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Pressedienst 2023
Medienmitteilung vom 6. Juni 2023
Anschauliche Vermittlung von Informationen auf dem Munot
Mit dem neu umgesetzten Vermittlungskonzept wird die Geschichte des Munots lebendig. Ab sofort haben die Besuchenden unter anderem die Möglichkeit, über Hörstationen und neue Informationstafeln in die Geschichte des historischen Wahrzeichens der Stadt einzutauchen.
Für den Bereich der Westflankenmauer und des Schalenturms an dieser Mauer wurden 2021 im Zuge der damaligen Restaurierungsmassnahmen in einer ersten Etappe Informationstafeln und Stereobetrachter mit virtuellen Rekonstruktionen installiert. Das Vermittlungskonzept wurde nun durch Informationstafeln am Römerstieg, Munotstieg und im Inneren der Kasematte sowie auf der Zinne vervollständigt. Die Besuchenden erfahren auf anschauliche und informative Weise mehr über den Bau und die Geschichte des Munots. Zwei Silhouetten aus verschiedenen Zeitepochen bereichern die Kasematte und weisen den Weg zu den dortigen Hörstationen. Der Erfahrungsbericht von Melchior Habicht an einer der beiden Hörstationen vermittelt einen vertieften Einblick in die historischen Ereignisse der Belagerung des Munots von 1799. An der zweiten Hörstation erfahren die Besuchenden mehr über die Aufgaben des Munotwächters, resp. der Munotwächterin in historischer und neuer Zeit.
In einer der Nischen auf der Munotzinne sitzt die vom Schaffhauser Bildhauer Beat Künzler kreierte Figur des «glücklosen Wächters». Angelehnt an die historische Person Caspar Bäschlin (1660-1744), der zwischen 1679 und 1691 sowie später nochmals zwischen 1694 und 1736 Wächter auf dem Munot war, hat der «glücklose Wächter» all seine Ausrüstungsgegenstände verloren. Kleine und grosse Munotbesuchende werden aufgefordert, ihm bei der Suche zu helfen und dadurch auf spielerische Art und Weise das Munotgelände zu erkunden.
Die Informationen vor Ort stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Über QR-Codes auf jeder Informationstafel gelangen die Besucherinnen und Besucher zu weiterführenden Informationen auf der Webseite des Munotvereins. Dort sind die geschriebenen und gesprochenen Texte ebenfalls auf Deutsch und Englisch sowie zusätzlich auch auf Französisch und Italienisch verfügbar. Zudem werden die vor Ort analog vermittelten Erläuterungen mit weitergehenden Informationen digital vertieft.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch
Bente-Amelie Gruber, Projektleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 80
E-Mail: benteamelie.gruber(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 2. Juni 2023
«Letter of Intent» zum Zeughausareal wird aufgelöst
Der Stadtrat löst die Absichtserklärung («Letter of Intent LoI») zum Zeughausareal vorzeitig auf. Dem Stadtrat ist es wichtig, die weiteren Schritte ohne Zeitdruck und mit klaren Zuständigkeiten angehen zu können. Die Auflösung des LoI soll zu einer Entspannung der Situation beitragen.
Ausgehend von den übergeordneten Entwicklungszielen gemäss kantonaler und städtischer Richtplanung und den Zielen der Wohnraumentwicklung startete der Stadtrat 2018 eine Testplanung für das Gebiet «Vordere Breite». Da das Zeughausareal und das Areal der Breitenau im Perimeter der Testplanung liegen, war der Kanton als deren Eigentümer im Testplanungsverfahren involviert. Als Basis für die durch die Stadt durchgeführten Planungen wurde im Jahr 2018 eine Absichtserklärung mit dem Kanton unterzeichnet.
Die Resultate der Testplanung wurden von verschiedenen Interessensgruppen unterschiedlich aufgenommen. Zudem wurde in der Stadt für das Nachbargrundstück des Zeughausareals eine Volksmotion eingereicht und eine Volksinitiative lanciert, zu welcher aktuell ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wird. Im Kantonsrat fordert ein noch nicht behandeltes Postulat die Auflösung der Absichtserklärung zum Zeughausareal. In der Diskussion zur Entwicklung der Breite und zum Zeughausareal zeigen sich unterschiedliche Vorstellungen und die Zuständigkeiten sind verflechtet. Entsprechend komplex gestaltet sich die Lösungsfindung. Um die Situation zu entspannen, hat der Stadtrat nach einem Gespräch mit dem Regierungsrat entschieden, den LoI vorzeitig aufzulösen. Die Entscheide zur Zukunft des Zeughausareals und zur Gebietsentwicklung «Vordere Breite» sollen nicht belastet werden durch Diskussionen zu Themen, die nicht direkt mit dem Inhalt des LoI zu tun haben. Der Regierungsrat nimmt vom Entscheid des Stadtrats Kenntnis und akzeptiert diesen. Damit gilt der LoI als aufgelöst.
Die Entscheide zur Entwicklung des Zeughausareals und der «Vorderen Breite» werden schrittweise und basierend auf klaren Grundlagen und Zuständigkeiten erfolgen. Unabhängig von der Auflösung des LoI gelten die übergeordneten raumplanerischen Zielsetzungen von Kanton und Stadt Schaffhausen weiterhin. Das Gebiet auf der «Vorderen Breite» ist für die Bereitstellung von Wohnraum in Verbindung mit den raumplanerischen Zielen von grosser Bedeutung für die mittel- und langfristige Entwicklung der Region Schaffhausen.
Der Stadtrat bekräftigt die Absicht, bei den anstehenden Schritten – weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat – die vielfältigen Interessen bestmöglich zu berücksichtigen und gemeinsam gute Lösungen zu finden, die schliesslich den jeweils zuständigen Gremien von Kanton und Stadt zum Entscheid vorgelegt werden. Dem Stadtrat ist es wichtig, die weiteren Schritte ohne Zeitdruck und mit klaren Zuständigkeiten anzugehen.
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch
Medienmitteilung vom 1. Juni 2023
Volksinitiative für eine attraktive Altstadt zustande gekommen
Am 11. April 2023 hat das Initiativkomitee eine Volksinitiative für eine attraktive Altstadt (Altstadt-Initiative) eingereicht. Die Einwohnerkontrolle hat 693 gültige Unterschriften städtischer Bürgerinnen und Bürger festgestellt. Für das Zustandekommen einer Volksinitiative sind die Unterschriften von 600 Stimmberechtigten erforderlich (Art. 12 Abs. 1 Stadtverfassung). Die Volksinitiative ist daher zustande gekommen. Der Stadtrat wird nun eine Vorlage an den Grossen Stadtrat vorbereiten.
Ansprechperson:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Stellungnahme des Stadtrats zur Einführung von geleiteten Schulen
Stellungnahme des Stadtrats zur städtischen Abstimmung über die Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat vom 18. Juni 2023
Die Zeit ist reif für geleitete Schulen
Mit der Einführung von Schulleitungen macht die Stadt Schaffhausen einen wichtigen und notwendigen Schritt zur Stärkung der städtischen Schulen. Schulleitungen bewähren sich in der gesamten Schweiz seit vielen Jahren und tragen dazu bei, die Qualität der Bildung in einem herausfordernden Umfeld sicherzustellen.
Mit der Einführung von Schulleitungen macht die Stadt Schaffhausen einen wichtigen Schritt für die städtischen Schulen. Die Schuleinheiten werden gestärkt und die Führung wird verbessert. Schulleitungen sind Ansprechpersonen vor Ort für Lehrpersonen und Eltern. Dank ihren Kompetenzen können sie zeitnah entscheiden und entsprechend handeln.
Die bewusst einfach gewählten Führungsstrukturen mit einer flachen Hierarchie ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit. Die Prinzipien von «Good Governance» werden mit der Entflechtung von operativen und strategischen Aufgaben umgesetzt. Es werden die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, damit die Schulqualität in den städtischen Schulen erhalten und zielgerichtet weiterentwickelt werden kann. Lehrpersonen können sich stärker auf den Unterricht sowie auf die Bedürfnisse der Schulkinder fokussieren.
Mit der Reorganisation des Stadtschulrats werden die Rollen klar getrennt und der Stadtschulrat gestärkt, indem er sich auf die strategische Ausrichtung der Volksschule konzentrieren kann. Die Arbeitsmenge und Belastung des Stadtschulrates werden sich gegenüber heute deutlich verringern, womit der Stadtschulrat wieder miliztauglich wird.
Die Einführung geleiteter Schulen und die Reorganisation des Stadtschulrats tragen massgeblich dazu bei, dass die Stadt Schaffhausen als Bildungsstandort gestärkt wird und für Lehrpersonen eine attraktive Arbeitgeberin bleibt. Engagierte und motivierte Lehrpersonen, kompetente Schulleitungen sowie ein strategisch operierender Stadtschulrat sind die Basis für ein erfolgreiches Schulsystem.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Einführung von geleiteten Schulen und der Reorganisation des Stadtschulrats am 18. Juni 2023 zuzustimmen.
Im Namen des Stadtrats
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Stellungnahme des Stadtrats zur OECD/G20-Mindestbesteuerung
Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung über die OECD/G20-Mindestbesteuerung vom 18. Juni 2023
Schaffhausen braucht ein Ja zur Steuerreform
Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz über die OECD-Steuervorlage ab. Schaffhausen ist davon besonders stark betroffen, da in unserer Stadt besonders viele internationale Unternehmen ansässig sind. Unsere Investitionskraft, viele Arbeitsplätze und unser Wohlstandsniveau hängen davon ab. Schaffhausen ist auf eine erfolgreiche Steuerreform angewiesen.
Einmal mehr muss die Schweiz und damit auch Schaffhausen ihr Steuersystem auf internationalen Druck hin anpassen. Grosse, international tätige Unternehmen sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich rund 140 OECD-Mitgliedsstaaten weltweit geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung der Unternehmen vornehmen.
Um zu verhindern, dass Steuergeld ins Ausland fliesst, hat der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet, der als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer dient. Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen ihre Steuern weiter in der Schweiz bezahlen und vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. So kann die Schweiz eigenständig über zusätzliche Steuereinnahmen verfügen. Das Steuersubstrat bleibt hier. Mithilfe einer Ergänzungssteuer wird die von den OECD-Mitgliedstaaten vereinbarte Mindestbesteuerung internationaler Konzerne erreicht. Die Mehreinnahmen des Bundes werden zu 75% an die Kantone zurückgegeben, welche die Gemeinden und Städte angemessen berücksichtigen müssen. Die Mittel sollen in die Standortattraktivität investiert werden. Schweizer KMU sind von der Regelung nicht betroffen. Für sie gilt weiterhin die bisherige Gewinnbesteuerung.
Für Schaffhausen ist eine erfolgreiche Umsetzung dieser Steuerreform erfolgskritisch. Der Standort Schaffhausen hat in den letzten Jahren sehr stark von der Ansiedelung internationaler Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung profitiert. Alleine in der Stadt haben sich die Unternehmenssteuern in den letzten zehn Jahren auf über 60 Mio. Franken vervierfacht. Wie wichtig diese Steuererträge für den städtischen Haushalt sind, zeigt folgendes – wohlverstanden theoretisches – Rechenbeispiel: Würden die internationalen Grossunternehmen wegziehen, müssten die Steuern in der Stadt um rund 40 Prozentpunkte erhöht werden. Unsere Investitionskraft, viele Arbeitsplätze und letztlich unser Wohlstandsniveau hängen davon ab.
Um das Steuersubstrat hier und den Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv zu halten, ist die Stadt auf eine erfolgreiche Umsetzung der Steuerreform angewiesen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat, am 18. Juni 2023 ein Ja zur OECD-Mindeststeuer in die Urne zu legen.
Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent
Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 18. Juni 2023
Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 18. Juni 2023 zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit
Der Stadtrat spricht sich für das Klima- und Innovationsgesetz aus
Die Abstimmung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz) am 18. Juni 2023 ist auch für die Stadt Schaffhausen von erheblicher Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen zeigen sich bereits heute. Städte und Agglomerationen sind wegen der hohen Bevölkerungsdichte besonders empfindlich gegenüber Extremereignissen. Die Folgen dieser Ereignisse und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung führen zu beachtlichen Zusatzkosten. Auch in der Stadt Schaffhausen stehen wir in der Verantwortung, Massnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen.
Mit dem Klima- und Innovationsgesetz werden klare Ziele auf nationaler Ebene und Unterstützungen des Bundes festgelegt. Die Ziele sind in Übereinstimmung mit dem internationalen Klimaabkommen. Auch die Stadt Schaffhausen hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Dies ist in der vom Grossen Stadtrat verabschiedeten Klimaverordnung verankert, die am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist.
Die Fördermassnahmen des Bundes unterstützen die Gemeinden und Kantone dabei, ihre Ziele zum Klimaschutz und zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Auswirkungen des Klimawandels zu erreichen. Auch Unternehmen und Privatpersonen profitieren von der Unterstützung beim Heizungsersatz und bei Investitionen in innovative Technologien zur Reduktion von Treibhausgasen. Die Förderbeiträge für den Heizungsersatz sind für die Stadt Schaffhausen angesichts des noch hohen Anteils Gasheizungen von besonderer Bedeutung. Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme, in Wärmenetze und die bessere Isolation der Gebäude sollen mit den im Gesetz vorgesehenen Fördermitteln unterstützt werden.
Das Gesetz schafft Planungssicherheit und fördert Investitionen in eine nachhaltige und sichere Energieversorgung. Mit dem Ersatz fossiler Energieträger reduzieren wir die Energieimporte und schaffen lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Klima- und Innovationsgesetz zuzustimmen. So erhalten wir die notwendigen Rahmenbedingungen und Unterstützung bei der Umsetzung der städtischen Klimastrategie. Damit werden die Lebensqualität und die lokale Wirtschaft gestärkt - auch in der Stadt Schaffhausen.
Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Katrin Bernath, Stadträtin
Medienmitteilung vom 26. Mai 2023
Abschluss städtebauliches Studienverfahren «Rheinufer Ost»
Das städtebauliche Studienverfahren «Rheinufer Ost» konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erkenntnisse zum Entwicklungspotenzial des Gebiets und Empfehlungen des Beurteilungsgremiums liegen in einem Synthesebericht vor. Die Öffentlichkeit wird einer Ausstellung in der Kammgarn West darüber informiert und eingeladen, Rückmeldungen zu den vorliegenden Erkenntnissen einzubringen.
Die Aufwertung im Gebiet «Fischerhäusern» bis und mit «Gaswerkareal» ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Ziels, die Stadt Schaffhausen näher an den Rhein zu bringen. Um den vielfältigen Ansprüchen und der Komplexität gerecht zu werden, hat der Stadtrat die Stadtplanung beauftragt, ein städtebauliches Studienverfahren zur Entwicklung des gesamten Areals von den «Fischerhäusern» bis und mit dem «Gaswerkareal» durchzuführen.
