Steuerrechnung / Zinsen

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Bei den ordentlichen Steuern erhalten Sie in der Regel zuerst eine vorläufige Rechnung. Diese basiert immer auf einer Schätzung, da die genauen Angaben erst nach Ablauf des Jahres und Vorliegen der Steuererklärung bekannt sind.
Beim Fakturieren der endgültigen Rechnung werden die Ausgleichszinsen berechnet. Sie betragen aktuell 0.1%. Diese sind keine Bestrafung, wie dies von einigen Kundinnen und Kunden empfunden wird. Sie dienen vielmehr einer Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Auch sind sie von den Verzugszinsen zu unterscheiden, die für verspätet bezahlte endgültige Rechnungen belastet werden. Derzeit liegt der Verzugszins bei 5%.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Steuerrechnung / Zinsen - Merkblatt