber hinaus erhofft sich der Stadtrat, mit der unkomplizierten Förderung geeigneter Projekte innovative Kräfte in der Verwaltung zu stärken.

Erste Projekte bereits bekannt
In einer Beilage zur Vorlage kommuniziert der Stadtrat bereits erste Projekte, welche über den Rahmenkredit umgesetzt werden können.

Dazu gehört etwa der «Digitale Kulturtrail», welcher die kulturellen Angebote der Stadt Schaffhausen in den digitalen Raum transferiert und so das bestehende Angebot der interaktiven Trails ergänzt (bspw. Foodtrail und herkömmliche Stadtführungen).

Ein weiteres Projekt betrifft die Pilotierung von Massnahmen aus dem laufenden Projekt «Gebäude smart bewirtschaften», welches vom Bundesamt für Energie gefördert wird. Denkbar wäre zum Beispiel ein Gebäudebetrieb mit Hilfe von datengetriebener, vorausschauend Regelung, bei dem das Gebäudeklima abhängig von vorausgesagten Wetterverhältnissen geregelt und bereits im Vorfeld angepasst wird. Dadurch liessen sich letztlich auch Ressourcen sparen.

Weiter soll es der Spitex dank dem Rahmenkredit ermöglicht werden, eine App einzuführen, welche die telefonische Kommunikation ersetzt und mit welcher Fragen an die Hausärztinnen und -ärzte schnell und strukturiert vor Ort bei den Klientinnen und Klienten formuliert werden können. Die App ersetzt die telefonische Kommunikation und ermöglicht, dass alle Beteiligten stets denselben Wissensstand haben.

Auf dem Smart-City-Portal (smartcity.stsh.ch) werden alle Smart-City-Projekte der Stadt Schaffhausen, künftig also auch die über den Rahmenkredit geförderten, ausgewiesen.

Das Smart-City-Konzept
Smart City ist ein Stadtentwicklungskonzept, mit welchem Städte lebenswerter, fortschrittlicher und nachhaltiger werden sollen. Eine smarte Stadt macht sich die Digitalisierung, Technologien und neue Lösungsansätze zunutze, um ihre Dienstleistungen und Infrastrukturen weiter zu verbessern. Die Stadt Schaffhausen hat 2020 ihre Smart-City-Strategie festgelegt.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Juni 2022

Stadtrat nimmt Stellung zur «Stadtpark-Initiative»

Der Stadtrat unterbreitete dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Volksinitiative «Letzte grosse Grünfläche erhalten (Stadtpark-Initiative)» und beantragt die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Der Stadtrat teilt mit den Initiantinnen und Initianten die Haltung, dass auf der Breite wertvolle Grünflächen bei einer Entwicklung erhalten bleiben und aufgewertet werden sollen. Die Forderung der Initiative geht in ihrer absoluten Form jedoch zu weit und schränkt eine nachhaltige Entwicklung von Stadt und Kanton Schaffhausen empfindlich ein.

Im Dezember 2021 reichte das Initiativkomitee «Letzte grosse Grünfläche erhalten (Stadtpark-Initiative)» eine Volksinitiative mit 1'126 gültigen Unterschriften ein. Darin wird gefordert, dass die Stadt das Grundstück «Vorderi Bräiti» freihält und sie darauf eine öffentliche Parkanlage (Stadtpark) betreibt. Weiter solle der Stadtpark der ökologischen, sozialen, sportlichen und rekreativen Nutzung des Areals dienen.

Der Entscheid zur Volksinitiative hat grundlegende Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt Schaffhausen, die sich an den übergeordneten raumplanerischen Zielen und an den langfristigen Strategien der Stadt Schaffhausen für eine qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung orientiert. Als übergeordnetes raumplanerisches Ziel von Bund, Kanton und Stadt Schaffhausen werden vor dem Primat der Siedlungsentwicklung nach innen eine haushälterische Nutzung des Bodens und die Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung angestrebt. Ausgehend von diesen Zielen wurde die «Vordere Breite» sowohl im kantonalen als auch im städtischen Richtplan «Siedlung» als Entwicklungsschwerpunkt festgehalten.

Die vom Initiativkomitee vorgebrachten Argumente zu haushälterischem Umgang mit dem Boden, Lebensqualität für die Schaffhauser Bevölkerung sowie weitere ökologische und soziale Ziele stimmen im Grundsatz mit den Zielen des Stadtrats zur räumlichen Innenentwicklung der Stadt Schaffhausen überein. Die Forderung, das Grundstück GB Nr. 1609 auf der «Vorderen Breite» freizuhalten und darauf eine öffentliche Parkanlage (Stadtpark) zu betreiben, steht jedoch im Widerspruch zu diesen Zielen und der Schaffung von kompakten Siedlungen.

Eine solche Einschränkung würde sowohl die heutigen Nutzungen als auch zukünftige Entwicklungen von attraktivem Wohnraum behindern. Zudem ist das Festhalten von Zielen und Nutzungen für konkrete Gebiete und Grundstücke in der Verfassung nicht stufengerecht.

Das Quartier Breite ist bereits heute sehr gut mit Frei- und Grünräumen versorgt und mit dem «Belairpark» sowie dem «Breitenaupark» liegen zwei der grössten öffentlichen Parkanlagen der Stadt in direkter Nähe zum Grundstück, das gemäss Initiative als Stadtpark genutzt werden soll. Dieses Grundstück steht heute in erster Linie für Fussball und andere sportliche Nutzungen zur Verfügung. Der vorderste Teil wird nur temporär genutzt, z.B. für die Herbstmesse oder den Zirkus.

Die «Vordere Breite» soll auch in Zukunft ein Quartier mit einem hervorragenden Angebot an vielfältigen und attraktiven Freiräumen sein. Die Parkanlagen sollen bestehen bleiben und der Bevölkerung als Freizeit- und Erholungsraum zur Verfügung stehen. Der im Süden der «Vorderen Breite» vorgesehene städtebauliche Transformationsprozess sieht zeitgemässe Siedlungs- und Wohnformen zwischen der Breitenau- und Nordstrasse vor. Die bedarfsgerechten Wohnformen sollen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und hohen Ansprüchen bezüglich Qualität und Nachhaltigkeit genügen. Die Erstellung von attraktivem Wohnraum an dieser zentralen, gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lage trägt dazu bei, dass die Zersiedelung der Landschaft und der damit verbundene Mehrverkehr nicht weiter zunehmen und ein moderates Bevölkerungswachstum verfolgt werden kann. Die Abgabe bzw. die Bebauung des Grundstücks kann nach Aufarbeitung der planerischen Rahmenbedingungen bei entsprechender Nachfrage gezielt erfolgen.

Aus diesen Gründen erachtet der Stadtrat die Volksinitiative als nachteilig für die Entwicklung der Stadt Schaffhausen und die Freihaltung eines einzelnen Grundstücks wäre zu einschränkend. Der Stadtrat teilt die von den Initiantinnen und Initianten vorgebrachten Argumente zur ökologischen und gesellschaftlichen Bedeutung von Frei- und Grünräumen. Diese gelten jedoch für das gesamte Stadtgebiet und nicht nur für ein einzelnes Grundstück oder Quartier. Deshalb schlägt der Stadtrat vor, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, mit welchem die Bedeutung von Frei- und Grünräumen für das gesamte Stadtgebiet in der Verfassung festgehalten werden kann. In anderen Stadtquartieren besteht bezüglich Frei- und Grünflächen eher Handlungsbedarf als in der «Vorderen Breite».

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Juni 2022

Sanierung der Liegenschaft «Freudenfels»

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Sanierung der Liegenschaft «Freudenfels» an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Mit der Zusammenführung der städtischen Verwaltung im Stadthausgeviert werden Räumlichkeiten frei für neue Nutzungen. Die historischen Trauzimmer im «Freudenfels» sollen weiterhin genutzt und neu mit einem Lift erschlossen werden

Der Grosse Stadtrat und die Stimmbevölkerung stimmten 2019 der Vorlage zur Entwicklung des Stadthausgevierts zu. Damit werden in den Jahren 2024 und 2025 mehrere bisher in der Altstadt verteilte Verwaltungsabteilungen im neuen Stadthausgeviert örtlich zusammengeführt.

Um die frei werdenden Liegenschaften rechtzeitig zu entwickeln und neuen Nutzungen zuzuführen, plant die Stadt Folgeprojekte, die bereits 2019 angekündigt wurden. Nach der im letzten Jahr verabschiedeten Vorlage zu den Liegenschaften «Zum Käfig» (Vorstadt 43) und «Oberhaus» (Oberstadt 23) beinhaltet diese Vorlage das zweite Folgeprojekt, bei dem es um die Entwicklung der Liegenschaft «Freudenfels» (Safrangasse 8) geht.

Die heutigen Schalter und Büros der Einwohnerkontrolle und des Zivilstandsamts werden zukünftig im Stadthausgeviert untergebracht sein. Die historischen Trauzimmer im «Freudenfels» sollen erhalten und weiterhin genutzt werden. Im Untergeschoss des «Freudenfels» besteht weiterhin der «Chäller» als Veranstaltungsraum für Jugendliche mit separatem Zugang. Die übrigen Räumlichkeiten sollen als Büros, Ateliers oder Praxen an Dritte vermietet werden.

In Anbetracht der teilweisen Weiternutzung für öffentliche Zwecke (Trauzimmer, «Chäller») beantragt der Stadtrat eine eigene Entwicklung der Liegenschaft. Die freigespielten Räumlichkeiten sollen vermietet werden. Damit können die Schnittstellen zwischen privaten und öffentlichen Nutzungen einfacher geregelt werden und die Stadt verfügt über Reserven, sofern die Verwaltungsnutzungen im Stadthausgeviert zukünftig an räumliche Grenzen stossen.

Die umfassende Sanierung der Altstadtliegenschaft «Freudenfels» beinhaltet das Erdgeschoss, das erste und zweite Obergeschoss. Zentral ist der Einbau eines Lifts, mit dem insbesondere die Trauzimmer hindernisfrei erschlossen werden. Die vor rund 60 Jahren erstellten Nasszellen sind sanierungsbedürftig und auch bezüglich Brandschutz sind umfangreichere Massnahmen notwendig, damit die heutigen Anforderungen erfüllt werden.

Die Investitionskosten betragen 3.540 Mio. Franken ±20 %, wovon 2.780 Mio. Franken als gebunden und 0.760 Mio. Franken als ungebunden gelten. Der Kredit wird indexiert und beinhaltet 15 % Reserven. Mit der neuen Nutzung können künftig höhere Mietzinserträge von rund 175'000 Franken/Jahr erwartet werden. Die Liegenschaft weist eine angemessene Brutto- und Nettorendite aus. Mit der Vorlage beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Investitionskredit über 3.540 Mio. Franken für die Sanierung der Liegenschaft. Da der ungebundene Anteil dieser Kosten 760'000 Franken beträgt, wird der Kredit dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die Sanierung wird in Abstimmung mit dem Projekt Stadthausgeviert nach dem Umzug der Verwaltung Ende 2023 im Jahre 2024 stattfinden. Mit diesem Vorgehen zur Entwicklung und Sanierung der Liegenschaft «Freudenfels» entsteht ein Mehrwert für die Schaffhauser Bevölkerung. Das Gebäude kann teilweise einer neuen Nutzung zugeführt werden, welche zur Belebung der Altstadt beitragen. Die historischen Trauzimmer bleiben erhalten und sind zukünftig hindernisfrei zugänglich.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Juni 2022

Stadtrat beantwortet Petition «Tempo 30» von Pro Velo

Im November 2021 reichte Pro Velo Schaffhausen beim Stadtrat eine Petition ein, in der auf ausgewählten Strassenabschnitten der Stadt Schaffhausen die Herabsetzung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gefordert wird. Der Stadtrat nimmt in seiner Antwort Stellung zu generellen Grundlagen bezüglich Tempo 30 sowie zu den einzelnen in der Petition genannten Strassenzügen.

Pro Velo Schaffhausen hat im November 2021 beim Stadtrat eine Petition eingereicht. Darin fordert Pro Velo, dass auf ausgewählten Strassenabschnitten der Stadt Schaffhausen die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt wird. Über mehrere dieser Streckenabschnitte führen auch die städtischen Buslinien.

Die Stadt Schaffhausen orientiert sich bei Verkehrsplanungen an den strategischen Zielsetzungen der Siedlungs- und Verkehrspolitik gemäss Richtplan Siedlung und Gesamtverkehrskonzept (GVK) sowie den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen. Mit der Siedlungsentwicklung nach innen und dem steigenden Verkehrsaufkommen stehen die Anforderungen für verschiedene Nutzungen vermehrt in einem Spannungsfeld. Damit das städtische Verkehrssystem auch in Zukunft funktionsfähig ist und den vielfältigen Ansprüchen genügen kann, sollen die Bedingungen für flächeneffiziente Verkehrsmittel optimiert und Konflikte zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln reduziert werden, je nach Situation durch Entflechtung oder Temporeduktion. Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen und strategischen Zielsetzungen des Stadtrats werden Temporeduktionen als mögliche Massnahme dort umgesetzt, wo sie basierend auf ausführlichen Prüfungen als verhältnismässig beurteilt werden.

Die mit der Petition geforderten Temporeduktionen wurden auch von den Verkehrsbetrieben Schaffhausen (vbsh) im Hinblick auf die Fahrzeiten der Busse analysiert. Die vbsh kommen zum Schluss, dass die Temporeduktionen auf den vorgeschlagenen Streckenabschnitten in den meisten Fällen zu höheren Fahrzeitverlängerungen führen als von Pro Velo in einer eigenen Analyse festgestellt hat. Würden alle in der Petition vorgeschlagenen Temporeduktionen umgesetzt, wären auf den Linien 3, 4, 6 und 7 zusätzliche Kurse mit entsprechenden Mehrkosten notwendig. Bei fünf der neun Abschnitte mit Buslinien wird der Fahrzeitverlust auch seitens vbsh als gering (< als 5 Sekunden) eingeschätzt. Bei der Beurteilung sind jedoch alle Abschnitte auf einer Linie kumuliert zu berücksichtigen und eine Optimierung der Fahrzeiten, z.B. durch konsequentere Bevorzugung von Bussen an Lichtsignalen, zu prüfen.

Verschiedene in der Petition genannte Strassen liegen im Perimeter von aktuellen Projekten. Wie bei allen Planungen zu städtischen Strassen werden dabei die verschiedensten Aspekte wie Lärm, Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität usw. berücksichtigt. In der ausführlichen Stellungnahme zu den einzelnen Strassenabschnitten werden diese in drei Kategorien eingeteilt: Laufende Planungen, Planungen im Zeithorizont von 5 Jahren, längerfristige Planungen oder kein Handlungsbedarf.

Bei den laufenden Planungen werden die Anliegen der Petition teilweise aufgenommen: Eine Ausweitung der 30er-Zone auf der Alpenstrasse ist aktuell bereits in Planung, allerdings ist diese basierend auf einem Gutachten nur bis Höhe Migros/Denner vorgesehen. Die Bachstrasse ist Teil des Agglomerationsprogramms 2. Generation (AP2) sowie der verkehrlich flankierenden Massnahmen zum Bau der zweiten Röhre des Fäsenstaubtunnels. Eine Temporeduktion auf der Bachstrasse ist dabei eine wichtige Massnahme, damit der Verkehr auf die Anschlüsse der Nationalstrasse gelenkt und die gewünschte Entlastungswirkung erreicht werden kann. Die Sanierung und Aufwertung der unteren Emmersbergstrasse (Fulachstrasse bis Grubenstrasse) und der Grubenstrasse (Emmersbergstrasse bis Stimmerstrasse) ist ein Projekt, das im Rahmen des Agglomerationsprogramms 4. Generation realisiert werden soll. Basierend auf einem Verkehrs- und Lärmgutachten soll der Abschnitt der unteren Emmersbergstrasse durch eine Temporeduktion auf 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gestaltet und durch den Einbau eines lärmreduzierenden Belags lärmsaniert werden. Auf dem Abschnitt Grubenstrasse wäre mit einer Verlängerung der Fahrzeit von bis zu 30 Sekunden zu rechnen. Der Stadtrat sieht auf diesem Abschnitt weiterhin die Signalisation von Tempo 50 vor. Die Steigstrasse ist die Hauptverbindung zwischen der Breite und der Altstadt für den motorisierten Verkehr und den Veloverkehr. Zudem führen mehrere Buslinien über die Steigstrasse. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse ist die Steigstrasse insbesondere für den Fuss- und Veloverkehr heute unsicher und unattraktiv. Deshalb hat der Stadtrat im Gesamtverkehrskonzept die Optimierung dieser Verbindung als einen Schwerpunkt festgelegt. Bei der Ausarbeitung von Varianten, die demnächst starten soll, wird eine Temporeduktion als möglicher Lösungsansatz berücksichtigt.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Stadträtin
Telefon: +41 52 632 52 13
Mobil: +71 79 655 50 91
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Stadtrat
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Juni 2022

Veranstaltungen auf dem Munot mit interimistischem Sicherheitskonzept

Letztes Jahr haben die Stadt und der Munotverein Sicherheitsabklärungen für grosse Veranstaltungen auf dem Munot in Auftrag gegeben. Die Resultate dieser Abklärungen wurden von einer Arbeitsgruppe mit Fachpersonen des Hochbauamts, der Denkmalpflege, der Stadtpolizei und des Munotvereins aufgenommen mit dem Ziel, gemeinsam organisatorische und bauliche Massnahmen festzulegen. Der Prozess ist aufgrund der Komplexität der Fragestellung noch nicht ganz abgeschlossen; die definitiven Grundlagen für den Entscheid des Stadtrats werden voraussichtlich im Herbst 2022 vorliegen. Damit in den kommenden Sommermonaten die geplanten Veranstaltungen auf dem Munot trotzdem sicher stattfinden können, wird nach einem interimistischen Sicherheitskonzept gearbeitet, welches sich bereits an den geplanten Sicherheitsmassnahmen orientiert. Die Begrenzung der Maximalbelegung auf 1'000 bis 1'400 Personen wird beibehalten.

Bereits an den kommenden grösseren Veranstaltungen werden in Absprache mit dem Munotverein Sicherheitsmassnahmen umgesetzt: So werden bei grösseren Veranstaltungen ab 500 Personen sogenannte Wellenbrecher aufgestellt. Dabei handelt es sich um Sicherheitsbarrieren, mit denen sich Veranstaltungsflächen in Abschnitte unterteilen lassen, damit Zugänge und Wege auch für den Fall einer allfälligen Evakuierung frei bleiben und Personenströme gesteuert werden können. Zusätzlich wird in diesen Fällen professionelles Sicherheitspersonal vor Ort sein. Weiter wird abgeklärt, wie der Aufgang (Reiterschnecke) rutschfest gestaltet werden kann. Auch ist das Anbringen von Handläufen in der Reiterschnecke und den Zugängen geplant.

Für den Fall einer erforderlichen Räumung des Munots sind qualifizierte Räumungshelferinnen und    -helfer im Einsatz. Auch werden das Lichtkonzept und die Fluchtwegkennzeichnung angepasst und Rückhalte- bzw. Warteräume für eine geordnete Räumung bereitgestellt. Sicherheits- und Notfallorganisationen sind an den grösseren Veranstaltungen involviert.

Als weitere Massnahme wurde die Absicherung der Einscheibenfenster bereits umgesetzt und der Bau einer Löschleitung und einer ist Blitzschutzanlage in Planung.

Die Stadt und der Munotverein sind sich ihrer Verantwortung bewusst und überzeugt, dass mit diesen Massnahmen eine tragfähige Konsenslösung für diesen Sommer gefunden werden konnte, welche den Besucherinnen und Besuchern der Anlässe des Munotvereins weiterhin unbeschwerte Stunden auf der Zinne bescheren werden.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Katrin Huber, Präsidentin Munotverein
Telefon: +41 79 771 27 44
E-Mail: info(at)munot.ch

Medienmitteilung vom 10. Juni 2022

Masterplan für die Realisierung von Wärmeverbunden festgelegt

Die Stimmbevölkerung hat 2021 einen Rahmenkredit für den Ausbau von Wärmeverbunden bewilligt. Die Stadt hat nun Konversionsgebiete definiert und einen Masterplan für die etappierte Realisierung festgelegt. Unter Konversionsgebieten werden Gebiete verstanden, die im Bereich der Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen in die Versorgung mit Komfortwärme aus Wärmeverbunden auf der Basis erneuerbarer Energieträger überführt werden. Die Überführung ist zur Erreichung der in der Klimastrategie der Stadt Schaffhausen verankerten Klimaziele und der Umsetzung des städtischen Energierichtplans nötig.

Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele von Bund, Kanton und Stadt Schaffhausen und zur Umsetzung des Energierichtplanes sowie in Übereinstimmung mit der Eignerstrategie der Stadt Schaffhausen für die städtischen Werke (SH POWER) hat der Grosse Stadtrat am 1. September 2020 den Versorgungsauftrag Wärme und Kälte für SH POWER genehmigt. Ziel des Versorgungsauftrags ist die sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Versorgung mit Wärme und Kälte unter Berücksichtigung der energiepolitischen Vorgaben der kantonalen Richtplanung und des städtischen Energierichtplans. SH POWER ist auf Stadtgebiet Grundversorgerin für Wärme und Kälte - wie in den Bereichen Wasser, Gas, Strom und Siedlungsentwässerung auch. Im Rahmen einer Konzession kann auch Dritten das Recht auf die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Erstellung von Wärmeverbunden gewährt werden. Für den Ausbau von Wärmeverbunden wurde von der Stimmbevölkerung am 28. November 2021 ein Rahmenkredit in Höhe von 30 Mio. Franken bewilligt.

Konversionsgebiete definiert
Die Stadt hat nun Konversionsgebiete definiert und einen Masterplan für die etappierte Realisierung von Wärmeverbunden durch SH POWER festgelegt. Unter Konversionsgebieten werden Gebiete verstanden, die im Bereich der Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen (Erdgas) in die Versorgung mit Komfortwärme aus Wärmeverbunden auf der Basis erneuerbarer Energieträger (Umweltwärme, Energieholz, etc.) überführt werden.

Die Überführung ist zur Erreichung der in der Klimastrategie der Stadt Schaffhausen verankerten Klimaziele und der Umsetzung des städtischen Energierichtplans nötig.

Vorausschauende Planung für den Ersatz von Heizsystemen
Dieser Masterplan schafft Planungssicherheit in Bezug auf die im Rahmen des Grundversorgungsauftrags zu realisierenden Konversionsgebiete. Die Überführung dieser Gebiete benötigt insbesondere kostenaufwändige Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten. Hier ist eine optimale Nutzung der Synergien innerhalb der Werkleitungsbereiche von SH POWER aber auch des Tiefbaus von Stadt und Kanton sicherzustellen. Der Masterplan zeigt zusätzlich den Liegenschaftsbesitzern innerhalb der Konversionsgebiete mit ausreichender Ankündigungszeit auf, wann ein Fernwärmeanschluss für den Ersatz des fossilen Heizsystems zur Verfügung stehen wird und ermöglicht so eine vorausschauende Planung bzgl. dem Ersatz von Heizsystemen. Der Rückbau der Gasleitungen kann beim Wechsel auf einen Fernwärmeanschluss optimal und koordiniert mit dem Anschluss der Wärmeleitung erfolgen.

Wertschöpfung für Dritte
Interessierten Dritten zeigen die Konversionsgebiete auf, wo die Stadt aufgrund ihres Grundversorgungsauftrages mit dem eigenen Versorgungsunternehmen Wärmeverbünde erstellen wird. Die Ausführungsarbeiten (Tiefbau, Lieferung und Verlegung der Wärmeleitungen, Ingenieurdienstleistungen, Bau und Betrieb der Wärme- und Kältezentralen) werden im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen an private Unternehmen vergeben. Ausserhalb der Konversionsgebiete werden laufend im Rahmen der Energierichtplanung zukünftige Zonen für die Erzeugung von Komfortwärme auf Basis erneuerbarer Energien wie der Nutzung von Umweltwärme über Wärmepumpen festgelegt. Dort besteht für Dritte zudem die Möglichkeit, eigene Wärmeverbundprojekte zu planen und sich für die Nutzung des öffentlichen Grundes um eine entsprechende Konzession zu bemühen. In dieser wird ein bestimmter Versorgungs-Perimeter definiert, welcher für den Bau und den Betrieb des Energieverbundes genutzt werden kann. Dabei sind im Rahmen der Versorgungspflicht auch bestimmte energiepolitische Vorgaben sowie technische Ausführungsbestimmungen einzuhalten. Die Erstellung von abgeschlossenen Wärmeverbunden auf privatem Grund ist unabhängig von den Konversionsgebieten nach wie vor möglich unter Berücksichtigung allfälliger Vorgaben aus den Quartierplänen.

Die definierten Konversionsgebiete sind im Geoportal unter "Stadt Schaffhausen-> Energie-> Wärmeverbünde" ersichtlich.

Merkblatt Wärmeverbunde und weitere Informationen

Link zum Geoportal

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Hagen Pöhnert, Direktor SH POWER
Telefon: +41 52 635 12 00
E-Mail: hagen.poehnert(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 10. Juni 2022

Start der 2. Bauphase Werkleitungsbau Stadthausgeviert am 15. August 2022

Die zweite Bauphase der Werkleitungsarbeiten rund ums Stadthausgeviert startet am Montag, 15. August 2022. Dies ist sechs Wochen später als geplant, da sich das Freilegen der Leitungen in der Stadthausgasse aufwändiger und zeitintensiver gestaltet als geplant. Die erste Bauphase des Werkleitungsbaus in der Stadthausgasse kann per Ende Juli 2022 abgeschlossen werden. 
 
Während der ersten Bauphase werden die Werkleitungen in der Stadthausgasse ab der Ecke Krummgasse bis zum Tunnelgässchen erneuert und die Anschlüsse für den Wärmeverbund geschaffen. Da zahlreiche Werkleitungen einbetoniert sind und aufwändig freigelegt werden müssen, dauert die erste Bauphase länger als vorgesehen und wird bis Ende Juli abgeschlossen werden können. Nach einem zweiwöchigen Unterbruch der Arbeiten startet am Montag, 15. August 2022 die zweite Bauphase. Diese umfasst die Werkleitungsarbeiten und die Realisation der Anschlüsse an den Wärmeverbund in der Safrangasse und dauert voraussichtlich bis Ende Oktober 2022.

Während den Bauarbeiten ist der Durchgang für den Fussverkehr jederzeit gewährleistet. Die Zufahrt zum Walther-Bringolf-Platz, der Stadthausgasse, der Krummgasse und der Safrangasse bleibt für den motorisierten Verkehr sowie für Velos gesperrt. Der Verkehr wird über den Kirchhofplatz umgeleitet. Anlieferungen und Zubringerverkehr bleiben mit Einschränkungen möglich. Die Zufahrt zu den Garagen in der Safrangasse ist während der zweiten Bauphase nicht möglich. Die Stadt bietet betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern während dieser Zeit eine Alternative an.

Neben den Werkleitungsarbeiten wird im Stadthausgeviert auch das Haus Eckstein umgebaut und aufgestockt, ein neues Verwaltungsgebäude realisiert und das Stadthaus renoviert. Saniert und umgebaut werden zudem die nördlichen Liegenschaften des Stadthausgevierts, welche die Stadt im Baurecht abgegeben hat.

Die aktuellen Bauphasenpläne sowie alle weiteren Infos zur Baustelle Stadthausgeviert finden Sie auf der Homepage unter www.stadthausgeviert.ch. Die Bauleitung ist bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Ansprechpersonen:

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: medien(at)shpower.ch

Tonino D'Ascanio, Geschäftsführer Etawatt AG
Telefon: +41 52 632 12 87
E-Mail: tonino.dascanio(at)etawatt.ch

Thomas Hess, Projektleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Juni 2022

Urnenwahl für den Stadtschulrat

Nachdem Angela Penkov ihren Rücktritt als Mitglied des Stadtschulrats per 31. Juli 2022 bekannt gegeben hat, sind innerhalb der angesetzten Frist drei Wahlvorschläge eingegangen. Damit wird für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtschulrats eine Urnenwahl nötig. Diese findet am 25. September 2022 statt.

Nach dem Bekanntwerden des Rücktritts von Stadtschulrätin Angela Penkov per Ende Juli 2022 hat der Stadtrat eine dreiwöchige Frist angesetzt, in welcher Wahlvorschläge eingereicht werden konnten. Innerhalb dieser Frist sind bis am 2. Juni drei Wahlvorschläge eingegangen. Da damit mehr Wahlvorschläge eingereicht wurden als Sitze zu besetzen sind, kann die Ersatzwahl nicht im stillen Wahlverfahren weitergeführt werden und es wird eine Urnenwahl nötig. Folgende Wahlvorschläge sind fristgerecht eingereicht worden:

• Markus Eichenberger, parteilos
• Jürg Margreiter, die Mitte Schaffhausen
• Regula Esther Sauter, Grüne Partei Schaffhausen

Bei der Urnenwahl am 25. September 2022 sind die Stimmberechtigten nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. Mai 2022

Klimastrategie der Stadt Schaffhausen: «Netto-Null» bis spätestens 2050

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Klimastrategie an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Bis 2050 will die Stadt Schaffhausen die Treibhausgasemissionen auf «Netto-Null» reduzieren. Für die kommunalen Gebäude und Mobilität soll die «Netto-Null»-Zielsetzung bereits 2035 erreicht werden.

Die Klimakrise ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Die Stadt Schaffhausen ist gefordert, im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten sowohl die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, als auch die Anpassung an die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels sicherzustellen. Durch zielgerichtetes Handeln sollen gravierende Auswirkungen für die Umwelt, die Bevölkerung und die Wirtschaft abgewendet werden.

Ausgehend von einer Analyse der heutigen Treibhausgasemissionen und der zu erwartenden Folgen des Klimawandels auf Stadtgebiet hat der Stadtrat die klimapolitischen Ziele und darauf aufbauende strategische Grund- und Leitsätze definiert, die in Übereinstimmung mit den übergeordneten kantonalen, nationalen und internationalen Zielsetzungen sind. Die Stadt Schaffhausen setzt sich das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf «Netto-Null» zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist bis ins Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um -50 % gegenüber 2019 nötig. Für die kommunalen Gebäude und Fahrzeuge soll die «Netto-Null»-Zielsetzung bereits 2035 erreicht werden. Durch frühzeitiges und zielgerichtetes Handeln geht die Stadt die Anpassung an den Klimawandel an. Schäden sollen so reduziert und ein qualitativ hochwertiges Lebensumfeld erhalten werden.

Massnahmen in sechs Handlungsfeldern
Die Handlungsfelder und konkrete Massnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zeigen auf, wie die Stadt ihre bisherigen Aktivitäten fortführen und erweitern will. Von den insgesamt 66 Massnahmen in den Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung und Gebäude, Energie und Ressourcen, Mobilität, Wasser, Stadtklima sowie Kommunikation und Gesundheit befinden sich 28 Massnahmen bereits in der Umsetzungsphase, bzw. wurden in bestehenden Konzepten vorgeschlagen. 38 Massnahmen wurden neu definiert. Diese umfassen zum Beispiel den Ausbau einer klimafreundlichen Energieversorgung sowie die so genannte «Schwammstadt». Dabei geht es darum, das Wasser im natürlichen Kreislauf zu belassen und auch gezielt zur Bewässerung und Kühlung zu verwenden.

Mit der Vorlage werden Kredite von insgesamt 310'000 Franken für die Umsetzung von Massnahmen beantragt, deren Realisierung zeitnah gestartet werden soll. Dabei geht es sowohl um die Aktualisierung planerischer Grundlagen in Übereinstimmung mit dem «Netto-Null»-Ziel als auch um die konkrete Umsetzung von Massnahmen, wie beispielsweise die Pflanzung von rund 100 Bäumen zur Verbesserung des Stadtklimas.

Klimaverordnung
Die in der Klimastrategie der Stadt Schaffhausen definierten Ziele werden in einer neuen Verordnung festgehalten. In der «Klimaverordnung» wird auch die periodische Berichterstattung zur Zielerreichung und zu den Massnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel geregelt.

Gemeinsames Engagement für eine lebenswerte und attraktive Stadt
Ausgehend von den Herausforderungen des Klimawandels und den übergeordneten Zielsetzungen zeigt sich, dass verstärkte Anstrengungen der Stadt notwendig sind. Die Umsetzung der notwendigen Massnahmen soll zusammen mit der Bevölkerung, mit Unternehmen, Organisationen und den übergeordneten staatlichen Ebenen erfolgen. Die Massnahmen für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel tragen dazu bei, die Lebensgrundlagen und die Lebensqualität langfristig sicherzustellen. Zudem werden mit der Nutzung lokal verfügbarer Energieträger die Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten aus dem Ausland und der entsprechende Abfluss von Mitteln reduziert.

Link zur Vorlage, zum Bericht und zur Klimaverordnung

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Sven Fitz, Teamleiter Umwelt und Energie
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: sven.fitz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Mai 2022

Ausschreibung der Liegenschaft Oberhaus im Baurecht gestartet

Die Einwohnergemeinde Schaffhausen schreibt die bisherige Verwaltungsliegenschaft Oberhaus an der Oberstadt 23 in einem zweistufig gehaltenen, offenen Vergabeverfahren zur Abgabe im Baurecht aus. Die Abgabe erfolgt mit dem Ziel, die Liegenschaft so zu entwickeln, dass sie möglichst zur Attraktivierung und Belebung der Altstadt beiträgt. In einer ersten Stufe sind ausschliesslich gemeinnützige Wohnbauträger teilnahmeberechtigt. Sofern nicht mindestens zwei gültige Bewerbungen eingehen, kann der Stadtrat in einer zweiten Stufe das Vergabeverfahren durch Ansetzen einer zweiten Frist auch für nicht-gemeinnützige Träger öffnen. Die Liegenschaft Oberhaus an der Oberstadt 23 befindet sich in der Altstadt beim Obertorkreisel, Ecke Grabenstrasse (GB Nr. 340). Die Räumlichkeiten umfassen einen ausgewiesene Hauptnutz- und Nebennutzfläche von 1'111.6 m². Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden.

Link zu den Ausschreibungsunterlagen

Ansprechperson:

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Mai 2022

Geschäftsbericht der Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh 2021

Die Corona-Pandemie traf auch in ihrem zweiten Jahr die ganze öV-Branche und damit auch die vbsh hart. Der zweite Lockdown zu Beginn des Jahres 2021, Homeoffice und Maskenpflicht drückten auf die Billettverkäufe und führten zu einem Rekorddefizit von -3.4 Mio. Franken. Die vbsh waren und sind in dieser Situation auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen.

Trotz der Corona-Pandemie wurden die strategischen Schlüsselprojekte vorangetrieben:
• Bei den E-Bussen wurden weitere Meilensteine erreicht: Der Umbau an der Bahnhofstrasse wurde abgeschlossen und die Ladeinfrastruktur erfolgreich in Betrieb genommen.
• Die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Depots Ebnat (Ortsverkehr) schreitet planmässig voran.
• Die Depotstrategie für den Regionalverkehr wurde verabschiedet.

Weiter lief die Übernahme der bisher durch die Firma Rattin AG geführten Regionalbuslinien reibungslos ab und der neue Fahrplan auf den Linien 5, 6 und 7 konnte im Dezember planmässig umgesetzt werden.

Der Stadtrat hat den Geschäftsbericht 2021 am 10. Mai 2022 genehmigt und legt ihn dem Grossen Stadtrat zur Kenntnis vor.

Link zum Geschäftsbericht der Verkehrsbetriebe vbsh 2021

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Mai 2022

Kinderzentrum Geissberg mit Kindergarten, Krippe und einem zusätzlichen Hort geplant

Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament eine Vorlage für die Planung eines Kinderzentrums auf dem Geissberg. Am Standort des bisherigen Doppelkindergartens sollen entsprechend der Schulraumplanung ein zusätzlicher Doppelkindergarten und ein zusätzlicher Hort für die zukünftig vier Kindergartenabteilungen entstehen. Im neuen Kinderzentrum wird zudem Ersatz geschaffen für die Kinderkrippe Lebensraum, welche bisher am Ringkengässchen beheimatet war. Die sanierungsbedürftige Liegenschaft soll im Baurecht abgegeben werden.

Der Kindergarten Geissberg besteht heute aus zwei Gebäuden. Der eine Pavillon wurde 1992 erstellt, der zweite Kindergarten ist in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1910 untergebracht. Aufgrund der grossen Anzahl an Kindergartenkindern im Gebiet Geissberg musste für das Schuljahr 2020/21 eine zusätzliche Kindergartenabteilung in der Liegenschaft der Kindertagesstätte «Spielhuus» an der Krebsbachstrasse eröffnet werden. Diese Lösung ist provisorisch und soll mittelfristig aufgehoben werden. Im Rahmen der Schulraumplanung ergibt sich sowohl mittel- wie langfristig ein Bedarf an vier Kindergartenabteilungen im Raum Geissberg.

Mit dem Standort des Kinderzentrums Geissberg an der Finsterwaldstrasse/Weinsteig kann ein grosses Einzugsgebiet abgedeckt werden, sowohl nördlich mit dem angrenzenden Steingutquartier wie auch südlich bis zur Altstadt. Angrenzend an das Kindergartenareal liegt eine grosse Spielwiese, und im Winter ein Schlittelhang, welche für das umliegende Quartier ein wichtiges Aussenraumangebot darstellt und uneingeschränkt erhalten bleibt.

Zusätzliche Tagesstrukturen
Aktuell bietet die Stadt für Kinder im Vorschulalter ab vier Monaten eine familienergänzende Betreuung in den Kinderkrippen Ringkengässchen und Forsthaus an. Für Kinder ab dem Kindergartenalter gibt es bisher schulergänzende Betreuungsmöglichkeiten bei den Schulhäusern Breite, Emmersberg und Hohberg sowie den Schülerhort Rosengasse in der Altstadt. Im Rahmen der Schulraumplanung ist vorgesehen, zukünftig an jedem Schulstandort ein städtisches, schulergänzendes Betreuungsangebot anbieten zu können. Im Areal Geissberg gibt es aktuell kein Hortangebot für Kinder ab Kindergartenalter. Es wird davon ausgegangen, dass rund 30 % der Kindergartenkinder im Gebiet Geissberg den Hort besuchen werden. Bei künftig vier Kindergartenabteilungensoll das zusätzliche Hortangebot folglich für eine Gruppe von rund 20 Kindern ausgelegt werden.

Heute bietet die Kinderkrippe «Lebensraum» am Ringkengässchen 40 Ganztagesplätze für Kinder ab vier Monaten bis zum Kindergarteneintritt an. Die Betreuungsplätze sind vollständig ausgelastet und das Angebot soll moderat erweitert werden. Da die Liegenschaft am Ringkengässchen stark sanierungsbedürftig ist und sich die Räumlichkeiten für eine moderne Tagesstruktur nicht eignen, möchte der Stadtrat die Liegenschaft im Baurecht abgeben und schlägt vor, am Standort Geissberg in einer kinderfreundlichen Umgebung mit grosszügigem Aussenraum Ersatz zu schaffen. Die Überprüfung der Eignung und Tauglichkeit von zehn städtischen Liegenschaften in der Altstadt hatte zu einem negativen Ergebnis geführt. Mit dem vorgesehenen Kinderzentrum Geissberg mit Kindergarten, Hort und Krippe sichert die Stadt das Grundangebot an familienergänzender Betreuung für Kinder ab vier Monaten bis zum Ende der Kindergartenzeit. Für die Familien in diesem Quartier kann die Stadt damit ein attraktives Gesamtpaket an Tagesstruktur und Kindergarten bieten. Die Integration der Krippe in den Hort ermöglicht Synergien im Bereich des Personals und des Raumangebotes und ermöglicht eine gemeinsame Ausrichtung der Betreuungsangebote.

Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat einen Planungskredit in der Höhe von 495'000 Franken. Nach der Genehmigung dieses Kredits soll in einem Projektwettbewerb das geeignetste Projekt ausgewählt und ein Vorprojekt erarbeitet werden. Auf dieser Basis wird in einem nächsten Schritt der Investitionskredit dem Grossen Stadtrat und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.c

Medienmitteilung vom 20. Mai 2022

Lindli Fäscht 2022 bewilligt

Nach zwei Jahren Pause wird das Lindli Fäscht diesen Sommer wieder durchgeführt. Am 1. und 2. Juli 2022 wird das Fest im Bereich zwischen Carparkplatz und Sommerlust sowie Freier Platz und Moserstrasse stattfinden. Der Stadtrat bewilligte das Fest mit diversen Auflagen, um die Lärmbelästigungen für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.

Im Jahr 2020 bewilligte der Stadtrat die Durchführung des Lindli Fäscht im Bereich der Fischerhäuserstrasse, zwischen Carparkplatz und Restaurant Sommerlust, sowie im Bereich Freier Platz und Moserstrasse. Aufgrund der coronabedingten Restriktionen konnte das Lindi Fäscht jedoch weder 2020 noch 2021 durchgeführt werden. Die Organisatoren haben nun, nachdem sich die Corona-Situation normalisiert hat, erneut ein mehrheitlich identisches Gesuch wie im Jahr 2020 bei der Stadt eingereicht. Neu wird es im gesamten Fest-Bereich für Getränkebehälter ein Cup-System mit Depot geben.

Das Fest findet am 1. und 2. Juli 2022 statt. Es wird am Freitag von 17 bis 1.30 Uhr dauern (mit Musik bis 1.00 Uhr) und am Samstag von 11 Uhr bis 1.30 Uhr (mit Musik bis 1 Uhr). Damit das Fest für alle eine Freude wird und die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst wenig durch Lärm belästigt werden, hat der Stadtrat die Bewilligung mit präzisen Auflagen verknüpft. Es gibt für jeden der Festplätze eine gesonderte Dezibel-Vorgabe. Im Schauweck’schen Gut und in der Sommerlust werden die Bässe auf kurze Distanz abgesenkt. Auch die störenden Tonüberlappungen zwischen den unterschiedlichen Bühnen werden soweit möglich verringert. Die Bühne im hinteren Teil des Schauweck’schen Guts wird wiederum so positioniert, dass die angrenzenden Anwohnenden entlastet werden.

Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vom Veranstalter im Voraus über das Fest und die damit verbundenen Einschränkungen informiert. Direkt angrenzende Anwohnerinnen und Anwohner erhalten vom Veranstalter wiederum die Möglichkeit, während des Fests kostenlos im Hotel Hohberg oder im Hotel Vienna House zu übernachten.

Wie in den Vorjahren bleibt die Fischerhäuserstrasse von Freitag 1. Juli, 7 Uhr, bis und mit Sonntag, 3. Juli, 6 Uhr, für den Individual- sowie den Busverkehr gesperrt. Die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten eine Fahrbewilligung, welche die Durchfahrt ausserhalb der Festzeiten ermöglicht. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten für das Lindli Fäscht mit insgesamt rund 14'800 Franken, zusammengesetzt aus diversen Kostenerlassen für Leistungen der Stadt.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Mai 2022

Stadt verabschiedet Vorlage für den Neubau des Hallenbads der KSS

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage für den Neubau des Hallenbades im KSS Freizeitpark Schaffhausen. Die Erneuerung ist sowohl aufgrund des Zustands der technischen Anlagen als auch der veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig. Basierend auf einer Machbarkeitsstudie zeigt der Stadtrat in seiner Vorlage auf, wie der Hallenbad-Neubau umgesetzt werden kann. Das Investitionsvolumen für den geplanten Neubau beträgt 80 Mio. Franken. Nach Abzug aller Fördergelder und Beiträge verbleiben bei der Stadt Investitionen in der Höhe von 31.7 Mio. Franken. Die Volksabstimmung ist für Frühling 2023 geplant.

Der KSS-Freizeitpark Schaffhausen ist heute ein beliebter Sport- und Erholungsort, doch das Hallenbad aus den 60-er Jahren ist in die Jahre gekommen und stark sanierungsbedürftig. Nachdem der Grosse Stadtrat am 16. Juni 2020 einen Planungskredit für eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau bewilligt hat, zeigt der Stadtrat nun in seiner Vorlage auf, wie der Hallenbad-Neubau umgesetzt werden kann. Das Investitionsvolumen liegt bei rund 80 Mio. Franken. Nach Abzug aller Fördergelder und Beiträge verbleiben der Stadt Investitionen in der Höhe von 31.7 Mio. Franken.

Zeitgemässe Attraktivierung des Angebots und verbesserte Energieeffizienz
Das Hallenbad soll massvoll, zeitgemäss und bedarfsgerecht erweitert und attraktiviert werden. Es soll künftig über ein Schwimmbecken mit acht Bahnen à 25 m (heute 6 Bahnen), ein Lehrschwimmbecken, ein Kursbecken mit Hubboden, ein separates Sprungbecken und einen grosszügigen Kinderplanschbereich verfügen. Auch im neuen Hallenbad ist eine Rutschbahn geplant, welche in ein separates Landebecken führt. Das neue Warmwasser-Aussenbecken wird verkleinert aber optimiert und attraktiver gestaltet. Im Obergeschoss ist eine Wellness-Anlage mit gestalteter Dachlandschaft vorgesehen. Der Hallenbad-Neubau umfasst weiter einen zentralen Eingang für alle Angebote der KSS, ein grösseres und von aussen zugängliches Restaurant, eine Tiefgarage, eine neue Technikzentrale sowie Betriebs- und Mietflächen (u.a. Fitness).

Der Neubau wird nach neusten energetischen Standards erstellt. Durch eine kombinierte Technikzentrale für das neue Hallenbad, das Freibad und die Eisbahn wird die Effizienz und die Umweltfreundlichkeit der Anlage verbessert und die durch die Eisproduktion entstehende Abwärme in einem Wärmeverbund optimal genutzt werden können.

Tragbare Investitionskosten für die Stadt von 31.7 Mio. Franken
Der Hallenbadneubau löst ein Investitionsvolumen von brutto 80 Mio. Franken aus. Davon sollen basierend auf dem kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK) 15 % vom Kanton getragen werden. Der Regierungsrat hat diesbezüglich in einem Regierungsratsbeschluss die Absicht erklärt, zu Handen des Kantonsrats eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die Jakob und Emma Windler-Stiftung hat sich bereit erklärt, das Projekt mit 50 % der nach Abzug des Kantonsbeitrages und der Vorsteuer verbleibenden Kosten, bzw. mit maximal 30 Mio. Franken zu unterstützen. Es handelt sich um das bedeutendste Engagement in der Stiftungsgeschichte. Nach Abzug aller Beiträge und Fördergelder verbleibt bei der Stadt damit eine Investitionslast von 31.7 Mio. Franken.

Abstimmung 2023, Eröffnung 2029 geplant
Über den Neubau des Hallenbades wird die städtische Stimmbevölkerung voraussichtlich im Frühling 2023 entscheiden. Erst nach der Kreditbewilligung wird ein Architekturwettbewerb durchgeführt und ein konkretes Bauprojekt ausgearbeitet. Dieses Vorgehen nach dem sogenannten «St. Galler Modell» erlaubt es, dass die demokratische Mitsprache zu einem frühen Zeitpunkt und bevor grosse Summen für die Planung ausgegeben werden, möglich ist. Die Umsetzung ist ab 2025 (Provisorien und Technikzentrale) bzw. 2027 (Hallenbad) geplant, die Neueröffnung 2029.

Umgang mit dem Altbau
Parallel zur Machbarkeitsstudie hat der Stadtrat entsprechend dem Auftrag des Grossen Stadtrats die Klärung in Bezug auf den Altbau des Hallenbades vorangetrieben. In der Interessenabwägung kommt der Stadtrat zum Schluss, dass die Umnutzung des Hallenbades bei einem entsprechenden Bedarf im Kontext schulischer Nutzungen (Kindergarten, Skills-Turnhalle) weiterverfolgt werden soll. Ein definitiver Entscheid kann aber erst zeitnah zur Stilllegung der bisherigen Hallenbadnutzung erfolgen, weil erst dann der Bedarf verbindlich ausgewiesen werden kann. Deshalb sieht der Stadtrat vor, die Arbeiten zur Interessenabwägung rund zwei Jahre vor der Neueröffnung des Hallenbades wieder aufzunehmen und dann abzuschliessen.

Standortattraktivität erhöhen
Das alte Hallenbad aus den 60er-Jahren ist stark sanierungsbedürftig. Der Neubau des Hallenbades ist sinnvoll und eine wertvolle Investition für den Standort Schaffhausen. Es handelt sich um ein Generationenprojekt mit hoher Bedeutung für die Bevölkerung über die Stadt hinaus. Dank der Mitfinanzierung durch die Jakob und Emma Windler-Stiftung und den Kanton Schaffhausen sind die Kosten für ein modernes und zukunftsfähiges Hallenbad für die Stadt und die KSS Genossenschaft tragbar.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 03
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch 

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch 

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch 

Ueli Jäger, Geschäftsführer KSS
Telefon: +41 52 633 02 30
E-Mail: u.jaeger(at)kss.ch

Medienmitteilung vom 16. Mai 2022

Anlaufstelle für Schutzsuchende auf der Breite wird wieder geschlossen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Zivilschutzanlage in der Dreifachhalle Breite am 11. April 2022 temporär für die kurzfristige Unterbringung von ukrainischen Schutzsuchenden in Betrieb genommen. Das SEM hat seine Unterbringungskapazitäten seit dem Ausbruch der Ukraine-Krise stetig erhöht und es wurden weitere oberirdische Unterkünfte in Betrieb genommen. Zudem verzeichnet das SEM einen Rückgang der ankommenden Personen in der Schweiz. Damit hat sich die Lage in den Bundesstrukturen vorerst entspannt und die ersten Notunterkünfte können wieder geschlossen werden. Die unterirdische Zivilschutzanlage auf der Breite wird aufgrund dieser Entwicklungen per Ende Mai ebenfalls wieder geschlossen und in den Bereitschaftsmodus versetzt.

Sollte sich im Verlauf des Jahres die Situation im Unterbringungsbereich erneut verschlechtern, behält sich das SEM vor, die Anlaufstelle bei Bedarf wieder kurzfristig in Betrieb zu nehmen.

Ansprechpersonen:

Kontakt für Medienschaffende
Staatssekretariat für Migration
Tel: +41 58 465 78 44
E-Mail: medien(at)sem.admin.ch

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Mai 2022

Ergänzung der Bauordnung um die «Sonderzone Ebnat West» tritt in Kraft

In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat hatte der Stadtrat im November 2018 die Anpassung von Bauordnung und Zonenplan um die «Sonderzone Ebnat West» beantragt. Die Anpassung der Nutzungsplanung schafft die Rahmenbedingungen, um das Gebiet Ebnat West gemäss dem städtischen Richtplan Siedlung neu ausrichten zu können. Die Anpassung von Bauordnung und Zonenplan der Stadt Schaffhausen betreffend «Sonderzone Ebnat West» (Art. 44c-d Bauordnung) wurde vom Grossen Stadtrat am 19. Februar 2019 beschlossen und vom Regierungsrat des Kantons Schaffhausen am 8. März 2022 genehmigt. Der Stadtrat kann nun die Änderung auf den 1. Juni 2022 in Kraft setzen.

Ansprechperson:

Marcel Angele, Bereichsleiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Mai 2022

Abschliessende Sanierungsetappe am Obertorturm

Am Montag, 16. Mai 2022 startet die letzte Sanierungs-Etappe im Sockelbereich des Obertorturms an der Seite zur Bahnhofstrasse. Dabei werden Steinmetzarbeiten ausgeführt und das Natursteinmauerwerk saniert. Bereits am Donnerstag- und Freitagabend (12. und 13. Mai 2022) wird das Baugerüst installiert.

Die Sockelarbeiten im unteren Sockelbereich des Turms können nur nachts zwischen 20 Uhr und 5 Uhr ausgeführt werden, sodass die Bahnhofstrasse im Bereich des Obertorkreisels während dieser Zeit jeweils auf eine Fahrbahn reduziert werden muss.

Die Arbeiten können voraussichtlich bis Mitte Juli 2022 abgeschlossen werden.

Ansprechperson:

Urs Wildberger, Bauherrenvertreter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 84
E-Mail: urs.wildberger(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Mai 2022

Ersatzwahl Mitglied des Stadtschulrats

Angela Penkov hat ihren Rücktritt als Mitglied des Stadtschulrats per 31. Juli 2022 bekanntgegeben. Aus diesem Grund wird eine Ersatzwahl durchgeführt, um das per 1. August 2022 frei werdende Amt neu zu besetzen. Die Ersatzwahl findet als stille Wahl statt. Falls eine Urnenwahl nötig wird, findet diese am 25. September 2022 statt.

Nach dem Rücktritt von Stadtschulrätin Angela Penkov auf Ende Juli 2022 hat der Stadtrat die Ersatzwahl auf den 25. September 2022 festgesetzt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Durchführung von Wahlen ohne Wahlgang (stille Wahlen). Die amtliche Publikation erfolgt am 12. Mai 2022 in den üblichen Publikationsorganen. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge innert drei Wochen - bis zum 2. Juni 2022 - bei der Stadtkanzlei eingereicht werden, wobei jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein muss.

Geht innert der dreiwöchigen Frist nur ein Wahlvorschlag ein, so wird der Name der Kandidatin oder des Kandidaten in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben. Die Kandidatin, bzw. der Kandidat wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen, indem sie mindestens einen weiteren Kandidaten nennen. Falls auf die erste Ausschreibung kein Wahlvorschlag oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder die Nachfrist benützt wird, wird das ordentliche Wahlverfahren am 25. September 2022 durchgeführt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Mai 2022

Ergebnisse von «Prix Velo» zeigen Handlungsfelder für den Veloverkehr

Die Stadt Schaffhausen hat 2021 erneut an der schweizweiten Umfrage zur Velofreundlichkeit teilgenommen. Pro Velo Schweiz hat Velofahrende dazu aufgerufen, ihre Stadt in Bezug auf verschiedene Punkte zu bewerten. Die Umfrage «Prix Velo» wird alle vier Jahre durchgeführt. Nun liegen die Ergebnisse vor, die ergänzend zu den bestehenden Planungen und Massnahmen der Stadt Schaffhausen Hinweise zu weiterführendem Handlungsbedarf geben.

Das Velofahren boomt. Sowohl die Veloverkaufszahlen als auch die geradelten Kilometer steigen stetig. Pro Velo Schweiz führt alle vier Jahre eine Umfrage bei Velofahrenden in Städten und Agglomerationen durch. Die Ergebnisse liefern Hinweise, was es braucht, damit mehr Menschen mehr Velo fahren. Auch zeigen die Umfrageresultate die Entwicklung über die Zeit und im Vergleich mit anderen Städten auf.

Für die zwischen September 2021 und November 2021 durchgeführte Umfrage konnten in Schaffhausen 265 Beurteilungen von insgesamt 290 Teilnehmenden berücksichtigt werden. Das Ergebnis für die Stadt Schaffhausen fällt 2021 im Vergleich zu 2017 insgesamt schlechter aus. Die Durchschnittsnote aller beurteilten Kategorien fiel von 3.7 auf 3.5. Von den einzelnen Kategorien wird das Verkehrsklima am besten bewertet (4.1). Am schlechtesten schneidet die Kategorie Komfort ab (2.9), die u.a. Beurteilungen zur Abstimmung von Verkehrsampeln, Umfahrung von Baustellen und Velomitnahme im öffentlichen Verkehr umfasst.

Die Ergebnisse bestätigen, dass auf Stadtgebiet Handlungsbedarf zur Verbesserung der Infrastruktur für den Veloverkehr besteht. Die Stadt hat dies bereits erkannt, und ein «lückenloses Velonetz» bildet einen der neun Schwerpunkte des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) 2020. Zahlreiche kleinere Massnahmen wie breitere Velostreifen, die Öffnung von Einbahnstrassen für Velofahrende, die Einführung der Möglichkeit für Velos bei Rot rechts abzubiegen und spezielle Aufstellbereiche bei Lichtsignalanlagen wurden in den vergangenen Jahren umgesetzt. Entsprechend schneidet die Aussage zur wahrgenommen allgemeinen Verbesserung in den letzten Jahren leicht besser ab als bei der letzten Umfrage. Grössere Infrastrukturprojekte für den Veloverkehr verzögern sich aber aus verschiedenen Gründen und die Ablehnung der weiteren Planung des Duraduct an der Urne hat die Ergebnisse der im Zeitraum dieser Volksabstimmung durchgeführten Umfrage möglicherweise negativ beeinflusst.

Veloverkehr soll bis 2030 verdoppelt werden
Damit das vom Grossen Stadtrat und vom Stadtrat festgehaltene Ziel zur Verdoppelung des Veloverkehrs von 2020-2030 erreicht werden kann, hat der Stadtrat Ziele und Massnahmen im GVK 2020 festgehalten. Zur Förderung der Nutzung des Velos als flächeneffizientes und umweltfreundliches Verkehrsmittel und damit auch zur Entlastung der Strassen sind sichere und direkte Veloverbindungen wichtig. Die Stadt Schaffhausen ist auf verschiedenen Ebenen aktiv, um diese Ziele zu erreichen, u.a. wird der Strassenrichtplan basierend auf einem Konzept für Velorouten aktualisiert und bei Infrastrukturprojekten im Rahmen der Agglomerationsprogramme werden die Bedürfnisse aller Verkehrsträger und somit auch des Veloverkehrs von Beginn weg berücksichtigt. Weiter sollen die Möglichkeiten zur Veloparkierung, insbesondere in der Altstadt verbessert und verschiedene Mängel, die in einer aktuellen Schwachstellenanalyse ermittelt wurden, schrittweise behoben werden.

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Mai 2022

Lohngleichheit wird bei der Stadt Schaffhausen eingehalten

Weibliche und männliche Mitarbeitende der Stadt Schaffhausen erhalten für gleichwertige Arbeit gleichen Lohn. Dies hat eine standardisierte Überprüfung der Lohngleichheit ergeben, zu welcher die Stadt gemäss dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet ist.

Frauen und Männer sollen bei der Stadt gleich viel verdienen. 2017 hat die Stadt den verfassungsmässigen Grundsatz für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit mit der Unterzeichnung der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bekräftigt. 2019 wurde eine erste Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Diese ergab einen Lohnunterschied von 1.4 Prozent zwischen Frauen und Männern. Dieser Wert lag deutlich unter dem Bund festgelegten Toleranzwert von 5 Prozent. Die Stadt Schaffhausen erreichte damit im Vergleich zu anderen öffentlichen Arbeitgebern einen guten Wert.

Seit dem Juni 2020 ist die Stadt gemäss dem Artikel 13a des Gleichstellungsgesetzes verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, wobei die erste Analyse innerhalb eines Jahres zu erfolgen hatte. Im Mai 2021 wurde deshalb die zweite Lohngleichheitsanalyse mit dem vom Bund anerkannte Verfahren, durchgeführt. Der Lohn der Mitarbeitenden wird dabei anhand von persönlichen Qualifikationsmerkmalen und arbeitsplatzbezogenen Faktoren verglichen. Für die allgemeine Verwaltung ergab diese Analyse eine Lohndifferenz von 0.7 Prozent zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitenden. Somit wurde das Resultat von 2019 verbessert. Damit besteht keine statistisch gesicherte Lohndifferenz aufgrund des Geschlechts und ergibt sich kein Handlungsbedarf für die allgemeine Verwaltung. Die vom Bund festgelegte Toleranzgrenze liegt weiterhin bei 5 Prozent.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Mai 2022

Gebietsentwicklung «Vordere Breite» - Stand der Planung

Die Stadt hatte 2019 die Ergebnisse des Testplanungsverfahrens «Vordere Breite» vorgestellt. In der Zwischenzeit wurde die Volksmotion «Stadtpark auf dem Stadiongelände» vom Grossen Stadtrat abgelehnt und Ende 2021 ist die Stadtpark-Initiative gültig zustande gekommen. Die weitere Planung konzentriert sich daher auf die Allmend und das Zeughaus. Der Kanton Schaffhausen beabsichtigt weiterhin, das zentrumsnahe und städtebaulich wichtige Zeughausareal nach dem Auszug der eigenen Nutzer an die Stadt zu veräussern.