Vier Planerteams erarbeiteten Lösungsvorschläge
Vier interdisziplinär zusammengesetzte Planerteams um die federführenden Büros Ruprecht Architekten GmbH, Helsinki Zürich Office GmbH, Güller Güller architecture urbanism und Nater Salewski Kretz AG erarbeiteten Lösungsvorschläge für die zukünftige Gestaltung des Rheinufer Ost. Zwei Teams widmeten sich der Variante mit einer neuen Verbindungsstrasse auf dem Gaswerkareal zwei Teams verzichteten auf eine solche. Alle vier Beiträge leisten mit ihren sorgfältig erarbeiteten Lösungsvorschlägen zur Auslotung des räumlichen und funktionalen Potenzials einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung des Rheinufers Ost. Sie zeigen auf, mit welchen Massnahmen das Gebiet «Rheinufer Ost» als attraktiver, vielseitiger Lebens- und Erholungsraum am Rhein weiterentwickelt werden kann. Die Erarbeitung der Vorschläge wurde durch ein Beurteilungsgremium begleitet, das sich aus Fachpersonen und lokale Akteuren zusammensetzt. Die Erkenntnisse und Empfehlungen wurden vom Beurteilungsgremium in einem Synthesebericht zusammengefasst, welcher nun vorliegt und vom Stadtrat zur öffentlichen Information und Konsultation verabschiedet wurde.
Nutzungsvielfalt mit Schwerpunkten Salzstadel und Gaswerkareal
Die bereits heute bestehenden vielfältigen Nutzungen sollen gestärkt werden. Die Schwerpunkte für öffentliche Nutzungen liegen im Gebiet Fischerhäusern und um den Salzstadel und im Gaswerkareal. An diesen Orten besteht das grösste Potenzial zur Weiterentwicklung für Wassersport, Gastronomie und weitere öffentlich zugängliche Angebote. Das Gaswerkareal bietet zudem Potenzial für Wohnbauten mit einer hohen baulichen Dichte an attraktiver Lage.
Verkehrsfreie Rheinhaldenstrasse
Ein zentrales und intensiv bearbeitetes Thema im Studienverfahren war die Verkehrsführung. Um das Potenzial des Rheinufers als Erholungsraum zu nutzen, ist es nach Meinung des Beurteilungsgremiums wichtig, die neue Verbindungsstrasse zwischen der Buchthaler- und Rheinhaldenstrasse zu realisieren. So kann gewährleistet werden, dass die Stadt Schaffhausen einen altstadtnahen, attraktiven und weitgehend verkehrsfreien Erholungsraum für die Bevölkerung und Gäste direkt am Rhein erhält. Um die Verkehrsbelastung auf der Buchthalerstrasse abzufedern, ist es wichtig, in diesem Zusammenhang das Tempo-30-Regime auszuweiten. Eine breitere Quai-Anlage zwischen dem Freien Platz und dem Salzstadel ist für die Anbindung an die Altstadt von Bedeutung.
Öffentliche Freiräume entlang dem Rhein
Zwischen den beiden Nutzungsschwerpunkten beim Salzstadel und beim Gaswerkareal liegen ruhigere Bereiche wie der Schauweckergutpark. Dieser soll allen Altersgruppen zur Erholung dienen, mit einem attraktiven Spielplatz, offenen Grünräumen und Bäumen. Das Rheinufer soll als einladender Freiraum weiterentwickelt und als Promenade und Begegnungsort gestärkt werden. Die Aufhebung der Durchgangsstrasse schafft Raum für die Aufwertung und für verschiedene Nutzungen.
Weitere Schritte
Mit den nun vorliegenden Erkenntnissen und Empfehlungen aus dem ergebnisoffenen Planungsprozess wird das Entwicklungspotenzial im Gebiet «Rheinufer Ost» aufgezeigt und es liegen Grundlagen für die anschliessenden politischen Entscheide vor. In einer Ausstellung werden die vier Projekte sowie die daraus abgeleitete Synthese des städtebaulichen Studienverfahrens anhand von Plänen und Modellen der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese hat im Rahmen einer Online-Konsultation auch die Möglichkeit, Rückmeldungen zu den Erkenntnissen und Empfehlungen einzubringen. Parallel ist die vom Grossen Stadtrat eingesetzte Begleitkommission eingeladen, dem Stadtrat Rückmeldungen zum Synthesebericht zu geben. Basierend auf den Ergebnissen des Studienverfahrens, der öffentlichen Konsultation sowie der Rückmeldung aus der parlamentarischen Begleitkommission wird der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden und einen Vorschlag für die nächsten Umsetzungsschritte dem Grossen Stadtrat vorlegen.
Ausstellung und Informationsveranstaltung
• Ort: Kammgarn West, 2. OG, Baumgartenstrasse 23
• Ausstellung: vom Dienstag, 30. Mai bis Freitag, 9. Juni, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr
• Öffentliche Informationsveranstaltung: Samstag, 3. Juni, 10 Uhr
Synthesebericht Städtebauliches Studienverfahren «Rheinufer Ost»
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch
Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch
Medienmitteilung vom 23. Mai 2023
Erweiterung Schulanlage Steig - Mehrwert für Schule und Quartier
Die Schulanlage Steig genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr, weshalb sie erweitert werden soll. Geplant ist ein neues Schul- und Sportgebäude mit zusätzlichen Klassenräumen und einer Turnhalle, die Sanierung der alten Turnhalle, der Bau eines Pavillons für die schulergänzende Betreuung und die Aufwertung des Aussenraums, von welchem neben der Schule auch das gesamte Quartier profitieren soll. Der Stadtrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet und beantragt einen Investitionskredit in der Höhe von 21 Millionen Franken für die Erweiterung der Schulanlage Steig.
Die Primarschule Steig ist die älteste Primarschule der Stadt Schaffhausen. Die Infrastruktur der Schulanlage stammt teilweise aus dem vorletzten Jahrhundert und wird den heutigen Anforderungen für den Unterricht nicht mehr gerecht. Es fehlt unter anderem an Klassenzimmern, Förder- und Besprechungsräumen sowie an Räumlichkeiten für die schulergänzende Betreuung. Die bestehende Turnhalle mit Baujahr 1892 ist stark veraltet und kann die Anforderungen des heutigen Turnunterrichts nicht mehr erfüllen. Zudem zeigt die städtische Schulraumplanung klar auf, dass die Infrastruktur an die wachsenden Schülerzahlen und die heutigen Anforderungen an die Volksschule angepasst werden muss.
Das Projekt, welches der Stadtrat mit der Vorlage «Erweiterung Schulanlage Steig» zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet hat, umfasst folgende Punkte:
- Im neuen dreigeschossigen Schul- und Sportgebäude entstehen eine neue Turnhalle, vier zusätzliche Klassenzimmer, Gruppenräume, Fachräume für textiles und nicht textiles Werken sowie Räumlichkeiten für die musikalische Grundschule.
- In einem Pavillonbau wird eine schulergänzende Betreuung mit 32 Betreuungsplätzen eingerichtet, welche dem Quartier die dringend notwendige Entlastung in der Tagesbetreuung bringen wird.
- Die alte Turnhalle wird saniert. Sie kann in Zukunft multifunktional als Bewegungsraum und Aula genutzt werden. Die zugehörigen Garderoben werden im Untergeschoss des Pavillons erstellt.
- Der bestehende Anbau an die Turnhalle wird abgebrochen, damit der Pavillon zwischen dem Neubau und der alten Turnhalle genügend Platz erhält.
- Die Trotte, welche bisher Grün Schaffhausen als Magazin dient, wird ebenfalls saniert und umgenutzt. Im Erdgeschoss sind Lagerräume für Aussenturngeräte und ein öffentliches WC vorgesehen. Im Obergeschoss sind Therapieräume für den Schulbetrieb geplant.
Neben den Bauten ist auch die Neugestaltung der Aussenanlagen Teil der Vorlage. Die Sternwarte bleibt unverändert, ebenso die attraktive Baumgruppe beim Spielplatz, welcher modernisiert und aufgewertet wird und den Kindern als Aussenspielraum dient. Die Spiel- und Sportflächen werden neu angeordnet, sodass es neben dem Rasenspielfeld auch einen Allwetterplatz mit Kunststoffbelag und einen Hartplatz gibt. Ausserhalb der Unterrichtszeiten stehen die Spiel- und Sportplätze dem ganzen Quartier zur Verfügung.
Die Gesamtkosten für die Erweiterung und Neugestaltung der Schulanlage Steig werden auf rund 21.7 Mio. Franken beziffert. Darin inbegriffen sind die bereits geleisteten und vom Grossen Stadtrat bewilligten Planungskosten. Mit der Vorlage wird ein Investitionskredit von 21 Mio. Franken für die Ausführung des Projekts beantragt. Nach der Beratung im Grossen Stadtrat wird die Stimmbevölkerung über die Erweiterung der Schulanlage Steig entscheiden können.
Link zur Vorlage
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch
Jasmin Klein, Projektleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 52 82
E-Mail: jasmin.klein(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 23. Mai 2023
vbsh-Geschäftsbericht verabschiedet
Das Jahr 2022 stand bei den Verkehrsbetrieben im Zeichen der personellen Erneuerung. Mit dem gebürtigen Schaffhauser und ausgewiesenen öV-Fachmann Patrick Altenburger wählte die Verwaltungskommission einen neuen Geschäftsführer, welcher die anspruchsvollen Projekte mit der nötigen Ruhe und dem Vertrauen der Belegschaft, der Politik und der Öffentlichkeit umsetzen wird.
2022 konnten zudem die grossen Verluste aus der Corona-Pandemie finanziell bereinigt werden. Mit Beiträgen der öffentlichen Hand von insgesamt 7.4 Mio. Franken können die Ertragsverluste ausgeglichen werden und die vbsh können einen finanziellen Schlussstrich unter die Corona-Pandemie ziehen.
Bei den strategischen Projekten wurden im Jahr 2022 wichtige Meilensteine erreicht:
- Die Grundetappe der Stadtbuselektrifizierung wurde abgeschlossen und die neuen Elektrobusse sind nicht mehr aus dem Stadtbild wegzudenken.
- Das bestehende Depot Ebnat wurde fertig saniert und erweitert.
- Das Baugesuch für die neue Einstellhalle Ebnatring wurde eingereicht und das Investitionsgesuch von den Bestellern gründlich geprüft, so dass es Anfang 2023 als wirtschaftlichste Variante bewilligt werden konnte.
- Ausserdem wurde vom Kanton die Traktionsstudie für die Umstellung des Regionalverkehrs auf eine fossilfreie Antriebsart in Auftrag gegeben. Damit ist auch im Regionalverkehr der Startschuss für die Dekarbonisierung erfolgt.
Der Stadtrat hat den Geschäftsbericht 2022 genehmigt und diesen zur Kenntnisnahme an den Grossen Stadtrat verabschiedet.
Link zum Geschäftsbericht 2022 vbsh
Ansprechperson:
Daniel Preisig, Finanzreferent und Präsident der Verwaltungskommission der vbsh
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 23. Mai 2023
Stadtrat beantwortet Petition zur Einführung von Tempo-30 an der Stimmerstrasse
Anwohnerinnen und Anwohner der Stimmerstrasse haben im Dezember 2022 eine Petition eingereicht, in der sie die Einführung von Tempo-30 an der Stimmerstrasse fordern. Der Stadtrat zeigt in seiner Antwort bereit, die Auswirkungen der Einführung von Tempo-30 in einem Gutachten prüfen zu lassen.
Am 1. Dezember 2022 haben Anwohnerinnen und Anwohner der Stimmerstrasse eine Petition eingereicht, in welcher sie die Einführung von Tempo 30 in der Stimmerstrasse zwischen der Grubenstrasse und dem Fliederweg fordern. Die Umsetzung der Tempobeschränkung soll dabei ausschliesslich durch Signalisation und ohne zusätzliche bauliche Verengungen oder Hindernisse erfolgen, so dass sie möglichst einfach umgesetzt werden kann.
Der Stadtrat hat in der Zwischenzeit die Situation vor Ort geprüft. Die Stimmerstrasse ist eine städtische Strasse, welche rund 1,4 km lang ist und unterschiedliche Funktionen erfüllt. Heute gilt auf der Stimmerstrasse Tempo 50. Alle angrenzenden Erschliessungsstrassen befinden sich bereits seit 2005 in einer Tempo-30-Zone oder einer Begegnungszone mit Tempo 20. Auf einer Länge von ca. 300 Metern verkehrt die städtische Buslinie 1.
Der Stadtrat zeigt sich in seiner Antwort zur Petition bereit, ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches die Auswirkungen von Tempo 30 auf der Stimmerstrasse untersucht. Dabei wird auch die Situation bei angrenzenden Strassen berücksichtigt. Allfällige Auswirkungen auf die Fahrzeit der Stadtbusse werden gesamtheitlich und im Kontext möglicher neuer Linienführungen (Angebotskonzept 2030) betrachtet.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 22. Mai 2023
Gemeinsam Quartier machen - mit Ideen aus der Bevölkerung
Im Rahmen von Smart City lanciert die Stadt Schaffhausen das «Quartierbudget». Die Bevölkerung ist eingeladen, Ideen einzubringen, die Schaffhausen noch menschlicher, schöner, lebendiger und nachhaltiger machen. Ideen, die den Kriterien entsprechen, werden soweit möglich gemeinsam mit der Bevölkerung umgesetzt. Im ersten Jahr beträgt das Quartierbudget insgesamt 15'000 Franken.
Mit der Smart City Strategie will die Stadt Schaffhausen auf dem Weg zu mehr Lebensqualität noch mehr als bisher auf das Wissen und die Mitgestaltung der Bevölkerung setzen. Hierfür sollen neue Beteiligungsformate wie das Quartierbudget getestet werden. Mit dem Quartierbudget werden Ideen finanziert, die aus dem lokalspezifischen Wissen der Quartierbevölkerung heraus entstehen.
Das Ziel sind kleine Verbesserungen im unmittelbaren Lebensraum. Dabei soll Quartier- und Stadtentwicklung auch bottom up geschehen. Auch Quartierbewohnende ohne politisches Stimmrecht wie Kinder, Jugendliche oder Migrantinnen bekommen mit dem Quartierbudget eine Möglichkeit, direkt Einfluss zu nehmen. Weiter soll das Quartierbudget zur Vernetzung der Bevölkerung beitragen.
Ideen eingeben können alle, die in der Stadt Schaffhausen leben oder arbeiten. Bei der Eingabe sind bestimmte Kriterien zu berücksichtigen. Die Ideen müssen u.a. einen Mehrwert fürs Quartier oder eine bestimmte Zielgruppe im Quartier haben. Weiter müssen die umgesetzten Projekte öffentlich zugänglich sein. Nach Eingabe der Idee erfolgt eine Machbarkeitsprüfung durch die Stabsstelle Quartierentwicklung unter Einbezug weiterer Verwaltungsabteilungen. Die Entwicklung und Umsetzung der Ideen geschieht soweit möglich unter Einbezug der Bevölkerung. Pro Idee steht ein Maximalbetrag von 10'000 Franken zur Verfügung. Im ersten Jahr der Durchführung beträgt das Quartierbudget insgesamt 15'000 Franken.
Die Eingabe der Idee erfolgt auf der im Rahmen von Smart City geschaffenen städtischen Mitwirkungsplattform «mitwirken.stsh.ch». Hier finden Interessierte zusätzliche Informationen zum Quartierbudget sowie zu weiteren Mitwirkungsprojekten.
Auch in den Städten Lausanne, Zürich, Luzern und Aarau wurden bzw. werden ähnliche Konzepte getestet. Das Besondere am Schaffhauser Quartierbudget ist, dass Ideen laufend eingeben werden können und jede Idee, welche den Kriterien entspricht und machbar ist, umgesetzt werden soll. Andere Städte rufen während einiger Wochen zur Eingabe möglichst vieler Ideen auf und lassen die Bevölkerung dann abstimmen, welche der Ideen umgesetzt werden sollen. Das Schaffhauser Konzept soll mindestens über zwei Jahre erprobt und nach Bedarf laufend weiterentwickelt werden.
