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Taxibetriebe
Wer in der Stadt Schaffhausen ein Taxiunternehmen führen will, benötigt eine Betriebsbewilligung. Diese wird erteilt, wenn die in den Rechtsgrundlagen aufgeführten Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Taxichauffeusen/-chauffeure
Taxichauffeusen/-chauffeure bedürfen einer Bewilligung der Stadtpolizei. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Bewilligung ist ein den eidgenössischen Vorschriften entsprechender Führerausweis für berufsmässigen Personentransport. Zudem sind gute Ortskenntnisse, ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache und das Wissen über die für Taxiführer massgebenden städtischen Vorschriften notwendig. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wird anhand einer Fachprüfung festgestellt.

Taxifahrzeuge
Jedes Taxi muss vom kantonalen Strassenverkehrsamt als solches zugelassen sein und vor der Inbetriebnahme bei der Stadtpolizei zur Ausrüstungskontrolle vorgeführt werden. Das geprüfte Fahrzeug wird mit einer Bewilligungsnummer versehen.

Formular Anmeldung zur Taxiprüfung
Richtlinien städt. Taxiprüfung
400.5 Taxiverordnung