Die «Vordere Breite» nimmt in der Innenentwicklung der Stadt Schaffhausen eine bedeutende Rolle ein. Die hier vorhandenen Wohn- und Aussenraumqualitäten sowie die Freizeit- und Erholungsangebote bieten einzigartige Rahmenbedingungen. Dazu tragen auch die grossen, weitgehend unbebauten Grundstücke im Eigentum von Stadt und Kanton bei.

Ausgehend von den übergeordneten Entwicklungszielen gemäss kantonaler und städtischer Richtplanung führte die Stadtplanung über das Gebiet der «Vorderen Breite» ein Testplanungsverfahren durch. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in einer Synthese zusammengefasst und im Frühling 2019 den tangierten Grundeigentümer- und Mieterschaften, der Politik sowie der breiten Öffentlichkeit an Informationsveranstaltungen einer begleitenden Ausstellung vorgestellt. Nach sorgfältiger Auswertung der Rückmeldungen hat der Stadtrat im Herbst 2020 entschieden, den Prozess zur Entwicklung der «Vorderen Breite» im Sinne einer vorausschauenden

Planung weiterzuführen. Dabei sind insbesondere die folgenden Aspekte der Synthese der Testplanung anzupassen bzw. zu überprüfen: Verzicht auf die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung mit Ausbau der Freistrasse und Rückbau der Neustrasse sowie auf eine Bebauung zwischen den beiden Strassen. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Allmend hat der Stadtrat beschlossen, den Umgang mit der Nutzung des Zeughauses detaillierter zu untersuchen. Die Stadtplanung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kanton als Eigentümer des Areals, den heutigen Nutzern und dem Quartierverein Varianten zu prüfen, wie das Museum im Zeughaus in Verbindung mit den vorgesehenen Raumnutzungen für Allmend und Sportfelder erhalten werden könnte.

In der Zwischenzeit wurde die Volksmotion «Stadtpark auf dem Stadiongelände» eingereicht und vom Grossen Stadtrat abgelehnt. 2021 wurde die Volksinitiative «Letzte grosse Grünfläche erhalten (Stadtpark-Initiative)» mit den erforderlichen Unterschriften eingereicht. Dieser Vorstoss hat den Stadtrat in Absprache mit der kantonalen Baudirektion dazu bewogen, die weiteren Planungsschritte vorerst auf die geplante Allmend und das Zeughaus zu konzentrieren. Beide Bereiche sind wesentliche Bestandteile der Gebietsentwicklung «Vordere Breite» und nicht direkt von der Initiative tangiert.

Kanton und Stadt halten an ihrer Absichtserklärung fest
Der Kanton Schaffhausen beabsichtigt weiterhin, das zentrumsnahe und städtebaulich wichtige Areal nach dem Auszug der eigenen Nutzer an die Stadt zu veräussern. Als Grundlage für den Entscheid der zuständigen Gremien bei Kanton und Stadt zum Verkauf, bzw. Kauf des Areals, dienen die Ergebnisse der Studie zu Varianten wie das Museum im Zeughaus in Verbindung mit den vorgesehenen Raumnutzungen für Allmend und Sportfelder erhalten werden könnte. Zur Ausarbeitung dieser Machbarkeitsstudie wurde ein Planerteam ausgewählt. Dieses wird seine Arbeit in den kommenden Wochen aufnehmen. Der Quartierverein Breite, das Museum im Zeughaus sowie weitere Organisationen, die an der Vernehmlassung 2019 teilgenommen haben, werden in den Prozess miteinbezogen. Die Studie wird unter anderem Grundlagen zu Kosten liefern sowie für die Ausarbeitung der künftigen Organisation und Trägerschaft in Abhängigkeit der geplanten Nutzungen.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Martin Kessler, Vorsteher Baudepartement
Telefon: +41 52 632 73 01
E-Mail: martin.kessler(at)sh.ch

Medienmitteilung vom 29. April 2022

Bibliotheken Schaffhausen: Die digitale Bibliothek wächst weiter

Die Bibliotheken Schaffhausen werden immer digitaler: Neu sind die Portale Pressreader, Linkedin Learning und Brockhaus im Angebot. Das bedeutet für Nutzerinnen und Nutzer kostenlosen Online-Zugang zu tausenden Zeitungen, Lexikonartikeln und Weiterbildungskursen renommierter Anbieter. Einzige Voraussetzung: Die Karte einer der Bibliotheken des Schaffhauser Bibliotheksverbunds «bisch online» (Schaffhausen, Neuhausen, Hallau und Didaktikzentrum der PHSH).

Bequemes digitales Zeitungsblättern mit dem Pressreader
Pressreader ist ein digitales Zeitungsportal mit Zugang zu über 7'000 Zeitungen und Zeitschriften in mehr als 60 Sprachen. Das Portal - aufrufbar über den Browser am PC oder als App auf dem Smartphone oder Tablet - ermöglicht bequemes Blättern und Schmökern in den zahlreichen internationalen Pressetiteln. Dazu gehören z.B. NZZ, El País, Figaro, Corriere della Sera, Washington Post, Vogue, Forbes, Newsweek u.v.m. Gut vertreten sind auch Titel in Sprachen von Migranten in der Schweiz, z.B. Arabisch, Portugiesisch oder Türkisch
https://bibliotheken-schaffhausen.ch/digitale-bibliothek/e-media/pressreader/

Qualitätsinformationen mit dem Brockhaus
Brockhaus: Das berühmteste deutschsprachige Lexikon wird heute von der schwedischen Nationalbibliographie als Portal für Qualitätsinformationen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Schulen betrieben. So enthält der Online-Brockhaus neben dem allgemeinen Lexikon auch Kurse für Schülerinnen und Schüler und ein Kinderlexikon ab sieben Jahren. Ebenfalls zugänglich ist das Wissensportal «Klima der Welt» mit Artikeln, Bildern, Grafiken und Filmen für ein fundiertes Verständnis zu den Abläufen im Klimasystem.
https://bibliotheken-schaffhausen.ch/digitale-bibliothek/e-media/brockhaus/

Weiterbildungskurse mit Linkedin Learning
Linkedin Learning ist das Weiterbildungsportal der führenden beruflichen Netzwerkplattform Linkedin von Microsoft. Es enthält über 15'000 Kurse, eingeteilt in die Bereiche Business, Technik und Kreativität. Diese bestehen aus aktuellen Lernvideos erfahrener Trainerinnen und Trainer, die durch Arbeitsmaterialien ergänzt werden. Zu den weltweit gefragten Themen gehören Führungstechniken, Programmiersprachen, Blockchain oder Bild- und Videobearbeitung.
https://bibliotheken-schaffhausen.ch/digitale-bibliothek/e-media/linkedin/

Die digitale Bibliothek der Bibliotheken Schaffhausen umfasst E-Books, Streaming-Hörbücher, Filme und Musik, dazu Artikel aus Zeitungen, Zeitschriften und Lexika. Dank der Unterstützung des Kantons Schaffhausen können die Angebote auch ausserhalb der Stadt im ganzen Kanton kostenlos genutzt werden.  2021 waren über 120'000 Ausleihen oder 38 % aller Ausleihen der Bibliotheken Schaffhausen digital - Downloads oder Streams.

Am Mittwoch, 18. Mai 2022 um 17.30 Uhr stellen die Bibliotheken Schaffhausen die neuen Angebote in einer Zoom-Veranstaltung vor. Zum Ausprobieren der neuen Angebote für die Medien wurde ein Testkonto im «bisch online» eingerichtet, Login und Passwort auf Anfrage.

Ansprechperson:

Oliver Thiele, Bereichsleiter Bibliotheken
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. April 2022

Jahresbericht 2021 der Stadt Schaffhausen

Passend zu den Legislaturschwerpunkten 2021-2024 trägt der Jahresbericht 2021 den Titel «Schaffhausen investiert in die Zukunft». Im Frühling 2021 hat der Stadtrat seine Schwerpunkte für die neue Legislaturperiode festgelegt. Sie sind in hohem Masse geprägt von langfristigen Investitionen in die Zukunft der Stadt Schaffhausen und ihrer Bevölkerung. Im aktuellen Jahresbericht werden Projekte und Massnahmen genauer beleuchtet, die sich im 1. Jahr der Legislatur bereits in der Umsetzung befinden oder schon realisiert wurden.

Mit dem Aufbau der Smart-City-Fachstelle im Jahr 2021 ist die Stadt auf dem Weg der digitalen Transformation. Dazu gehört auch, dass den Einwohnerinnen und Einwohnern von Schaffhausen mit einer modernen Verwaltungsinfrastruktur der Zugang zu digitalen Dienstleistungen erleichtert wird. Im Rahmen einer zukunftsgerichteten räumlichen Entwicklung hat die Stadt im Bereich der Schul- und Betreuungsinfrastruktur bereits wichtige Grundlagenarbeit geleistet. Mit der Schulraumplanung liegt seit 2021 ein solides Führungs- und Planungsinstrument vor, um den zukünftigen Bedarf an Schulinfrastruktur planen und bereitstellen zu können. Die Stadt Schaffhausen nimmt alle Gesellschaftsschichten ernst. Mit einem Projekt zur besseren Reintegration von Sozialhilfeempfängern setzt sie sich aktiv für eine integrative Gesellschaft ein. Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Umwelt- und Energiepolitik sollen die Chancen der E-Mobilität besser genutzt werden. Im Jahr 2021 wurden Standorte für Elektroladestationen in den Quartieren evaluiert. Diese werden 2022 installiert. Mehr zu diesen Projekten finden Sie im Artikel ab Seite 6.

2021 wurden weitere Dienstleistungen für die Bevölkerung geschaffen: Das Familienzentrum wurde nach der erfolgreichen Evaluationsphase in den regulären Betrieb überführt und das Berufspikett der städtischen Feuerwehr ist erfolgreich gestartet. Und die Stadt baut für die Zukunft – 2021 konnten verschiedene für die Entwicklung der Stadt wichtige Projekte konkretisiert werden. Dazu gehören der Kammgarnhof, welcher der Bevölkerung in Zukunft als attraktiver Veranstaltungs- und Aufenthaltsort zur Verfügung stehen soll ebenso wie der Ausbau der Schulinfrastruktur in der Steig und der Verwaltungsneubau im Stadthausgeviert. Mehr dazu erfahren Sie ab Seite 14.

Ein leistungsfähiges und sicheres Verkehrssystem und ein bedarfsgerechtes Angebot sind zentral, damit die Mobilität gut funktioniert. Die Stadt hat diesbezüglich im Jahr 2021 weitere Schritte unternommen. Ein neues Gesamtverkehrskonzept wurde verabschiedet und legt die übergeordneten Ziele, Strategien und Handlungsschwerpunkte für die Entwicklung der Stadt in den nächsten 20 Jahren im Verkehrsbereich fest. Das Angebot der städtischen Buslinien wurde auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2021 verbessert. Weiter wurde der Rahmenkredit für die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme- und Kälteverbünden auf Basis erneuerbarer Energien durch SH POWER von der Stimmbevölkerung gutgeheissen. Beleuchtet werden diese Themen im Beitrag ab Seite 22.

Der Verwaltungsbericht, der zusammen mit dem Jahresbericht publiziert wird, zeigt Details zur Arbeit, die in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung geleistet wurde. Auch werden mit dem Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.

Jahres- und Verwaltungsbericht 2021

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. April 2022

Leistungsvereinbarung mit dem Verein Bildungsraum

Die Stadt Schaffhausen hat die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Bildungsraum Schaffhausen erneuert. Der Verein Bildungsraum setzt sich dafür ein, dass in der Bevölkerung die sprachlichen Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen erhalten und gefördert werden und führt hierfür verschiedene Kurse durch.

Grundkompetenzen im Lesen und Schreiben sind Voraussetzungen für eine selbstständige und kompetente Lebensgestaltung. Trotz langjähriger Schulpflicht gibt es zahlreiche Menschen, die nicht über die Lese- und Schreibkompetenzen verfügen, die allgemein erwartet und gefordert werden. Mit der Organisation und Durchführung verschiedener Kurse ist der Verein Bildungsraum in Schaffhausen aktiv, um Menschen mit einer Lese-, Schreib- oder Rechenschwäche zu unterstützen. So bietet der Verein die Kurse «Lesen, Rechnen und Schreiben für Erwachsene» und «Mama lernt Deutsch» für Mütter aus fremden Kulturkreisen an, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und führt Abklärungs- und Beratungsgespräche durch.

Die bisherige Leistungsvereinbarung der Stadt mit dem Verein wurde überarbeitet und konkretisiert. Zudem wurde die finanzielle Leistung der Stadt von bisher 90'000 Franken auf 95'000 Franken (Kostendach) erhöht, da der Verein in der Vergangenheit keine Reserven für Unvorhergesehenes hatte.  Die neue Leistungsvereinbarung wurde für die Jahre 2023 - 2026 abgeschlossen.

Ansprechperson:

Markus Tanner, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 55 09
E-Mail: markus.tanner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. April 2022

Massnahmen zur Reduktion von Müll und Lärm am Lindli und Salzstadel

Nachdem es im vergangenen Sommer entlang des Rheins am Lindli und Salzstadel insbesondere in den Nachtstunden wiederholt zu Problemen mit Lärm und Littering gekommen ist, hat die Stadt diverse Massnahmen zur Eindämmung ergriffen. Unter anderem werden in diesem Sommer am Rhein Mitarbeitende einer privaten Sicherheitsfirma unterwegs sein.

Am Salzstadel und Lindli treffen in den Sommermonaten die Interessen von Anwohnenden auf die Interessen derjenigen, welche das Gebiet entlang dem Rhein geniessen möchten und den öffentlichen Raum nutzen, um zu verweilen, Musik zu hören und mitgebrachte Getränke und Speisen zu konsumieren. Damit einher geht die Problematik von Lärm zu später Stunde und liegengelassenem Müll.

Der Stadtrat hat diese Problematik erkannt und eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche Lösungen erarbeitet hat, um der Problematik entgegenzuwirken. In diesem Sommer werden nun verschiedene Massnahmen umgesetzt. Unter anderem wird ab Mai 2022 eine private Sicherheitsfirma bei schönem Wetter in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag im Gebiet Salzstadel unterwegs sein, um mit Personen vor Ort das Gespräch zu suchen und das Bewusstsein für die Verhaltensregeln im öffentlichen Raum zu schärfen. Auch werden sich Anwohnende direkt an die Mitarbeitenden wenden können, um auf Probleme aufmerksam zu machen. Eine Information der Anwohnenden über diese Möglichkeit wie auch über deren Einbezug findet voraussichtlich Ende April statt.

Verschiedene Städte und Gemeinden haben mit privaten Sicherheitsfirmen bereits gute Erfahrungen gemacht. Verbote oder Bussen können die Mitarbeitenden der Sicherheitsfirma jedoch nicht aussprechen, da sie keine polizeilichen Befugnisse haben. Nach jedem Einsatz wird ein Ereignisrapport erstellt, der Aufschluss darüber geben wird, wo und wann Lärm und Littering auftreten, so dass auf Probleme kurzfristig reagiert werden kann. Eine Auswertung am Ende des Sommers soll zeigen, wie sich die Massnahme bewährt hat und ob sie weitergeführt werden soll.

Weiter werden zusätzliche Abfallbehälter und ein Glascontainer sowie weitere WC-Anlagen aufgestellt und die bekannten Hotspots häufiger gereinigt.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. April 2022

Die Stadt ehrt Richard Rickli für besondere Verdienste

Die Stadt Schaffhausen zeichnet erstmals eine Person mit einer Ehrenmedaille aus, welche sich in besonderem Masse für die Stadt Schaffhausen verdient gemacht hat. Mit der erstmaligen Auszeichnung wird Richard Rickli für seine Verdienste für die Integration von Menschen mit einer Beeinträchtigung geehrt. Richard Rickli stand von 1993 bis 2015 der früheren Eingliederungsstätte und heutigen altra Schaffhausen als Geschäftsführer vor und hat die altra zu einer weit über die Region hinaus bekannten Institution mit Vorbildcharakter geführt.

Die Stadt Schaffhausen ehrt mit der Ehrenmedaille Personen, welche sich für die Stadt in besonderem Masse verdient gemacht haben, z.B. durch ihr herausragendes, langjähriges soziales oder gesellschaftliches Engagement. Die Ehrenmedaille wird vom Gesamtstadtrat auf Antrag des Stadtpräsidenten verliehen. Mit der Vergabe der Ehrenmedaille erfolgt eine Anerkennung eines speziellen persönlichen Engagements in einem würdigen Rahmen, jedoch ist die Auszeichnung nicht mit einem Preisgeld verbunden. Mit der Ehrenmedaille soll in Zukunft, in der Regel alle zwei Jahre, eine Person ausgezeichnet werden, welche sich in besonderem Masse für die Stadt Schaffhausen verdient gemacht hat. 

Mit der ersten Verleihung möchte der Stadtrat Richard Rickli für seine Verdienste für die Integration von Menschen mit einer Beeinträchtigung auszeichnen. Richard Rickli ist 1952 geboren, in Buchthalen wohnhaft, verheiratet mit Elisabeth Rickli-Bachmann und Vater zweier erwachsener Kinder. Von 1993 bis 2015 stand er als Geschäftsführer der altra Schaffhausen vor, welche sich unter seiner Leitung von der ehemaligen Eingliederungsstätte zu einer modernen und überregional bekannten Institution im Bereich der Integration von Menschen mit einer Beeinträchtigung gewandelt hat. Zu Beginn seiner Tätigkeit waren bei der Eingliederungsstätte 130 Personen tätig. 2015, bei der Pensionierung Richard Ricklis, arbeiteten bei der altra über 700 Menschen mit einer Beeinträchtigung und Personen in der Betreuung und Verwaltung. Entsprechend dem steigenden Bedarf, kamen im Laufe der Jahre weitere Standorte und Bereiche in Neuhausen und der Stadt Schaffhausen dazu, wie die Landwirtschaft und die Wohnheime und Werkstätten des Psychiatriezentrums. Ebenfalls wurde das Angebot an Arbeiten und Produkten und Arbeitsplätzen in der Ausbildung stark ausgebaut nach dem Grundsatz, dass bei der altra jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung eine Arbeit findet, welche ihm zusagt und entspricht.

Um genügend Aufträge zu generieren, setzte die altra als schweizweit erste Institution in diesem Bereich auf professionelles Marketing und Verkauf. So konnten Aufträge nicht nur aus der Region, sondern der gesamten deutschen Schweiz und teils auch aus dem benachbarte Ausland akquiriert werden. Dabei brachte Richard Rickli aus seiner früheren Tätigkeit gute Kontakte zur Industrie mit, welche er zu pflegen und für die altra einzusetzen wusste. Andererseits hat Richard Rickli die altra aber auch menschlich sehr geprägt und erhielt die ehemalige Eingliederungsstätte unter seiner Führung den Namen altra – «altra», italienisch für «anders» für das etwas andere Unternehmen, bei welchem der Mensch im Mittelpunkt steht.

2015 trat Richard Rickli in den Ruhestand und übergab die Geschäftsführung der altra an seinen Nachfolger Alain Thomann. Nach einem mehrjährigen Engagement als Mitglied des Kirchenrats der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen, wirkt Richard Rickli als Stiftungsratspräsident der Stiftung Schönbühl.

Die Ehrenmedaille wird am Freitag, 10. Juni 2022 im Rahmen einer würdevollen Feier übergeben. Die Einladungen hierzu werden in den nächsten Tagen versandt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. April 2022

Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf dem städtischen Strassen- und Radroutennetz

Nachdem der motorisierte Individualverkehr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie stark zurückgegangen war, stieg er auf städtischem Gebiet in der 2. Hälfte des Jahres 2021 wieder beinahe auf das Niveau vor der Pandemie an. Die Velonutzung lag bei den meisten städtischen Zählstellen 2021 unter dem Vorjahresniveau, was auf das schlechte Wetter zurückgeführt wird.