Ansprechpersonen:
Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 632 52 15
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch
Thomas Achermann
Telefon: +41 632 56 08, Projektleiter Quartierentwicklung
E-Mail: thomas.achermann(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 22. Mai 2023
Vergünstigte ÖV-Abos für Jugendliche
Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die in der Stadt Schaffhausen wohnhaft sind, sollen künftig das ÖV-Abo zu vergünstigten Konditionen beziehen können. Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Vorlage.
In Erfüllung eines parlamentarischen Vorstosses beantragt der Stadtrat die gezielte Vergünstigung von ÖV-Abonnementen für in der Stadt wohnhafte Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen erhalten ab voraussichtlich 2024 einen Gutschein für ein um 200 Franken vergünstigtes Jahresabo der Ostwind Kernzone 810. Die Vergünstigung darf auch auf ein anderes Jahresabo gewährt werden, welches die Ostwindzone 810 mitenthält.
Dank Neuerungen in der Gutscheinabwicklung im schweizerischen ÖV kann die Vergünstigung ohne grossen bürokratischen Mehraufwand kundenfreundlich durch das Kundencenter der vbsh (Ticketeria) abgewickelt werden. Für andere Verwaltungsabteilungen entsteht kein administrativer Zusatzaufwand.
Mit der gezielten Vergünstigung von ÖV-Abonnementen wird die Stadt Schaffhausen noch familienfreundlicher und leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Abonnemente sind am besten dafür geeignet, Personen nachhaltig zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu bewegen.
Durch die Vergünstigung entstehen der Stadt Schaffhausen jährliche Kosten von maximal 295'000 Franken (Kostendach). Über den wiederkehrenden Kredit entscheidet der Grosse Stadtrat unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums.
Link zur Vorlage
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 15. Mai 2023
Mehr finanzielle Unterstützung für die Jugendsportförderung
Die Stadt Schaffhausen will die Förderung des Jugendsports deutlich ausbauen. In einer Vorlage an den Grossen Stadtrat schlägt der Stadtrat vor, die Prokopfbeiträge sowie die Beiträge für Veranstaltungen im Bereich des Jugendsports gegenüber heute zu verdoppeln. Neu will die Stadt auch Beiträge an Jugendsport-Kurse und an die Miete von privaten Trainingsanlagen ausrichten. Der Stadtrat anerkennt damit die grossen Leistungen an Freiwilligenarbeit, welche in den Vereinen geleistet werden.
Sport und insbesondere die aktive Jugendsportförderung in den Sportvereinen geniesst in Schaffhausen einen hohen Stellenwert. Um der grossen Leistung an Freiwilligenarbeit der Vereine auch gerecht zu werden, baut die Stadt Schaffhausen die finanzielle Unterstützung der Jugendsportförderung stark aus. Damit trägt die Stadt dem Postulat von Marco Planas «Sportförderung im Nachwuchsbereich» Rechnung, welches am 27. Oktober 2020 vom Grossen Stadtrat überwiesen wurde. Bis anhin hatte die Stadt jeweils 75'000 Franken jährlich budgetiert für die Förderung des Jugendsports. Neu sollen jährlich total 265'000 Franken hierfür eingesetzt werden. In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat schlägt der Stadtrat vor, für die Kopfbeiträge jährlich maximal 120'000 Franken einzusetzen. Dies entspricht mit rund 80 Franken pro Jugendlichen einer Verdoppelung der aktuellen Beiträge. Beitragsberechtigt sind die Schaffhauser Sportvereine.
Neben der Erhöhung der Kopfbeiträge ist auch eine Verdoppelung der Beiträge an Jugendsport-Veranstaltungen auf neu 30'000 Franken vorgesehen, eine Unterstützung für die Durchführung von Jugendsport-Kursen mit insgesamt 15'000 Franken sowie ein Beitrag an die Miete von privaten Trainingsanlagen, wenn die Trainings mangels Infrastruktur nicht in städtischen Anlagen erfolgen können. Für die Miete von privaten Trainingsanlagen sollen die Vereine mit 20 Franken pro J&S anerkannter Trainingseinheit während maximal 40 Wochen pro Jahr unterstützt werden. Die Stadt rechnet aufgrund einer Umfrage bei den Vereinen mit jährlichen Kosten von rund 100'000 Franken für die Miete von privaten Trainingsanlagen.
Ziel der gesamten Beitragserhöhung ist es, die Jugendsportförderung auf ein breiteres, zukunftsfähiges Niveau zu bringen, welches im schweizweiten Städtevergleich mithalten kann. Dabei soll die Jugendsportförderung möglichst allen Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Link zur Vorlage
Ansprechpersonen:
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch
Roger Köppel, Sportkoordinator
Telefon: +41 52 632 53 45
E-Mail: roger.koeppel@stsh.ch
Katrin Huber, Stabsleiterin Bildungsreferat
Telefon: +41 52 632 56 09
E-Mail: katrin.huber@stsh.ch
Medienmitteilung vom 15. Mai 2023
«Genossenschaft eins» übernimmt die Liegenschaft «Oberhaus» im Baurecht
Die in Schaffhausen ansässige «Genossenschaft eins» erhält den Zuschlag für die städtische Baurechtsvergabe der Liegenschaft Oberhaus an der Oberstadt 23. Die Liegenschaft soll als lebendiges Tor zur Altstadt zu einem attraktiven und zugänglichen Begegnungs-, Arbeits- und Wohnort umgestaltet werden.
Für die Abgabe der Liegenschaft Oberhaus im Baurecht hat die Stadt ein einfach gehaltenes Vergabeverfahren durchgeführt. Ziel der Vergabe war es, jene Bauträgerschaft zu finden, welche das Areal bestmöglich gemäss den Zielen der Stadt entwickelt und die wirtschaftliche Umsetzung garantieren kann. Es sind zwei Bewerbungen eingegangen.
Die Bewerbung mit dem Titel «Stadtburg» der 2017 gegründeten «Genossenschaft eins» überzeugte die Jury mit dem vielfältigen Angebot zur Attraktivierung der Altstadt, den durchdachten Wohnformen und den verschiedenen Nutzungen wie Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen. Ebenso gefiel das auf die Liegenschaft angepasste und nicht aufgezwungene Sanierungskonzept.
Das Oberhaus soll zu einem offenen und attraktiven Tor zur Altstadt mit einer ausgewogenen Mischung aus Leben, Arbeiten und Kultur werden. Die Liegenschaft mit ihrem markanten Innenhof wird somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Geplant sind grosszügige Wohneinheiten für Familien und Wohngemeinschaften. Ergänzt wird das Angebot mit einem kleinen Gastrobetrieb, welcher tagsüber als Café auf den Innenhof ausgerichtet ist und abends als Bar den aussen zum Obertorkreisel hin gelegenen Vorplatz als Eingang zur Altstadt beleben soll. Für die Umgestaltung des kleinen Vorplatzes wird die «Genossenschaft eins» einen Ideenwettbewerb durchführen.
Der grosse Erfahrungsschatz und die Referenzprojekte der Bauträgerschaft trugen ebenfalls dazu bei, dass die «Genossenschaft eins» von der Jury die höchste Bewertung erhielt. Die «Genossenschaft eins» hat von der Stadt bereits die Liegenschaft am Schlössliweg übernommen und erfolgreich entwickelt. Das Projekt Oberhaus wird von Susanne Albrecht, Geschäftsinhaberin der in der Stadt Schaffhausen ansässigen «Neustadt Architekten», begleitet.
Der Grosse Stadtrat hatte am 22. Februar 2022 der Vorlage des Stadtrats zur Abgabe des Oberhauses im Baurecht zugestimmt und damit den Stadtrat beauftragt, ein vereinfachtes Vergabeverfahren durchzuführen. In einer ersten Phase waren nur gemeinnützige Wohnbauträger zugelassen. Für den Fall, dass weniger als zwei Bewerbungen eingegangen wären, hatte sich der Stadtrat vorbehalten, das Verfahren auch für nicht-gemeinnütze Bewerbungen zu öffnen. Dazu kommt es jetzt nicht. Der Stadtrat hat den Zuschlagsentscheid basierend auf dem Jurybericht am 4. Mai 2023 gefällt. Das Baurecht umfasst die Liegenschaft Oberhaus an der Oberstadt 23. Die dort ansässige Verwaltung wird ihren Sitz im Jahr 2026 in die sanierte Liegenschaft zum Käfig verlegen. Die Eigentumsübertragung erfolgt nach Vereinbarung.
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch
Florian Keller, Präsident Genossenschaft eins
Telefon: +41 78 756 09 60
E-Mail: flokeller@gmx.ch
Medienmitteilung vom 11. Mai 2023
Neuer Leiter des Stadtarchivs
Cyril Schiendorfer wird neuer Stadtarchivar. Er wird seine Funktion bei der Stadt Schaffhausen per 1. August 2023 antreten.
Der Stadtrat hat Cyril Schiendorfer zum neuen Stadtarchivar ernannt. Cyril Schiendorfer wird seine neue Stelle per 1. August 2023 antreten. Er ist in Thayngen aufgewachsen und wohnt in Büttenhardt.
Nach der Matura absolvierte Cyril Schiendorfer sein Masterstudium in Geschichte und Deutscher Literaturwissenschaft an der Universität Zürich. Seine praktischen Kenntnisse hat er anschliessend in unterschiedlichen Archiven öffentlicher Organe und privater Institutionen (z. B. in der Eisenbibliothek der Georg Fischer AG und im Hochschularchiv der ETH Zürich) vertieft. Derzeit arbeitet Cyril Schiendorfer im Staatsarchiv des Kantons Zürich im Bereich Gemeindearchive. Diese Aufgabe beinhaltet auch die generelle Aufsicht über die Gemeindearchive im Kanton Zürich und die Beratung der jeweiligen Archivverantwortlichen. Seine Affinität zur Digitalisierung konnte Cyril Schiendorfer beispielsweise als Projektleiter für die Einführung eines elektronischen Records Management Systems in der reformierten Kirchgemeinde Zürich einbringen. Als Leiter von Projekten mit herausfordernden archivarischen Zielsetzungen sowie auch auf sportlicher Ebene, als Führungsspieler in mehreren (professionellen) Fussballmannschaften, hat er Führungserfahrung gesammelt.
Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Cyril Schiendorfer und wünscht ihm viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit.
Ansprechperson:
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch
Medienmitteilung vom 4. Mai 2023
Werner Bächtold präsidiert neu den Stadtschulrat
Werner Bächtold (SP) ist neuer Präsident des Stadtschulrats. Werner Bächtold wurde im stillen Wahlverfahren als Präsident für den Rest der Amtsperiode 2021-2024 gewählt und folgt auf Christian Ulmer, welcher per Ende April zurückgetreten ist. Mit dem Nachrücken von Werner Bächtold ins Präsidium wird sein Sitz als ordentliches Mitglied des Stadtschulrats frei. Der nächstmögliche Wahltermin wäre der 22. Oktober 2023. Im Hinblick auf die Abstimmung «Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat», über welche die Stimmbevölkerung am 18. Juni entscheidet, verzichtet der Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Neubesetzung des Sitzes.
Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch
Medienmitteilung vom 27. April 2023
Jahresbericht 2022 der Stadt Schaffhausen
Die neue Ausgabe des Jahresberichts der Stadt Schaffhausen befasst sich mit dem Thema «Die Stadt baut». Beim Bauen geht es auch um das Übernehmen von Verantwortung gegenüber folgenden Generationen. Bauen heisst aber auch, der Stadt ein Gesicht zu geben und Identität zu schaffen. Ganz im Sinn des Leitsatzes des Stadtrats für die aktuelle Legislaturperiode: Schaffhausen investiert in die Zukunft.
Zahlreiche Massnahmen wie die Verbesserung der Schul- und Sportinfrastruktur sowie eine moderne Verwaltung nahmen 2022 weiter Gestalt an. Hinter den Bauabschrankungen hin zum ehemaligen Innenhof des Stadthauses hat sich viel getan und die Erweiterung und Erneuerung des Stadthausgevierts schreitet voran. Der sanierte Herrenacker wurde eingeweiht und die Vorlage für den Neubau des Hallenbads KSS verabschiedet. Mehr zu diesen Projekten im Artikel ab Seite 6.
Nachdem 2020 und 2021 aufgrund der Pandemie zahlreiche Kulturveranstaltungen pausieren mussten, konnten 2022 wieder alle geplanten Veranstaltungen stattfinden. In ihrer Kulturstrategie legt die Stadt einen Schwerpunkt auf die Vermittlung kultureller Angebote. 2022 wurden die Angebote in diesem Bereich erweitert. Mehr dazu erfahren die Leserinnen und Leser ab Seite 10.
Eine lebendige und familienfreundliche Stadt lautet einer der Legislaturschwerpunkte des Stadtrats. Dazu gehört, dass die Schulen gestärkt und die Tagesstrukturen ausgebaut werden, grosse Veranstaltungen auf dem Munot sicher durchgeführt werden können oder die Integrationschancen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger verbessert werden. Einem Bedürfnis entspricht auch das Familienzentrum, welches rege genutzt wird. Der Beitrag ab Seite 14 gibt Einblick.
Die Stadt Schaffhausen hat 2022 ihre nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik weiter vorangetrieben und mit der Verabschiedung der Klimastrategie und verschiedenen Projekten wichtige Schritte für den Klimaschutz unternommen. Weitere Details dazu finden sich im Beitrag ab Seite 17. Unter dem Titel «Moderne Technologien für Schaffhausen» erfahren die Leserinnen und Leser ab Seite 22 mehr zur Elektrifizierung der Stadtbusse für eine nachhaltige E-Mobilität. Was vor sechs Jahren noch als visionär galt, ist heute mit der Einführung der ersten 15 Elektrobusse auf dem Netz der Verkehrsbetriebe Schaffhausen Realität. Vorwärts schreitet auch die Digitalisierung der Verwaltung.
Der Verwaltungsbericht, der zeitgleich mit dem Jahresbericht publiziert wird, zeigt Details zur Arbeit, die in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung geleistet wurde. Auch werden mit dem Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.
Link zum Jahres und Verwaltungsbericht 2022
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch
Medienmitteilung vom 26. April 2023
Pensionierung Abteilungsleiter Stadtgrün
Nach über 30 Jahren geht Konrad Bruderhofer mit 63 Jahren diesen Sommer in die verdiente Frühpension. Ursprünglich startete Konrad Bruderhofer bei der Stadt als technischer Sachbearbeiter und hat sich stetig weiterentwickelt. Heute leitet er die Abteilung Stadtgrün mit rund 70 Mitarbeitenden. Als Nachfolger hat der Stadtrat Timo Weisner gewählt. Dieser tritt seine neue Stelle bei der Stadt im Mai an und übernimmt nach der Einarbeitungsphase im Sommer die Abteilungsleitung.
