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Fraktionen

Mindestens vier Parlamentsmitglieder können sich zu einer Fraktion zusammenschliessen. Die Konstituierung als Fraktion ist dem Grossen Stadtrat zuhanden des Präsidiums bekannt zu geben. Die Fraktionen werden bei der Wahl der Mitglieder der Kommissionen des Grossen Stadtrats gemäss ihrer Mitgliederzahl berücksichtigt.

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