In den Jahren vor der Corona-Pandemie wurde auf dem städtischen Strassennetz regelmässig eine moderate Zunahme des Aufkommens beim motorisierten Individualverkehr gemessen. In 2020 haben die Corona-Beschränkungen jedoch deutliche Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage gehabt. Über das ganze Jahr 2020 betrachtet lag der Verkehrsrückgang etwa bei 10-15%. 2021 wurden die allermeisten Corona-Beschränkungen aufgehoben; die Home-Office-Pflicht endete und Geschäfte und die Gastronomie öffneten wieder. Somit nahm das Verkehrsaufkommen in der Stadt Schaffhausen ab der zweiten Jahreshälfte 2021 wieder zu und «normalisierte» sich fast. Im Durchschnitt lag das Verkehrsaufkommen 2021 auf der Strasse etwa 5 % unterhalb des Niveaus von vor der Pandemie.

Die Rückkehr in die Normalität hatte auch Auswirkungen auf den Veloverkehr. Ferner schlug sich der nasse und kalte Frühling und Sommer in den Velozahlen nieder. So kann grundsätzlich festgestellt werden, dass sich die Velonutzung gegenüber dem Jahr 2020 bei den meisten Zählstellen reduzierte. Ein leichter Velo-Mehrverkehr konnte im Mühlental verzeichnet werden, was vermutlich auf den weiteren Wohnungsbezug im Werk 1 zurückzuführen ist. Auch an der kantonalen Zählstelle Sonnenwegli, welche zwischen Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall liegt, nahm der Veloverkehr um weitere ca. 9 % zu. Seit dem Jahr 2016 ist hier der Veloverkehr um über 50 % angestiegen. In der Stadt Schaffhausen sind Velodaten erst seit dem Jahr 2019 verfügbar. Im Vergleich von 2019 bis 2021 ist trotz des schlechten Wetters eine durchschnittliche Zunahme des städtischen Veloverkehrs um ca. 5 % feststellbar.
Die Verkehrsbelastungen auf den Nationalstrassen, Kantonsstrassen und auch wichtigsten Strassen auf Stadtgebiet in 2021 können ab sofort im kantonalen GIS-Browser abgefragt werden. Bereits seit 2019 sind auch die Daten zu den Velozählstellen online verfügbar.
https://map.geo.sh.ch/strassenverkehrsnetzbelastung
https://map.geo.sh.ch/velozaehlstellen

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Dr. Christian Ordon, Projektleiter kt. Verkehrsplanung
Telefon: +41 52 632 73 57
E-Mail: christian.ordon(at)sh.ch

Medienmitteilung vom 7. April 2022

Baustart der Werkleitungsarbeiten rund ums Stadthausgeviert

Rund ums Stadthausgeviert werden bis Ende 2024 grössere Bauvorhaben umgesetzt. Am Dienstag nach Ostern, dem 19. April 2022 starten nun die Werkleitungsarbeiten. Während der ersten Bauphase werden bis Ende Juni 2022 in der Stadthausgasse ab der Krummgasse bis zum Tunnelgässchen die Werkleitungen erneuert und die Anschlüsse für den Wärmeverbund geschaffen.
 
Neben dem Verwaltungsneubau und der Sanierung der Liegenschaften Eckstein und Stadthaus bis Ende 2024, werden rund ums Stadthausgeviert Werkleitungen erneuert und wird ein Wärmeverbund realisiert. Saniert und umgebaut werden zudem die nördlichen Liegenschaften des Stadthausgevierts, welche die Stadt im Baurecht abgegeben hat.

Die Werkleitungsarbeiten und die Realisation des Wärmeverbundes starten am Dienstag, 19. April 2022 und dauern bis Ende 2023. Ab dem Montag, 11. April werden die Baustelleninstallationen gestellt. Die Arbeiten umfassen insgesamt sieben Bauphasen. Da die archäologischen Grabungen im Innenhof des Stadthausgevierts länger als geplant dauern, werden zur Optimierung der Bauabläufe die ursprünglich geplanten ersten beiden Bauphasen zusammengelegt. Damit werden in einer ersten Bauphase von April bis Ende Juni 2022 die Werkleitungen in der Stadthausgasse ab der Krummgasse bis zum Tunnelgässchen erneuert. Zudem werden die Anschlüsse für den Wärmeverbund geschaffen.

Ab dem 11. April 2022 bis Ende 2023 bleibt aufgrund der Werkleitungsarbeiten die Zufahrt zum Walther-Bringolf-Platz, der Stadthausgasse, der Krummgasse und der Safrangasse für den motorisierten Verkehr sowie für Velos gesperrt und stehen die öffentlichen Parkplätze auf dem Walther-Bringolf-Platz, der Krummgasse und einem Teil des Kirchhofplatzes nicht mehr zur Verfügung Der Verkehr wird über den Kirchhofplatz umgeleitet. Der Durchgang für den Fussverkehr ist gewährleistet. Anlieferungen und Zubringerverkehr bleiben mit Einschränkungen möglich. Die Zufahrt zu den Garagen in diesem Bereich der Stadthausgasse sowie der Safrangasse ist während der ersten Bauphase nicht möglich. Die Stadt bietet den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern während dieser Zeit eine Alternative an.

Die Bauleitung ist bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bauphasen sind auf der Webseite www.stadthausgeviert.ch zu finden.

Ansprechpersonen:

Thomas Hess, Projektleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: medien(at)shpower.ch

Tonino D'Ascanio, Geschäftsführer Etawatt AG
Telefon: +41 52 632 12 87
E-Mail: tonino.dascanio(at)etawatt.ch

Medienmitteilung vom 5. April 2022

Stadt schreibt Millionenüberschuss und investiert in die Zukunft

Auch 2021 kann die Stadt Schaffhausen dank erneut rekordhohen Unternehmenssteuern mit einem Überschuss abschliessen. 15 Mio. Franken werden für den Hallenbadneubau beiseitegelegt, 5 Mio. Franken für einen städtischen Klimafonds. Nach diesen Einlagen in finanzpolitische Reserven verbleibt ein ausgewiesener Überschuss von 7.2 Mio. Franken. 2021 investierte die Stadt 40 Mio. Franken in ihre Infrastruktur. Das Nettovermögen stieg gleichzeitig auf über 8'000 Franken pro Kopf an.

Das Rechnungsjahr 2021 reiht sich in die Jahre mit erfreulich erfolgreichen Abschlüssen ein.

+7.2 Mio. Fr. Überschuss, 20 Mio. Fr. neue Reserven
Die Erfolgsrechnung schliesst mit +7.2 Mio. Franken deutlich besser ab als erwartet; ursprünglich budgetiert waren -1.3 Mio. Franken. Das operative Ergebnis beträgt +27.3 Mio. Franken.

Der Überschuss erlaubt die Bildung von zwei neuen finanzpolitischen Reserven für Zukunftsvorhaben:
• 15 Mio. Franken für die Teilvorfinanzierung des KSS Hallenbadneubaus
• 5 Mio. Franken für eine Ersteinlage in den noch zu bildenden städtischen Klimafonds

Neuer Höchststand bei Unternehmenssteuern: 52.7 Mio. Franken
Hauptgrund für den positiven Abschluss sind einmal mehr die Unternehmenssteuern. Mit 52.7 Mio. Franken übertreffen die Steuererträge der juristischen Personen 2021 den bisherigen Rekordwert aus dem Vorjahr (52.1 Mio. Fr.) noch einmal. Die Stadt Schaffhausen profitierte zudem von der Überschussverteilung der Bundessteuereinzugsprovision, und zwar mit 5.6 Mio. Franken.

Personal- und Sachaufwand unter Budget
2021 sind die Exekutivkredite wegen einer Praxisänderung bei der Bewilligung von Kreditüberschreitungen höher als bisher (10.5 Mio. Fr.). Trotzdem wurde der ursprünglich budgetierte betriebliche Aufwand nicht überschritten.
Der Sachaufwand liegt 7.3 Mio. Franken unter Budget. Der Personalaufwand liegt mit 113.0 Mio. Franken 5.6 Mio. Franken unter Budget und 1.6 Mio. Franken über Vorjahresrechnung. Per Ende 2021 waren über 30 Stellen nicht besetzt. Der Personalbestand (ohne Betriebe und Lehrpersonen) steigt im Berichtsjahr um 1.3 auf 871.8 Vollzeitstellen, welche sich auf 1'323 Mitarbeitende aufteilen. Das durchschnittliche Pensum beträgt 66 %.

Corona-Effekte mit Reserve ausgeglichen
Die Corona-Krise hinterlässt auch 2021 ihre Spuren in der städtischen Rechnung. Insgesamt wurden Corona-bedingte Mindererträge und Mehraufwände von zusammen 1.5 Mio. Franken verzeichnet, welche mit Entnahmen aus der vor zwei Jahren gebildeten Corona-Reserve ausgeglichen werden können.

Investitionsintensives Jahr mit Nettoinvestitionen von 40 Mio. Franken
Die Stadt tätigte 2021 Nettoinvestitionen von 40.0 Mio. Franken, wovon rund 26 Mio. Franken auf die Verkehrsbetriebe (E-Bus, Depoterweiterung) entfallen. Die bauliche Umsetzungsquote liegt im 2021 bei 53 %. Der Bestand an Verpflichtungskrediten steigt 2021 auf knapp 125 Mio. Franken, was einem kreditrechtlichen Arbeitsvorrat von rund 3 Jahren entspricht.

Über 8'000 Franken Nettovermögen pro Kopf
Trotz hohen Investitionen ist der Finanzierungssaldo dank hohen Steuererträgen nahezu ausgeglichen und es kommt zu keiner Neuverschuldung. Unter Berücksichtigung der Investitionen ins Finanzvermögen liegen der Finanzierungssaldo bei -0.4 Mio. Franken und die Selbstfinanzierung bei 99 %. Das Nettovermögen ohne Darlehen steigt im Berichtsjahr 2021 um 913 Franken auf 8'079 Franken pro Einwohner.

Investitionskurs auch in anspruchsvollen Zeiten beibehalten
Das globale politische und wirtschaftliche Umfeld mit dem Krieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Stadt Schaffhausen: Die Energie- und Rohstoffpreise steigen, es kommt zu unterbrochenen Lieferketten, die Zinsen an den Kapitalmärkten steigen und es ist eine leichte Inflation erkennbar. Der Stadtrat schenkt den jüngsten Entwicklungen grosse Aufmerksamkeit und will den eingeschlagenen, langfristig ausgerichteten Investitionskurs trotz vorübergehend stürmischerer Zeiten beibehalten.

Link zur Vorlage

Link zur Jahresrechnung

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. April 2022

Vorübergehende Unterbringung von Schutzsuchenden in der Dreifachhalle Breite

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) nimmt die Zivilschutzanlage in der Dreifachhalle Breite in der Stadt Schaffhausen in Betrieb. Ab Montag, 11. April 2022 wird die Zivilschutzanlage bis auf weiteres als Anlaufstelle für Schutzsuchende aus der Ukraine dienen. Es können maximal 100 Personen gleichzeitig aufgenommen werden. Das SEM geht davon aus, dass die Personen durchschnittlich 2-3 Tage in der Zivilschutzanlage auf der Breite bleiben.

In der Anlaufstelle werden die wichtigsten Grundbedürfnisse abgedeckt. Die Personen werden bei ihrer Ankunft in der Dreifachhalle noch nicht registriert sein. Sie werden von Schaffhausen mit einem Shuttle nach Altstätten gebracht, dort registriert und dann den Kantonen zugewiesen.

Die Betreuung der schutzsuchenden Personen wird durch das SEM und seine Partner sichergestellt (Asylorganisation Zürich, Securitas). Die Securitas ist rund um die Uhr in der Anlage anwesend. Die Schutzsuchenden verbringen die Nächte in der Anlage, tagsüber können sie diese verlassen. Als Tagesinfrastruktur wird die Registrierstelle im Güterbahnhof genutzt.

Ansprechpersonen:

Kontakt für Medienschaffende
Staatssekretariat für Migration
Tel: +41 58 465 78 44
E-Mail: medien(at)sem.admin.ch

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. März 2022

Nächste Schritte für «Museum zu Allerheiligen 2025»

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie haben der Stadtrat und die Sturzenegger-Stiftung im Juli 2021 aufgezeigt, wie das Museum zu Allerheiligen modernisiert und für die Zukunft fit gemacht werden kann. In der Zwischenzeit haben die Projektverantwortlichen die Vernehmlassungsantworten zu dem Projekt «Museum zu Allerheiligen 2025» ausgewertet und die nächsten Schritte festgelegt. Das Museum soll weiterhin als Mehrspartenmuseum geführt werden mit einem neu konzipierten Eingangsbereich und einer Modernisierung der Ausstellungsfläche. 

Im Mai 2020 wurde das Projekt «Museum zu Allerheiligen 2025» gemeinsam von der Sturzenegger-Stiftung und der Stadt Schaffhausen initialisiert. In einer umfassenden Machbarkeitsstudie wurde im Juli 2021 aufgezeigt, wie das renommierte Mehrspartenhaus auf der bestehenden Museumsfläche inhaltlich, betrieblich und baulich auf den neusten Stand und damit in ein modernes, zukunftsweisendes Museum geführt werden kann. Die Machbarkeitsstudie wurde den museumsnahen Organisationen und städtischen Parteien zur Vernehmlassung unterbreitet, woraufhin 15 Vereine, Stiftungen und Parteien differenziert Stellung genommen haben. Der Lenkungsausschuss hat die Stellungnahmen ausgewertet und verschiedene Handlungsfelder festgelegt.

Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt, dass die Machbarkeitsstudie sehr unterschiedlich aufgenommen wurde. Die einzelnen Themen wurden sehr differenziert, aber auch divers kommentiert und kontrovers beurteilt. Rund zwei Drittel der Stellungnahmen begrüssen die Modernisierung des Museums zu Allerheiligen und eine Attraktivierung des Eingangsbereichs. Auch die Barrierefreiheit und die Einfügung in das neu entstehende Quartier wurden mehrfach positiv erwähnt. Darüber hinaus beinhalteten jedoch sämtliche Stellungnahmen Punkte, welche kritisch beurteilt wurden. Einzelne Stellungnahmen lehnten das Projekt rundweg ab.

Aus den Erkenntnissen der Stellungnahmen hat der Lenkungsausschuss verschiedene Schlüsse gezogen. Klar ist für den Lenkungsausschuss, dass das Museum weiterhin als Mehrspartenhaus geführt werden soll, da gerade die Mehrspartigkeit das Museum zu Allerheiligen auszeichnet und eine Chance für dessen Profilierung darstellt. Eine Überdachung des Pfalzhofes ist bautechnisch zu aufwändig und schafft einen aus verschiedener Sicht schwierig zu gestaltenden Raum, weshalb der Hof offen belassen werden soll. Folgende Punkte wurden zudem als Handlungsfelder zur weiteren Bearbeitung festgelegt:

• generelle Modernisierung, insbesondere der Abteilung Natur
• qualitative Aufwertung des Museumsbesuches
• optimierter Eingangsbereich, Zugänglichkeit und Verknüpfung mit den weiteren Entwicklungen im Quartier
• Barrierefreiheit / Lift
• grundsätzliche Aufteilung der Ausstellungs- und Serviceflächen
• Raum für Ausstellungsflächen auch im Erdgeschoss
• Sanierung / Aufwertung des Dachgeschosses Ostflügel
• Qualitative Aufwertung des Aufenthaltes in den einzelnen Ausstellungsräumen

In einem nächsten Schritt werden die Grundlagen und Voraussetzungen für die Erneuerung und Attraktivierung des Museums zu Allerheiligen geschaffen. Dabei fliessen die Erkenntnisse aus der Vernehmlassung in die weiteren Schritte ein. Bei der Bearbeitung der Handlungsfelder werden die museumsnahen Organisationen, welche sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, miteinbezogen.

Link zu den Vernehmlassungsantworten

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Hortensia von Roda, Präsidentin Sturzenegger-Stiftung
Telefon: +41 52 633 07 62
E-Mail: sturzenegger.stiftung(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. März 2022

Neuer Bereichsleiter Hochbau der Stadt Schaffhausen

Musa Miftari wird neuer Leiter des Bereichs Hochbau der Stadt Schaffhausen. Er wird seine neue Funktion bei der Stadt Schaffhausen per 1. August 2022 übernehmen. Musa Miftari tritt die Nachfolge von Karin Brand an, die im Sommer 2022 in den frühzeitigen Ruhestand geht.

Der Stadtrat hat Musa Miftari zum neuen Bereichsleiter des städtischen Hochbauamts ernannt. Er wird die neue Stelle ab dem 1. August 2022 antreten.

Musa Miftari hat nach der Ausbildung und praktischen Erfahrung als Bauzeichner ein Studium in Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bau an der Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung in Konstanz absolviert. Er arbeitet seit 2015 beim städtischen Hochbauamt und hat dabei laufend zusätzliche Aufgaben und Verantwortung übernommen. Heute ist der 33-Jährige als Projektleiter Strategie und Compliance sowie als stellvertretender Bereichsleiter tätig. Er ist unter anderem zuständig für die baulichen Aspekte der Schulraumplanung sowie für die strategische Leitung bei Hochbauprojekten, die in den kommenden Jahren realisiert werden sollen, wie z.B. der Neubau des Hallenbads der KSS. Durch seine bisherigen Tätigkeiten ist Musa Miftari vertraut mit allen Aufgabengebieten der drei Abteilungen des Hochbauamts sowie mit den Prozessen der Planung und Politik. Mit der Übernahme der Bereichsleitung durch Musa Miftari als hervorragend geeigneter interner Kandidat ist sichergestellt, dass die zahlreichen laufenden Projekte des Hochbauamts ohne Unterbruch weitergeführt werden können.

Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Musa Miftari in seiner neuen Funktion und wünscht ihm viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. März 2022

Neues Verkehrs- und Nutzungskonzept für den «Walther-Bringolf-Platz»

Im Rahmen der Aufwertung verschiedener öffentlicher Plätze in der Altstadt wird der «Walther-Bringolf-Platz» aufgewertet und erhält ein neues Verkehrs- und Nutzungskonzept.

Der Grosse Stadtrat hatte am 18. Februar 2020 das Postulat «Attraktivierung des Walther-Bringolf-Platzes» für erheblich erklärt, womit der Stadtrat aufgefordert wurde, ein fussgängerfreundliches Verkehrs- und Nutzungskonzept sowie Massnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auszuarbeiten. Die Ergebnisse liegen nun vor und das weitere Vorgehen wurde vom Stadtrat verabschiedet.

Bereits für die vorangegangene Legislatur hat der Stadtrat das Ziel formuliert, öffentliche Räume und Plätze aufzuwerten und so eine lebendige Altstadt zu fördern. Auch in den Legislaturzielen 2021 bis 2024 ist die Aufwertung von öffentlichen Räumen und Plätzen als Massnahme zur Erreichung des Ziels «Lebendige Altstadt und Quartiere» definiert. Gemeinsam mit verschiedenen Akteuren engagiert sich der Stadtrat für die Entwicklung der Altstadt, wobei die Federführung bei der Attraktivierung öffentlicher Räume bei der Stadt liegt. Die vom Stadtrat nun verabschiedeten Richtlinien für das neue Verkehrs- und Nutzungskonzept sowie ein Richtkonzept für eine mögliche zukünftige Gestaltung des «Walther-Bringolf-Platzes» stehen in Übereinstimmung mit diesen Zielen.
Die Grundlagen und Rahmenbedingungen für das neue Verkehrs- und Nutzungskonzept wurden von der Stadtplanung und der Stabsstelle Quartierentwicklung erarbeitet. Dabei wurden auch die Erfahrungen der temporären Aufwertung im Sommer 2020 im Rahmen des Projekts «Stadtsummer» sowie die Ergebnisse eines Informations- und Mitwirkungsanlasses berücksichtigt, zu dem die Gewerbetreibenden und Anwohnenden am Walther-Bringolf-Platz sowie weitere Interessierte eingeladen waren. Mit der neuen Verkehrsführung und Gestaltung sollen zum einen Anreize geschaffen werden, in die Altstadt zu kommen, sich dort länger aufzuhalten und in den Altstadtgeschäften einzukaufen, und zum andern soll die Lebensqualität für die Anwohnenden gesteigert werden.