Konrad Bruderhofer hat während seiner Tätigkeit bei der Stadt Schaffhausen seit 1990 diverse berufliche Stationen durchlebt und sich immer wieder neuen Aufgaben angenommen. Neben den planerischen und baulichen Aufgaben wie beispielsweise der Fertigstellung des Mosergartens, dem Umbau des St. Agnesen-Gartens und der Entwicklung der Freizeitanlage Dreispitz hat er immer wieder neue Aufgabengebiete übernommen und war massgeblich beteiligt an der ersten Digitalisierungs-Welle und der Einführung von EDV-Systemen bei Grün Schaffhausen. Im Jahr 2000 wurde Konrad Bruderhofer Betriebsleiter sowie Stellvertreter des Stadtgärtners und er übernahm Führungsaufgaben innerhalb des Grünunterhalts, des Friedhofs und des Gärtnereibetriebs. Im Jahr 2015 und nach der Fusion der ehemaligen Stadtgärtnerei mit dem Bereich Wald und Landschaft hat er als Abteilungsleiter Stadtgrün weitere Verantwortungsbereiche übernommen. Mit der Leitung des Rebbetriebs kam nochmals ein fachlich neues Themenfeld dazu. Zudem hat sich Konrad Bruderhofer auch weiter immer wieder planerisch betätigt und Grossprojekte, wie beispielsweise die Erweiterung der Sportanlagen Schweizersbild geleitet und sich bei der Planung des Magazins Birch engagiert.
Unermüdlich und mit grossem Einsatz hat Konrad Bruderhofer einen grossen Teil seines Berufslebens Grün Schaffhausen gewidmet und durch die Schaffung von Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanzen auch für die Verbesserung der Lebensqualität der Schaffhauser Bevölkerung beigetragen. Der Stadtrat spricht Konrad Bruderhofer seinen grossen Dank aus für seinen langjährigen Einsatz für die Stadt Schaffhausen und wünscht ihm für den neuen Lebensabschnitt nur das Beste und viel Freude mit seiner Familie sowie der Pflege des eigenen Gartens.
Anfang Mai 2023 tritt Timo Weisner, geboren in Singen Hohentwiel, als Abteilungsleiter Stadtgrün die Nachfolge von Konrad Bruderhofer an. Timo Weisner hat die Ausbildung zum Gärtner Garten- und Landschaftsbau absolviert, verfügt über den höheren Abschluss zum Gartenbautechniker und besitzt langjährige Berufserfahrung im Bereich Gartenbau/Gartenpflege sowie in der Planung und Bauführung. Vor Antritt seiner Stelle bei Grün Schaffhausen war Timo Weisner zehn Jahre bei einem mittelgrossen Gartenbauunternehmen als Mitglied der Geschäftsleitung tätig und verantwortlich für 45 Mitarbeitende, inkl. Betreuung der Auszubildenden. Da Timo Weisner einen Teil seines Lebens in Schaffhausen und Umgebung verbracht hat, verfügt er bereits über gute Ortskenntnisse. Grün Schaffhausen freut sich, zusammen mit Timo Weisner und dem gesamten Team Stadtgrün die Natur in der Stadt weiterzuentwickeln.
Ansprechpersonen:
Florian Brack, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack@stsh.ch
Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer@stsh.ch
Medienmitteilung vom 12. April 2023
GU-Leistungen für Neubau Werkhof SH POWER vergeben
Der Stadtrat hat die Generalunternehmerleistungen (GU-Leistungen) für den Neubau des Werkhofs von SH POWER im Schweizersbild an die Birchmeier Baumanagement AG vergeben. Für die Vergabe wurde eine Submission im offenen Verfahren durchgeführt.
Die Bauarbeiten starten voraussichtlich am 5. Juli 2023 und dauern rund eineinhalb Jahre. Die Fertigstellung ist bis Jahresende 2024 geplant. Bereits fertiggestellt ist die neue Einfahrt mit Hochwasserschutz, diese wurde im Jahr 2022 realisiert. Aktuell werden auf dem Gelände Umverlegungen von Leitungen durch Kabelnetzbetreiber durchgeführt.
Der Neubau des Werkhofs ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung von SH POWER. Die Anzahl Standorte kann reduziert und es können fast alle Unternehmensbereiche unter einem Dach vereint werden. Das Optimierungspotential der betrieblichen Abläufe und ein positiver Kulturwandel können realisiert werden. Zudem bringt die bauliche Umsetzung erhebliche Mehrwerte für die Mitarbeitenden.
Ansprechpersonen:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch
Musa Miftari, Bereichsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 13
E-Mail: musa.miftari@stsh.ch
Medienmitteilung vom 12. April 2023
Wahlvorschlag fürs Schulpräsidium
Bei der Stadtkanzlei Schaffhausen ist für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des Stadtschulrats für die restliche Amtsdauer 2024 innert Frist ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Zur Wahl wird Werner Bächtold (SP) vorgeschlagen. Der Vorgeschlagene wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation, das heisst bis 20. April 2023, mindestens 15 Stimmberechtigte der Einwohnergemeinde Schaffhausen, unter Bezeichnung weiterer Kandidatinnen oder Kandidaten, bei der Stadtkanzlei die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen.
Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch
Medienmitteilung vom 12. April 2023
Bereits viel umgesetzt: Stadtrat zieht Halbzeitbilanz der Legislaturperiode 2021-2024
Der Stadtrat hat eine Zwischenbilanz der Umsetzung seiner Legislaturschwerpunkte 2021-2024 gezogen. Die Zwischenbilanz zeigt ein erfreuliches Bild. Zahlreiche Projekte wurden bereits gestartet und umgesetzt. Unter anderem wurde die Grundetappe zur Elektrifizierung der Stadtbusflotte abgeschlossen, ist der Baustart und die Grundsteinlegung für das moderne Verwaltungszentrum Stadthausgeviert erfolgt und die Vorlage zur Einführung von Schulleitungen an den Grossen Stadtrat überwiesen worden.
Die Legislaturschwerpunkte (LSP) 2021-2024 des Stadtrats stehen unter dem Motto «Schaffhausen investiert in die Zukunft» und umfassen 21 Legislaturziele, welchen wiederum Massnahmen zur Umsetzung der Ziele zugeordnet sind. Zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen nimmt der Stadtrat jährlich ein Monitoring vor. Dieses nutzt er als wichtiges Führungsinstrument. Die nun vorliegende Halbzeitbilanz zeigt, dass in den ersten zwei Jahren bereits viel bewegt wurde. Bei vielen Zielen und Massnahmen wurden wichtige Meilensteine erreicht:
- zahlreiche Innovationsprojekte im Rahmen des Smart-City-Programms lanciert und teilweise bereits umgesetzt
- Rahmenkredit für den Ausbau der Wärmeverbünde in der Stadt Schaffhausen genehmigt und mit dem Wärmeverbund «Altstadt Nord» ein erstes Projekt gestartet
- Transformation Bachturnhalle zu mittelgrosser Bühne
- Vorlage zur Einführung von Schulleitungen und Reorganisation des Stadtschulrats ausgearbeitet und an GSR überwiesen
- Sanierung und Erweiterung vbsh Depot Ebnat
- Grundetappe zur Elektrifizierung der Stadtbusflotte mit 15 E-Bussen und Ladeinfrastruktur abgeschlossen
- Verabschiedung der Vorlage Neubau Hallenbad KSS (Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung, Finanzierung)
- Baustart und Grundsteinlegung für die modernen Verwaltungsräumlichkeiten im Stadthausgeviert erfolgt
- Klimastrategie mit Zielen und Massnahmen für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel verabschiedet
- Familienzentrum in den definitiven Betrieb überführt
- Pilotprojekt Sozialhilfe «Reintegrationschancen steigern» vom Grossen Stadtrat verabschiedet und Umsetzung gestartet
In den kommenden zwei Jahren haben neben der Umsetzung wichtiger Bauprojekte für eine attraktive öffentliche Infrastruktur unter anderem folgende Meilensteine hohe Priorität:
- Vorlage «Attraktive Gesundheitsberufe in den städtischen Alterszentren und der Spitex»
- Erfolgreiche Volksabstimmungen über die Einführung von Schulleitungen und den Neubau KSS Hallenbad
Am Ende der Legislaturperiode wird der Stadtrat wiederum Bilanz ziehen und informieren.
Entwicklungsstrategie 2030 bestärkt Kurs des Stadtrats
Der Stadtrat hat sich an seiner Klausur zudem mit der Entwicklungsstrategie 2030 («next.») des Kantons Schaffhausen auseinandergesetzt. Diese Strategie betrifft Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermassen. Der Stadtrat hat die Projekte im Handlungsfeld der Stadt analysiert. Es zeigt sich, dass die Entwicklungsstrategie und das Legislaturprogramm des Stadtrats zahlreiche Überschneidungen und Synergien aufweisen. Dies widerspiegelt, dass die Legislaturschwerpunkte stark im Zeichen von langfristigen Investitionen in die Lebensqualität und Attraktivität der Stadt Schaffhausen stehen.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch
Medienmitteilung vom 4. April 2023
Klimaverordnung tritt per 1. Mai 2023 in Kraft
Der Grosse Stadtrat hatte am 21. Februar 2023 die Vorlage des Stadtrats vom 24. Mai 2022 betreffend «Klimastrategie der Stadt Schaffhausen: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel» mit 22:12 Stimmen gutgeheissen. Die Klimaverordnung zur Vorlage unterstand nach Art. 25 lit. b in Verbindung mit Art. 11 der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit tritt die Klimaverordnung per 1. Mai 2023 in Kraft.
Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch
Medienmitteilung vom 3. April 2023
Jahresrechnung 2022: Die Stadt ist finanziell kerngesund und investiert weiter in die Zukunft
Auch 2022 schliesst die Jahresrechnung der Stadt Schaffhausen dank erneut rekordhohen Unternehmenssteuern mit einem Millionenüberschuss ab: Nach Einlage von 28 Mio. Franken in eine finanzpolitische Reserve zur Absicherung der Risiken der OECD-Steuerreform verbleibt ein ausgewiesenes Ergebnis von +6.2 Mio. Franken. Das Eigenkapital steigt auf 427 Mio. Franken und das Nettovermögen auf über 8‘100 Franken pro Kopf. Der eingeschlagene Investitionskurs zeigt sich deutlich im Bestand der offenen Verpflichtungskredite (kreditrechtlicher Arbeitsvorrat), welcher mit rekordhohen 164.7 Mio. Franken dem kumulierten Investitionsvolumen der letzten zehn Jahre entspricht.
Das Rechnungsjahr 2022 reiht sich in die Jahre mit ausserordentlich erfolgreichen Abschlüssen ein.
+6.2 Mio. Franken Überschuss, 28 Mio. Franken Reserven für OECD-Steuerreform
Die Erfolgsrechnung schliesst mit +6.2 Mio. Franken deutlich besser ab als erwartet; ursprünglich budgetiert waren -3.5 Mio. Franken. Das operative Ergebnis beträgt +27.1 Mio. Franken.
Der operative Überschuss erlaubt es, für Schwankungen der Unternehmenssteuern eine finanzpolitische Reserve zu bilden und mit 28.0 Mio. Franken zu äufnen. Die Unternehmenssteuererträge sind aufgrund der von der OECD angestossenen globalen Mindeststeuer einem grossen Risiko ausgesetzt.
Neuer Höchststand bei Unternehmenssteuern: 62.2 Mio. Franken
Hauptgrund für den positiven Abschluss sind einmal mehr die Unternehmenssteuern. Mit 62.2 Mio. Franken übertreffen die Steuererträge der juristischen Personen 2022 den bisherigen Rekordwert aus dem Vorjahr (52.7 Mio. Franken) noch einmal.
Personal- und Sachaufwand unter Budget
Obwohl der Grosse Stadtrat und der Stadtrat unterjährige Nachtrags- und Exekutivkredite im Umfang von 7.3 Mio. Franken bewilligt haben, wurde der ursprünglich budgetierte betriebliche Aufwand dank haushälterischem Umgang mit den Stadtfinanzen nicht überschritten.
Der Sachaufwand liegt 9.6 Mio. Franken unter den bewilligten Krediten. Der Personalaufwand liegt (erstmals ohne Besoldung Lehrpersonen) mit 91.7 Mio. Franken 5.3 Mio. Franken unter Budget. Per Ende 2022 waren 53 Stellen nicht besetzt.
Der Personalbestand (ohne Betriebe und Lehrpersonen) steigt im Berichtsjahr um 31.5 auf 903.3 Vollzeitstellen, welche sich auf 1'373 Mitarbeitende aufteilen. Das durchschnittliche Pensum beträgt 66 %.
Verpflichtungskredite steigen auf 164.7 Mio. Franken
2022 wurden einige Projekte aufgrund Lieferschwierigkeiten oder anderer externer Einflüsse (z.B. Rechtsmittelverfahren oder Einsprachen) verzögert. Die Umsetzungsquote bleibt mit 66 % auf hohem Niveau (Vorjahr: 76 %). Die Nettoinvestitionen werden 2022 mit nur 6.2 Mio. Franken ausgewiesen. Grund dafür sind neben den Projektverzögerungen die netto von den Betrieben an die Stadt zurückgeflossenen Darlehen von 9.7 Mio. Franken. Ins Verwaltungs- und Finanzvermögen wurden netto 15.9 Mio. Franken investiert.
Der Bestand an Verpflichtungskrediten (kreditrechtlicher Arbeitsvorrat) steigt auf ein neues Rekordhoch von 164.7 Mio. Franken per Ende 2022, was dem kumulierten Investitionsvolumen der letzten zehn Jahre entspricht.
Mehr als 8'100 Franken Nettovermögen pro Kopf
Dank den hohen Steuererträgen und wegen der verhaltenen Umsetzungsquote kann ein positiver Finanzierungssaldo ausgewiesen werden und es kommt zu keiner Neuverschuldung. Unter Berücksichtigung der Investitionen ins Finanzvermögen liegen der Finanzierungssaldo bei +38.5 Mio. Franken und die Selbstfinanzierung bei 985 %.
Das Nettovermögen ohne Darlehen steigt im Berichtsjahr 2022 um 70 Franken auf 8‘115 Franken pro Einwohner. Die langfristigen Schulden, welche vor vier Jahren noch über 100 Mio. Franken betrugen, sinken auf 37.1 Mio. Franken.
Investitionskurs auch in anspruchsvollen Zeiten beibehalten
Das globale politische und wirtschaftliche Umfeld mit dem Krieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Stadt Schaffhausen: Die Energie- und Rohstoffpreise steigen, es kommt zu unterbrochenen Lieferketten, die Zinsen an den Kapitalmärkten steigen und die Inflation führt zu höheren Ausgaben.
Trotz vorübergehend stürmischer Zeiten hält der Stadtrat am Investitionskurs fest. Die Investitionen in die Infrastruktur sind wichtig für die Standortattraktivität. Zudem erhält das Schaffhauser Gewerbe damit viele Aufträge.
Link zur Vorlage
Link zur Jahresrechnung
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch
Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb@stsh.ch
Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia@stsh.ch
Medienmitteilung vom 28. März 2023
Munot wird wieder beleuchtet
Nachdem sich die Energielage entspannt hat, hebt der Stadtrat die im September 2023 beschlossenen Energiesparmassnahmen weitgehend auf. So wird ab April die Objektbeleuchtung wiederaufgenommen, womit der Munot und weitere historische Gebäude wieder beleuchtet werden. Die Reduktion der Strassenbeleuchtung wird weitergeführt.
Nachdem sich die Energielage aufgrund des milden Winters und verschiedenen Anstrengungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vorläufig entspannt hat, hat der Stadtrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Energiesparmassnahmen weitgehend aufzuheben, welche im September 2023 angesichts der drohenden Energiemangellage beschlossen wurden. Weitergeführt wird die Reduktion der Strassenbeleuchtung. Die reduzierten Zeiten haben sich bewährt und werden deshalb beibehalten. Aufgehoben werden die Massnahmen bei der Objektbeleuchtung und der Beleuchtung von Unterführungen und die getroffenen Energiesparmassnahmen in der Verwaltung. Die Mitarbeitenden sind jedoch angehalten, weiterhin sparsam mit Energie umzugehen und hierfür beispielsweise konsequent Lichter zu löschen, nicht benutzte Geräte komplett auszuschalten oder den Warmwasserverbrauch zu reduzieren. Zudem wird die Umrüstung der Beleuchtung in den städtischen Gebäuden auf LED fortgeführt.
