Die Stadt Schaffhausen richtet an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die eine kantonale Ergänzungsleistung zur AHV oder IV erhalten, unter gewissen Bedingungen eine jährliche Zulage aus.
Gesuchsformular Städtische Beihilfe
Richtlinien über die Ausrichtung der städtischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe
Vorstadt 43 8200 SchaffhausenPostadresse:Sozial- und SicherheitsreferatStadt SchaffhausenPostfach 10008201 Schaffhausen
Telefon:+41 52 632 53 15
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