Ausgehend von der angestrebten erhöhten Aufenthaltsqualität und längeren Verweildauer für verschiedene Nutzende wird der motorisierte Verkehr aufgehoben, wobei die Zufahrt aber für alle gewährleistet ist, die darauf angewiesen sind (Anlieferung und Abholung, Zufahrten zu bestehenden Garagen, in Mobilität eingeschränkte Personen, Blaulichtorganisationen etc.).
Die Attraktivierung des Walther-Bringolf-Platzes und die damit verbundene Aufhebung der Parkplätze wurden bereits im Richtplan Parkierung festgehalten, der im November 2001 vom Grossen Stadtrat verabschiedet wurde. Gemäss dem damaligen Beschluss sollten in einer ersten Phase Parkhäuser realisiert werden. Seither wurden zusätzliche Parkplätze in der Altstadt bzw. in der unmittelbaren Peripherie geschaffen. In der Gesamtbilanz gemäss Parkplatz-Kataster zeigt sich im Zeitraum 2000 bis 2020 eine Zunahme um rund 850 Parkplätze (+37 %).
Die 24 öffentlichen Parkplätze im Bereich Walther-Bringolf-Platz und Krummgasse lösen einen sehr hohen Suchverkehr aus. Entsprechend kann mit deren Aufhebung ein grosser Mehrwert erreicht werden für alle, die sich in diesem Bereich bewegen und aufhalten, hier wohnen oder arbeiten. Die Behindertenparkplätze bleiben bestehen. Angesichts der seit einigen Jahren rückläufigen Auslastung der öffentlichen Parkplätze und den Kapazitäten in den Parkhäusern steht ein ausreichendes Parkplatzangebot in und um die Altstadt zur Verfügung.

Ausgehend vom neuen Verkehrs- und Nutzungskonzept wird die Aufwertung des «Walther-Bringolf-Platzes» nach dem Bau der Werkleitungen rund ums Stadthausgeviert ab Ende 2023 temporär und danach mit einer neuen Gestaltung angestrebt. Für die Zwischenphase sind Aufwertungsmassnahmen geplant, welche mehr Schatten, zusätzliche Sitzgelegenheiten und ein seichtes Wasserbecken für eine bessere Zugänglichkeit des Brunnenwassers insbesondere für Kinder bieten. Die einzelnen Gestaltungselemente sind mobil einsetzbar und verschiebbar.
Um die beste Lösung für die definitive Gestaltung des «Walter-Bringolf-Platzes» zu finden, wird ein Gestaltungs-Wettbewerb ausgeschrieben. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2023 vorliegen.

Ansprechpersonen:
 
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
 
Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. März 2022

Verkehr bei der Schifflände wird im Sommer wieder geregelt

Wie bereits im vergangenen Jahr werden Verkehrskadetten während den Sommermonaten jeweils am Wochenende den Verkehr beim Übergang Schifflände -Freier Platz regeln.

In den vergangenen Jahren ist das Fussgängeraufkommen beim Übergang Schifflände-Freier Platz erheblich gestiegen. Vor allem an den Wochenenden im Sommer bei schönem Wetter wirkte sich diese Situationen auf alle Verkehrsteilnehmenden einschliesslich den öffentlichen Verkehr negativ aus.

Im Jahr 2021 feierte der TCS sein 125-jähriges Jubiläum. Die Sektion Schaffhausen finanzierte als Jubiläumsgeschenk den Einsatz von Verkehrskadetten beim Fussgängerübergang Schifflände-Freier Platz in der Zeit von Ende Juni bis Ende September, jeweils am Samstag und Sonntag von 11:00 bis 18:00 Uhr.

Die Erfahrungen waren durchwegs positiv. Unter anderem konnten grössere Rückstaus verhindert und die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht werden. Durch die Verkehrsregelung war es zudem für die Busse einfacher möglich, sich nach dem Halt an der Schifflände wieder in den Verkehr einzugliedern. Dieser Umstand wirkte sich positiv auf das Einhalten des Fahrplans aus.

Die Verkehrskadetten werden deshalb von Mitte Juni bis Mitte September 2022 wieder für die Verkehrsregelung eingesetzt. Die Stadt Schaffhausen hat einen entsprechenden Kredit gesprochen.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. März 2022

Stadt ermöglicht beim Salzstadel ein «Pop-Up Sommergarten & Beach Club»

Auf dem Areal unterhalb des Salzstadels wird durch ein «Pop-Up Sommergarten & Beach Club» diesen Frühsommer bis zum September eine kulinarische und kulturelle Begegnungszone entstehen. Der Stadtrat hat hierfür ein Konzept der Schaffhauser Firma 5starevent GmbH genehmigt. Das Konzept wird mit den bekannten und beliebten «Music Nights» ergänzt, welche üblicherweise in der Safrangasse stattfinden. Somit kann die Stadt Schaffhausen Ersatz für Einschränkungen anbieten, welche durch die Bauarbeiten rund ums Stadthausgeviert entstehen.

Bereits 2021 kam die Stadt dem vielfachen Wunsch der Bevölkerung nach, den Rhein stadtnah geniessen zu können und bewilligte für die Sommermonate ein Gastrononmieangebot am Salzstadel, welches von den Gästen gut angenommen und vor allem an schönen Tagen rege genutzt wurde. Für dieses Jahr wurden verschiedene Möglichkeiten und Konzepte geprüft, um den Standort wiederum temporär aufzuwerten. Der Stadtrat entschied sich dabei für den Vorschlag der 5starevent GmbH, welche durch die Bauarbeiten rund ums Stadthausgeviert in der Sommergastronomie 2022 stark eingeschränkt sein wird. Mit dem Standort am Salzstadel kann somit eine Ersatzfläche zur Verfügung gestellt werden, um auch die «Music Nights» anbieten zu können, welche in den vergangenen Jahren in der Safrangasse stattfanden. Das Konzept verfolgt die Idee eines sommerlichen Gastronomieangebots mit «Food Trucks», welche ein sommerliches Kulinarik-Angebot vorsehen.

Da die Veranstaltungsfläche heute durch den Verkehr genutzte Flächen betrifft, sind Anpassungen bei der Veloführung und Parkierung notwendig. Die Carparkplätze werden an bereits bestehenden und an einem alternativen Standort bei Kinepolis angeboten.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin Bau
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. März 2022

Turmuhr beim Schwabentor wird repariert

Die Turmuhr beim Schwabentor muss repariert werden. Die Zuleitung zur Steuerung der Turmuhr muss ausgewechselt werden. Deshalb wird die Uhr am Dienstag, 8. März 2022 vorübergehend stillstehen.

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. März 2022

Erweiterung Tempo-30-Zone Geissberg

Die Tempo-30-Zone im Quartier «Geissberg» soll erweitert werden. Mittels einer Petition vom September 2018 hatten Anwohnerinnen und Anwohner sich für eine Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone ausgesprochen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Stadtrat hat das Anliegen geprüft und unterbreitet dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage eine Erweiterung der Tempo-30-Zone.

Am 5. September 2018 hat die Anwohnerschaft der Finsterwaldstrasse eine Petition eingereicht, in der sie die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone an der östlichen Finsterwaldstrasse inklusive der angrenzenden Quartierstrassen (Rothüsliweg, Geisshaldenweg, Trottenweg, Gütliweg) beantragt. Dies mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Die Stadt hat daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Eignung und Verhältnismässigkeit einer Temporeduktion zu beurteilen und die damit verbundenen Massnahmen aufzuzeigen. Angesicht der aktuellen wie auch der angestrebten Siedlungsentwicklung im städtischen Quartier «Geissberg» und unter Berücksichtigung des Anliegens der Anwohnerschaft wurde die Ausweitung der Tempo-30-Zone auch für den Bereich der nördlichen Geissbergstrasse sowie dem nördlichen Weinsteig geprüft.

Das Gutachten hat ergeben, dass mit einer Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeiten von 50 km/h auf 30 km/h grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann und die Bestimmungen der Tempo-30-Zonen-Verordnung des Bundes eingehalten werden können. Auf diesen Grundlagen unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone auf dem «Geissberg» im Bereich der nördlichen Geissbergstrasse, dem nördlichen Weinsteig und dem unteren Teil der Finsterwaldstrasse:

• Mit einer Temporeduktion an der nördlichen Geissbergstrasse kommt es zu einer wahrnehmbaren Reduktion der Lärmemissionen sowohl am Tag als auch in der Nacht. Für die Busse der Linie 6 ergibt sich auf dem rund 600 m langen Abschnitt nur eine sehr geringe Erhöhung der Fahrzeit. Die Einführung der Tempo-30-Zone wurde im neuen Angebotskonzept der vbsh bereits berücksichtigt.
• Mit der geforderten Temporeduktion am nördlichen Weinsteig wird die Verkehrssicherheit insbesondere der jüngeren Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöht. Ebenso können die Lärmemissionen reduziert und die Wohnqualität verbessert werden.
• Im unteren Teil der Finsterwaldstrasse bis zur Kreuzung Hochstrasse inklusive der angrenzenden Quartierstrassen (Rothüsliweg, Geisshaldenweg, Trottenweg, Gütliweg) wird mit der Erweiterung der Tempo-30-Zone das Ziel erreicht, die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden (Kinder auf dem Schulweg, Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende) zu verbessern

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. März 2022

Stadtrat verurteilt Angriff auf die Ukraine und spendet an Glückskette

Am Morgen des 24. Februar 2022 begann eine militärische Invasion Russlands in die Ukraine. Der Stadtrat verurteilt den Angriff Russlands, der eine klare Verletzung des Völkerrechts darstellt, und er ist in grosser Sorge um die vom Krieg betroffenen Menschen. Wegen des Konflikts befinden sich Hunderttausende Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht. Um die sich abzeichnende humanitäre Krise zu bewältigen, sammelt die Glückskette Spenden, einerseits für die Versorgung von Flüchtlingen an den Grenzen zur Ukraine, anderseits für die Unterstützung von Hilfsprojekten innerhalb der Ukraine, sofern die Sicherheitslage dies zulässt. Der Stadtrat unterstützt die Sammelaktion mit einem Beitrag von 5'000 Franken aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Februar 2022

Neueröffnung nach umfassender Sanierung: Aus Park Casino wird «Pavillon im Park»

In den vergangenen Monaten ist das ehemalige Park Casino umfassend saniert und modernisiert worden. Mit der Neueröffnung wird das traditionelle städtische Veranstaltungslokal an der Steigstrasse 24 neu positioniert. Es trägt neu den Namen «Pavillon im Park» und soll wieder zu einem beliebten Ort für Tagungen und Feiern werden, auch über die Stadt- und Kantonsgrenzen hinaus.

Das Veranstaltungsgebäude wurde ursprünglich 1805 im Empire-Stil durch die «Gesellschaft der Freunde» erbaut und 1945 zusammen mit dem Park zu einem Spezialpreis von 98'000 Franken an die Stadt Schaffhausen verkauft. Diese verpflichtete sich im Gegenzug, das Gebäude und die Grünanlage der Öffentlichkeit zur Verfügung zu halten. In der Folge wurde das Gesellschaftshaus umgebaut und «Casino» genannt. Seither wird es als städtisches Veranstaltungslokal genutzt und ist Standort von grossen, nicht mehr wegzudenkenden Schaffhauser Traditionsanlässen. Mit der Eröffnung des Swiss Casinos am Herrenacker wurde das Lokal in «Park Casino» umgetauft. Während der Corona-Pandemie tagten das Kantons- und das Stadtparlament im Park Casino bis die Sanierung im Sommer 2021 beginnen konnte.

Umfassende Sanierung und Modernisierung
2020 hat der Grosse Stadtrat entschieden, die teilweise unter Denkmalschutz stehende Liegenschaft einer umfassenden Sanierung für 2.7 Mio. Franken zu unterziehen und insbesondere die alte, sanierungsbedürftige Infrastruktur auf den neuesten Stand zu bringen und energetische Massnahmen zu ergreifen. Die Sanierungsarbeiten starteten im August 2021 und dauerten rund sechs Monate. Neu verfügt die Liegenschaft über eine grosse und ebenerdige Terrasse inkl. Beschattung als zusätzlicher Ort für Anlässe bei guter Witterung und einen behindertengerechten Zugang. Die neue Lüftung- und Klimaanlage sorgt das ganze Jahr auch bei grosser Belegung für eine angenehme Atmosphäre. Die Liegenschaft verfügt über eine moderne Multimedia-Anlage und präsentiert sich mit neuer zeitgemässen Möblierung sowie im neuen, zeitgemässen Farbkonzept, welches die denkmalpflegerischen Aspekte berücksichtigt. Für Hörbeeinträchtigte besteht neu eine Funkanlage, welche speziell auf Empfänger von Hörgeräten abgestimmt ist. Foyer und Säle sind mit Leihgaben aus der Kunstsammlung der Stadt Schaffhausen ausgestattet. Weiter wurden die Übersetzungskabinen und die Künstlergarderoben saniert, die Haustechnikanlagen ersetzt sowie unter anderem wärmetechnische Massnahmen im Dachbereich durchgeführt. Das Sanierungsprojekt konnte trotz Pandemie budget- und termingerecht abgeschlossen werden.

Das Lokal in Fussdistanz zum Bahnhof bietet Platz für Kongresse, Seminare, Generalversammlungen, private Anlässe, Vorträge und Theater. Im Innenbereich können Bankette mit ca. 400 Sitzplätzen durchgeführt werden. Für Anlässe im kleineren Rahmen steht im Nebengebäude zusätzlich der Stadtkeller mit seinem rustikalen Ambiente zur Verfügung.

Neueröffnung unter dem Namen «Pavillon im Park»
Mit der Neueröffnung wird das traditionelle städtische Veranstaltungslokal am Markt neu positioniert. Zur Neupositionierung hat die Stadt Schaffhausen einen Wettbewerb unter Schaffhauser Marketing-Agenturen durchgeführt. In Anlehnung an die einmalige Lage im Park trägt es neu den Namen «Pavillon im Park». Das neue Logo symbolisiert das ikonische Gebäude im Park. Der Namenswechsel war angezeigt, weil der Begriff «Casino» in der Bevölkerung oft zu Verwechslungen und falschen Assoziationen führte. Ziel der Sanierung und der Neupositionierung ist es, das traditionelle städtische Veranstaltungslokal wieder zu einem beliebten und zeitgemässen Ort für «TAGEN – FEIERN – BEGEGNEN» zu machen, auch über die Stadt- und Kantonsgrenzen hinaus. Das Lokal wird weiterhin von Wolfgang und Petra Schmidtke (SV Group Schweiz) geführt.

www.pavillonimpark.ch

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12, +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Februar 2022

Stadtrat verabschiedet Konzepte im Bereich Sport

Sport geniesst in Schaffhausen einen hohen Stellenwert. Vom Kleinkindturnen bis zum Seniorensport existieren für die Bevölkerung vielfältige Angebote. Es ist der Stadt ein Anliegen, den Sport im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu fördern und eine auf die Bedürfnisse der Einwohnenden abgestimmte Sportpolitik zu führen. Der Stadtrat hat dazu nun drei Konzepte verabschiedet.

Sportliche Betätigung hat einen positiven Einfluss auf die Gesundheit, die Bildung, die Leistungsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt der Bevölkerung. Die Stadt Schaffhausen unterstützt die sportliche Betätigung möglichst vieler Schaffhauserinnen und Schaffhauser dabei mit der Schaffung passender Rahmenbedingungen. Dem Kinder- und Jugendsport wird hierbei ein besonderes Gewicht beigemessen. Die Ausübung von Spitzensport ermöglicht die Stadt hauptsächlich - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - durch das Bereitstellen geeigneter Infrastruktur.

Die Stadt Schaffhausen hat die Grundsätze und Ziele ihrer Sportpolitik im «Sportpolitischen Konzept der Stadt Schaffhausen» festgehalten. Das Konzept zeigt auf, mit welchen Massnahmen und im Rahmen welcher Organisation die städtische Sportförderung erfolgt. Weiter hat der Stadtrat das «Gemeinde-Sportanlagenkonzept (GESAK) der Stadt Schaffhausen» und das «Finanzierungskonzept für Sportanlagen mit privater Trägerschaft» verabschiedet.

Planungsinstrument für Sportanlagen und Bewegungsräume
Grundlage für das vom Stadtrat verabschiedete Gemeinde-Sportanlagen Konzept (GESAK) bildet der Leitfaden des Bundesamts für Sport (BASPO). Das GESAK umfasst sämtliche Sport- und Bewegungsräume im Einzugsgebiet der Stadt Schaffhausen und dient als Planungsinstrument für die Erstellung und den Betrieb von Sportanlagen und Bewegungsräumen.

Die Stadt Schaffhausen verfügt bereits jetzt über eine ausgewogene und vielseitige Sportinfrastruktur mit öffentlich-rechtlicher und privater Trägerschaft. Im Vordergrund stehen die Erhaltung und Erneuerung der bestehenden öffentlichen Anlagen und deren Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer. Zu den definierten Bewegungsräumen bestehen verschiedene Konzepte und Berichte. Die Konzepte werden regelmässig überprüft und dort wo notwendig ergänzt.

Basierend auf dem GESAK definiert das «Finanzierungskonzept für Sportanlagen mit privater Trägerschaft» die Kriterien unter welchen die Stadt den Bau von privaten Sportanlagen finanziell unterstützt. Um eine Unterstützung der Stadt Schaffhausen zu erhalten, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Im Sinne einer Gleichbehandlung wurden die Beurteilungskriterien aus dem Kriterienkatalog des «Kantonalen Sportanlagen Konzeptes (KASAK)» abgeleitet.

Die Motion Raphaël Rohner «Sport- und Freizeitanlagenkonzept für die Stadt Schaffhausen» aus dem Jahr 2007 ist mit den nun vorliegenden Konzepten erfüllt und wird dem Grossen Stadtrat im Rahmen der Bereinigung der hängigen Motionen und Postulate zur Abschreibung beantragt.

Link zu den Konzepten


Ansprechperson für politische Fragen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Ansprechpersonen für fachliche Fragen:

Roger Köppel, Leiter städtisches Sportamt
Telefon: +41 52 632 53 45
E-Mail: roger.koeppel(at)stsh.ch

Katrin Huber, Stabssleiterin Bildungsreferat
Telefon: +41 52 632 56 09
E-Mail: katrin.huber(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Februar 2022

Spende nach Unwetter in Madagaskar

Anfang Februar hat ein Hurrikan Madagaskar schwer getroffen und insbesondere im östlichen Teil des Landes weite Teile der Infrastruktur zerstört. Die Stadt Schaffhausen unterstützt deshalb die international tätige Organisation «Save the Children», welche vor Ort aktiv ist, mit einem einmaligen Beitrag von 5'000 Franken. Der städtische Beitrag wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Februar 2022

Eingeschränkte Nutzung des Fronwagplatzes

Ein Teil des Baustellenverkehrs zur Baustelle im Stadthausgeviert erfolgt ab Mitte März 2022 über den Fronwagplatz. Daher kann dieser während der Bauzeit bis Ende 2023 nur mit Einschränkungen genutzt werden. 

Im Bereich des Stadthausgevierts werden in den nächsten zweieinhalb Jahren grössere Bauarbeiten umgesetzt. Neben dem Verwaltungsneubau und der Sanierung des Hauses Eckstein stehen Werkleitungsarbeiten an und wird ein Wärmeverbund realisiert. Saniert und umgebaut werden zudem die nördlichen Liegenschaften im Stadthausgeviert. Die Zufahrt eines Teils der Lastwagen zur Baustelle erfolgt dabei über den Obertorkreisel, die Oberstadt und den Fronwagplatz in die Stadthausgasse. Die Route über den Fronwagplatz wird ab Mitte März 2022 regelmässig genutzt, wenn der Aushub der Baugrube für den Verwaltungsneubau Stadthausgeviert startet. Während den Baustellenzeiten von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr ist es wichtig, dass die Route frei bleibt und keine Fahrzeuge auf der Fahrroute abgestellt werden. Am Samstag und Sonntag werden normalerweise keine Lastwagen verkehren.