Die Versorgungslage bleibt ungewiss und die Sicherstellung der Energieversorgung auch in Zukunft anspruchsvoll, weshalb Sparkonzepte weiterentwickelt werden sollen. Die Zeit bis zum nächsten Winter will der Stadtrat insbesondere dazu nutzen, bauliche und betriebliche Massnahmen zur Einsparung von Energie weiter voranzutreiben.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 21. März 2023
Ab sofort gibt’s Gebührensäcke
Der «Böckli-Sack» ist da! Mit der Einführung von Gebührensäcken erfolgt in der Stadt Schaffhausen die Umstellung von Abfallmarken auf Gebührensäcke. Die neuen Gebührensäcke sind ab sofort erhältlich und ersetzen die bisherigen Abfallmarken.
Neu gibt es in der Stadt Schaffhausen Gebührensäcke statt Abfallmarken. Dies reduziert den Aufwand der Einwohnerinnen und Einwohner, da nur noch die Gebührensäcke besorgt werden müssen und keine zusätzliche Kosten für Kehrichtsäcke anfallen. Andererseits erleichtert die Umstellung auf Gebührensäcke dem Abfuhrpersonal die Arbeit, da die Gebührensäcke auf den ersten Blick zu erkennen sind.
Nachdem der Grosse Stadtrat der Umstellung auf Gebührensäcke mit der Verabschiedung des Gesamtkonzepts Abfallentsorgung zugestimmt hat, konnte die Gestaltung und Beschaffung der neuen Gebührensäcke abgeschlossen werden. Die bisherigen Abfallmarken werden noch bis am 29. März verkauft. Sie behalten während einer Übergangsfrist ihre Gültigkeit und können noch bis Ende 2023 eingesetzt werden. Ein Umtausch oder eine Rückerstattung nicht gebrauchter Abfallmarken ist nicht möglich.
Die Säcke wurden in einer humorvollen Art und Weise in Anlehnung an das Schaffhauser Wappentier von Faro Burtscher von Eclipse Studio designt. Mit spielerischer Neugierde stellte sich der Gestalter die Frage: Hat der gleiche Schaffhauser Bock so oft auf dem jeweiligen Sack Platz wie es der Literzahl entspricht? Die Antwort auf diese Frage werden alle erhalten, welche die Säcke mit 17, 35, 60 oder 110 Litern Inhalt genau studieren. Produziert werden die Gebührensäcke durch die Schweizer Firma FO Security aus Egg/ZH, welche neu auch das Lager, die Logistik und das Inkasso der Gebührensäcke mit den Verkaufsstellen übernimmt. Die Firma hat bereits langjährige Erfahrung und beliefert über 100 weitere Gemeinden in der ganzen Schweiz. Die neuen Gebührensäcke sind bei fast allen bisherigen Verkaufsstellen erhältlich. Bei den Säcken handelt es sich um sogenannte Quickbags. Diese sind zum einfachen Verschliessen mit einem Zugband versehen und sind aus mindestens 80 % Recycling-Material hergestellt. Die 17-, 35- und 60-Liter-Säcke haben pro Rolle 10, die 110-Liter-Säcke pro Rolle 5 Säcke.
Unverändert bleiben die Sperrgut- und Containermarken. Auch diese sind weiterhin bei allen bisherigen Verkaufsstellen verfügbar.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
Marco Meister, Leiter Entsorgung
Telefon: +41 52 632 53 29
E-Mail: marco.meister(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 21. März 2023
Stadtrat beantwortet Petition zur Durchsetzung von Tempo-30 an der Lahnstrasse
Anwohnerinnen und Anwohner der Lahnstrasse haben im August 2022 eine Petition eingereicht, in der sie zusätzliche Massnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 auf der Lahnstrasse forderten. Der Stadtrat geht in seiner Antwort auf bereits umgesetzte und zukünftige Massnahmen ein.
Seit der Einführung von Tempo-30 auf der Lahnstrasse im Jahr 2004 ist die Verkehrssituation Gegenstand von Petitionen mit unterschiedlichen Anliegen. Die Stadt Schaffhausen hat sich immer wieder den Begehren der Anwohnenden gestellt und versucht, konstruktive Lösungen aus-zuarbeiten, die den vielfältigen Ansprüchen gerecht werden.
Mit einer Petition haben Anwohnende der Lahnstrasse zusätzliche Massnahmen gefordert, um die Einhaltung der Tempo-30-Zone an der Lahnstrasse durchzusetzen. Bei zusätzlichen Massnahmen zur Durchsetzung von Tempo-30 sind immer die Verhältnismässigkeit und auch die räumlichen Gegeben¬heiten und Rahmenbedingungen einzubeziehen. Weiter ist auch Rücksicht auf die Nutzung der Strasse zu nehmen, welche auch für den landwirtschaftlichen Verkehr relevant ist. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat geprüft, ob und wie weitere Massnahmen umgesetzt werden können, welche von den Anwohnerinnen und Anwohnern in der Petition vorgeschlagen werden.
Seit der Einführung der Tempo-30-Zone wurden regelmässig Messung verdeckt oder offen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen keine weiteren baulichen Massnahmen notwendig sind. Der Stadtrat nimmt aber das Anliegen auf, dass auf dem oberen Abschnitt der Lahnstrasse ein Fussgänger-Längsstreifen angebracht werden soll und beauftragt Tiefbau Schaffhausen, eine solche Markierung zu prüfen und dort umzusetzen, wo dies unter Berücksichtigung der Anliegen aller Verkehrsteilnehmenden möglich ist. Weiter sollen auch zukünftig an der Lahnstrasse regelmässig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Die Stadt wird zudem bei der Schaffhauser Polizei den Wunsch nach vermehrten Geschwindigkeitskontrollen einbringen. Auf bauliche Massnahmen wie das Anbringen von Schwellen oder eine Verengung der Fahrbahn wird verzichtet, da auf der Lahnstrasse auch breite Fahrzeuge verkehren und keine kritischen Hindernisse geschaffen werden sollen.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 20. März 2023
Stadtrat vergibt Mandat für die Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung
Der Stadtrat vergibt das Mandat «Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung» an die LoF* – Leap of Faith AG. Im Auftrag der Stadt wird die Leap of Faith AG die Attraktivität und Belebung der Altstadt fördern. Das Mandat war im offenen Verfahren ausgeschrieben worden, nachdem der Grosse Stadtrat einen entsprechenden Verpflichtungskredit mit Budget 2023 bewilligt hatte.
Die Schaffhauser Altstadt ist der Mittelpunkt des öffentlichen Lebens in Schaff¬hausen und stiftet Identität für die ganze Region. Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, dass die Altstadt auch in Zukunft ein attraktiver Ort zum Verweilen, Erleben, Einkaufen, Konsumieren, Besuchen und Leben ist.
Deshalb hat der Stadtrat in enger Absprache mit Vertreterinnen und Vertretern von Pro City, der Wirtschaftsförderung, dem städtischen Gewerbeverband, dem Einwohnerverein Altstadt, der IG Unterstadt sowie Schaffhauserland Tourismus im Frühjahr 2022 beschlossen, eine Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung zu schaffen. Die Koordinationsstelle soll im Mandat durch eine externe Stelle ausgeübt werden und vorerst auf zwei Jahre befristet sein. Das Modell einer solchen Koordinationsstelle ist bereits aus mehreren Schweizer Städten sowie aus dem Ausland bekannt.
Die Koordinationsstelle schliesst eine Lücke und soll sich um die Koordination und Vernetzung der Innenstadtakteure und die Erarbeitung und Koordination von konkreten Massnahmen zur Attraktivierung der Altstadt kümmern. Das übergeordnete Ziel der Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung besteht in der Förderung der Attraktivität und Belebung der Altstadt als Mittelpunkt des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens der Stadt Schaffhausen und der Region. Dabei wird die Koordinationsstelle auch auf abgeschlossene Strategieprozesse wie beispielsweise das «Strategiepapier der kooperativen Innenstadtentwicklung» aus dem Jahr 2015 oder die Ergebnisse des «Stadt Labors» aus dem Jahr 2021 aufbauen.
Der Stadtrat hat das Mandat im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die Bewerbung der LoF* – Leap of Faith AG hat die Jury und den Stadtrat am meisten überzeugt.
Das Team von LoF* hat sich eingehend mit der Situation in der Innenstadt, den Herausforderungen und den Aufgaben der Koordinationsstelle auseinandergesetzt und einen Weg aufgezeigt, wie konkrete Massnahmen erarbeitet und lanciert werden sollen, welche der Belebung und Attraktivierung der Innenstadt dienen. Dabei legt das Team grossen Wert auf den Einbezug aller Akteure und interessierter Kreise und freut sich darauf, einen Prozess der Co-Creation mit allen Akteuren zusammen anzustossen und neue Wege der Innenstadtentwicklung aufzuzeigen. Wie vom Stadtrat beabsichtigt, liegt der Fokus auf der Umsetzung konkreter Ideen, da in der Vergangenheit ausreichend konzeptionelle Arbeit geleistet worden ist.
Innerhalb des Teams übernimmt der Schaffhauser Lukas Ottiger die Rolle des Koordinators, d.h. er ist die primäre Ansprechperson vor Ort. Lukas Ottiger verfügt über eine sehr gute lokale Vernetzung und hat sich bereits in der Vergangenheit in den Bereichen Kultur und Politik für Schaffhausen engagiert. Unterstützt wird er von Roger Staub und Christoph Eschmann, welche ausgeprägte Kompetenzen in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Moderation, Konzeptentwicklung und Inszenierung mitbringen. Alle drei Personen stammen aus Schaffhausen (aufgewachsen in Thayngen), wobei die LoF* – Leap of Faith AG ihren Sitz in Zürich hat. Damit bringt das Team sowohl eine sehr gute lokale Verankerung und Vernetzung, als auch einen ausgeprägten Aussenblick mit.
Die Leap of Faith AG erhält per 1. Mai 2023 ein Mandat der Stadt Schaffhausen, welches vorerst auf zwei Jahre befristet ist. Danach wird der Stadtrat die Koordinationsstelle evaluieren und über eine Fortsetzung entscheiden.
Ansprechpersonen:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch
Lukas Ottiger, Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung
Telefon: +41 79 689 32 39
E-Mail: lukas.ottiger@lof.me
Medienmitteilung vom 15. März 2023
Ersatzwahl des Präsidiums des Stadtschulrats
Die Ersatzwahl für das Präsidium des Stadtschulrats findet als stille Wahl statt. Falls eine Urnenwahl nötig wird, findet diese am 18. Juni 2023 statt. Das hat der Stadtrat an seiner letzten Sitzung beschlossen.
Nach dem Rücktritt des amtierenden Präsidenten des Stadtschulrats Christian Ulmer auf Ende April 2023 hat der Stadtrat die Wahlen für das genannte Amt auf den 18. Juni 2023 festgesetzt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Durchführung von Wahlen ohne Wahlgang (stille Wahlen). Die amtliche Publikation erfolgt am 16. März 2023 in den üblichen Publikationsorganen. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge innert drei Wochen bei der Stadtkanzlei eingereicht werden, wobei jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein muss.
Geht innert der dreiwöchigen Frist nur ein Wahlvorschlag für das Präsidium des Stadtschulrats ein, so wird der Name der Kandidatin oder des Kandidaten in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben. Die Kandidatin, bzw. der Kandidat wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen, indem sie mindestens einen weiteren Kandidaten nennen. Falls auf die erste Ausschreibung kein Wahlvorschlag oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder die Nachfrist benützt wird, wird das ordentliche Wahlverfahren am 18. Juni 2023 durchgeführt.
Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch
Medienmitteilung vom 15. März 2023
Abstimmungstermin «Einführung geleitete Schulen und Reorganisation Stadtschulrat» festgelegt
Der Grosse Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 7. März 2023 die Vorlage des Stadtrats vom 27. September 2022 betreffend «Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat» in der Schlussabstimmung mit 32 : 1 Stimmen gutgeheissen. Die Stadtverfassung muss entsprechend angepasst werden. Deshalb untersteht der Beschluss dem obligatorischen Referendum.
Der Abstimmungstermin wird auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch
Medienmitteilung vom 14. März 2023
Schulassistenzen zur Entlastung der Lehrpersonen - ein Pilotprojekt der Stadt Schaffhausen
An den städtischen Schulen und Kindergärten sollen in Zukunft Schulassistenzen eingesetzt werden können. Schulassistenzen bieten eine nachhaltige und verlässliche Lösung, um Schülerinnen und Schüler, Klassen und Lehrpersonen im Klassenzimmer zusätzlich zu unterstützen und das System als Ganzes zu stärken. Der Stadtrat hat eine Vorlage für ein Pilotprojekt zur Einführung von Schulassistenzen zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet.
Die Schule als Ganzes sieht sich seit längerem Herausforderungen gegenübergestellt, welche zusätzliche Massnahmen verlangen. Sowohl der Fachkräftemangel als auch die Integration von Kindern unterschiedlicher Herkunft zehren an den Kräften der Lehrpersonen. Unterstützung und Entlastung insbesondere im personellen Bereich ist dringend notwendig. An den städtischen Schulen wird mit Ausnahme aller Kindergärten und der Primarschule Steingut in der separativen Schulform unterrichtet. Dies bedeutet, dass eine Lehrperson für bis zu 25 Schülerinnen und Schüler mehrheitlich alleine verantwortlich ist ohne Unterstützung durch eine heilpädagogische Lehrperson. Hier ist dringend Abhilfe geboten, zumal auch die Rekrutierung von Lehrpersonen unter anderem deswegen noch schwieriger wird.
Im Laufe der Jahre haben sich mit dem Programm «Generationen im Klassenzimmer» sowie mit dem Einsatz von Zivildienstleistenden zwei niederschwellige und mittlerweile breit akzeptierte Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrpersonen etabliert. Die Verbindlichkeit und die Kontinuität dieser «helfenden Hände» sind allerdings nicht in jedem Fall gegeben, weshalb der Einsatz für wenige Lektionen mit relativ aufwändiger Organisation verbunden ist. Eine nachhaltigere und verlässlichere Lösung, Schülerinnen und Schüler, Klassen und Lehrpersonen im Klassenzimmer zusätzlich zu unterstützen und die Schule als Ganzes zu stärken, ist der Einsatz von Schulassistenzen. Der Vorteil von Schulassistenzen gegenüber den bisher eingesetzten, bewährten «helfenden Händen» liegt darin, dass Schulassistenzen mit einem Vertrag angestellt werden und so eine gewisse Kontinuität an den Schulen gewährleistet werden kann. Die Unterstützung durch die Schulassistenz ermöglicht es den Lehrpersonen flexibel, situativ und den pädagogischen Bedürfnissen einzelner Schülerinnen und Schülern entsprechend angemessen zu reagieren, ohne dass dabei die anderen Schülerinnen und Schüler benachteiligt werden. Damit können Schulassistenzen zu einer deutlichen Entlastung der Lehrpersonen im Unterricht führen und sind niederschwellig einsetzbar. Sie können und dürfen indessen keine pädagogischen Aufgaben der Lehrpersonen übernehmen.
