Neue Kriterien für die Förderung von Kulturprojekten ab 2026
Die Kriterien und Regeln für die Verleihung von Projektbeiträgen der städtischen Kulturförderung werden durch den Stadtrat festgelegt sowie periodisch überprüft und angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte 2014. Aufgrund der Professionalisierung zahlreicher Kulturprojekte und der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Zahl der Gesuche ist eine Aktualisierung der Kriterien notwendig. Für Projektbeiträge stehen jährlich 200'000 Franken zur Verfügung.
Die neuen Kriterien wurden von der städtischen Fachstelle Kulturförderung und der städtischen Kulturkommission erarbeitet. Ziel ist eine transparente und fachlich abgestützte Vergabepraxis. Ab 2026 können Kulturprojekte neu in zwei Formen unterstützt werden:
- Impulsbeiträge (bis zu maximal 2'000 Franken): Mit Impulsbeiträgen unterstützt die Stadt Schaffhausen laufend kulturelle Projekte, die kurzfristig realisierbar sind. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben, die schnell umgesetzt werden können und zur kulturellen Vielfalt der Stadt beitragen. Die Impulsbeiträge werden direkt von der Fachstelle Kulturförderung gesprochen.
- Projektbeiträge (bis zu maximal 10'000 Franken): Mit Projektbeiträgen unterstützt die Stadt Schaffhausen umfassendere und langfristigere kulturelle Vorhaben mit hohem Qualitätsanspruch. Diese werden von einer Jury beurteilt.
Mit dem zweistufigen Fördermodell sollen Planungssicherheit, Fairness und Qualität gestärkt werden. Kleinere Projekte im Amateur- und semiprofessionellen Bereich profitieren von verkürzten Bearbeitungszeiten, während umfassendere Vorhaben eingehender geprüft und angemessener unterstützt werden können. Der Gesamtbetrag von 200'000 Franken steht für beide Beitragsformen gemeinsam zur Verfügung.
Die Jury für die Vergabe von Projektbeiträgen beurteilt viermal jährlich die eingegangenen Gesuche. Zusammengesetzt ist sie aus der Projektleitung der Kulturförderung, einer Person aus dem Bildungsreferat sowie zwei bis drei externen Fachpersonen. Die externen Mitglieder der Jury werden vom Bereich Kultur vorgeschlagen und vom Stadtrat für eine Legislaturperiode ernannt.
Ansprechpersonen:
Marco Planas, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: marco.planas@stsh.ch
Jens Lampater, Bereichsleiter Kultur
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater@stsh.ch