Die Bauarbeiten am und um das Stadthausgeviert dauern bis Ende 2023. Während der gesamten Bauzeit kann der Fronwagplatz nur mit Einschränkungen für Veranstaltungen genutzt werden. Je nach Bauphase wird die Route über den Fronwagplatz unterschiedlich intensiv genutzt. Für Fussgängerinnen und Fussgänger bleibt der Fronwagplatz jederzeit zugänglich. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bauphasen sind auf der Webseite www.stadthausgeviert.ch zu finden. Die Bauleitung ist bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Februar 2022

Bereichsleiterin Monica Studer wird pensioniert
Langjähriges Engagement für eine innovative Altersstrategie

Monica Studer, Bereichsleiterin Alter, wird Ende Februar 2022 pensioniert. Mit ihrem grossen Engagement und ihrem fundierten Fachwissen hat sie sich unter anderem für die Entwicklung und Umsetzung der Altersstrategie «Zu Hause alt werden» eingesetzt und massgeblich dazu beigetragen, dass die innovative Alterspolitik der Stadt Schaffhausen schweizweit als beispielhaft angesehen wird.

Monica Studer trat am 1. November 1992 ihre Funktion als Stabsstelle Spitexentwicklung bei der Stadt Schaffhausen an. In dieser damals neu geschaffenen Funktion führte sie die 13 Organisationen, welche Spitexdienste in der Stadt Schaffhausen anboten, im Spitex Verband zusammen. Daneben war sie zuständig für die Anmeldungen in die städtischen Altersheime. Bevor sie ihre Stelle bei der Stadt Schaffhausen antrat, baute sie unter anderem den Bereich Sozialbetreuung in einer Wohnbaugenossenschaft auf und wirkte aktiv mit bei der Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für durchmischtes Alterswohnen in Zürich.

Im Bereich Alter hat sich in den vergangenen Jahren viel gewandelt. Im Jahr 2000 hat Monica Studer die neugeschaffene Funktion «Ressortleitung für stationäre und ambulante Altersbetreuung» bei der Stadt Schaffhausen übernommen und war damit - ebenso wie heute - direkte Vorgesetzte der Leiterinnen und Leiter der städtischen Alterszentren. Zudem beaufsichtigte sie die Spitex-Organisation, welche 2012 in den Bereich Alter integriert wurde. Die Funktion von Monica Studer wurde damals in «Bereichsleitung Alter» umbenannt. Ihre Aufgabe als Bereichsleiterin umfasste das Führen des Bereichs und der Geschäftsleitung des Bereichs Alter sowie die Entwicklung und Umsetzung der Altersstrategie «Zu Hause alt werden» mit den dazu gehörenden anspruchsvollen Veränderungsprozessen und den Aufbau und die Einführung von neuen Dienstleistungen. Monica Studer hat massgeblich dazu beigetragen, dass die innovative Alterspolitik der Stadt Schaffhausen schweizweit als beispielhaft angesehen und geschätzt wird.

Im Lauf ihrer langjährigen Tätigkeit hat Monica Studer ein grosses Netzwerk zu Städten, Fachorganisationen und Hochschulen aufgebaut. Mit ihrer umfassenden Sichtweise zu einer integrierten Versorgung im Altersbereich wurde sie als kompetente Fachperson geschätzt, arbeitete in nationalen Projekten mit und konnte so ihr Fachwissen und ihre Erfahrung weitergeben. Sie gehört schweizweit zu den führenden Fachpersonen und hat mit ihrer Expertise dazu beitragen, dass die Alterspolitik gesamtschweizerisch weiterentwickelt wird.

Der Stadtrat bedankt sich bei Monica Studer für ihr äusserst grosses, langjähriges Engagement und wünscht ihr für den neuen Lebensabschnitt herzlich alles Gute.

Im Namen des Stadtrats: Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin

Ansprechperson:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Februar 2022

Ergebnisse der städtischen Volksabstimmung

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage «Aufwertung Bahnhofstrasse» zugestimmt. Damit kann die Bahnhofstrasse saniert und aufgewertet werden.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die Vorlage «Aufwertung Bahnhofstrasse» mit 8'640 Ja-Stimmen zu 5'734 Nein-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 67.65 Prozent.

Das Ergebnis der Abstimmung «Aufwertung Bahnhofstrasse» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22'665
Eingelegte Stimmzettel: 15'332
Leere Stimmzettel: 956
Ungültige Stimmzettel: 2
Gültige Stimmzettel: 14'374

Es haben gestimmt mit Ja: 8'640
Es haben gestimmt mit Nein: 5'734

Ja-Stimmen:  60.11 %
Nein-Stimmen: 39.89 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 67.65 %.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Februar 2022

Sanierung und Aufwertung des Herrenackers

Der Herrenacker ist für die Stadt Schaffhausen ein zentraler und multifunktionaler Platz. Ab dem kommenden Montag, 7. Februar 2022, wird der Platz bis im November 2022 saniert und teilweise neugestaltet. Damit wird das Bauprojekt, wie vom Grossen Stadtrat im Mai 2021 verabschiedet, umgesetzt.

Der Herrenacker ist der grösste Platz in der Schaffhauser Altstadt und wurde im Laufe der Jahre auf verschiedene Weise genutzt. 2005 wurde der Platz letztmals aufgewertet. Bereits zehn Jahre danach war der Bodenbelag erheblich abgenutzt und beschädigt. Er hielt der hohen Belastung der zahlreichen täglichen Anlieferungen nicht stand. Eine Reparatur des Bodenbelags war nur bedingt möglich.

Die ganze Fläche des Herrenackers ist durch das darunterliegende Parkhaus mit einem monolithischen Betonbauwerk unterbaut. Daher ist ein natürliches Absickern des Regenwassers nicht möglich. Zusätzlich erschwert die starke Verschmutzung der Oberfläche das Ableiten des Regenwassers. Bei starken Niederschlägen fliesst das Wasser nur über die Oberfläche ab oder ist in der Vergangenheit auch schon in Kellergeschosse im südöstlichen Bereich des Herrenackers eingetreten. Der Unterhalt des Platzes ist aufgrund des Bodenbelags schwierig. Der Herrenacker kann weder mit Kehrmaschinen gereinigt noch im Winter gesalzen werden. Auch Schwarzräumungen sind nur im Bereich der Pflästerung möglich.

Umfang der Sanierung
Der obere, chaussierte Teil des Herrenackers bleibt optisch unverändert. Der Saibro-Belag wird durch einen in der Oberflächenstruktur behandelten und eingefärbten Ortbeton ersetzt. So kann das charakteristische Oberflächenbild nachkonstruiert werden. Ortbeton ist unterhaltsfreundlich, hoch belastbar und kann einfach repariert werden. Der neue Belag hat zudem den Vorteil, dass Unterhaltsarbeiten und der Winterdienst effizient ausgeführt werden können.

Aufwertung des Platzes für mehr Lebensqualität
Der bestehende Brunnen wird grosszügiger gestaltet. Der Wasserabfluss erfolgt als dekoratives Wasserspiel. Die Wasserführung erinnert an einen Bachlauf, der sich durch mehrere Verzweigungen in feinen Rinnen über den Platz erstreckt. Die neue Wasserinstallation sorgt für Spielspass und kühlt den Platz in Hitzezeiten. Da der grösste Teil des Platzes durch das darunterliegende Parkhaus eine geringe Erdüberschüttung aufweist, ist das Wurzelschlagen und Wachstum der Bäume eingeschränkt. Zur Förderung des Stadtklimas und zur Erschaffung von natürlichen Schattenplätzen werden die Wachstumsbedingungen für Bäume mittels grosszügigerer Tröge verbessert. Gleichzeitig werden lauschige Sitzbänke in die Tröge integriert, so dass noch mehr einladende Sitzgelegenheiten entstehen.

Barrierefreier Zugang
Mit den Sanierungsarbeiten wird die Zugänglichkeit für Menschen mit einer Beeinträchtigung verbessert. Künftig wird dies über zwei Meter breite Zugangsbahnen an der «Tanne» vorbei vom Fronwagplatz her über das Ackergässchen aus der Neustadt möglich sein.

Der Herrenacker wird noch vielseitiger
Mittels Bodenhülsen wird der Herrenacker in Zukunft temporär bespielt werden können. Zur weiteren Attraktivierung des Platzes werden zwei Spielgeräte aufgestellt. Die Anzahl der Veloabstellplätze wird zudem an den jetzigen Standorten erhöht. Die beiden heute schon gedeckten Veloabstellplätze am oberen Ende der Frauengasse werden im Zuge des Bauprojektes durch neue, hochwertigere Velounterstände ersetzt.

Zufahrt auch während Bauzeit möglich
Während des gesamten Bauprojekts sind die Zugänge zu den Liegenschaften, Geschäften, Restaurants und zum Stadttheater jederzeit gewährleistet. Sichergestellt ist auch die Anlieferung mit Lastwagen zu Manor/Coop und zum Stadttheater. Dennoch ist mit Einschränkungen und Lärm während der Bauzeit zu rechnen. Die Bauleitung und die beauftragten Unternehmen sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und allfällige Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Geschäfte rund um den Herrenacker werden vor jeder neuen Bauphase mit einem Informationsblatt orientiert. Die Bauarbeiten werden im Sommer für etwa drei Wochen unterbrochen, damit das Festival Stars in Town im gewohnten Rahmen stattfinden kann.

Die Info-Website www.herrenacker.ch ist Anlaufstelle für alle Interessierten und gibt Auskunft über die aktuelle und die künftigen Bauphasen. Im Bereich «Medien» finden Medienschaffende alle Medieninformationen und Bildmaterial zur Veröffentlichung. 

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 5343
Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Marius Andrioaei,Projektleiter Bauprojekt Herrenacker
Telefon: +41 52 632 7058
Mail: marius.andrioaei(at)sh.ch

Medienmitteilung vom 31. Januar 2022

Theaterrestaurant schliesst vorübergehend

Das Theaterrestaurant am Herrenacker schliesst Ende Februar vorübergehend und wird per 1. November 2022 wiedereröffnet. Die Erträge des Restaurants sind aufgrund der Corona-Situation stark zurückgegangen und das Entgegenkommen der Stadt mittels Umstellung auf Umsatzpacht konnte die Ertragseinbussen nicht kompensieren. Die bisherigen Pächter ziehen sich zurück. Die Stadt hat sich entschieden, die Neuverpachtung erst auf den Zeitpunkt nach den im Sommer 2022 geplanten Bauarbeiten auf dem Herrenacker vorzunehmen. Die Pacht wird deshalb auf den 1. November 2022 neu ausgeschrieben. Das Stadttheater wird bis dahin die Pausengastronomie in Eigenregie führen und für grössere Anlässe mit externen Caterern zusammenarbeiten.

Ansprechperson:

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Januar 2022

Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat den Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten vor. Insgesamt handelt es sich um drei Motionen und 27 Postulate. Für acht Postulate und eine Motion wird die Abschreibung beantragt und für zwei Motionen und 19 Postulate eine Fristverlängerung.

Fristverlängerungen werden für die Motionen Peter Neukomm betreffend «Tagesschulen jetzt!» und Bea Will «Anpassung Parkplatzverordnung» beantragt.

Weiter wird für die folgenden Postulate eine Fristverlängerung beantragt: Till Hardmeier «Faire Zentrumslast - prüfen und anpassen», Christian Ulmer: «Schluss mit familienfeindlichen Bustarifen in der Stadt», Diego Faccani «Ist die heutige Struktur der städtischen Werke noch zweckdienlich? », Christian Ulmer «Verkehrssicherheit rund um die Schulhäuser verbessern», Nicole Herren «Transparenz bei der Vergabepraxis von öffentlichem Grund», Monika Lacher «Attraktivierung Walther-Bringolf Platz», Ibrahim Tas «Blindleitsystem», Raphael Kräuchi «Sichere Fussgängerwege in der Stadt Schaffhausen», Hermann Schlatter «Vollständige Asphaltierung Radweg Hemmental-Schaffhausen», René Schmidt «GEAK Ausweise für städtische Liegenschaften», Matthias Frick «Steigerung der Kapazitäten für den ruhenden Veloverkehr», Michael Mundt «Schaffhausen näher an den Rhein - das Parlament mitreden lassen!», Urs Tanner «Massnahmen für eine klimaangepasste Stadt jetzt», Marco Planas «Sportstadt Schaffhausen», Marco Planas «Sportförderung im Nachwuchsbereich», Ibrahim Tas «Denkmal oder Informationsmuseum zur Würdigung für den Beitrag der Einwanderer/Gastarbeiter», Ernst Yak Sulzberger «Schulergänzende Tagesstrukturen jetzt!», Urs Tanner «Neugestaltung und Attraktivierung des Stadtschulrates», René Schmidt «Regelung der Organisationsstruktur, der Rechtsform, der Eignerstrategie inkl. Finanzierungsstrategie der KSS vor der Baukreditvorlage».

Für die Motion Dr. Raphaël Rohner «Sport- und Freizeitanlagekonzept für die Stadt Schaffhausen» und die Postulate Bea Will «Gender-, familien- und rollstuhlgerechte öffentliche Toiletten», Bea Will «Autofreie Sonntage», Till Hardmeier «Rheintreppen anstatt R(h)einrutschen», Stefan Marti «Mehr Lebensqualität und Klimaschutz - weniger Lärm, Abgase und Stau! », Mariano Fioretti «Schluss mit der Verlegung von Bushaltestellen aus Nischen auf die Fahrbahn», René Schmidt «SH POWER Stromprodukte nur noch aus 100% erneuerbarer Energie», Nicole Herren «Parkieren leicht gemacht - zum Beispiel mit SEPP», Matthias Frick «Plakatierung auf öffentlichem Grund» beantragt der Stadtrat die Abschreibung.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Marijo Caleta, stellvertretender Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Januar 2022

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 13. Februar 2022 über die Vorlage des Stadtrats «Aufwertung Bahnhofstrasse»

Die Bahnhofstrasse funktional und ansprechend gestalten

Die Bahnhofstrasse ist einer der am stärksten frequentierten Orte und wichtigster Verkehrsknotenpunkt für die Stadtbusse und den weiteren öffentlichen Verkehr in Schaffhausen. Sie wird von immer mehr Passagieren genutzt, der zur Verfügung stehende Platz hingegen bleibt gleich. Der heutige Strassenoberbau sowie die Haltestellendächer und die Möblierung haben ihre Lebensdauer erreicht. Ihre Sanierung ist unumgänglich und die Gelegenheit soll genutzt werden, die verschiedenen Nutzungen besser zu organisieren und die Gestaltung zu erneuern.

Das Projekt zur Aufwertung der Bahnhofstrasse ist auf die vielfältigen Anforderungen für eine gut funktionierende Verkehrsdrehscheibe ausgerichtet. Eine Optimierung der Verkehrsabläufe und -flächen entschärft Konflikte und erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Durch die Verbreiterung des Trottoirs auf der Altstadtseite entsteht mehr Raum für die Busfahrgäste und die Zugänge zu den Geschäften. Die erhöhten Haltekanten ermöglichen einen hindernisfreien und komfortableren Ein- und Ausstieg für Buspassagiere. Weiter werden die Voraussetzungen für optimale Abläufe beim Busbetrieb geschaffen, so dass der vermehrte Einsatz von Gelenkbussen und auch die Elektrifizierung der städtischen Busse möglich sind.

Mit der Aufwertung soll die Bahnhofstrasse eine ansprechende Gestaltung erhalten, die der Bedeutung des Ortes gerecht wird. Die Baumtröge mit integrierten Sitzgelegenheiten und die begrünten Dächer in den Wartebereichen sorgen für eine einladende Atmosphäre. Das in einem Studienauftrag aus mehreren Eingaben ausgewählte Projekt überzeugt sowohl gestalterisch wie auch bezüglich der funktionalen und betrieblichen Aspekte. Es berücksichtigt die zeitgemässen Anforderungen und mit einer zurückhaltenden Gestaltung wird der Blick auf die historischen Fassaden freigegeben.

Die Sanierung der Werkleitungen und das Verlegen der Leitungen für die Elektrifizierung der E-Busse wurde bereits im 2021 umgesetzt. Die Oberfläche wurde in der Folge nur auf einfache Art und Weise geschlossen. Der Stadtrat strebt daher eine zeitnahe Umsetzung der Aufwertung der Bahnhofstrasse an.

Durch die Mitfinanzierung von Bund und Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogramms wird mit vergleichsweise geringen Mehrkosten ein hoher Nutzen für die Stadt erreicht. Dadurch verbleiben von den Bruttokosten von 6.47 Millionen Franken maximal 2.26 Millionen Franken bei der Stadt. Würde anstelle des vorliegenden Gesamtprojekts nur eine reine Sanierung durchgeführt, würden gebundene Kosten von rund 2.1 Millionen Franken entstehen.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Bahnhofstrasse mit der Umsetzung des Projekts ein attraktiver und funktionaler Ankunfts- und Begegnungsort wird und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Kredit zuzustimmen.


Im Namen des Stadtrats
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Medienmitteilung vom 26. Januar 2022

Stadt wächst 2021 um 300 Personen auf über 37'000 Einwohnerinnen und Einwohner

Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2021 um 300 Personen (+0.8%) auf 37'271 gewachsen.

Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs im vergangenen Jahr um 300 Personen (Vorjahr +330 Personen). Die Stadt erreicht damit die höchste Einwohnerzahl seit 1973. Die Spitzenwerte der 60er-Jahre werden noch nicht erreicht. Ende 1969 verzeichnete die Stadt Schaffhausen mit 38'580 Einwohnerinnen und Einwohnern den bisherigen Einwohnerrekord. Dieser wurde seither nie mehr egalisiert. Ab 1970 verlor die Stadt aufgrund der einsetzenden Wirtschaftskrise markant an Einwohnerinnen und Einwohnern. Seit 2008 wächst die Stadt Schaffhausen wieder stetig.

Am 31. Dezember 2021 wohnten 19'097 Frauen (51%) und 18'174 (49%) Männer in der Stadt Schaffhausen.

Von den niedergelassenen Personen waren 26'576 Schweizerbürger und 10'695 ausländische Staatsbürger. Im Jahr 2021 wurden 147 (Vorjahr: 194) in der Stadt Schaffhausen wohnhafte, ausländische Staatsangehörige eingebürgert. Damit stieg die Anzahl der Schweizerbürger gegenüber 2021 um 106 Personen, die ausländische Bevölkerung nahm um 194 Personen zu. Der Ausländeranteil stieg auf 28.70% (Vorjahr 28.41%). Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'386 Personen (6.4% der Gesamtbevölkerung) die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'195 Personen (3.2%), den Kosovaren (667 Personen, 1.8%) und den Türken (633 Personen, 1.7%).

Der Saldo bei Zu- und Wegzügen ist nahezu ausgeglichen. 2021 sind 312 Personen mehr zu- als weggezogen (2'124 Zuzüge, 1'812 Wegzüge). Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 368 Kinder geboren, 393 Personen sind 2021 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 25 höher als die Zahl der Geburten. Aufgeschlüsselt auf Schweizer und ausländische Staatsangehörige liegt der Geburtenüberschuss bei Ausländern bei 39 Personen (93 Geburten, 54 Todesfälle), währendem bei den Schweizern bei 275 Neugeborenen und 339 Todesfällen ein Sterbeüberschuss von 64 resultiert.

27.1% der städtischen Bevölkerung waren Ende 2021 evangelisch-reformiert (Vorjahr 28.1%, -227), 21.0% römisch-katholisch (Vorjahr 21.8%, -229), 0.2% christkatholisch (Vorjahr 0.2%, +1). Über andere Konfessionszugehörigkeiten wird im Einwohnerregister keine Statistik geführt.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Alexandra Foschum, Leiterin Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 80
E-Mail: alexandra.foschum(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Januar 2022

Bereichsleiterin Hochbau geht frühzeitig in Pension

Stadtbaumeisterin Karin Brand hat sich entschieden, per Ende Juli 2022 in den frühzeitigen Ruhestand zu treten. Die Stelle der Bereichsleitung wird bald möglichst wiederbesetzt.