Der Einsatz von Schulassistenzen an den städtischen Schulen soll bedarfsgerecht erfolgen. Dies bedingt einen einfach strukturierten Ablauf, bei dem schnell und unbürokratisch gehandelt werden kann. Es ist vorgesehen, dass eine Schulassistenz im Schnitt während rund 5 Lektionen pro Woche an einer Klasse im Einsatz ist. Eine Person kann folglich im Rahmen ihres Pensums an mehreren Klassen eingesetzt werden. Somit erhält jede dritte Schulklasse eine Unterstützung durch eine Schulassistenz.
Die Einführung von Schulassistenzen ist als Pilotprojekt für die Jahre 2023 - 2026 vorgesehen und wird mit einer Evaluation abgeschlossen. Im Rahmen des Pilotprojekts sind 800 Stellenprozente geplant. Für die Jahre 2023 - 2026 beträgt der finanzielle Aufwand inkl. Sozialleistungen 1.7 Mio. Franken. Die Vorlage hat der Stadtrat am 7. März 2023 zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Schulassistenzen werden von den Lehrpersonen aller Stufen begrüsst.
Link zur Vorlage
Ansprechpersonen:
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch
Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk@stsh.ch
Medienmitteilung vom 8. März 2023
Aufwertung und Verkehrsoptimierung im Bereich «Adlerunterführung/Schwabentor»
Der Bereich Adlerunterführung/Schwabentor zwischen Adlerstrasse, Bahnhofstrasse und Bachstrasse soll städtebaulich aufgewertet und der Verkehrsfluss optimiert werden. Das Projekt bringt grosse Vorteile für alle Verkehrsträger, da die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit erhöht sowie Konflikte reduziert werden. Der Stadtrat hat die Vorlage «Aufwertung und Optimierung Bereich Adlerunterführung/Schwabentor» zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms der 1. Generation und wird von Bund und Kanton mitfinanziert.
Die Situation im Dreieck der Adlerstrasse, Bahnhofstrasse und Bachstrasse wird aus städtebaulicher und verkehrstechnischer Sicht den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Der Verkehrsknoten ist an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen. Zudem hat die Adlerstrasse eine starke Trennwirkung. Die dreispurige Strasse verläuft direkt vor der alten Stadtmauer und dem Eingang in die Vorstadt beim «Schwabentor». Daran schliesst sich das heute als Parkplatz genutzte «Brühlmann-Areal» an, welches an zentraler Lage Entwicklungspotenzial bietet. Die Verkehrsflächen nehmen heute viel Raum ein und der Fussverkehr ist durch die zahlreichen Übergange stark eingeschränkt. Sichere Wege für den Fuss- und Veloverkehr fehlen.
Mit dem Projekt «Aufwertung und Verkehrsoptimierung Bereich Adlerunterführung/Schwabentor» will der Stadtrat verschiedene übergeordneten Ziele erfüllen: Der Verkehrsablauf wird vereinfacht und die Leistungsfähigkeit erhöht. Für den Fuss- und Veloverkehr werden direktere und sichere Verbindungen sichergestellt. Zudem soll die Gelegenheit genutzt werden, Massnahmen für ein besseres Stadtklima und mehr Ökologie umzusetzen. Das Projekt bietet weiter die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung am nördlichen Rand der Schaffhauser Altstadt anzupacken und insbesondere das «Brühlmann-Areal» besser an die Altstadt anzubinden.
Die neue Verkehrsführung im vorliegenden Bauprojekt sieht vor, dass der motorisierte Verkehr in Zukunft von der Adlerunterführung bzw. vom Bahnhof herkommend im Uhrzeigersinn um den Parkplatz des Brühlmannareals geführt wird und von der Schlagbaumstrasse über eine Lichtsignalanlage in die Bachstrasse mündet. Die Fahrtrichtung auf der Schlagbaumstrasse wird gegenüber heute geändert. Auf der Bachstrasse von Süden herkommend wird der Verkehr neu im Gegenuhrzeigersinn um das Cardinalareal geführt.
Trotz einer Reduktion der Verkehrsflächen führt die neue Verkehrsführung zu einer Erhöhung der Verkehrskapazitäten für den motorisierten Verkehr. Dies ist möglich, da die Anzahl Lichtsignalanlagen reduziert und die Stauräume verlängert werden. Die Führung des Fuss- und Veloverkehrs wird gegenüber heute markant verbessert. Über die Bachstrasse gibt es neu eine kombinierte Velo- und Fussgängerquerung und am Knoten Adler-/Bahnhofstrasse mehrere neue Veloübergänge. Unter der Adlerunterführung ist die Südseite zu Fuss begehbar, die Nordseite wird als Velospur benutzt. Vor dem «Schwabentor» entstehen zusammenhängende Bewegungsflächen und Aufenthaltsbereiche. Im Übergang zu den Bäumen um den Parkplatz gibt es weitere Sitzmöglichkeiten und hat es Platz für überdachte Velo-Abstellplätze.
Entlang der Stadtmauer, östlich des «Schwabentors» und insbesondere entlang der Bachstrasse werden Grünflächen und Baumstandorte sichergestellt, so dass sich die Aufenthaltsqualität und das Mikroklima und wertvolle Lebensräume für Kleintiere und Insekten geschaffen werden können. Neue und bestehende Bäume wirken optisch auf den Strassenraum, beschatten Strasse und Bereiche für den Fussverkehr. Das Projekt ist mit einer zukünftigen Entwicklung des «Brühlmann-Areals» kompatibel und ermöglicht städtebauliche Entwicklungen direkt anschliessend an die Schaffhauser Altstadt.
Die im Bauprojekt ermittelten Investitionskosten liegen bei brutto 11.84 Mio. Franken (Kostengenauigkeit ±10 %). Dank der Mitfinanzierung von Bund und Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogrammes der 1. Generation trägt die Stadt 30 % der Investitionskosten. Der Nettokredit von 3.191 Mio. Franken wird der Volksabstimmung unterstellt.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Stadträtin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
Marius Andrioaei, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)sh.ch
Medienmitteilung vom 6. März 2023
Theaterrestaurant neu verpachtet
Gianni Ranallo und Giacomo Lubelli von «Gastro-Vibez» übernehmen per 1. Juli 2023 das städtische Theaterrestaurant am Herrenacker.
Die Stadt hat die Verpachtung des Theaterrestaurants im letzten Jahr neu ausgeschrieben. Von den eingegangenen Bewerbungen überzeugte jene von Gianni Ranalllo und Giacomo Lubelli «Gastro Vibez» am besten. Der gelernte Hotelfachmann Gianni Ranallo ist in der Schaffhauser Gastronomie bereits bestens bekannt als früherer Geschäftsführer des Caffè Spettacolo sowie durch seine Tätigkeiten im Santa Lucia und in der Gerberstube. Gianni Ranallo ist zusammen mit Chefkoch Giacomo Lubelli Inhaber von Gastro Vibez. Lubelli hat in vielen renomierten Küchen in der Schweiz, England und Italien Erfahrung gesammelt. Gastro Vibez betreibt heute bereits ein Restaurant in der Schaffhauser Stahlgiesserei. Dieses wird zusätzlich zum Theaterrestaurant weiterbetrieben werden.
Das kreative Team von Gastro Vibez plant, im Erdgeschoss und auf der Terrasse eine Bistrokarte mit traditionellen Pinsa- und Pastagerichten und einer kleinen Karte anzubieten. Das Angebot wird ergänzt von Bar und Kaffeespezialitäten. Im 1. Obergeschoss des Restaurants dürfen sich die Gäste auf eine trendige, innovative und frische Küche freuen. Die Speisekarte wird zudem an das Programm des Stadttheaters angepasst werden, um ein besonderes Gesamterlebnis zu bieten.
Das im städtischen Eigentum befindliche Theaterrestaurant bietet besonders im Sommer eine schöne Terrasse auf den Herrenacker und verbindet Gastronomie mit dem Stadttheater. Bis zur Eröffnung werden die gemeinsamen Toilettenanlagen des Stadttheaters und des Theaterrestaurants umfassend saniert. Zudem wird die Buffetanlage sowie die Bestuhlung erneuert.
Die Wiedereröffnung ist auf den 1. Juli 2023 geplant.
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12, +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch
Gianni Ranallo, Gastro-Vibez
Telefon: +41 52 533 66 30
Email: info(at)gastro-vibez.ch
Medienmitteilung vom 6. März 2023
Stadtarchivar scheidet aus gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus
Stadtarchivar Dr. Oliver Landolt scheidet aufgrund einer schweren Erkrankung per sofort aus seinem Amt aus. Stadtrat und Bildungsreferat bedauern dies ausserordentlich, danken ihm für sein grosses Engagement und wünschen ihm und seiner Familie alles Gute.
Die Stelle wird zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Ansprechperson:
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 3. März 2023
Revitalisierung des Herblingerbachs
Herblingen erhält eine neue Lebensader. Auf einem Abschnitt von rund 450 Metern soll der heute ökologisch uninteressante und künstliche Dorfbach aufgewertet werden. Ein vielfältiger und für viele Tier- und Pflanzenarten wertvoller Lebensraum wird entstehen. Der Start der Bauarbeiten ist im Spätsommer 2023 geplant.
Viele Fliessgewässer in der Schweiz sind in einem schlechten Zustand. Durch künstliche Verbauungen, Kanalisierungen, Hindernisse im Gewässer sowie Einflüsse der Wasserkraft sind viele Gewässerabschnitte in Mitleidenschaft gezogen worden. Mit der Revision des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2011 wurden Bund und Kantone verpflichtet, rund 4`000 Kilometer Fliessgewässer binnen 80 Jahre in den natürlichen Zustand zurückzuführen. Die Kantone wurden beauftragt, im Rahmen der kantonalen Revitalisierungsplanungen ein Praxisinstrument zu erarbeiten, welches die zu revitalisierenden Abschnitte aufzeigt. Auf dieser Grundlage ist es nun an den Kantonen und Gemeinden, die erhobenen Gewässerabschnitte zu revitalisieren und die Gewässer als Lebensader von Natur, Tieren und Menschen zu fördern sowie erhalten.
Für die Stadt Schaffhausen wurden in der Revitalisierungsplanung acht Abschnitte definiert, die es aufzuwerten gilt. Einer davon ist er Abschnitt am Herblingerbach/Dorfbach vom Flurbereich Oberwiesen bis hinunter ins Siedlungsgebiet «Im Höfli». Das Gewässer fliesst aktuell auf den rund 450 Metern begradigt in einer Betonhalbschalle. Es weist keinerlei Dynamik, und weder wertvolle Uferstrukturen noch eine Vernetzungsfunktion aus. Um dies zu verbessern und einen ökologisch wertvollen Lebensraum zu schaffen, wurde unter der Leitung der Abteilung Gewässer von Tiefbau Schaffhausen im Auftrag der Stadt Schaffhausen und in Zusammenarbeit mit Grün Schaffhausen ein Revitalisierungssprojekt erarbeitet. Mit Massnahmen in den Bereichen Wasserbau und Ökologie werden folgende Ziele erreicht:
- Rückbau der künstlichen Gewässersohle
- Förderung der Gewässerdynamik
- Förderung der Vernetzung im und am Gewässer
- Schaffung einer kiesigen Gewässersohle
- Erstellung von Heckenelementen und Baumgruppen sowie Feucht- und Blumenwiesen
- Abflussgewährleistung bis zu einem 100-jährigen Hochwasserereignis
- Förderung des Naturraums und der Biodiversität
- Pflanzung von Bäumen und Hecken
- Sanfte Nutzung für Naherholung
Das bisher grösste Revitalisierungsprojekt im Kanton Schaffhausen schafft Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen. Von den neuen, vielfältigen Lebensräumen profitieren Fische, Amphibien, Fledermäuse und weitere Tierarten, die teilweise auf der roten Liste der bedrohten Arten in der Schweiz sind. Auch die Anwohnenden sowie Besucherinnen und Besucher können den vielfältigen Lebensraum geniessen und auf neuen, einfachen Sitzgelegenheiten verweilen.
Das Projekt wird Mitte März 2023 öffentlich aufgelegt, so dass im Spätsommer 2023 mit den rund fünf Monate dauernden Baumassnahmen gestartet werden kann. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 1,8 Mio. Franken, wovon 80 % durch Revitalisierungsbeiträge von Bund und Kanton finanziert werden.
Die Info-Website www.herblingerbach.ch ist Anlaufstelle für alle Interessierten und gibt Auskunft über den Bauverlauf.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
Fabian Hablützel, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen Abteilung Gewässer
Telefon: +41 52 632 78 08
E-Mail: fabian.habluetzel(at)sh.ch
Florian Brack, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 22. Februar 2023
Stellungnahme des Stadtrats zur kantonalen Volksabstimmung vom 12. März 2023
Massgeschneidertes Rechtskleid für die KSD
Am 12. März stimmt die kantonale Stimmbevölkerung über das Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH) ab. Dabei geht es darum, die Strukturen des verwaltungsinternen IT-Dienstleisters KSD für die Zukunft anzupassen.
Die KSD wurde vor über 50 Jahren von Stadt und Kanton als gemeinsame Verwaltungsabteilung gegründet. Sowohl die historisch gewachsenen Strukturen als auch die Rechnungslegung sind heute nicht mehr rechtskonform und müssen dringend angepasst werden. Mit der unselbstständigen Anstalt des Kantons mit der Stadt als vertraglich gebundene Ankerkundin konnte das ideale, massgeschneiderte Rechtskleid für die KSD der Zukunft gefunden werden.
Die KSD hat heute schon eine einzigartige Position in der Schaffhauser Verwaltungslandschaft: Anders als in anderen Kantonen ist die IT-Kompetenz über die Grenzen der üblichen Zuständigkeiten zentral bei der KSD gebündelt. Die KSD erbringt Leistungen nicht nur für den Kanton und die Stadt, sondern auch für zahlreiche andere Schaffhauser Gemeinden und öffentliche Unternehmen wie die Verkehrsbetriebe oder die Spitäler Schaffhausen. Diese Zusammenarbeit macht im kleinräumigen Schaffhausen Sinn. Die Alternative, nämlich verteilte IT-Fachpersonen in den einzelnen Dienststellen und Verwaltungsabteilungen, wäre viel weniger effizient und viel teurer. Die Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander und mit dem Kanton ist einfacher und günstiger, wenn alle die gleichen Softwarelösungen einsetzen und im gleichen, internen Netz arbeiten. Die Rechtsform bietet zudem die Möglichkeit, neben der politischen Steuerung auch Fachleute in die Führung einzubinden und den Gemeinden im Kundengremium ein angemessenes Mitspracherecht zu gewährleisten.
In der kantonsrätlichen Debatte wurde von Einzelsprechern in den Raum gestellt, die Stadt entziehe sich der Verantwortung. Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, diese unbegründete Befürchtung auszuräumen. Richtig ist: Die Stadt bleibt vertraglich gebundene Ankerkundin. Da die Stadt die gleichen Preise bezahlt wie der Kanton, trägt die Stadt sogar das unternehmerische Risiko solidarisch mit, respektive ist am Erfolg beteiligt. Die Entflechtung der Verantwortlichkeiten ist aus Gründen der Governance notwendig. Dass die gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kanton auch mit geklärten Zuständigkeiten einwandfrei funktioniert, beweisen die Beispiele Tiefbau Schaffhausen (beim Kanton) oder kantonales Zivilstandsamt (bei der Stadt) tagtäglich.
Zudem wird behauptet, die demokratische Mitsprache sei bei der unselbstständigen Anstalt schlechter als bei einer einfachen Dienststelle. Das ist nicht korrekt, im Gegenteil: Das ITSH-Gesetz hält unmissverständlich fest, dass neben der Genehmigung von Budget und Jahresrechnung auch die gesetzliche Grundlage, die Eignerstrategie und der jährliche Geschäftsbericht im Kantonsrat behandelt werden. Zudem wird den Gemeinden im Gesetz ein Mitspracherecht in der IT-Kommission zugesichert.
Stadt, Kanton, Gemeinden und die öffentlichen Unternehmen sind darauf angewiesen, dass sie sich auch in Zukunft auf die zuverlässigen und preisgünstigen IT-Dienstleistungen verlassen können. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, am 12. März 2023 ein Ja in die Urne zu legen.
Im Namen des Stadtrats
Daniel Preisig, Finanzreferent
Ansprechperson:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 21. Februar 2023
Ersatz Anbindepfähle Schifflände
Die Stadt Schaffhausen ist der Ausgangspunkt für die schönste Stromfahrt Europas. Die Kursschiffe der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein legen hier in der Saison mehrmals täglich für die Fahrt über den Hochrhein hinauf in den Untersee ab. An der Schifflände Schaffhausen werden im Rahmen der Saisonvorbereitung sechs Anbinde- und Wehrpfähle ausgewechselt.
Die Stadt Schaffhausen ist der Ausgangspunkt für die schönste Stromfahrt Europas. Am Fusse der Altstadt und des Munothügels liegt die Schifflände der Stadt Schaffhausen mit ihren vier Anlegestellen. Während der Schifffahrtssaison starten von hier mehrmals täglich Kursschiffe Richtung Stein am Rhein und Kreuzlingen. Damit diese die Landestelle richtig anlaufen und für den Halt festgemacht werden können, sind pro Anlegestelle mehrere Anbinde- und Wehrpfähle notwendig. Nebst dem Festmachen der Schiffe dienen die Pfähle auch als Prall- und Uferschutz für die dahinterliegende Ufermauer.
Jährlich im Herbst werden alle Anbinde- und Wehrpfähle auf ihren Zustand und Beschaffenheit geprüft. Die Kontrolle im Herbst 2021 hat ergeben, dass sechs der Anbinde- und Wehrpfähle am Landeplatz 1 in schlechtem Zustand sind und demnächst ersetzt werden müssen. Die Arbeiten können nur während der schifffahrtsfreien Zeit durchgeführt werden und werden in der Woche vom 27. Februar bis 3. März 2023 umgesetzt. Ersetzt werden die Pfähle wie die bisherigen Ersatzpfähle durch Stahlträger. Diese Träger werden durch eine auf Wasserbau und Spezialtiefbau spezialisierte Unternehmung in den Rheingrund einvibriert. Anschliessend werden land- und wasserseitig Eichenholzfüllungen als Prallschutz montiert
Während dem Wechsel der Pfähle kommt es im Bereich des Rheinquais/Freier Platz zu Einschränkungen für den Fuss- und Veloverkehr. Eine Umleitung wird entsprechend signalisiert. Durch den Einbau kann es zu leichten Vibrationen im Untergrund sowie Lärmemissionen kommen. Diese Erschütterungen sind völlig unbedenklich und stellen keine Gefahr dar. Der Unternehmer ist bemüht, die Emissionen so gering wie möglich zu halten.
Ansprechpersonen:
Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch
Fabian Hablützel, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen Abteilung Gewässer
Telefon: +41 52 632 78 08
E-Mail: fabian.habluetzel(at)sh.ch
Medienmitteilung vom 17. Februar 2023
Spende für Erdbebenopfer
Am 6. Februar 2023 erschütterte ein starkes Erdbeben den Süden der Türkei und Syrien. Die Türkei und Syrien erleben damit eine der schlimmsten Erdbebenkatastrophen seit 100 Jahren. Angesichts des Ausmasses der Katastrophe hat die «Glückskette» zu Spenden aufgerufen, um über Schweizer Partnerorganisationen Hilfe vor Ort ermöglichen zu können. Der Stadtrat hat eine Spende in der Höhe von 10'000 Franken zu Gunsten der «Glückskette» für die Sammlung «Erdbeben in der Türkei und Syrien» gesprochen. Die Spende wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 17. Februar 2023
Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten
Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat den Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten vor. Insgesamt handelt es sich um drei Motionen und 27 Postulate. Für zwei Motionen und 17 Postulate werden Fristverlängerungen beantragt, während für eine Motion und sechs Postulate die Abschreibung beantragt wird.
Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 17. Februar 2023
Ersatzwahlen in Kommissionen
Nach dem Austritt von zwei Grossstadträten aus der SP-Fraktion hat der Stadtrat Ersatzwahlen in Kommissionen getätigt. Für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 nimmt Grossstadtrat Rainer Schmidig (EVP) anstelle von Marco Planas Einsitz in der Polizeikommission. Als Ersatz für Shendrit Sadiku in der Kommission für Sozialbelange und Suchtmittel hat der Stadtrat neu Grossstadtrat Christian Ranft (SP) gewählt.
Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 13. Februar 2023
Siegerprojekt für «Magazin Birch» steht fest
Für den Ersatzneubau beim heutigen «Magazin Birch» hatte die Stadt einen Gesamtleistungswettbewerb ausgeschrieben. Der Stadtrat hat nun die Vergabe gestützt auf die Empfehlung der Wettbewerbsjury beschlossen. Das Siegerprojekt heisst «Hof Berslingen» und wurde unter der Federführung der Hürzeler Holzbau AG aus Magden verfasst. Alle eingereichten Projekte können in einer Ausstellung in der Kammgarn West besichtigt werden.
Grün Schaffhausen erfüllt vielfältige Aufgaben zur Gestaltung und Pflege der städtischen Grün-, Sport- und Schulanlagen, von Spielplätzen, Friedhöfen, Rebflächen, Wäldern und Naturschutzflächen. Die Magazine mit Werkstätten, Büros, Garderoben, Maschinen- und Fahrzeugunterständen sowie Werkflächen im Aussenbereich sind heute auf mehrere Standorte verteilt. Die Stimmbevölkerung hat im September 2021 dem Kredit für einen Ersatzneubau am Standort des heutigen «Magazin Birch» an der Mühlentalstrasse zugestimmt. Hier werden künftig mehrere Teams von Grün Schaffhausen ihre Ausgangsbasis haben sowie Fahrzeuge und Werkzeuge untergebracht werden.
Zur Auswahl des am besten geeignetsten Projekts hat die Stadt einen Gesamtleistungswettbewerb durchgeführt. Es wurden sechs Projekte fristgerecht, vollständig und anonym eingereicht. Die Jury hat die eingereichten Wettbewerbsbeiträge nach den folgenden Kriterien beurteilt: Gestalterische und funktionelle Qualitäten, Gewichtung 60 %, und Preisangebot, Gewichtung 40 %. Die Jury beurteilte die Projekte anonym und kam einstimmig zum Schluss, dass das Projekt «Hof Berslingen» die gestellte Aufgabe am besten zu erfüllen vermag und schlägt es zur Ausführung vor. Das Projekt wurde von der Hürzeler Holzbau aus Magden in Zusammenarbeit mit Weberbuess GmbH Architekten und mehreren Fachplanern erarbeitet und eingereicht.
Das Raumprogramm wird in zwei Bauten untergebracht: dem untergeordneten Fahrzeugschopf längs der Mühletalstrasse und dem Hauptbau, der in seiner Form auch den Gewässereinschnitt berücksichtigt. Dem Projekt «Hof Berslingen» gelingt es, eine überzeugende städtebauliche Lösung vorzuschlagen, welche auch im architektonischen Ausdruck überzeugend ist. Die Funktionalität im Bereich der Büros, Personalräume und Werkstätten überzeugt. Die Fahrzeugeinstellhallen erlauben dank der offenen, z.T. sogar stützenfreien Räume die problemlose Anpassung an die Bedürfnisse. In technischer Hinsicht sowie bezüglich Nachhaltigkeit ist das Projekt fundiert durchgearbeitet und entspricht den gesteckten Zielen in hohem Masse.
Das Siegerprojekt sieht den Erhalt des Wasserturms als Landmark und Einleitung in das Werkhofgelände vor. Den Projektteams wurde der Erhalt oder der Abriss des aus dem Verzeichnis der schützenswerten Kulturdenkmäler der Stadt Schaffhausen (VKD) entlassenen Wasserturms offengelassen. Das Siegerprojekt konnte aufzeigen, dass trotz Erhalt des Wasserturms - welcher keine Funktionen des Werkhofes übernimmt - das Raumprogramm unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen ohne Einschränkungen umgesetzt werden kann. Als nächstes wird nun das Bauprojekt im Detail ausgearbeitet. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 geplant.
Alle eingereichten Projekte können in einer Ausstellung in der Kammgarn West vom 16. Februar 2023 bis zum 2. März 2023 besichtigt werden:
• Dienstag, 21. und 28. Februar jeweils von 11 bis 14 Uhr
• Donnerstag, 16. und 23. Februar, 2. März jeweils von 16 bis 19 Uhr
• Samstag, 25. Februar 2023 von 10 bis 14 Uhr.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
Florian Brack, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack(at)stsh.ch
Musa Miftari, Bereichsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 13
E-Mail: musa.miftari(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 13. Februar 2023
Stadt stärkt Politik der Frühen Kindheit
2014 hat der Grosse Stadtrat mit der Vorlage «Massnahmen zur Frühen Förderung in der Stadt Schaffhausen» den Grundstein für eine gezielte Förderung in der frühen Kindheit gelegt. Nach erfolgreicher Durchführung der beiden Pilotprojekte «Fachstelle Frühe Förderung» sowie «Frühe Deutschförderung» werden diese nun ins Definitivum umgesetzt.
Die vielfältigen Aufgaben und Angebote der Fachstelle Frühe Förderung haben sich in den letzten Jahren bewährt. Die Fachstelle informiert, koordiniert und vernetzt Personen und Organisationen auf Stadtgebiet und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Zusammenarbeit innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung. Dadurch können Kinder aus bildungsfernen Familien früh erfasst und mit geeigneten niederschwelligen Massnahmen gefördert werden. Damit kann die Chancengerechtigkeit verbessert werden, was positive Effekte bis hin zur Berufswahl sowie eine Entlas-tung des sozialen Systems hat. Seit Juni 2020 läuft die Fachstelle im Pilotbetrieb und soll nun, nach erfolgter Konzeption, in die Regelstruktur überführt werden. Damit bestätigt die Stadt die im Leitbild 2015 angestrebten bildungs- und sozialpolitischen Ziele und erfüllt eine der Massnahmen im Schwerpunkt 3 «lebendige und familienfreundliche Stadt» der aktuellen Legislaturziele 2021-2024. Mit der Überführung ins Definitivum soll auch ein Namenswechsel der Fachstelle Frühe Förderung in neu Fachstelle Frühe Kindheit vollzogen werden.
Frühe Deutschförderung
Das Pilotprojekt Frühe Deutschförderung der Stadt Schaffhausen ging ebenfalls aus dem Mass-nahmenpaket 2014-2018 der Vorlage «Frühe Förderung» hervor und basiert auf dem Basler-Sprachfördermodell. Aufgrund der drei Handlungsfelder Sprachstanderhebung, Elternbildung und Qualifizierung der Fachpersonen wurde ein für die Stadt Schaffhausen passendes Sprachförder-modell entwickelt und getestet. Der Rücklauf der Sprachstanderhebung ist mit durchschnittlich 92.5 % sehr hoch und die Ergebnisse dabei sind insgesamt erfreulich. Mit der vorgeschlagenen Weiterführung des Sprachfördermodels soll künftig auch das System Schule entlastet werden. Die Sprachstanderhebung 2022 zeigte bei 46 % der Kinder unzureichende Deutschkenntnisse. Damit ist der Bedarf für die Frühe Sprachförderung ausgewiesen. Kinder mit Sprachförderemp-fehlung zum Zeitpunkt der Sprachstanderhebung haben ihre Deutschkenntnisse in den 1,5 Jahren zwischen Erhebung und Überprüfung verbessert. In diesem Zeitraum haben durchschnittlich 18 Prozent dieser Kinder ihre Deutschkenntnisse sogar soweit verbessert, dass sie bei Kindergartenstart über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten. Mit der Intensivierung und Erweiterung des Angebotsportfolios in der Kita- und Spielgruppenlandschaft stehen zudem weitreichende Entwicklungsprojekte für die Zukunft an.
Personelle Auswirkungen
Mit der Überführung der Fachstelle Frühe Förderung in den Regelbetrieb sollen die zurzeit befris-teten Arbeitsverhältnisse innerhalb der Fachstelle in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Zudem erfordern die anstehenden Herausforderungen eine personelle Aufstockung von 10 % auf 60 % in der Leitung der Fachstelle. Für die künftige Sprachstanderhebung soll u.a. eine webba-sierte Lösung erarbeitet und umgesetzt werden, was bei der Fachleitung eine Aufstockung von 10 % bedingt. Der im Stundenansatz entschädigte Einsatz von Studierenden wurde bisher über den Projektkredit finanziert und soll künftig mit 20% ins ordentliche Budget aufgenommen werden.
Ansprechpersonen:
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch
Alexander Klett, Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: alexander.klett(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 13. Februar 2023
Weinstube «zum kleinen Käfig» neu verpachtet
Die historische Weinstube «zum kleinen Käfig» an der Vorstadt 45 wird am Mittwoch, 15. Februar 2023 unter neuer Führung von Hubert (Huby) Meier und Angelica Peter wiedereröffnet. Huby und Angelica werden im gemütlichen, kleinen Lokal in der Schaffhauser Altstadt unter dem Namen «WeinCafé zum kleinen Käfig» eine Auswahl von 60 ausgesuchten Weinen, Mittagsmenus sowie am Abend Fleischspezialitäten und Tapas anbieten.
Nachdem sich der langjährige, bisherige Pächter Urs Leu im Herbst 2022 zurückgezogen hatte, hat die Stadt die kleine Weinstube an der Vorstadt neu verpachtet: Huby (mit bürgerlichem Namen: Hubert) Meier und Angelica Peter haben das Lokal sanft renoviert und werden es am 15. Februar 2023 wiedereröffnen. Das Pächterpaar hat bis Ende 2022 das Restaurant «Riilax» am Rheinweg geführt. Ihre grosse Leidenschaft sind feine Weine und gutes Essen.
Die Weinstube ist neu von Dienstag bis Samstag ab 10 Uhr geöffnet. Zu den 60 ausgesuchten Weinen werden am Abend Tapas und Fleischspezialitäten von «Luma Delikatessen» aus Neuhausen serviert. Die servierten Weine können auch im angegliederten Laden zum Mitnehmen gekauft werden. Über Mittag werden Mittagsmenus und am Nachmittag Kaffee und Kuchen serviert. «Klein aber fein» lautet das Motto für den kleinen Käfig.
Das Lokal verfügt über 21 Sitzplätze in der historischen Weinstube. Zudem sind auf Reservation bis zu 10 Plätze im neu eingerichteten, gemütlichen Arvenstübli buchbar. Im Sommer lädt die gemütliche Gartenbeiz in der Schaffhauser Vorstadt zum Verweilen ein. Der Gastronomiebetrieb wird zur Belebung der Schaffhauser Altstadt beitragen.