Karin Brand ist seit 2012 bei der Stadt Schaffhausen tätig und leitet seit 2013 das Hochbauamt. Sie hat das Hochbauamt erfolgreich reorganisiert, die Prozesse professionalisiert und ein umfassendes Qualitätsmanagement verankert. Auf dieser Grundlage konnte die Leistungsfähigkeit des Hochbauamts deutlich gesteigert werden. Für die Stadt Schaffhausen wichtige Projekte wie das Stadthausgeviert und die Erweiterung des Schulhauses Breite wurden unter ihrer Leitung aufgegleist und zur Umsetzung gebracht.

Die Stelle der Bereichsleitung Hochbau wird so bald wie möglich wiederbesetzt. Der Stadtrat bedauert, dass Karin Brand die Stadt Schaffhausen verlässt und dankt ihr bereits jetzt für ihr grosses Engagement und ihre wertvolle Arbeit im Dienste der Stadt.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Karin Brand, Bereichsleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 52 18
E-Mail: karin.brand(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Januar 2022

Städtebauliches Studienverfahren für «Rheinufer Ost»

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Entwicklung des Gebiets «Rheinufer Ost». Ein ergebnisoffener Planungsprozess soll das Entwicklungspotenzial des Gebiets aufzeigen und die Grundlagen für die anschliessenden politischen Entscheide liefern. Weiter nimmt der Stadtrat Stellung zur Volksinitiative «Schaffhausen an den Rhein» und beantragt die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags.

Die Gestaltung des Rheinufers und das damit einhergehende Anliegen, die Stadt Schaffhausen näher an den Rhein zu bringen, stehen schon lange auf der politischen Agenda. Verschiedene Etappen wurden in diesem Zusammenhang bereits zurückgelegt. Ausgehend von den Zielen und Massnahmen gemäss «Masterplan Rheinufer» wurden mehrere Projekte realisiert. Die Aufwertung im Gebiet «Fischerhäusern» bis und mit «Gaswerkareal» ist ein weiterer zentraler Schritt.

Entwicklungspotenzial für «Rheinufer Ost» aufzeigen
Um den vielfältigen Ansprüchen und der Komplexität gerecht zu werden, ist eine Gesamtschau für das Gebiet «Rheinufer Ost» notwendig. Ein ergebnisoffener Planungsprozess soll das Entwicklungspotenzial aufzeigen und die Grundlagen für die anschliessenden politischen Entscheide liefern. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, ein städtebauliches Studienverfahren zur Entwicklung des gesamten Areals von den «Fischerhäusern» bis und mit dem «Gaswerkareal» durchzuführen. Die Vorbereitungsarbeiten für das Verfahren wurden im Sommer 2021 gestartet und es wurden Workshops zur Erfassung von Bedürfnissen und Anliegen aus der Bevölkerung durchgeführt. Mit einer öffentlichen Ausschreibung werden Planerteams eingeladen, sich für die Teilnahme am städtebaulichen Studienverfahren zu bewerben. Die in der Präqualifikation ausgewählten Teams werden ihre Vorschläge unter Einbezug von Fachpersonen sowie lokalen Akteuren erarbeiten. Basierend auf den Ergebnissen des Studienverfahrens wird der Stadtrat dem Grossen Stadtrat die weiteren Umsetzungsschritte vorschlagen.

Verbindungsstrasse technisch möglich
Vor dem Hintergrund des Werkhofneubaus von SH POWER im «Schweizersbild» hat die Baufachkommission 2016 angeregt, auf dem frei werdenden «Gaswerkareal» eine Verbindung der Buchthaler- mit der Rheinhaldenstrasse zu prüfen. Damit liesse sich das Rheinufer von der Kreuzung Fischerhäuser-/Buchthalerstrasse bis zum «Gaswerkareal» vom motorisierten Durchgangsverkehr befreien. In der Folge hat der Stadtrat eine technische Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt, dass eine Verbindungsstrasse technisch machbar ist. Die anhand von Erfahrungswerten geschätzten Investitionskosten für alle geprüften Massnahmen liegen bei rund 33 Mio. Franken. Ausgehend von einer Mitfinanzierung durch Bund und Kanton und einem von privaten Baurechtsnehmern getragenen Investitionsanteil würden bei der Stadt Nettoinvestitionen von rund 13 Mio. Franken verbleiben. Gestützt auf die Erkenntnisse der Studie und weitergehenden Abklärungen beurteilt der Stadtrat eine Aufwertung im Gebiet «Rheinufer Ost» als grosse Chance. Angesichts der Gesamtkosten, der komplexen Rahmenbedingungen und der zahlreichen zu beachtenden Interessen erachtet er eine Umsetzung der in der Studie geprüften Massnahmen unter der Voraussetzung eines angepassten Umfangs, in Zusammenarbeit mit Baurechtsnehmenden und in etappierten Schritten als realistisch. Die Entscheide zur Verbindungsstrasse von der Rheinhalden- zur Buchthalerstrasse sollen in nachgelagerten politischen Prozessen und gestützt auf die Erkenntnisse der gesamtheitlichen Lösungsansätze für die Entwicklung der Nutzungs-, Bebauungs- und Freiraumstrukturen gefällt werden. Deshalb werden im städtebaulichen Studienverfahren Varianten sowohl mit einer Änderung als auch mit der Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung geprüft.

Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Schaffhausen an den Rhein»
Parallel zu den laufenden Arbeiten wurde am 17. September 2021 die Volksinitiative «Schaffhausen an den Rhein» mit 621 gültigen Unterschriften eingereicht. Mit der Initiative wird die Einführung eines neuen Verfassungsartikels verlangt, mit dem das Gebiet um den Salzstadel und das untere «Lindli» als attraktive Zone für den Genuss des Rheinufers definiert werden soll. Das Ziel der Volksinitiative entspricht der Stossrichtung des Stadtrats. Hingegen ist festzuhalten, dass dem Initiativtext materiell kein Verfassungsrang zukommt: Insbesondere ist das Festhalten von Zielen und Nutzungen für konkrete Areale und Grundstücke in der Verfassung nicht stufengerecht. Der Text der Volksinitiative ist zudem wenig konkret und lässt insbesondere offen, ob die angestrebte Aufwertung eine neue Strassenführung beinhalten soll oder nicht. Ein derart grundsätzlicher Volksentscheid wäre entsprechend schwierig zu interpretieren.

Deshalb empfiehlt der Stadtrat, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieses Vorgehen bietet folgende Vorteile:
• Bis zur Beratung des Gegenvorschlags im Parlament werden die Resultate des städtebaulichen Studienverfahrens vorliegen.
• Zusammen mit dem Gegenvorschlag kann der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in der Vorlage zusätzliche allenfalls notwendige Entscheide zum weiteren Vorgehen beantragen.
• Das mit der Initiative verfolgte Ziel, das Rheinufer zeitnah aufzuwerten, kann trotzdem erreicht werden.
• Mit dem Gegenvorschlag besteht zudem die Möglichkeit, den formellen Mangel der Initiative auszumerzen: Die Bedeutung des Rheinufers als Naherholungsgebiet kann in allgemeiner Form in der Verfassung festgehalten werden und gleichzeitig kann der Grosse Stadtrat über konkrete Absichten im Gebiet «Rheinufer Ost» befinden.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Januar 2022

Das Familienzentrum hat sich etabliert

Das Familienzentrum Schaffhausen hat sich in seiner vierjährigen Pilotphase etabliert und ist zu einer wichtigen Anlaufstelle für Familien mit Kindern im Vorschulalter geworden. Das Angebot wird deshalb weitergeführt.

Im November 2014 stimmte der Grosse Stadtrat zehn Massnahmen zur «Frühen Förderung» in der Stadt Schaffhausen zu. Eine dieser Massnahmen beinhaltete die Prüfung eines Familienzentrums. Hierfür legte der Stadtrat dem Grossen Stadtrat eine Orientierungsvorlage vor, welcher der Grosse Stadtrat am 7. Juni 2016 zustimmte. Damit konnte die Realisierung eines Familienzentrums in einer vierjährigen Pilotphase mit anschliessender Evaluation in Angriff genommen werden. Im Juni 2017 wurde das Familienzentrum an zentraler Lage am Kirchhofplatz 19 im ehemaligen Schulhaus Kirchhofplatz eröffnet. Es ist seither regelmässig an sechs Tagen pro Woche geöffnet.

Die nach der vierjährigen Pilotphase durchgeführte Evaluation zeigt, dass das Familienzentrum sein Konzept als Begegnungsort und niederschwellige Anlaufstelle für Familien im Vorschulalter erfolgreich umsetzt und die anvisierten Ziele erfüllt werden. Die zahlreich entstandenen Angebote, die hohen Besuchszahlen und die Durchmischung der Besucherinnen und Besucher zeigen, dass das Familienzentrum auf einen grossen und breiten Bedarf stösst. Das Familienzentrum leistet damit einen wichtigen Beitrag zur präventiven Familienförderung. Es ermöglicht den Familien, andere Familien kennenzulernen und den Kindern eine anregende Spielumgebung und Kontakt zu anderen Kindern. Bei Bedarf bietet es Beratung und Vernetzung zu anderen Fachstellen an und erfüllt eine quartierübergreifende integrative Aufgabe.

Mit der Weiterführung des Familienzentrums anerkennt die Stadt Schaffhausen die Bedeutung von Familien für die Stadt und erhöht ihre Attraktivität als Wohnort für Familien. Die Bedingungen für einen Übergang von einem Pilotprojekt in eine Regelstruktur sind erfolgreich erfüllt. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat die Evaluation der Pilotphase des Familienzentrums im Rahmen einer Orientierungsvorlage.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Barbara Raulf, Betriebsleiterin Familienzentrum
Telefon: +41 52 632 58 08
E-Mail: barbara.raulf(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Januar 2022

Entwicklung des städtischen Baumbestands

Schnee- und Sturmschäden machten 2021 den Bäumen auf städtischem Grund zu schaffen, trotzdem konnte der Bestand leicht erhöht werden.

Grün Schaffhausen ist für die Pflege des städtischen Baumbestands zuständig und kontrolliert die Bäume regelmässig. Ziel ist es, die Bäume möglichst lange zu erhalten. Beschädigungen, Krankheiten oder auch die altersbedingte Abnahme der Substanz führen aber dazu, dass immer wieder Bäume gefällt werden müssen. Die meisten gefällten Bäume wurden jedoch auch 2021 durch Neupflanzungen ersetzt.

Baumpflanzungen
Im Jahr 2021 wurden in den städtischen Grünanlagen 46 neue Bäume gepflanzt. Bemerkenswert war im vergangenen Jahr, dass im Rahmen einer Strassenneugestaltung im Niklausenquartier zwei Bäume im ehemaligen Strassenbereich platziert werden konnten und so ein Mehrwert für das Quartier geschaffen wurde.

Baumfällungen
Im Jahr 2021 mussten insgesamt 45 Bäume gefällt werden, respektive werden noch gefällt. Die Gründe für Fällungen waren vielfältig: Sieben Bäume fielen der Witterung zum Opfer- sechs wurden durch einen Sturm gefällt oder stark beschädigt, bei einem Baum verursachte die Schneelast grosse Schäden und machte die Fällung nötig. Auch Pflanzenkrankheiten führten wieder zum Absterben von Bäumen, so fielen vier Bäume dem Eschentriebsterben zum Opfer und zwei Thuja einer spezifischen Pilzkrankheit. Ein Baum musste wegen Bauarbeiten weichen. Die anderen Fällungen wurden aufgrund des kritischen Zustandes der Bäume notwendig.

Die schnellen Veränderungen des Klimas sind für die Bäume herausfordernd. Stürme, Starkregen und Trockenheit belasten den Baumbestand. Mit spezifischen Pflegemassnahmen und sensorgesteuerten Bewässerungen unterstützt Grün Schaffhausen das Gedeihen der Bäume.

Ansprechperson:

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Januar 2022

Bauvorhaben rund ums Stadthausgeviert

Rund ums Stadthausgeviert werden in den nächsten zweieinhalb Jahren grössere Bauarbeiten umgesetzt. Neben dem Verwaltungsneubau und der Sanierung des Hauses Eckstein stehen Werkleitungsarbeiten an und es wird ein Wärmeverbund realisiert. Saniert und umgebaut werden zudem die nördlichen Liegenschaften des Stadthausgevierts, welche im Baurecht abgegeben wurden. Während der Bauzeit wird der Verkehr rund ums Stadthausgeviert erheblich eingeschränkt. Die Anstösserinnen und Anstösser wurden am Montagabend an einer Informationsveranstaltung über die Details informiert.

Sanierung und Erweiterung Verwaltungsbauten

Nach Abschluss der Vorbereitungen mit Abbrucharbeiten und archäologischen Grabungen startet diese Woche die erste Bauetappe für die Umsetzung des Projekts Stadthausgeviert. Diese umfasst die Sanierung und Aufstockung des Hauses Eckstein sowie den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes zwischen dem Haus Eckstein und dem Stadthaus. Zu Beginn werden Anbauten auf der Hofseite des Stadthauses abgebrochen. Zeitgleich beginnen die Arbeiten für die Baugrubensicherung. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse werden Rühlwände erstellt, die dazu notwendigen Träger werden gebohrt. Nach diesen Vorbereitungen starten Ende Januar die Aushubarbeiten, welche bis Ende März dauern. Im Anschluss beginnen die eigentlichen Bauarbeiten für den Verwaltungsneubau. Der Rohbau soll bis im Dezember 2022 erstellt sein. Die Ausbauarbeiten sind bis Oktober 2023 vorgesehen. Danach können der Neubau und das Haus Eckstein provisorisch in Betrieb genommen werden. In einer zweiten Bauetappe bis Oktober 2024 wird danach die Sanierung des Stadthauses in Angriff genommen. Die Inbetriebsnahme des neuen Verwaltungszentrums ist für das 4. Quartal 2024 vorgesehen.

Wärmeverbund und Sanierung Werkleitungen

Gleichzeitig mit dem Projekt zur Erneuerung der Liegenschaften im Stadthausgeviert wird auch ein Wärmeverbund realisiert. Die Wärmezentrale befindet sich im Unterschoss des Hauses Eckstein. Neben den Liegenschaften des Stadthausgevierts werden diverse Liegenschaften in der näheren Umgebung an den Wärmeverbund angeschlossen. Dafür werden rund um das Stadthausgeviert Wärmeleitungen verlegt. Gleichzeitig mit dem Bau des Wärmeverbundes werden die bestehenden Werkleitungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser, wo notwendig, erneuert. Neben den Hauptleitungen sollen auch die Hauszuleitungen der einzelnen Liegenschaften erneuert werden. SH POWER nimmt diesbezüglich Kontakt mit den Verwaltungen und Besitzern der entsprechenden Liegenschaften auf. Das Verlegen der Wärmeleitungen sowie die Erneuerung der bestehenden Werkleitungen wird in gesamthaft acht Bauphasen bis Ende 2023 durchgeführt. Die Arbeiten beginnen im April 2022.

Sanierung der Liegenschaften im Nordteil

Saniert werden zudem auch die historisch wertvollen Altbauten im Nordteil des Stadthausgevierts. Diese wurden im Baurecht an die Bolli & Böcherer AG abgegeben, welche für die Sanierung und Entwicklung der Liegenschaften mit dem Schaffhauser Architekturbüro Ulmer Ledergerber zusammenarbeitet. Dabei entstehen Wohnungen und Räume für Gewerbe und Gastronomie. Die Bauarbeiten für diese Umbauten und Sanierungen werden im Frühling 2022 starten.

Auswirkungen der Bauarbeiten

Durch die verschiedenen Bauvorhaben wird der Verkehr rund ums Stadthausgeviert erheblich eingeschränkt. Ab dem Start der Werkleitungsarbeiten im April 2022 bis Ende 2023 bleibt die Zufahrt zum Walther-Bringolf-Platz, der Stadthausgasse, der Krummgasse und der Safrangasse für den motorisierten Verkehr sowie für Velos gesperrt. Damit können auch die öffentlichen Parkplätze in diesem Gebiet nicht genutzt werden. Der Verkehr wird über den Kirchhofplatz umgeleitet. Der Durchgang für den Fussverkehr bleibt gewährleistet. Anlieferungen und Zubringerverkehr bleiben mit Einschränkungen möglich. Aufgrund von Baustellinstallationen und um den Baustellenverkehr gewährleisten zu können, muss zudem ein Teil der Parkplätze auf dem Kirchhofplatz gesperrt werden. Für Velos gibt es auf dem Kirchhofplatz eine zusätzliche Abstellmöglichkeit. Da die Zufahrt von grösseren Transporten zur Baustelle an der Stadthausgasse nur über den Fronwagplatz möglich ist, ist die Nutzung des Fronwagplatzes für Veranstaltungen teilweise eingeschränkt.

Die Bauleitung ist bemüht, die Einschränkungen während den einzelnen Bauphasen so gering wie möglich zu halten und wird in regelmässigen Abständen die Anstösserinnen und Anstösser über die jeweils nächsten Bauphasen und deren Auswirkungen informieren. Aktuelle Infos zu den Bauphasen sind auch auf der Webseite www.stadthausgeviert.ch zu finden.


Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: medien(at)shpower.ch

 

 

Medienmitteilung vom 5. Januar 2022

Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2022

Per 1. Januar 2022 sind verschiedene Neuerungen und Änderungen in der Gesetzessammlung der Stadt in Kraft getreten. Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden vom Grossen Stadtrat, dem Stadtrat oder der zuständigen Kommission geändert:

• Reglement für die Bibliotheken der Stadt Schaffhausen (260.1)
• Gebührenreglement für die Bibliotheken der Stadt Schaffhausen (260.2)
• Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement) (311.3)
• Reglement über die Entlöhnung des städtischen Personals (Lohnreglement) (311.4)
• Parkgebühren (400.41)
• Reglement über die jährlichen Entschädigungen für die Verwaltungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer der Stadt Schaffhausen (626.2)
• Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (680.3)
• Anhang zum Beitragsreglement Tarife (680.3A)
• Beschluss des Grossen Stadtrats Schaffhausen über die Aufhebung des Wohnungsamtes und die Delegierung des städtischen Arbeitsamtes und der AHV-Zweigstelle an den Kanton Schaffhausen (870.1)
• Richtlinien über die Ausrichtung der städtischen Alters-, Hinterlassenen und Invalidenbeihilfe (870.2)
• Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Breite, Haus Steig und Haus Wiesli (835.21)
• Taxordnung für die Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Haus Steig (Villa) (835.22)
• Taxordnung für die Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Haus Steig (Rehgütli) (835.23)
• Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Emmersberg, Künzle-Heim (835.31)
• Taxordnung für das Servicewohnen Alterszentrum Emmersberg, Bürgerstrasse 38+40 (835.32)
• Taxordnung für das Servicewohnen Alterszentrum Emmersberg, Huus Emmersberg (835.33)
• Taxordnung für Tages- und Nachtaufenthalt Alterszentrum Emmersberg (835.34)
• Taxordnung für Ferienaufenthalt Alterszentrum Emmersberg (835.35)
• Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Kirchhofplatz (835.41)
• Taxordnung für das Servicewohnen (Bau 7+8) Alterszentrum Kirchhofplatz (835.42)
• Gastarife (7100.3)

Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden neu erlassen:

• Reglement über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts (690.11)
• Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts (690.1)
• Projekt Management Reglement (700.5)
• Reglement über die Gebühren bei der Benutzung der städtischen Gleisanlagen im Herblingertal (780.7)
• Gastarife - Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (7100.4)
• Vereinbarung zwischen der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall über die gemeinsame Förderung des öffentlichen Verkehrs (7400.3)

Folgendes Reglement wurde entfernt:
• Reglement betreffend das Pflichtenheft für Baukommission (700.5)

Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die jeweiligen Erlassnummern in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen. Alle Aktualisierungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen zu finden. Link Gesetzessammlung

Ansprechperson:

Stephanie Keller, Stadtschreiberin i.V., Rechtsberaterin
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller(at)stsh.ch