Der Stadtrat bedankt sich beim langjährigen Pächter Urs Leu für die stets gute Zusammenarbeit und wünscht den neuen Pächtern Huby und Angelica viel Erfolg im «WeinCafé zum kleinen Käfig».
Öffnungszeiten «WeinCafé zum kleinen Käfig»
Dienstag und Mittwoch: 10:00 bis 21:00 Uhr
Donnerstag bis Samstag: 10:00 bis 23:00 Uhr
Ansprechpersonen:
Ronny Wetli, Abteilung Immobilien
Tel. +41 52 632 54 26
ronny.wetli(at)stsh.ch
Huby Meier, Weincafé zum kleinen Käfig
Tel. +41 44 55 88 22 7
Mobil: +41 76 439 59 59
meier.huby(at)gmail.com
Medienmitteilung vom 12. Februar 2023
Budget 2023 der Stadt Schaffhausen bewilligt
Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben das Budget 2023 der Stadt mit 52.9 % Ja-Stimmen angenommen.
Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben dem Budget 2023 der Stadt Schaffhausen mit 6'814 Ja-Stimmen zu 6'060 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 60.5 Prozent. Damit tritt das Budget 2023, so wie es vom Grossen Stadtrat an seiner Sitzung vom 15. November 2022 verabschiedet wurde, per sofort in Kraft.
Das Ergebnis der Abstimmung «Budget 2023 der Stadt Schaffhausen» im Detail:
Zahl der Stimmberechtigten: 22'684
Eingelegte Stimmzettel: 13'722
Leere Stimmzettel: 845
Ungültige Stimmzettel: 3
Gültige Stimmzettel: 12'874
Es haben gestimmt mit Ja: 6'814
Es haben gestimmt mit Nein: 6'060
Ja-Stimmen: 52.9 %
Nein-Stimmen: 47.1 %
Die Stimmbeteiligung lag bei 60.49 %.
Ansprechpersonen:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon:+41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 6. Februar 2023
Zusammenführung SH POWER im Schweizersbild kann umgesetzt werden
Der Grosse Stadtrat hiess am 13. Dezember 2022 die Vorlage des Stadtrats betreffend Zusammenführung von SH POWER am Standort Werkhof Schweizersbild mit 24:5 Stimmen gut und genehmigte die Erhöhung des bereits bewilligten Investitionskredits für den neuen Werkhof SH POWER im Schweizersbild in der Höhe von 1.785 Mio. Franken für die Erweiterung des Bürogebäudes um ein Stockwerk sowie für die Vergrösserung des Aussenlagers des Werkhofs SH POWER und zusätzliche Tore. Der Beschluss wurde nach Art. 25 lit. e Stadtverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist am 16. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen. Der Beschluss des Grossen Stadtrats tritt demgemäss per sofort in Kraft.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch
Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 12. Februar 2023
Budget 2023: Steuern mit langfristigem Fokus moderat senken
Am 12. Februar stimmt die Schaffhauser Stimmbevölkerung über das Budget 2023 ab. Zur Abstimmung kommt es, weil die SVP und die FDP das Budgetreferendum ergriffen haben.
Mit Budget 2023 hat der Stadtrat gezielt drei strategische Schwerpunkte gesetzt:
1. grosse Investitionen in die öffentliche Infrastruktur
2. dringend nötige Lohnentwicklung (Teuerung, anspruchsvoller Arbeitsmarkt)
3. Steuerentlastung zur Stärkung der Wohnortattraktivität
Die Lohnsummenentwicklung erachtet der Stadtrat als dringend notwendig, um zumindest einen Teil der aufgelaufenen Teuerung (Vorjahresteuerung im Oktober: 3%) auszugleichen, den strukturellen Nachholbedarf gegenüber dem Kanton aufzuholen und gute Leistungen auch finanziell wertschätzen zu können. Die Stadt ist darauf angewiesen, im immer anspruchsvolleren Arbeitsmarkt Fachkräfte gewinnen und halten zu können. Aktuell sind 43 Stellen, davon 25 allein in der Altersbetreuung, unbesetzt. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf.
Mit der Senkung des Steuerfusses um einen Prozentpunkt für natürliche Personen gewinnt die Stadt weiter an Boden bei der Wohnortattraktivität. Es ist bemerkenswert, dass die Stadt als urbanes Zentrum mit einem ausgezeichnetem Service Public im innerkantonalen Steuer¬wett-bewerb mit einem Steuerfuss von 92% besser abschneidet als der Durchschnitt der Gemeinden. Eine weitergehende Steuersenkung erachtet der Stadtrat angesichts der grossen anstehenden Investitionen und Projekte sowie der unsicheren längerfristigen Zukunftsaussichten als nicht nachhaltig.
Der sehr erfreuliche, provisorische Steuerabschluss des vergangenen Jahres stärkt das Eigenkapital und erhöht so den finanzpolitischen Spielraum für die Stadt. Ursächlich für den hervorragenden Steuerabschluss 2022 sind die gute Konjunktur, gute Geschäftsgänge und Einmaleffekte (Umstrukturierungen). Entsprechend kann in den Folgejahren nicht unbedingt von Unternehmenssteuererträgen in ähnlicher Höhe ausgegangen werden.
Das vorliegende Budget 2023 ist ausgewogen und abgestimmt auf die finanzpolitische Situation der Stadt. Der Stadtrat empfiehlt aus diesen Gründen, dem Budget 2023 zuzustimmen.
Im Namen des Stadtrats
Daniel Preisig, Finanzreferent
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 23. Januar 2023
Botschaft zur Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen»
Der Stadtrat lehnt die Initiative «Nein zu Tempo 30» auf Hauptstrassen ab. Die Höchstgeschwindigkeit auf Hauptstrassen wird durch übergeordnetes Recht geregelt, so dass die Stadt nicht frei über Tempo-30 entscheiden kann. Dies legt der Stadtrat in seiner Botschaft zur Initiative an den Grossen Stadtrat dar und empfiehlt, die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten und zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Initiative «Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» verlangt, dass auf verkehrsorientierten Strassen in der Stadt Schaffhausen, abgesehen von klar definierten Ausnahmen, ein Tempolimit von nicht weniger als 50 km/h gelten soll. Dies soll in einem neuen städtischen Verfassungsartikel verankert werden. Die Initiative wurde von der FDP lanciert und am 9. Juli 2022 mit 1'468 gültigen Unterschriften eingereicht.
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Initiative zwar formell als gültig eingestuft werden kann, inhaltlich empfiehlt er aber, der Initiative aus folgenden Gründen nicht zuzustimmen:
- Der Bund hat sowohl den Grundsatz Tempo 50 innerorts geregelt, als auch klar definierte Bedingungen, wann davon abgewichen werden kann und muss.
- Das übergeordnete Recht zwingt die Behörden im Einzelfall zu prüfen, ob eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 angezeigt ist. Die Stadt Schaffhausen kann nicht Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen generell ausschliessen oder weniger weitreichende «Ausnahmen» anwenden als jene, welche bereits in der Signalisationsverordnung geregelt sind.
- Es gibt zwingende Gründe, auch auf verkehrsorientierten Strassen Tempo 30 anzuordnen, etwa wenn Anwohnende von übermässigem Lärm betroffen sind oder wenn übrige Verkehrsteilnehmende (insbesondere Fussgängerinnen und Fussgänger oder Velofahrende) stark gefährdet sind.
- In der Praxis würde sich nichts ändern, da der neue Verfassungsartikel nur wiederholen würde, was durch Bundesrecht bereits definiert ist. Der Stadtrat stützt sich bei der Anordnung von Temporeduktionen auf das übergeordnete Recht sowie auf fachliche Beurteilungen zur Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit.
Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Stadtrat in seiner Botschaft, die Initiative ohne Gegenvorschlag mit der Empfehlung auf Ablehnung der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin (am 23.01.23 zwischen 10 und 12 Uhr erreichbar)
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch
Stephanie Keller, Rechtsberaterin
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 20. Januar 2023
Einwohnerstatistik 2022: Stadt verzeichnet Rekordwachstum
Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2022 so stark gewachsen wie seit 56 Jahren nicht mehr: Die Bevölkerung wuchs um 747 Personen (2.0%) auf 38‘076. Davon sind 313 Flüchtlinge aus der Ukraine.
Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs im vergangenen Jahr mit +747 Personen (Vorjahr +358 Personen). Die Stadt erreicht damit die höchste Einwohnerzahl seit 1970. Die Spitzenwerte der 60er-Jahre werden noch nicht erreicht. Ende 1969 verzeichnete die Stadt Schaffhausen mit 38'580 Einwohnerinnen und Einwohnern den bisherigen Einwohnerrekord. Dieser wurde seither nie mehr egalisiert. Ab 1970 verlor die Stadt aufgrund der einsetzenden Wirtschaftskrise markant an Einwoh¬ner¬innen und Einwohnern. Seit 2008 wächst die Stadt Schaffhausen stetig.
Das aussergewöhnlich starke Bevölkerungswachstum 2022 ist geprägt von der starken Zuwanderung, einerseits aufgrund der Flüchtlinge aus der Ukraine (313 Personen) und andererseits aufgrund der Wirtschaftsmigration; alleine die Bevölkerungszahl deutscher Staatsangehöriger ist um 156 Personen gewachsen.
Von den niedergelassenen Personen waren 26'659 Schweizerbürger und 11'417 ausländische Staats¬bürger. Im Jahr 2022 wurden 163 (Vorjahr: 147) in der Stadt Schaffhausen wohnhafte, aus-län¬dische Staatsangehörige eingebürgert. Damit stieg die Anzahl der Schweizerbürger gegenüber 2021 um 68 Personen, die ausländische Bevölkerung nahm um 679 Personen zu. Der Ausländeranteil stieg auf 29.99% (Vorjahr 28.77%). Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'560 Personen (6.7% der Gesamtbevölkerung) die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'219 Personen (3.2%), den Kosovaren (667 Personen, 1.8%) und den Türken (654 Personen, 1.7%).
Am 31. Dezember 2022 wohnten 19'485 Frauen (51%) und 18'591 (49%) Männer in der Stadt Schaffhausen. Der Saldo bei Zu- und Wegzügen ist nahezu ausgeglichen. 2022 sind 748 Personen mehr zu- als weg¬gezogen (2'705 Zuzüge, 1'957 Wegzüge). Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 314 Kinder geboren, 408 Personen sind 2022 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 94 höher als die Zahl der Geburten. Aufgeschlüsselt auf Schweizer und ausländische Staatsangehörige liegt der Geburtenüberschuss bei Ausländern bei 59 Personen (106 Geburten, 47 Todesfälle), währendem bei den Schweizern bei 208 Neugeborenen und 361 Todesfällen ein Sterbe¬über¬schuss von 153 resultiert.
25.8% der städtischen Bevölkerung waren Ende 2022 evangelisch-reformiert (Vorjahr 27.1%, -306), 20.3% römisch-katholisch (Vorjahr 20.9%, -92), 0.2% christkatholisch (Vorjahr 0.2%, +6). Über andere Konfessionszugehörigkeiten wird im Einwohnerregister keine Statistik geführt.
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Denise Rossi, Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 55 18
E-Mail: denise.rossi(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 19. Januar 2023
Spende an den Verein «Ukraine Hilfe»
Die Stadt spendet 10'000 Franken an den Verein «Ukraine Hilfe», welcher kriegsvertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz und in der Ukraine unterstützt und beim Wiederaufbau ihrer Lebensgrundlagen hilft. Eine konkrete Hilfe besteht darin, dass der Verein Wohnmodule aus Holz erstellt, welche rasch und günstig erbaut werden können und ukrainischen Familien für den Winter ein neues Dach über dem Kopf bieten. Die Spende der Stadt an den Verein «Ukraine Hilfe» wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 19. Januar 2023
Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2023
Per 1. Januar 2023 sind verschiedene Neuerungen und Änderungen in der Gesetzessammlung der Stadt in Kraft getreten. Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden vom Grossen Stadtrat, dem Stadtrat oder der zuständigen Kommission geändert:
• Richtlinien des Stadtrats über die sprachliche Gleichbehandlung (200.3)
• Gebührenordnung des Museums zu Allerheiligen (250.2)
• Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement) (311.3)
• Reglement über die Entlöhnung des städtischen Personals (Lohnreglement) (311.4)
• Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen (312.1)
• Reglement über die Zulagen bei den Städtischen Werken Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall (7000.2)
• Gastarife SH POWER (7100.3)
• Gastarife SH POWER, Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (7100.4)
• Strom Tarif SH POWER (7300.3)
• Taxordnung Servicewohnungen Haus Steig (835.22)
• Taxordnung Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Haus Steig (Rehgütli) (835.23)
Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die jeweiligen Erlassnummern in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen. Nicht aufgeführt sind geänderte Reglemente, Verordnungen und Richtlinien, welche bereits in einer Medienmitteilung im Verlauf des letzten Jahres kommuniziert wurden.
Alle Aktualisierungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen zu finden. Link Gesetzessammlung
Ansprechperson:
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 10. Januar 2023
Information zum vorläufigen Steuerabschluss 2022
Im Hinblick auf die Abstimmung vom 12. Februar 2023 über das Budget 2023 ist es dem Stadtrat ein Anliegen, transparent über die aktuelle Entwicklung des städtischen Finanzhaushaltes zu informieren. Damit können sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein faktenbasiertes Bild machen.
Im nunmehr vorliegenden, provisorischen Steuerabschluss zeigt sich bei den Unternehmenssteuern für 2022 erneut ein äusserst erfreuliches Rekordergebnis. Mit 60.5 Mio. Franken liegen die Steuererträge von Juristischen Personen um 24.5 Mio. Franken (68%) über dem budgetierten Wert. Dass die Unternehmenssteuern besser abschliessen werden, zeichnete sich zwar bereits im Verlauf des vergangenen Jahres ab. Zum Zeitpunkt der Budgetdebatte im November 2022 lagen die Prognosen aber immer noch 13.6 Mio. Franken unter dem jetzt vorliegenden, provisorischen Abschluss. Ursächlich für den hervorragenden Steuerabschluss sind die gute Konjunktur, gute Geschäftsgänge und Einmaleffekte (Umstrukturierungen). Entsprechend können in den Folgejahren nicht zwingend Unternehmenssteuererträge in ähnlicher Höhe erwartet werden.
Auch die Steuererträge der Natürlichen Personen schliessen mit 93.3 Mio. Franken besser ab als budgetiert, allerdings beträgt die Abweichung zum Budget nur +2.6 Mio. Franken (3%) und diese hatte sich mehrheitlich schon in der Prognose abgezeichnet. Nicht bewahrheitet hat sich die Annahme, dass die Steuererträge im Nachgang zur Corona-Pandemie zurückgehen würden. Auf eine Entnahme aus der Corona-Reserve kann verzichtet werden.
Der Stadtrat weist darauf hin, dass insbesondere die Unternehmenssteuern erfahrungsgemäss starken Schwankungen ausgesetzt sind. Schwankungen nach oben wie auch nach unten sind gleichermassen möglich.
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste und Abteilungsleiter Steuerverwaltung
Tel. +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch
Medienmitteilung vom 10. Januar 2023
Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen
Der Grosse Stadtrat genehmigte am 29. November 2022 die Vorlage des Stadtrats vom 21. Juni 2022 «Sanierung Liegenschaft Freudenfels». Die Referendumsfrist ist in der Zwischenzeit unbenutzt abgelaufen, womit die Sanierung der Liegenschaft Freudenfels umgesetzt werden kann.
Ansprechperson:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

